menschlich total nachvollziehbar, den Mist schnell von der Backe haben zu wollen. Genau das ist das Kalkül der Gegenseite und man sollte sie nicht so einfach davonkommen lassen. Ein wenig erarbeiten müssen die ihr Geld schon
Hat die gegenseite irgendwelche Patentrechte oder Musterschutz ??? Wer sagt dass die das Recht haben dich zu einer Unterlassung aufzufordern. Wenn zwei Händler von selben Lieferanten das gleiche Teil verkaufen kann man auch keine Unterlassung fordern. Ich denke es geht darum dass Du als Händler angesehen wirst und das stinkt einem anderen Händler. Anwalt....das ist wichtig
Ich glaube nicht, dass ein Händler das veranlasst hat. Die Abmahnkanzleien allesamt Zeck.. und Blu.sau...;-) , durchforsten das I-Net nach solchen Möglichkeiten - die sharen sogar noch Adressen - wenn Du einmal bezahlst, hast Du die nächsten gleich hinten dran sitzen... ich vermute das läuft ähnlich dämlich wie bei den Abmahnungen Urheberrechte, etc.
Es geht nicht um patent.....
Er versuchte in höherer stückzahl etwas zu verkaufen. Die gegenseite sieht es als gewerbe. Ist es ein gewerbe fehlen das impressum und die wjderrufsbelehrung.....aber nicht jeder verkauf ist ein gewerbe.....zumindest nicht beim finanzamt. Die sehen schnell nur liebhaberei. Damit hast du dann kein gewerbe und das schreiben wäre gegenstandslos......dir kann nur ein anwalt helfen oder du bist noch einmal so dumm und bezahlst einfach......
Bei 200 Stück kann man ja auch noch nicht von Gewerbe reden;-) Was baller ich hier an gecrashten ZMR Props weg - einmal ein Fehlkauf und ich müsste auch 200 verkaufen...
@hulk: Liebhaberei und Gewerbe sind nicht zweierlei. Vereinfacht gesagt ist Liebhaberei ein Gewerbetreibender der mit seinen Einkünften lediglich die tollen Maschinchen, Software usw. finanziert. Dem Finanzamt ist das natürlich ein Dorn im Auge, würden sich so ja kaum Steuern eintreiben lassen. Also wird so ein Gewerbetrieb als Liebhaberei eingestuft und prompt kann derjenige nicht mehr oder nur bedingt all die tollen Anschaffungen von der Steuer absetzen.
Ja genau DAS wird es sein,- aber naja, wo die Grenze liegt wird im Zweifelsfall über den Rechtsweg geklärt. Daher unbedingt zum Anwalt und nix unterschreiben.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute das du aus dieser Geschichte ohne große Unkosten wieder herauskommst. Jedoch muss ich leider zugeben das ich den Kläger auch verstehe.
Es ist nicht einfach in Deutschland ein Gewerbe zu betreiben, selbst als Kleingewerbe. Man muss seine Gewinne versteuern, Rechnungen schreiben, Buch führen usw. .. Dabei muss man auch auf jede Kleinigkeit so achten, ein kleiner Fehler in der Widerrufsbelehrung und schon geht es los.. ganz zu schweigen von den Urheberrechtsverletzungen. Theoretisch würde es schon reichen wenn du GoPro in deiner Auktion erwähnst. Falls dann noch ein Foto einer GoPro zu sehen ist kann es sehr teuer werden.
Wie gesagt ich wünsche Dir das du da rauskommst und sicherlich hätte auch eine E-Mail des Gegners gereicht und du hättest das ganze Unterlassen. Aber verstehen muss man da wirklich beide Seiten. Ich persönlich habe auch mal einen eBay Shop betrieben und da gab es auch hin und wieder ein schwarzes Schaf das regelmäßig die gleiche Ware als privater verkauft hat. Das er dies deutlich günstiger gemacht und damit die Preise zerstört hat muss ich wohl nicht extra erwähnen.
ahh, ich erinner mich wieder an diesen thread, würde mich auch interessieren, was nun die entscheidung war.
der solmecke hat mir übrigens auch schon mal geholfen, ging auch um ne unterlassungserklärung, allerdings wegen was anderem ;-)
Moin, gute Einstellung. Man darf sich da nicht abschrecken lassen. Aber bitte da nicht zu naiv rangehen. Habe das auch hinter mir. Minimale Fehler und musste leider auch anwaltlich dagegen vorhehen. Nuja wer da was vorhat kann mich per PN ja mal kontaktieren.
Gruss Stefan