Fpv und wild fliegen, welche Versicherung?

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Nicht offen für weitere Antworten.

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Die Sichtweise des DMFV ist bekannt und passt auch zu deren Versicherung. Dort wird meines Wissens in den Versicherungsbedingungen tatsächlich auch Sichtweite und Spotterpflicht per L/S zusätzlich gefordert.
Bei solchen Aussagen stecken auch immer viel die Ziele der jeweiligen Organisation dahinter. So sind den beiden großen Verbänden (DAeC und DMFV) die nicht organisierten Modellflieger natürlich ein Dorn im Auge.

In LuftVG/LuftVO/LuftVZO gibt es keine Einschränkungen bezgl. Spotterpflicht oder Ähnliches und auch nichts mit Sichtweite für Flugmodelle unter 25kg.
Genauso sieht es das Bundesinnenministerium (BT Drucksache 17/14809 und BT Drucksache 17/4827) und das Bundesministerium für Verkehr (Kurzinformation über die Benutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen vom 1.1.214).

Die ausführliche Ausarbeitung von Walter Felling (Vorsitzender des Fachausschusses Recht und Versicherungen im DAeC) und Frank Tofahrn (Vorsitzender des Fachausschusses Funk der Bundeskommission Modellflug des DAeC) zu dem Thema "Rechtliche und (funk)technische Betrachtungen zu unbemannten Luftfahrzeugen mit innovativer Technik" veröffentlicht in der Schriftenreihe zum Modellflug Nr. 01/2014 beim DAeC kennst Du?
 

MFGA

Neuer Benutzer
Danke schon mal für diesen Text

Hab es grad mal überflogen und was entscheidendes gefunden unter 1.3

Ist aber auch nicht eindeutig.

Rüdiger
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Was ist denn da nicht eindeutig?
Eindeutiger geht es doch gar nicht. Oder habe ich da etwas übersehen?

BTW, wird der DMFV auch mit Gegenargumenten nicht von seinem Standpunkt abrücken. Es liegt nicht in deren Interesse. Außerdem ist das sowieso unerheblich für den DMFV, weil deren Versicherung explizit Sichtverbindung/Spotter/L/S zusätzlich fordert.

Auch wird Dir diese Fragerei bei allen möglichen Stellen nichts bringen, evtl. sogar negatives. In einem anderen Forum hat einer mal sehr treffend geschrieben, dass durch Anfragen an Stellen, diese zu einer Stellungnahme und Entscheidung gezwungen werden. Und solche Mitarbeiter wollen möglichst alle Verantwortung von sich schieben und formulieren daher Antworten im Zweifelsfall restriktiver als notwendig, damit sie ja nichts falsch machen. Das kann dann zu einer Verschärfung führen.
 

MFGA

Neuer Benutzer
Ich will auch keine schlafenden Hunde wecken.
Mir geht es um Argumente.
Im Verein haben wir momentan die Lösung das FPV-Fliegen nur nach geltendem Recht erlaubt ist ( Lehrer-Schüler-Verbindung wie vom DMFV Anwalt empfohlen).
Wenn jemand sich nicht dran hält, dann auf eigene Kappe, und ohne den Vorstand/ Verein zu schädigen.
Gastflieger haben sich an die DMFV Regelung zu halten.
Somit kommt niemand zum fliegen ( ich im Moment auch nicht ) und alle FPV-ler fliegen wild.
Mit Spotter find ich noch OK

Rüdiger
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Eigentlich die letzten zwei Sätze im Zwischenfazit

R.
Verstehe ich trotzdem nicht. was meinst Du in diesen beiden Sätzen. Du musst auch berücksichtigen, dass die Nummerierung in der LuftVO Ende letztens Jahres sich geändert hat.


Ich will auch keine schlafenden Hunde wecken.
Das ist auch gut so. So etwas geht immer nach hinten los.

Mir geht es um Argumente.
Im Verein haben wir momentan die Lösung das FPV-Fliegen nur nach geltendem Recht erlaubt ist ( Lehrer-Schüler-Verbindung wie vom DMFV Anwalt empfohlen).
Wenn jemand sich nicht dran hält, dann auf eigene Kappe, und ohne den Vorstand/ Verein zu schädigen.
Ein Verein kann sich natürlich immer zusätzliche Auflagen geben. Auch kann in der Aufstiegserlaubnis zusätzliches vermerkt sein. Und ich vermute, dass ihr dem DMFV angegliedert seid. Dann ist die Frage durch den Ausschluss bei der Versicherung ebenfalls müßig.
 

MFGA

Neuer Benutzer
Der Verein ist ja nicht beim DMFV versichert sondern die einzelnen Mitglieder . Ich hab schon fast meine Kündigung unterschrieben.

Jetzt geh ich erst mal fliegen .
Aber schon mal vielen Dank .

Rüdiger
 

hulk

PrinceCharming
Der sonnenschein ist einfach nur ein lobbyist. Der ganze dmfv stinkt mit seiner miesen versicherung. Da gibts genug alternativen. Natürlich stehts jedem verein aber auch frei seine eigenen regeln aufzustellen. Aber braucht man einen?
 
Hallo

wir dürfen ja auch nur mit L-S fpv fliegen.
in einem anderen Forum wurde zwar auch schon gesagt das es kein gesetz gibt das, das vorschreibt.
fackt ist aber, das ich keine Versicherung gefunden habe, die Copter versichert und FPV ohne L-S zulässt.
da mann nicht, ohne versicherung fliegen darf, kommt das einem verbot gleich.

Gruß Rolf
 
hallo

also ich hab ja alle mir bekannten versicherungen angeschrieben.
ich hab auch extra gefagt wie es mit FPV ohne L-S aussieht.
alle haben das verneint.
 
Zuletzt bearbeitet:

Warudo

​
Jede Versicherung wird zu allen Anfragen "Darf man X" immer "Nein" antworten, sofern irgendein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Ihr macht die eher nur hellhörig mit dem Nachgefrage. Versicherungen sind nicht eure Freunde und handeln nicht in eurem Interesse.

Da könnt ihr auch gleich ein Finanzamt "Ist X steuermindernd?" fragen.

Ob sie es dann wirklich schafft einen zu 100% in Regress zu nehmen, wenn etwas passiert das nicht im direkten Zusammenhang steht wie "Akku zündet Feld an" (und es auch nachweisen kann) ist etwas ganz anderes und wird im Einzelfall vor Gericht entschieden.
 
Zuletzt bearbeitet:

MFGA

Neuer Benutzer
Bei welcher Versicherung ist es denn nicht?
Oder kannst du es uns nicht sagen weil sie so geheim ist?

Rüdiger
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
ich hab auch extra gefagt wie es mit FPV ohne L-S aussieht.
Und genau da ist Dein Problem. "Wer viel fragt, kriegt auch ungewünschte Antworten".
Glaubst Du im Ernst, der Versicherungsmitarbeiter kennt sich auch nur ansatzweise im Luftrecht aus oder hat die Zeit sich da rein zu arbeiten, um Deine Frage zu beantworten? Der guckt in seiner Versicherungsbedingungen und wenn Du Glück hast, schaut der ganz kurz nach, was dieses "FPV" und "Lehrer-Schüler" überhaupt ist.
Du siehst ja anhand dieses und anderer Threads, dass das Luftrecht durchaus kompliziert ist und sehr genau juristisch (nicht mit dem normalen Menschenverstand) gelesen werden muss, z.B. den erheblichen Unterschied zwischen Luftfahrtgerät und Luftfahrtsystem. Da lies ein normaler Mensch einfach drüber, weil das für ihn erst mal das gleiche ist.

Fragt man z.B. bei einer Versicherung an, ob erlaubnisfreier Modellflug verischert ist, dann kann man durchaus die Antwort (aus den Versicherungsbedingungen entnommen) bekommen: "Ja, ist mit versichert." oder "Ja, ist mit versichert bis 5kg" oder "Ja, ist mit versichert, aber nur für Flugmodelle ohne Eigenantrieb" oder "Nein, ist grundsätzlich nicht mit versichert" oder ...

Fragt man bei einer Versicherung an, ob man einen Copter per FPV ohne Spotter oder Lehrer/Schüler-Anlage fliegen darf, dann weiß der erst mal gar nicht, was gemeint ist. Wenn Du großes Glück hast, dann weiß der noch, dass Copter auch Flugmodelle sind. Spätestens dann hört das Wissen auf. Und damit er nichts falsch macht, antworten die dann grundsätzlich bei Sachen, bei denen sie sich nicht sicher sind, dass es nicht versichert ist. Völlig verständlich. Und sich erst schlau zu machen oder ein Rechtsgutachten einzuholen... das machen die garantiert nicht.

Noch ein Nachtrag zur LuftVZO:
Nehmen wir mal für den Moment an, dass die Definition von Flugmodellen tatsächlich grundsätzlich die ist, dass der Betrieb in Sichtweite des Steuerers nur zu Sport und Freizeitzwecken wäre und dies evtl. so auch im LuftG stehen würde.
Was ist denn dann mit Freiflugmodellen? Ja, die gibt es immer noch. Zwar zahlenmäßig gering, aber da gibt es sogar Wettbewerbsklassen und nationale und internationale Wettbewerbe. teilweise sind die sogar mit halbautomatischen Steuerungssystemen ausgerüstet. Mit der Elektronik heute denkt kaum jemand daran, dass eine Magnetkompasssteuerung auch rein mechanisch (Stabmagnet) erfolgen kann. Wer sowas noch nie gesehen oder gebaut hat, kann sich das kaum vorstellen. Auch ohne Elektronik ist eine Menge an automatischen Steuerungen möglich, es erfordert nur mehr Gehirnschmalz (auch Raketen wurden früher ohne Mikrocontroller gesteuert).
Freiflugmodelle werden immer außerhalb des Sichtbereich des Steuerers betrieben, weil es gar keinen Steuerer gibt. Es kann sogar durchaus problemlos vorkommen, dass es außerhalb der Sichtweite des Starters betrieben wird. das ist zwar nicht erwünscht, aber kann passieren.
Freiflugmodelle wären dann keine Flugmodelle mehr, sondern nach §1 LuftVG "sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.", aber eben keine Flugmodelle. Das hieße dann auch kein Versicherungsschutz als Flugmodell.
 

hulk

PrinceCharming
Ich sage es deshalb nicht, weil es hier schon mindestens zweimal ausgebreitet wurde....inklusive der versicherungsbedingungen. Da ist nichts geheim. Das ist eine normale (familien)haftpflichtversicherung mit dem passus versicherungspflichtige modelle...keine erwähnung von fpv:)

Edit: um dir zu zeigen, dass du den thread hier nicht gelesen hast, spendier ich dir zumindest einen link http://fpv-community.de/showthread.php?p=895576
 
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Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Nö, es zeigt nur einen weiteren Punkt, warum die Definition im LuftVZO sich nur auf Flugmodelle über 25kg bezieht.
Freiflugmodelle über 25kg sind relativ unüblich. :)
Und eine Versicherung, Zulassung und Aufstiegserlaubnis werden die wohl auch nicht so einfach bekommen. :D
 
Hallo

genau die auslegungs sache ist ja das große Problem.
wenn ich meinem Flugleiter auf dem Modellflugplatz mit der geschichte komme wird er erstmal laut lachen.
sollange das nicht ganz klar sicher ist! und zwar ohne wenn und vieleicht, oder da giebts kein gesetz gerede, gehts auf einem Modellflugplatz nur so wie es der DMFV will.

und bei Versicherungen ist es ja so, so lange nicht pasiert ist alles schön und mitversichert, aber wehe es kommt zum einem Schaden, dan steht doch irgendwo im kleingedrucken was, damit sie nicht zahlen müssen.

genu deshalb habe ich bei Allen mir bekannten vericherungen nachgefragt und bei Allen eine absage bekommen.

jatzt ist die frage wer hat dan recht?


Gruß Rolf
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
alle und Keiner:D
Eine Versicherung muss nicht alles Erlauben, nur weil es Gesetzlich nicht Verboten ist.
Ist der Versicherung das zu Heikel setzen die halt eine eigene Regel hinzu, in unserem Fall, das ein Pilot mit Eingreifmöglichkeit das Modell im Auge behalten muss.
 
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Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

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