Besoffener ins Grundstück gerast, Versicherungsärger, bitte um Tipps

LazarusLong

Kaiser, Imperator, Gott
#1
Da in diesem Forum wirklich Leute mit Sachverstand zu unterschiedlichsten Themen zu finden sind, mach ich`s wie brandtaucher und stell hier mal ne echte OT-Frage - zu meinem momentanen Versicherungsärger:

Ende September raste uns der jüngste Gemeinderat unseres Dorfes (19, CDU), vermutlich im Vollsuff, in unsere Grundstück.
Sein Wagen prallte schräg an unsere Gartenmauer und stieg daran auf, wobei er diese und die dahinter liegende Hecke auf 8m ziemlich komplett zerstörte. Deckplatten der Mauer (recht schwer) wurden bis zu 15m weit geschleudert. Der Wagen flog dann noch etwa 17m, bevor er am Ende unseres Grundstücks auf einem Stromverteilerkasten runterkam. Während seines Fluges mähte er einen Baum um und zerstörte den Gartenzaum sowie die Bepflanzung dahinter.
Großes Glück im Unglück, dass einerseits dem Fahrer nichts ernstes passiert ist, andererseits ein Nachbar nicht getroffen wurde, der grad mal 30 Sekunden vorher genau dort vorbeilief.

Die Kostenvoranschläge der Handwerker beliefen sich auf etwa 18.000,- . Die Versicherung hat uns Heute 3900,- angeboten.
Zwar hatten`s die Handwerker bei näherer Betrachtung schon ordentlich übertrieben mit der Rechnung, nicht mal viertausend erscheint mir aber viel zu wenig.

Mir ist sehr daran gelegen, diese Sache so bald wie möglich abzuschliessen und wieder ein Grundstück zu haben, das nicht auf einer Seite komplett aufgerissen ist.
Vor allem auch wegen meiner Mutter. Sie steckt sehr viel Arbeit, Liebe und Aufmerksamkeit in diesen Garten, der hier in der Gegend durchaus als im positiven Sinne sehenswert gilt.
Drei Tage nach dem Unfall hatte sie einen schweren Rheumaschub. Das ihr geliebter Garten so zugerichtet wurde hatte sie gerade noch so verkraftete. Das unterirdische Benehmen des Unfallverursachers und seiner Familie nicht. Das neunzehnjährige Hosenscheißerchen schickte nämlich seine Eltern (nach zwei Tagen), die kein Wort der Entschuldigung, kein „es tut uns leid“ über die Lippen brachten. Der Vater wiederholte gebetsmühlenartig: „Die Versicherung zahlt alles, die Versicherung zahlt alles,..." Äh ja,...

Damit`s also nicht Ostern oder noch später wird, werd ich`s wohl selber machen. Möglichst bald, klar. Mauern geht nicht bei Minustemperaturen und Pflanzen ist auch nicht toll.Wird aber ein ordentlicher Haufen Arbeit, wo mehr als ein Taschengeld hängenbleiben sollte.


Wie gehe ich jetzt am besten vor? Anwalt suchen und eigenen Gutachter bestellen?
Worauf ist dabei zu achten? Hat Jemand Erfahrung mit sowas?

Freue mich über Tipps, Meinungen und Erfahrungen. Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:

hulk

PrinceCharming
#2
Die versicherungen schicken sowieso einen gutachter. Und du hast ein recht auf einen eigenen. Prinzipiell wird der zeitwert bezahlt. Und da wirds bei sowas kniffelig.
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#3
Wenn Du mit 3900 zufrieden bist, dann einfach akzeptieren und nicht weiter darüber aufregen, der Friede ist auch was wert. Falls nicht wird es ohne Anwalt (Rechtsschutz?) nicht gehen. Aber das ist die übliche Vorgehensweise, mal was "anbieten" ev. nimmt es der Geschädigte ja an. Du musst es auch ganz "nüchtern" sehen, Du versuchst Deinen Schaden ersetzt zu bekommen, die Versicherung möglichst wenig zu zahlen.

lg Ferdl
 

Terry

Erfahrener Benutzer
#4
ohne Recht studiert zu haben, denke ich wird die Versicherung die Kosten zur wiederherstellung des gewesenen Zustandes rechtfertigen müssen. Grundsätzlich hast du meiner Meinung nach Anrecht auf Wiederherstellung. In dieser Sitution denke ich, spricht man nicht von einem Zeitwert. Ich empfehle Dir auch, wenn Du Rechtschutz hast, diesen zu konsultieren.... Die Versicherungen sind meiner Meinung nach eh ein übles muss. Nerve mich immer wieder, was die Werbung einem so vorgaukelt. Alles gut, solange man nichts hat.... :(
 
#5
Ich hätte gleich nach dem Vorfall meinen Rechtsschutz konsultiert...alles was der Anwalt macht muss ich nicht machen. Dafür existiert der Berufszweig.


OT: Ich muss sagen ich bin mit meinen Versicherungen bis jetzt echt zufrieden..vor allem mit der Haftpflicht...ich schmeiss aber auch nicht jede Woche ne Scheibe ein :D
 

*ELEANOR*

Erfahrener Benutzer
#6
Hallo
Das ist versicherungstaktik, erst mit einen günstigen Angebot ankommen und hoffen das der Geschädigte das an nimmt.
Einfach hartnäckig bleiben und Notfalls muß die Versicherung ein Gutachter ranholen. Wird schon, viel Glück.
 

Jörn

Erfahrener Benutzer
#7
Ich kann dir auch nur raten einen Gutachter heranzuziehen. Weder kannst du den tatsächlichen Schaden realistisch einschätzen, noch werden die 3900 der Versicherung reichen. Es kann auch keine Versicherung von dir verlangen, dass du das mit Eigenleistung selber machst.
 

chebiqe

Erfahrener Benutzer
#8
'vermutlich im Vollsuff' klingt nicht so dass das polizeilich aufgenommen wurde!? Wenn das so ist ist das seeehhr mau! Nicht Versicherungstechnisch, sondern wegen allem anderen.
 

Toshiru

Erfahrener Benutzer
#9
Definitiv hartnäckig bleiben. Ich musste für das schrammen eines Baumes schon über 1000€ löhnen, dann sollte das bei dir kein Problem sein. Du musst einen Gutachter zuziehen und diesem alles Zeigen. Restwert ist eine stark verbreitete Aussage, tut aber nichts zur Sache. Der Unfallverursacher MUSS für alle Schäden aufkommen, bis der Zustand des Grundstücks wiederhergestellt worden ist. Wenn er Öl o.ä verloren hätt wirds ganz interessant 😎

Bleib hartnäckig und fertig. Das er schuldig ist muss ja wohl klar sein.

Gruss Daniel
 

LazarusLong

Kaiser, Imperator, Gott
#10
Danke für eure Antworten.

Meine Rechtsschutz greift bei allem möglichen - aber nicht bei Grundstücksschäden. Wie das so ist mit Versicherungen...

Vermutlich besoffen, weil der Verursacher abgehauen ist und von der Polizei nicht angetroffen wurde. Ist bei der Staatsanwaltschaft inzwischen die Sache.

Gutachter der Versicherung war schon da. Der schien mir aber arg auf Seiten seines Brötchengebers zu stehen. Für eine Neubepflanzung in seit 40 jahren durchgewurzeltem Boden ist z.B. wesentlich mehr als die von ihm angenommenen 30 x 30 cm Ausgrabungstiefe erforderlich.
 
#11
lass dir selbst noch einen gutachter deiner wahl kommen, da hast du das recht dazu! bezahlt wird er von der gegnerischen versicherung! (die versicherung des verursachers)
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#14
Gutachter der Versicherung war schon da. Der schien mir aber arg auf Seiten seines Brötchengebers zu stehen. Für eine Neubepflanzung in seit 40 jahren durchgewurzeltem Boden ist z.B. wesentlich mehr als die von ihm angenommenen 30 x 30 cm Ausgrabungstiefe erforderlich.
Gutachter der eigenen Versicherungen versuchen immer einen möglichst niedrigen Preis rauszuschalgen, damit die Versicherung nicht viel zahlen muss. Deshalb schicken die ja ihren eigenen. Einfach widersprechen und eigenen Gutachter zu rate ziehen.
 

Mayday

Expert somehow
#15
Oder einfach die Versicherung den kompletten Schaden direkt an den Garten- oder Landschaftsbauer überweisen lassen. Wenn das dann hinterher nicht paßt, muß der eben so lange nacharbeiten, bis alles ok ist. Wer sagt, denn daß man sich selbst kümmern muß? Der Zustand soll eben wiederhergestellt werden.
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#16
Hoffentlich hast Du Fotos von allen Schäden direkt nach dem Unfall gemacgt - nicht dass jemand noch behauptrn könntr, der Baum wäre zuvor schon dürr gewesrn und die Risse an der Mauer, neben dem Durchbruch, wären Frostschäden die Du mit dem Schaden mitbeheben wolltest.
Kennst Du einen Anwalt in Deiner Verwandschaft, Kollegenkreis oder ehemaligen Schul- oder Studienkollegen? Hast Du auf der Arbeit einen Firmenanwalt mit dem Du mal privat einen Kaffee in der Pause trinken könntest?
Mit Grundstücksrecht (ob Du die Grenze zum Nachbarn einhältst, der Maschendrahtzaun des Nachbarn stört oder der Gartengeräteschuppen eine Etage zu viel hat) hat Dein (Rechtsschutz)fall nichts zu tun. es ist ein Verkehrsunfall der von Dir nicht verursacht wurde. Gib dem Anwalt Deiner Wahl Deine Rechtsschutzdaten, der muss mit der Versicherung dann abklären, ob er die Fallkosten (teilweise) ersetzt bekommt. Wenn Du gewinnst, ist eh der Unfallverursacher (dessen Haftpflicht) für die Kostenübernahme in der Pflicht. Es geht jetzt ha nur um die Höhe des Schadens.
Sorry, tippe auf Tablet und nicht mit einer Tastatur!
 
Zuletzt bearbeitet:

kinderkram

Erfahrener Benutzer
#17
Du wirst da locker durchmarschieren. Die Schuldfrage scheint ja eindeutig geklärt. Das er besoffen war wird für ihn und seine Eltern noch ziemlich schmerzhaft werden, mal ganz unabhängig von der Hochstufung in der KFZ Versicherung. ;) Der Lappen ist sowas von weg und einen Idiotentest gibt es auch. 19? Noch in der Probezeit? ....na Prost Mahlzeit. Das is dann der Jackpot.
Fahrerflucht kommt noch oben drauf - da hat er länger was davon.
"vermutlich im Vollsuff", wurde denn keine Blutprobe genommen?
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
#18
Kleines Bonbon? Das alleine reicht für ein Strafverfahren (bis zu 3 Jahren Knast), Führerscheinentzug, Sperrfrist und Verlust des Versicherungsschutzes.

Ok, in Tateinheit mit promilliertem Herumgurken hat er eh schon genug am Hals, die Vorauslage für den Schaden holt sich die Haftpflichtversicherung ohnehin zurück. Kasko zahlt nix und Rechtsschutz übernimmt da auch keine Kosten.
 

PotRacer

Kamikazebuschpilot
#19
Was für den Geschädigten dramatischer klingt als es ist, denn der bekommt in jedem Fall sein Geld.

Was war das eigentlich für ein Auto? Wenn ich mit meinem Kombi in einen Garten rauschen würde, würde ich da nicht mehr rauskommen.
klingt für mich nach Flucht zur Fußs und Karre stehngelassen^^
 

chebiqe

Erfahrener Benutzer
#20
yo. auch ich bin inzwischen richtig blutgeil. Das is wie RTL kucken -in Gut!
Macht schonmal den Scheiterhaufen bereit! :popcorn:

Endlich gibts mal Aktion in unsrer abgeklärten, friedfertigen FPV-Kommunität.
 
FPV1

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