TH9X + er9x = "illegal"?

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Nicht offen für weitere Antworten.

schuetze

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo zusammen,
nach einer laaaaangen Flieger-Pause war ich am Wochenende mal wieder auf dem Modell-Flugplatz. Beim Fachsimpeln erwänte ich, dass ich eine andere Software (er9x) auf meiner Fernbedienung (TH9X) habe. Daraufhin durfte ich erst mal meinen Flugbetrieb einstellen, bis die Seite des Versicherungsschutzes geklärt ist (... und schon wieder eine Zwangspause von der Fliegerei...)

DMO konnte mir auf die Frage "Ist der Versicherungsschutz bei einer andere Software auf der Fernbedienung noch vorhanden?" nicht beantworten. Der Versicherer will von der BNetzA eine Bestätigung, dass die Fernbedienung durch diese Änderung weiterhin zugelassen ist.

Die BNetz-Agentur antwortet auf meine Frage wie folgt:
"Bei jeglichen Änderungen an einer Funkanlage, das kann auch den Austausch der Software betreffen, ist zu beachten, dass die betrieblichen und technischen Parameter der Allgemeinzuteilung von Frequenzen sowie alle durch die Erklärung der Konformität bestätigten Eigenschaften der Gesamtanlage nicht in unzulässiger Weise verändert werden."

Hat jemand von Euch eine Bestätigung, damit man den Versicherungsschutz behält?

Danke
 

infinity553

Erfahrener Benutzer
#2
Die Software ändert nichts am HF System das ist eigenständig somit ist es kein Problem.
Du änderst in prinzip ja nur das aussehen des Menüs und die Mischer Funktionen und sowas, nicht die Sendeleistung, Frequenzhopping, oder ähnliches.
 

schuetze

Erfahrener Benutzer
#4
Hi Infinity,
ist mir soweit klar, jedoch muss ich da auch DMO und der BNetzA recht geben. Wenn durch einen Software-Bug ein Schaden verursacht wird, will keiner zahlen. Ob nun die original-Software stabieler läuft oder eben nicht, spielt da keine Rolle.

MfG

@fofi1
sehe ich auch so!
 

infinity553

Erfahrener Benutzer
#5
Ach alles egal, 99,9% der Abstürze sind eh user error :D
Und nein, die Versicherung kann da nichts zu sagen, wie denn auch, es gibt keine Richtlinie dafür welche Fernsteuerungen erlaubt sind!
Und nur das HF Modul muss regel konform sein, das sind nicht alle, aber die meisten.
 
Zuletzt bearbeitet:

kalle123

Jugend forscht ....
#6
Trifft zwar deinen Sachverhalt nicht, aber ich hatte wegen meiner Taranis mal bei Fa. Engel nachgefragt.

Meine Taranis kam mit der original firmware von FrSky.

Meine Frage: "... In dem mitgelieferten Handbuch verweisen Sie auf

"Sicherheitshinweise und wichtige Anmerkungen
Änderungen oder Modifikationen, die nicht ausdrücklich von uns oder von FrSky genehmigt sind, können nicht nur dazu führen, dass das System nicht die angegangene Leistungen erbringt, sondern können auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen!"

Meine Frage nun an Sie, beinhaltet die Betriebserlaubnis die firmware des Senders, oder anders gefragt, erlischt diese beim Wechsel auf opentx 2.0.x?

Ich danke vorab für Ihre Antwort."

Die prompte Antwort von Fa. Engel

"... Wir arbeiten derzeit mit der Version 2.0.8. Diese funktioniert nach unserer Erfahrung sehr gut und ohne Probleme. Und wir haben auch keine Hinweise darauf, dass es in dieser Version Änderungen gibt, die die Betriebserlaubnis erlöschen lassen würde."

Gruß KH
 

schuetze

Erfahrener Benutzer
#7
Hallo Zusammen,

der nächste Sachbearbeiter hat die Aussage vom Ersten bestätigt. Zudem zweifelt dieser das CE-Zeichen an.
Auch das Zertifikat im Hobbyking-Shop bezeichnet er mehr oder weniger als Fälschung.
Aus seiner Sicht darf die gesamte Anlage in Deutschland nicht betrieben werden...

Tja, wer billig kauft, kauft zwei mal.

Achso, Steuerungseinheit und Funk-Sender werden als "Einheit" betrachtet, da es über die Software möglich sein kann, dass die Frequenzen manipuliert werden könnten.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#8
so ein blödsinn :D
die funke ansich die software etc sind KOMPLETT EGAL.
es geht einzig und allein um das HF modul das du verwendest.
frsky rein und gut.
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
#9
Ein weiterer Grund, Vereine zu meiden. Wenn da ein Sturrkopp ohne Ahnung was zu sagen hat und CE-Zeichen per se als Fälschung deklariert werden, dann hat man die A-Karte gezogen.

Ein CE-Zeichen kann man nicht fälschen! Damit bestätigen Hersteller oder Importeur selbst die Übereinstimmung des Produkts mit den europäischen Anforderungen. Natürlich könnten sie das prinzipiell auch tun, ohne z.B. die Störausstrahlung oder Sendeleitsung jemals überprüft zu haben, manch einer mag eine Glaskugel besitzen ;)
Ärger (=Importsperre) gibt es höchstens, wenn von Dritten die Nichtkonformität bewiesen wird. Aber selbst dann wäre es nicht gefälscht, sondern "nur" gelogen.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#10
Fälschen kannst du es schon, da es genaue Vorgaben dafür gibt, wie es auszusehen hat, und was es aussagt
Allerdings hällt sich Rittal bei ihren Schaltschranklüftern auch nicht genau an die Vorgaben, zumindest auf dem Karton war ein CE, was nicht der Norm entsprochen hat
Es soll wohl einige Firmen in China geben, die ein CE aufdrucken, weil die Europäer es so wünschen, das aber nicht der Norm entspricht, auch eben als "China Export" verschrien.
Ich bezweifle aber, das sich wirklich einer bei der BNA mit den Teilen auseinander gesetzt hat, und die Technisch geprüft hat, sondern einfach nur in der Datenbank schaut, ob es einen Test gibt der Positiv ausgefallen ist, gibt es keinen, gibt es eben auch keine Positive Bewertung, egal ob alle Messungen in Ordnung wären.
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
#11
Warum sollte die BNA das nachmessen, wenn nicht irgendwer Zweifel anmeldet?
Ist ja nicht so, dass irgendwelche Testergebnisse irgendwo vorgelegt werden müssten, wie es z.B. im Automobilbereich der Fall ist.
Ein Postzeichen gibt es ja nicht mehr ;)
Was ich sagen will, so eine Datenbank gibt es nicht. CE drauf und in die EU einführen.

Ein anders aber absichtlich ähnlich aussehendes Zeichen heißt ja nur, dass man nicht lügen will, das Produkt aber nicht EU-konform ist oder man es nicht weiß. Trotzdem soll es keiner merken...
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#13
genau die Situation meine ich, Zoll fragt an, und dann geht das Teil nie vom Zoll weg, und BNA kann sagen, nee das entspricht nicht den Regeln, die haben das entsprechende nie gesehen, ich gehe eher davon aus, denen liegt eben KEIN Test vor, dann kann es nicht den Regeln entsprechen
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
#15
Wann fragt der Zoll denn nach? Wenn CE und/oder deutsche Anleitung fehlen. Was macht die BNA in dem Fall? Prüfen, ob das Produkt von der Regelung betroffen ist, also CE und BA bräuchte.
Bei berrchtigten Zweifeln an der CE werden die sicher auch mal nachprüfen und anschließend ist das Produkt dann bekannt und kommt auch mit CE nicht mehr in die EU.

Verboten sind Betrieb und Einfuhr von Produkten ohne CE, wenn sie eines bräuchten. Einen Hammer kannst du so importieren, es gibt vermutlich keine Standards dafür. Bei einer Mikrowelle sieht das anders aus ; )

Ich habe im Grunde rin ähnliches CE-Problem, gerade.
Möchte ein Gerät aus dem Bereich Haustechnik entwickeln und vertreiben und das muss CE haben.
Nun könnte ich das draufdrucken und ein Zertifikat ausstellen, dass EMV, VDE usw. erfüllt sind, das würde erstmal reichen. Bloß, wenn das nicht passen sollte und das mal auffällt, dann bin ich dran. Mache ich also nicht.

Ein Hersteller aus dem Nicht-EU-Ausland hat hier aber eigentlich nicht viel zu befürchten, der ist hier nicht zu belangen.

Wenn ich als Hersteller aber gewissenhaft arbeite und unterschreibe, dass alle EU-Anforderungen erfüllt sind, würde ich diese Aussage zurückziehen, sollte jemand eine Software aufspielen, die sich meiner Kontrolle entzieht.

An den TE: kannst du nicht einfach wieder eine offizielle Firmware aufspielen und das dem Vorstand/Flugleiter mitteilen? Du hast dann zwar immernoch dran rumgefummelt, aber das ist im Falle "offizieller" Updates ja auch der Fall. Wobei bezweifle, dass die den Unterschied erkennen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Altix

Erfahrener Benutzer
#16
1. Man kann das CE Zeichen sehr wohl fälschen. Der Aufbau des Zeichens ist genormt und es gibt Zollbeamte, die das Zeichen genau deswegen mit dem Zollstock nachmessen.

2. Die BNetzA misst rein gar nix nach, die bekommen das fragliche Objekt noch nicht einmal in die Finger, das geht alles auf dem Papierweg. Die entscheiden nur, muss da CE drauf und ist es dran, und liegt eine deutsche Bedienungsanleitung vor. Das reicht in vermutlich 95% der Fälle aus, um die Einfuhr zu verweigern.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#17
Gutes Beispiel ist ja vor Kurzen ein Frsky Empfänger gewesen, die Teile haben nun wirklich alle Test durch, wird auch von FrSky selber Bestätigt, aber eben keine Deutsche Anleitung mit gegeben, sondern nur die Internationale in Englisch, und schon hatte ein Mitglied den Empfänger nicht entgegen nehmen dürfen, da BNetzA es verweigerte
 

schuetze

Erfahrener Benutzer
#18
Hallo zusammen,
ich wollte kurz daran erinnern, dass es hier nicht um die Einfuhr beim Zoll geht. Es geht um die Betriebserlaubnis und ob die Versicherung im Fall der Fälle auch zahlt!
Nächste Woche will sich der Herr von der BNetzA noch mal dazu äußern. Mich würde eigentlich auch seine Meinung zur 9XR interessieren. Ich vermute aber, dass er diese ebenfalls als "Nicht zugelassen" erachtet... wer viele Fragen stellt, bekommt viele Antworten, daher werde ich nicht darauf eingehen....

MfG
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
#19
Mich würde eigentlich auch seine Meinung zur 9XR interessieren. Ich vermute aber, dass er diese ebenfalls als "Nicht zugelassen" erachtet... wer viele Fragen stellt, bekommt viele Antworten, daher werde ich nicht darauf eingehen....
Abgesehen davon, dass ich an deiner Stelle diese Frage auch nicht stellen würde, habe ich das Gefühl, dass bei Eigenimporten aus Fernost oder Produkten von HK und Co. gerne mal pauschal mit "nicht zugelassen" geantwortet wird.
Es wird ganz sicher schwarze Schafe geben, die ein formal korrektes CE wider besseren Wissens aufdrucken, aber in nicht seltenen Fällen sind das doch haltlose oder zumindest nicht im Ansatz bewiesene Behauptungen, die den lokalen Handel schützen sollen.
Bloß weil ein namhafter deutscher Importeur seinen Namen zusammen mit einem CE auf den China-Regler klebt, besteht dieser noch lange keine EMV-Tests. Also entweder hat er das auch mit China-Label schon, oder der Importeur schummelt genauso. Den einzigen Vorteil, den er hat: er legt eine deutsche BA bei.
 

schuetze

Erfahrener Benutzer
#20
Hallo zusammen,
zwischenzeitlich habe ich wieder eine neue Nachricht von der BNetzA bekommen.
Laut Aussage des Beamten muss JEDER Importeur/Hersteller von einem Produkt einen eigenen Konformitätsnachweis erbringen. In unserem Fall mit der TH9X müsste also Turnigy, Flysky, JAMARA... einen eigenen Nachweis erbringen.

Daher wurde mir abermal bestätigt, dass die BNetzA keine Unbedenklichkeit zu der Fernbedieung geben kann (oder will).

Zusammenfassend kann also gesagt werden, wer mit einer TH9X unterwegs ist, fliegt ohne Versicherungsschutz. (Man kann nur darauf hoffen, dass im Fall des Falles nur das Sender-Modul, also FrSky, angeschaut wird. Dafür gibt es ja hoffentlich eine Zulassung...)
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

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