Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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Nicht offen für weitere Antworten.
In Österreich haben wir es so definiert dass man FPV nur mit Spotter fliegen darf, der immer Sichtkontakt zum Flugmodell hält und der im Notfall den FPV Piloten warnen kann und die Steuerung übernehmen kann (KEIN L/S). Verantwortlich für das Modell bleibt der FPV Pilot.

In Deutschland habt ihr, soweit ich weiß, ja die Lehrer-Schüler-Verbindung vorgeschrieben, oder? Halte ich für viel zu einschränkend.
 

certhas

Erfahrener Benutzer
Wildfliegerei zu verbieten ist ungefähr das selbe wie wenn man Motorradfahren auf der Straße verbieten würde nur weil es Rennstrecken gibt, oder das Skitouren im Hochgebirge weil es Skigebiete gibt usw.
Schon alleine der Gedanke das recht auf die freie Nutzung der Natur ein zu schränken (wenn es jetzt nicht gerade um den Schutz selbiger geht) ist imo ein Witz.
 

fritz99

Erfahrener Benutzer
Update über ACG Aktivitäten :

Ich habe wie schon berichtet vor ca. 2 Monaten Das Ansuchen für A1 eingereicht.
Bis Heute habe ich keinerlei Informationen erhalten, nicht einmal ob ich noch Etwas nachreichen muss.
Auch auf meine ca. 13 mails an ACG habe ich nicht eine antwort erhalten.
Wie auch schon einige Kollegen hier berichtet haben ist die Situation mit der ACG wirklich untragbar.
Wir werden dort offensichtlich als Bittsteller angesehen.
Von Kundenorientierung hat man dort offenbar noch Nichts gehört.
Da die ACG ja vom Bundesministerium beauftragt und auch teilweise von dort finanziert ist, ist sie ja offensichtlich eine quasi Behörde.
Damit wird sie auch von unseren Steuergeldern bezahlt.
Den wirtschaftlichen Schaden den sie mittlerweile anrichten ist enorm.
Ich habe versucht über die Politik Etwas zu erreichen. Landesrat Buchmann hat mich sehr unterstützt und Briefe unter Anderem an die Bundesministerin geschrieben, aber nicht mal er hat eine Antwort erhalten.
Ich weiss leider nicht mehr was ich tun kann damit ich meine Zulassung bekomme.
Ich hoffe, dass der Tag kommt an dem Jemand der ACG so richtig auf die Finger klopft.
Wir sind leider nicht gut organisiert und haben daher keine grosse Lobby die hier intervenieren könnte.
Österreich ist offensichtlich in einigen Bereichen zu einer Bananenrepublik verkommen in der manche Personen glauben sie können tun und lassen was sie wollen.
Aber wie man ja an den Gerichtsurteilen der letzten Zeit sieht ändert sich doch schön langsam diese Situation.
Es müsste eigentlich Jemand rechtlich gegen die ACG vorgehen. ( Argumente hätte ich genug gesammelt ) Leider habe ich in meiner Firma keine Rechtsschutzversicherung die das bezahlt. Sonst hätte ich schon längst auf Geschäftsschädigung geklagt.
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
Hallo Fritz,
so wie das hier alles schon beschrieben wurde, hört sich das für mich persönlich schon fast so an als ob die ACG so eine Art MONOPOL praktiziert, denn eine ode mehre Firmen haben ja eine Zulassung bekommen.
Wenn nun andere Firmen (wie in deinem Fall) Anträge und/oder Anfragen stellen werden diese ignoroert/nicht beantwortet.... ist dann wie ein Monopol, indem die ACG nur bestimmte Firmen "zulassen" will.
Da sich das ganze ja schon von Anfang an als eine "GmbH und Firmen gesponserte/unterstützte" Aktion ansehen lies würde mich das ganze dann auch nicht zu sehr wundern.
Habe da aber noch 2 Fragen an dich:
1. Wieso ruftst du nicht mal einfach bei denen vom ACG an ??? Nummern sind ja genug auf deren Website...
2. Du betreibst eine Firma, in der es um Luftaufnahmen geht (entnehm ich mal deiner Homepage) und es in dem Feld ja doch sehr oft zu "Streitigkeiten" Wie z.B: Privatsphäre, evtl. ungewollte Leute in den Aufnahmen, Anwohner die mit Aufnahmen nicht einverstanden sind etc etc etc..... wieso hat man dann keine Rechtsschutzversicherung ??? Oder warum nicht jetzt eine abschliessen die man dann nutzen könnte ??
Klar, eine Rechtsschutzversicherung ist nicht gerade das billigste, aber wenn man nun monatelang keine Aufträge entgegen nehmen kann/verliert/durchführen kann, da die bereits beantragte Zulassung aus welchen Gründen auch immer nicht voran geht, sollte man sich schon mal überlegen was man an Verlust hat und besagte Versicherung kosten würde.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Die Erfahrung mit diesen Leuten ist nix neues. Sind halt nicht kompetent. Aber die Klappe aufreissen und sich als sachkundige Verantwortliche darstellen. Du kannst aufgrund des Verhaltens auch auf privater Ebene gegen die vorgehen. Da gibt es ein paar rechtliche Grundsätze welche die zu beachten haben. Aber egal,....will nicht wieder Streß erzeugen und als böser Deutscher dastehen. Ich habs für mich regeln können....das reicht. In Ö ist es leider oft so dass die zuständigen Stellen recht verschwiegen sind. Schnell geht es wenn jemand auf den Behörden wittert dass er sich ins öffentliche Rampenlicht stellen kann,....wie hier in D.
 
Nicht ganz das Thema, aber finde ich trotzdem lustig :D



Also ich würde mal sagen eine Brille oder Linse ist sehr wohl ein "technisches Hilfsmittel" weil ohne dieser Technik, wirds mit 5 Dioptrin ziemlich stressig beim fliegen
Dann ab nach Ungarn zum Augen Lasern..... LOL

Aber auch die Amis müssen glaub ich nachbessern bei der Formulierung ihrer Gesetzestexte :

https://www.kickstarter.com/project...e-an-faa-compliant-drone-tether-syst?ref=live



MfG
Solange eine direkte, ohne technische Hilfsmittel bestehende Sichtverbindung besteht ist keine Rede davon dass man diese auch zur Steuerung nutzen muss, das ist vollkommen wurscht. Mit FPV-Brille fliegen also kein Problem.

Es steht auch nirgendwo was von einem Spotter, weiß nicht wer diesen Unsinn aufgebracht hat.
 
Solange eine direkte, ohne technische Hilfsmittel bestehende Sichtverbindung besteht ist keine Rede davon dass man diese auch zur Steuerung nutzen muss, das ist vollkommen wurscht. Mit FPV-Brille fliegen also kein Problem.

Es steht auch nirgendwo was von einem Spotter, weiß nicht wer diesen Unsinn aufgebracht hat.
Dieser "Unsinn" kommt von der obersten Zivilluftfahrtbehörde und macht FPV Flug erst möglich! Im Gesetz steht ja nach wie vor das schlechte wording "ohne technische Hilfsmittel", was eine Videoübertragung definitiv ist. Das sieht auch die ACG so, auch wenn man sich von einer Behörde kein statement erwarten kann.

Oder wollt ihr es wie in Deutschland, nur mit Lehrer/Schüler Verbindung und der Lehrer haftet?! Ich denke nicht.
 
Auch wenn eine Videoübertragung stattfindet und diese für den Flug genutzt wird kann bzw. muss gleichzeitig eine direkte Sichtverbindung bestehen. Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Es ist vollkommen egal ob man jetzt den Flieger anschaut, den Monitor oder die eigenen Füße, das beeinträchtigt alles das bestehen einer direkten Sichtverbindung nicht.

Gibts zu der Spotter-Aussage irgendeine Quelle?
 
Auch wenn eine Videoübertragung stattfindet und diese für den Flug genutzt wird kann bzw. muss gleichzeitig eine direkte Sichtverbindung bestehen. Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Es ist vollkommen egal ob man jetzt den Flieger anschaut, den Monitor oder die eigenen Füße, das beeinträchtigt alles das bestehen einer direkten Sichtverbindung nicht.

Gibts zu der Spotter-Aussage irgendeine Quelle?
Ja da hat es lange Diskussionen gegeben, da kam die Frage was gilt als Sichtverbindung. Wenn ich einen 6m Segler fliege und mal ein paar Sekunden auf meine Funke schaue und Telemetriedaten lese - gilt das dann noch als Sichtverbindung? ;) Ich denke man muss realistisch bleiben. Wenn ich ständig zwischen Bildschirm und Modell hin- und herschaue würde ich das als Sichtverbindung sehen. Wenn ich eine Videobrille aufhabe definitiv nicht mehr. Dann muss eben ein Spotter dabei sein, so haben wir das beim Aeroclub definiert (und so ist das auch bei uns versichert):

http://www.prop.at/b37/information-...etz-1957-lfg-1957-idf-bgbl-i-nr-108-2013.html
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Oder wollt ihr es wie in Deutschland, nur mit Lehrer/Schüler Verbindung und der Lehrer haftet?!
Das sieht der DAeC anscheinend etwas anders. dd8ed hat doch vor kurzem ein PDF hier gepostet, in dem es u.a. auch um die rechtlichen Hintergründe beim FPV-Fliegen ging. Walter Felling vertritt mittlerweile bei diesem Thema (Sichtweite, L/S-Betrieb, Spotter) für unter 5kg Modellflug eine andere Meinung.
 
Keine Ahnung, ich arbeite da nicht mit dem DAeC zusammen, lediglich mit dem DMFV (Heiko).

Was war das für ein statement?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Das komplette Dokument hat dd8ed in folgendem Thread verlinkt:
http://fpv-community.de/showthread.php?44231-News-zu-FPV

Titel ist "Rechtliche und (funk)technische Betrachtungen zu unbemannten Luftfahrzeugen mit innovativer Technik
- neuer Band der Schriftenreihe zum Modellflug veröffentlicht" und ist von Frank Tofahrn (Vorsitzender des Fachausschusses Funk der Bundeskommission Modellflug im DAeC) und Dr. jur. Walter Felling (Vorsitzender des Fachausschusses Recht und Versicherungen).

In dem Dokument geht es in weiten Bereichen um gewerbliche Anwendung, aber auch für den genehmigungsfreien Modellflug ist einiges enthalten.
Bezgl. FPV ist vor allem interessant, was dd8ed in einem kurzen knappen Satz zusammengefasst hat: "Nach der aktuellen Rechtsauffassung ist im FPV-Modellflug mit Videobrille unter 5 kG kein Spotter und kein L/S-Betrieb notwendig."
Und zusätzlich steht in dem Artikel auch noch drin, dass auch ausserhalb der Sichtweite bei unter 25kg ein Flugmodell vorliegt; die Begrenzung auf die Sichtweite also nur für Flugmodelle über 25kg gilt.

Es ist ein sehr interessantes Dokument, solltest Du Dir evtl. mal in Ruhe durchlesen.
Ich habe mir das ausgedruckt und beim Flugbetrieb dabei, da ich im DAeC organisiert und versichert bin.
 

Upgrade 08/15

Erfahrener Benutzer
Das Dokument hatte ich vor einer Weile gelesen und als klassische Rechtsverdrehung abgespeichert: Jeder weiss, was gemeint wäre, aber durch einen falschen Pixel dreht ein gewitzer Herr das ganze so hin, wie er es möchte.
Naja, lebte ich in Deutschland würde ich dies auch ausdrucken und mit auf das Feld nehmen; kann ja nicht schaden & beruhigt das Gewissen ;)
Ob seine Auslegung wirklich rechtlich Standfest ist, kann wohl sowieso erst nach einem Gerichtsurteil festgelegt werden.


MfG
 
Zuletzt bearbeitet:

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Das Dokument hatte ich vor einer Weile gelesen und als klassische Rechtsverdrehung abgespeichert: Jeder weiss, was gemeint wäre, aber durch einen falschen Pixel dreht ein gewitzer Herr das ganze so hin, wie er es möchte.
Nun ja, da aber der "gewitzte Herr" der Vorsitzende des Fachausschusses Recht und Versicherungen des DAeC ist, hat das für den DAeC und seine Mitglieder schon etwas Gewicht, finde ich.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Es war auch nie eine Forderung des DmfV sondern des Versicherungsunterehmen, der DmfV muss die Forderung nur weiter leiten, da es eine Versicherungsklausel ist
 

borg1

Erfahrener Benutzer
Nur mit direkter Sicht auf das Modellflugzeug könnt ihr auch erkennen, wenn von hinten oder der Seite ein echtes Flugzeug oder ein wütender Mäusebussard auf das Teil zuhält. Über Brille, auch wenn sie über Kopfbewegung gesteuert wird, habt ihr nur einen kleinen Bereich vor Euch im Blickwinkel.
Da ein Modellflugzeug jedoch in jedem Fall kein echtes Flugzeug behindern darf, ist nur durch diese Sichtverbindung rechtzeitig möglich beispielsweise einem sich nähernden Rettungshubschrauber auszuweichen oder einer Vogelattacke zu entgehen.
Bzw. der Spotter muss vor dem Hinderniss warnen bzw. selbstständig eingreifen.
Seht den Spotter doch einfach wie den Beifahrer in einem Rallyteam. Er kann im Zweifelsfall nützliche Dienste leisten.

Ich glaube, dies sollte alle Unklarheiten beseitigen.
 
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FPV1

Banggood

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