Bedroht HKing/Banggood Steuertrick Händler? Begehen Käufer Zoll-/Steuerhinterziehung?

Don Promillo

Erfahrener Benutzer
#21
Mal ganz ungeachtet dessen wie die Zollsituation ist, was die deutschen Händler kaputt macht, ist dass man vieles aus Deutschland gar nicht erst bekommt.

Ich wäre durchaus bereit paar Euro mehr zu bezahlen, wenn ich die gewünschten Sachen aus Deutschland bekäme.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#22
paar euro würde ich auch mehr bezahlen ;)
aber keine 80€ wenn ich den gleichen regler ohne aufkleber für 15$ bekomme (ok eventuell kauf ich zwei wegen der QC).
 

Don Promillo

Erfahrener Benutzer
#23
paar euro würde ich auch mehr bezahlen ;)
aber keine 80€ wenn ich den gleichen regler ohne aufkleber für 15$ bekomme (ok eventuell kauf ich zwei wegen der QC).
Die Anwaltskosten um sich gegenseitig als Deutscher Händler in Grund und Boden zu Verklagen, weil ein LiPoaufkleber im Transport abfiel, muss man halt irgendwie wieder reinbekommen ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#24
die spinnen die deutschen modellbaufirmen, graupner und co haben alle trends verpennt...
und dann wundern die sich ernsthaft. ich finds ja schade um die arbeitsplätze. aber wenn ich teueren mist verkaufe und mich dann wunder das alle anderen billiges gold kaufen ...
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#25
Das mit dem viel geringerem Wert beim Zoll mag jetzt nicht ganz fair klingen, aber das ist bei jeder importierter Ware so. Wenn ich in großen Mengen importiere ist das natürlich ein ganz anderer Preis als das was dann später an den Endkunden verrechnet wird. Wenn Ein Regler im Verkauf 15€ kostest mag das günstig (im Vergleich zu vielen anderen Reglern) erscheinen aber aus der Produktion kommt der sicher mit 1-2€. Die "Modellbauhändler" haben ja davor genau das gleiche gemacht billig importiert (und verzollt) und teuer verkauft, genannt habe sie das dann "Wertschöpfung".

Zoll ist vom Warenwert beim Import abhängig, nicht vom möglichen Verkaufspreis an den Endkunden später. Da kann ein Faktor 10-100 dazwischenliegen. So gesehen verdient der Staat sogar mehr wenn direkt in HK bestellt wird (und korrekt verzollt).

Zusätzlich muss ich noch anmerken, wenn jemand internationale Geschäfte tätigt (z.B: bestellen bei HK) dann muss er sich auch im die dazugehörigen Regelungen kümmern und selber informieren. Wer mit den Haien schwimmen möchte ... Nicht nachher jammern "das hab ich nicht gewusst, das war mit nicht klar, das war nicht ersichtlich". Verbraucherschutz mag es innergemeinschaftlich geben, aber in China ist das ein Kandidat zu Unwort des Jahrhunderts. Das einzige mögliche, wenn man nach "Verbraucherschutz" in diesem Zusammenhang schreit ist ein Verbot (für Private). Also nicht danach schreien, sonst gibt es kein HK für EU mehr.

... jetzt gibt es hier auch schon Steuer und Zollfahnder, sogar welche die internationale Steuertricks aufzeigen ...

lg Ferdl

P.S.: Wenn im gewerblichen Umfeld (also mit Buchhaltung, Rechnungen, Belegen, ...) die Kontobewegungen nicht zu den Rechnungen und die Rechnungen nicht zu den Zollabrechnungen passen macht es ganz schnell klatsch. Ganz so trivial sind Steuertricks nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

mueckchen

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#26

borg1

Erfahrener Benutzer
#28
Mal ganz ungeachtet dessen wie die Zollsituation ist, was die deutschen Händler kaputt macht, ist dass man vieles aus Deutschland gar nicht erst bekommt.
Ich wäre durchaus bereit paar Euro mehr zu bezahlen, wenn ich die gewünschten Sachen aus Deutschland bekäme.
Wenn man erleben muss, dass jemand den Händler oder Verbraucherschutz mit Schadensersatzforderungen zumüllt, weil er aufgrund fehlender Warnungen in der deutschen Gebrauchsanleitung sich an Wäscheklammern verletzt
http://www.propsteijugendvorsfelde.de/wp-content/uploads/2012/07/P7074748_1024.jpg
dann mussan sich nicht darüber wundern, dass ohne dt. Waschzettel keiner mehr auch nur eine Reisszwecke aus China importiert.
Ganz zu Schweigen davon, würde der Dt. Händler 600mW-Videosender mit dem Hinweis des Deutschlandverbots anbieten, flögen alle mit der SuperSendereichweite. Im Falle eines Stör-Zwischefall aufgrund des Senders hiese es aber: "das hat mir aber XY so verkauft!"
Dank unserer Rechtsschutzklagementalität haben wir es also uns selbst zu verdanken.
Wir sind aber in bester Gesellschaft, in den USA gibt es ähnliche idiotische Regelungen, weil man dort das Restaurant oder den Kaffeemaschinenhersteller erfolgreich verklagen kann, sollte man sich am heissen Kaffee die Zunge verbrannt haben.
Wir bekommen nur, was wir wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:

RalfB

Erfahrener Benutzer
#29
Wenn die Ware aus UK(nicht aus einem Zolllager) kommt

Expertise-Nr. IE633101 (Stand 01.01.2014)Leistungserbringer

Beim Leistungserbringer handelt es sich um einen Vollunternehmer.

Leistungsempfänger
Beim Leistungsempfänger handelt es sich um einen privaten Endabnehmer.

Erwerbsgegenstand
Beim Erwerbsgegenstand handelt es sich um sonstige Gegenstände (ohne Differenzbesteuerung).

Expertise

I. Steuertatbestand

Der Umsatz unterliegt im deutschen Inland nicht der Erwerbsbesteuerung, da diese nur für Unternehmer und nicht unternehmerisch tätige juristische Personen durchzuführen ist (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG).

Lieferungen an private Endabnehmer sind grundsätzlich im Ursprungsmitgliedstaat steuerbar und steuerpflichtig, sofern der Lieferer die maßgebliche Lieferschwelle im vorangegangenen Jahr nicht überschritten hat oder im laufenden Kalenderjahr nicht überschreitet (§ 3 Abs. 6 Satz 1 UStG). Die Lieferschwelle beträgt im Falle der Beendigung der Beförderung oder Versendung im deutschen Inland oder in den sogenannten Zollfreigebieten (z.B. Freihäfen) 100.000 Euro (§ 3c Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UStG).

Bei Überschreitung der maßgeblichen Lieferschwelle oder bei Verzicht auf die Anwendung der Lieferschwelle ist der Gegenstand im deutschen Inland als Bestimmungsmitgliedstaat steuerbar und steuerpflichtig, sofern der Abnehmer die Erwerbsschwelle nicht überschreitet und die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes durch den Lieferer oder einem von ihm beauftragten Dritten erfolgt (§ 3c UStG). Die Erwerbsschwelle beträgt im Falle der Beendigung der Beförderung oder Versendung im deutschen Inland oder in den sogenannten Zollfreigebieten (z.B. Freihäfen) 12.500 Euro (§ 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG). Der Erwerber kann auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichten, so dass im Falle eines Überschreiten der Lieferschwelle auch bei einem Überschreiten der Erwerbsschwelle der Erwerb im deutschen Inland als Bestimmungsmitgliedstaat steuerbar und steuerpflichtig bleibt. Der Verzicht ist gegenüber dem Finanzamt zu erklären und bindet den Erwerber mindestens für zwei Kalenderjahre (§ 1a Abs. 4 UStG). Ebenso hat der Lieferer auch bei Unterschreitung der Lieferschwelle die Möglichkeit der Besteuerung im Bestimmungsland (deutsches Inland), sofern er den Verzicht auf die entsprechende Regelung in § 3c Abs. 3 UStG (Anwendung der Lieferschwelle) gegenüber der zuständigen Behörde mitteilt. Der Verzicht bindet den Lieferer für mindestens zwei Kalenderjahre ( § 3c Abs. 4 Satz 3 UStG).

Erfolgt die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes jedoch nicht durch den Lieferer oder einem von ihm beauftragten Dritten, sondern holt der private Abnehmer den Gegenstand beispielsweise selbst ab, so ist dagegen auch bei Überschreitung der maßgeblichen Lieferschwelle der Umsatz im Ursprungsmitgliedsstaat steuerbar und steuerpflichtig.
 

hulk

PrinceCharming
#30
Warum macht man hier überhaupt so eine welle? Angst vor Straftat oder lobbyarbeit für Händler?
Meine Erfahrung ist, der Staat weiss wo er was holen kann.
Und wenn der threadersteller Langeweile hat, sollte er Lokführer werden....die sind im Moment sehr gefragt.

P.s. mich interessiert so ein deutscher Händler der auch nur importiert nicht. Ist es eine innovative firma sieht es wieder anders aus. So was sollte man unterstützen.
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#31

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#32
Warum macht man hier überhaupt so eine welle? Angst vor Straftat oder lobbyarbeit für Händler?
Meine Erfahrung ist, der Staat weiss wo er was holen kann.
Und wenn der threadersteller Langeweile hat, sollte er Lokführer werden....die sind im Moment sehr gefragt.

P.s. mich interessiert so ein deutscher Händler der auch nur importiert nicht. Ist es eine innovative firma sieht es wieder anders aus. So was sollte man unterstützen.
Worüber wir hier diskutieren oder nicht, bestimmst ja nicht Du. Und nun den Threadersteller anzugehen ist Banane. Wenn´s Dich nervt, lies die Bildzeitung. Da kannst Du Dich aufregen.
 
#34
Also das im Innereuropäischem Warenverkehr Zoll/Steuer Sachen nachgegangen ermittelt werden, halte ich für eher unwahrscheinlich, da geht es sicherlich eher um konkret illegale Gegenstände, mit allem anderen wären die sicher personell etwas überfordert..
Sprich die beschrieben Lücke klappt wunderbar und Hobbyking ist ja nicht die einzige Firma die es so macht, Ebay ist ja auch gespickt mit solchen Angeboten.
Ist ja recht offensichtlich was da passiert und muss jeder selber mit sich ausmachen.
Natürlich wird das Zoll beim Import bezahlt, geht ja auch wunderbar, Muttergesellschaft schreibt 100$ auf die Rechnung, Tochtergesellschaft zahlt 100, der rest wird wie beschrieben ausserhalb später gemacht.
Völlig legal und halt ein Vorteil wenn man mehrere Firmen auf der Welt hat.
Die in der EU ansässige Tochtergesellschaft macht natürlich tunlichst keine Gewinne, eher im Gegenteil, so geht das eigtl. ganz gut auf.
Da ist HK aber auch nicht die einzige Fima die es so macht.
Also Fakt ist aber wohl das das Geschäft mit der Muttergesellschaft in HK gemacht wird, in der Tat wäre es wohl so das man das anmelden müsste, da zwischendurch eine Wertschöpfung stattfindet die der Staat eigentlich tunlichst besteueret haben will, werde mir den Aufwand allerding auch sparen...., würde so eine Rechnung aber evtl. nicht bei der Steuer einreichen wollen.
Sprich dem Gesetzgeber sind die auf die 100$ entrichteten Zollgebühren eigtl. egal, du/ich/wir haben halt den Vertrag mit HK und führen damit in die EU ein.
 
#35
Naja gerade bei ebay findet der Verkauf doch auf ebay.de statt, der Artikelstandort ist ebenfalls bspw. Hamburg. Ich kaufe also einen Artikel aus Deutschland auf einer deutschen Website... Wer soll denn dann auf die Idee kommen zum Zoll zu gehen xD (auch wenns rechtlich Vlt. sogar angemessen wäre...)
 
#36
richtig, auf die Idee bin ich vorher auch nicht gekommen und wie gesagt ich kann auch noch ruhig schlafen;).
Es ist aber de Facto wohl wirklich so.
Aber beim Chenglsichen Ebay Angebot mit der chinesischen Adresse in den rechtlichen Hinweisen, aber mit deutschem Lager sollte man sich schon klar sein das da was "anders" läuft.
Eine richtige Rechnung die auch bei der Steuer einreichbar ist hat das sicher noch keiner gesehen.

Mein Bier ist das eigtl. auch nicht das sollen die EU Staaten regeln, da wäre bei uns (Konsumenten) ansetzen sicher an der falschen Stelle.
Wie gesagt soll sich jeder selber eine Meinung machen und danach kaufen, natürlich erklärt das auch den ein oder anderen höheren Preis in der EU...aber sicher nicht jeden.

Etwas weiter gesponnen, der Dschungel König , A..... zeigt ja das kreative Modelle sich durach auszahlen, auch wenn das da natürlich völlig anders ist und den Endkunden überhaupt nicht betroffen ist.
 

ThinMan

Erfahrener Benutzer
#37
Es ist ja empörend, was unser Staat da wieder macht, wie kann er es wagen Handelsbeschränkungen/-erschwernisse zuzulassen. Sind wir nicht im globalen Wettberwerb und müssen uns dem stellen. Egal wie sinnvoll es sein mag, kleine Einzebestellungen in 16.000 km Entfernung zu tätigen. Unsere Arbeiter sind eben zu dämlich Kopterzeugs herzustellen, oder sind die schlicht nur so uneinsichtig und wollen von dem Leben, was sie damit verdienen. Die Blödmänner sollen gefälligst nach China ziehen, da sehen sie, wie man sich als Arbeiter zu bescheiden hat. Und übrigens, wie können es hier in unserem Land überhaupt Lokführer wagen für ihr Grundrecht einzutreten, Gewerkschaften gehören abgeschafft. Frag ich mich nur, wie ein ehedem staatliches Unternehmen, das so wichtig für unser Land ist, für ein Appel und ein Ei privatisiert werden mußte. Vorher durften die nämlich gar nicht streiken.

Dann können wir ja die zukünftigen Freihandelsverträge begrüssen und jubilieren, freier Warenverkehr, dann kann HK vielleicht auch unser Land gleich mal verklagen. Natürlich nur im Interesse der Kundschaft, versteht sich. Das findet hier dann ja regen Zuspruch, alles wird besser und vor allem billiger (wers glaubt).

Schönen Abend noch und wenn dann einer von Euch outgesourced wurde, hat er schon jetzt meinen Zuspruch, der Arme. Aber so ist das halt dann in einer globalen Wirtschaft. Ironie ist ja, das einer der Hauptaufgaben eben des Zolls genau in der Verhinderung solcher Zustände bestand. Man nannte das Schutz der heimischen Märkte, lang ist es her, ev. erinnert sich noch einer der ganz Alten.

ThinMan
 
FPV1

Banggood

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