Fpv und wild fliegen, welche Versicherung?

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walter99

Erfahrener Benutzer
herzlichen glückwunsch dass du nun doch endlich was gefunden hast =]

bleibt ja nur noch das problem mit luftvzo §1 abs. 1 nr. 8 das es sich ohne sichtverbindung nicht um ein flugmodell handelt.
8. Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden),
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__1.html
meinst du diesen absatz?
mfg
 
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Wowbagger

Erfahrener Benutzer
jede versicherung die ich bis jetzt gefunden hab schließt haftung aus wenn nicht gesetzeskonform geflogen wird (dies beinhaltet auch die hier genannten). gesetzeskonform ist nun mal dummerweise sichtflug
Im Gesetz steht nichts von Sichtflug bei Flugmodellen unter 25kg. Das diese Regelung, die für Flugmodelle über 25kg gilt, für alle Flugmodelle gelten würde, ist ein weit verbreitetes Gerücht. Ebenso wie die Behauptung, dass man für den Modellflug eine Genehmigung des Grundstückseigentümers benötigt.

Und wenn da derartiges stehen würde, dann wäre es Unsinn nach einer Versicherung dafür zu fragen, denn keine Haftpflichtversicherung würde gesetzwidriges Verhalten versichern.

Deine Behauptung, dass fliegen bis 30m Höhe immer erlaubt ist (elektrisches Flugmodell unter 5kg, weiter als 1,5km von Flughäfen), ist ebenfalls falsch.
 
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Deine Behauptung, dass fliegen bis 30m Höhe immer erlaubt ist (elektrisches Flugmodell unter 5kg, weiter als 1,5km von Flughäfen), ist ebenfalls falsch.
<- recht hast du. in ner flugverbotszone selber gilts nicht aber in kontrollzonen gilt ne freigabe der flugsicherung bis 30m

Im Gesetz steht nichts von Sichtflug bei Flugmodellen unter 25kg. Das diese Regelung, die für Flugmodelle über 25kg gilt, für alle Flugmodelle gelten würde, ist ein weit verbreitetes Gerücht. Ebenso wie die Behauptung, dass man für den Modellflug eine Genehmigung des Grundstückseigentümers benötigt.
<- im gesetzt steht die definition darüber was ein flugmodell ist! siehe Post von walter99. btw, betreten eines eingefriedeten grundstückes ohne zustimmung des grundstückseigentümers ist hausfriedensbruch und ne straftat. aber das ganze hat wirklich rein gar nichts mit modellflug zu tun, weil hierbei nicht relevant ist, wie du in das grundstück eindringst X-]

Die einzigen die das ganze bis dato vernünftig formuliert haben scheint der dmfv. =/
 
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hulk

PrinceCharming
Gemäss der aktuellen zeitung vom dmfv präferieren sie im ernstfall eine trennung von koptern und restlichen modellfliegern. Dann werden die karten neu gemischt. Deine anfrage war jedoch eine andere.....wer hat die einfachsten versicherungsbedingungen....dazu gehört aber weder der dmfv noch der dmo. Zur frage ob fliegen ausser sicht verboten ist, solltest du einen anwalt fragen. Und danach einen zweiten. ;) man kann es auch kompliziert machen. Übrigens wirst du vom dmfv keine antwort auf die frage bekommen, was passiert, wenn dein copter nicht gesetzeskonform ist. Und sei es nur ein gefälschtes ce zeichen. Das habe ich getestet.mfg
 
Gemäss der aktuellen zeitung vom dmfv präferieren sie im ernstfall eine trennung von koptern und restlichen modellfliegern. Dann werden die karten neu gemischt. Deine anfrage war jedoch eine andere.....wer hat die einfachsten versicherungsbedingungen....dazu gehört aber weder der dmfv noch der dmo. Zur frage ob fliegen ausser sicht verboten ist, solltest du einen anwalt fragen. Und danach einen zweiten. ;) man kann es auch kompliziert machen. Übrigens wirst du vom dmfv keine antwort auf die frage bekommen, was passiert, wenn dein copter nicht gesetzeskonform ist. Und sei es nur ein gefälschtes ce zeichen. Das habe ich getestet.mfg
meine frage war
gibts mittlerweile ne versicherung die fpv flug ohne 2. person die im zweifel die steuerung übernimmt und immer sicht auf das flugmodell haben muss wirklich versichert?
und die gibts anscheinend nicht =/
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
<- recht hast du. in ner flugverbotszone selber gilts nicht aber in kontrollzonen gilt ne freigabe der flugsicherung bis 30m
Sorry, auch das ist falsch.

<- im gesetzt steht die definition darüber was ein flugmodell ist!
Korrekt, siehe §1 LuftVG. Von Sichtweite ist dort nicht die Rede. Auch in diversen Stellungnahmen des Ministeriums über die Definition eines Flugmodelles wird die Sichtweite nicht erwähnt.

siehe Post von walter99
Also §1 LuftVZO. Dort geht es um Flugmodelle mit über 25kg.

btw, betreten eines eingefriedeten grundstückes ohne zustimmung des grundstückseigentümers ist hausfriedensbruch und ne straftat.
Korrekt, aber das hat nichts mit Modellflug zu tun.
Trotzdem gibt es das Gerücht, dass man die Erlaubnis grundsätzlich braucht und nicht nur auf eingefriedeten Grundstücken.

Die einzigen die das ganze bis dato vernünftig formuliert haben scheint der dmfv. =/
Wohl kaum. Die formulieren basierend auf den Bedingungen ihrer Versicherung...
 
was ist dann richtig und wo darf man fliegen?

Also §1 LuftVZO. Dort geht es um Flugmodelle mit über 25kg.
schon richtig aber genau hier steht eine defitinion darüber, was ein flugmodell gemäß LuftVZO ist.

Wohl kaum. Die formulieren basierend auf den Bedingungen ihrer Versicherung...
die auf grund von lobby arbeit zusammen mit der versicherung erarbeitet wurden.

Korrekt, siehe §1 LuftVG. Von Sichtweite ist dort nicht die Rede. Auch in diversen Stellungnahmen des Ministeriums über die Definition eines Flugmodelles wird die Sichtweite nicht erwähnt.
also darf ich jedes flugmodell außerhalb der sichtweite fliegen? gibts dazu urteile oder gesetzestexte dies erlauben?

Warum fragst Du, wenn Du der Meinung bist, dass das gesetzlich verboten ist? Wenn es gesetzlich verboten wäre, gäbe es keine Versicherung, die das versichert.

BTW gibt es mehrere Versicherungen, die das versichern.
welche z.b.?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
was ist dann richtig und wo darf man fliegen?
Modellflug ist überall erlaubt, wo es keiner Erlaubnis bedarf oder eine Erlaubnis vorliegt.

schon richtig aber genau hier steht eine defitinion darüber, was ein flugmodell gemäß LuftVZO ist.
Nein, hier geht es grundsätzlich um Luftfahrtgeräte die einer Musterzulassung bedürfen und das sind u.a. Flugmodelle über 25kg, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Die Erläuterung bezieht sich auf "Flugmodelle über 25kg").
Die LuftVZO kümmert sich um Definitionen und Regelungen zur Luftverkehrs-Zulassung. Ein Aspekt, der von den wenigsten Flugmodellen auch nur tangiert wird.

Bitte lies und verstehe einmal http://modellflugimdaec.de/images/buko/BuKo_Doks/offen/Schriftenreihe/BuKoMod_TN1401.pdf

Die einzigen die das ganze bis dato vernünftig formuliert haben scheint der dmfv. =/
Wohl kaum. Die formulieren basierend auf den Bedingungen ihrer Versicherung...
die auf grund von lobby arbeit zusammen mit der versicherung erarbeitet wurden.
Was anderes habe ich nicht geschrieben. Die schreiben nicht über die prinzipielle Rechtslage, sondern die Meinung/Wünsche (=Lobby) des DMFV und den Vorgaben ihrer Versicherung.

also darf ich jedes flugmodell außerhalb der sichtweite fliegen?
Solange das Flugmodell unter 25kg ist.

gibts dazu urteile oder gesetzestexte dies erlauben?
Urteile gibt es meines Wissens keine. Warum auch?
Du verstehst da etwas falsch. Es benötigt hier keinen Gesetzestext, der das erlaubt. Zum Glück ist es im Luftrecht genau anders herum. Lies nach GG (Art. 70ff, Art. 73 Nr. 6), LuftVG (§ 1 Abs. 1)...
Die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge ist grundsätzlich(!) frei. Einschränkungen für Flugmodelle sind aufgrund von LuftVG, LuftVO und LuftVZO zulässig. Andere Einschränkungen widersprechen dem GG.
D.h. es ist zunächst einmal alles erlaubt, was nicht explizit eingeschränkt/verboten ist. In LuftVG/LuftVO/LuftVZO gibt es keine Einschränkungen bezgl. Spotterpflicht oder Ähnliches und auch nichts mit Sichtweite für Flugmodelle unter 25kg.
Genauso sieht es das Bundesinnenministerium (BT Drucksache 17/14809 und BT Drucksache 17/4827) und das Bundesministerium für Verkehr (Kurzinformation über die Benutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen vom 1.1.214).

Ich wiederhole meine Frage: Warum fragst Du nach einer Versicherung, die Deiner Meinung nach ein gesetzeswidriges Verhalten versichern soll, welche es also nicht geben kann?

Jede, die in ihren Versicherungsbedingungen nicht zusätzlich die Sichtweite als Bedingung enthält.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
btw, betreten eines eingefriedeten grundstückes ohne zustimmung des grundstückseigentümers ist hausfriedensbruch und ne straftat. aber das ganze hat wirklich rein gar nichts mit modellflug zu tun, weil hierbei nicht relevant ist, wie du in das grundstück eindringst X-]
Stimmt so auch nicht. Voraussetzung für einen Hausfriedensbruch nach Paragraf 123StGB ist das widerrechtliche Eindringen bzw. Nichtverlassen des Besitztums nach Aufforderung.
Für ein widerrechtliches Eindringen bedarf es einer vorherigen Willensbekundung des Eigentümers oder Schutzmaßnahmen, die ein Eindringen wirkungsvoll verhindern sollen, aber umgangen werden. Wer also Verbotsschilder missachtet oder über Zäune klettert, macht sich strafbar. Und wer sich nach Aufforderung der Bauers nich vom Acker macht, auch.
 
oha ich glaub ich gebs echt auf bei den ganzen profis hier

luftvo §19 + §20 also ist fpv selbst verständlich erlaubt weils ja nicht verboten ist X-]

und irgend jemand hat das wort "befriedet" nicht verstanden ist aber auch nicht schlimm.

ihr habt recht ich hab keine ahnung ....
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
oha ich glaub ich gebs echt auf bei den ganzen Profis hier
Hmmm, waren Dir die Hinweise auf weiterführende Quellen und Erläuterungen zu schwierig? :p

luftvo §19 + §20
In §19 LuftVO ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen außerhalb der Sichtreichweite des Steuereres verboten. Das betrifft nicht Flugmodelle, siehe §1 LuftVG.

Bzgl. §20 meinst Du vermutlich (5)? Dort geht es darum, dass die Notwendigkeit zur Erteilung einer Erlaubnis von der Zustimmung des Grundstückseigentümers abhängig gemacht werden kann. Bei erlaubnisfreiem Modellflug ist es weiterhin immer egal.

also ist fpv selbst verständlich erlaubt weils ja nicht verboten ist X-]
Auch wenn es Dir nicht passt. Die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge ist grundsätzlich(!) frei (LuftVG (§ 1 Abs. 1). Und das heißt juristisch, dass Einschränkungen und Verbote explizit formuliert sein müssen.
Z.B. steht in den ganzen Gesetzen auch nichts davon, dass Jugendliche Flugmodelle steuern dürfen. Muss auch nicht, da nirgendwo steht, dass sie es nicht dürfen.

ihr habt recht ich hab keine ahnung ....
Tja, sieht so aus. :p
Ist aber nicht schlimm. Man muss sich überall mal einlesen und kann es lernen.

Ich wiederhole meine Frage: Warum fragst Du nach einer Versicherung, die Deiner Meinung nach ein gesetzeswidriges Verhalten versichern soll, welche es also nicht geben kann?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Tja, könnte schon sein. :)

Aber es interessieren mich schon die Beweggründe, was einen dazu treibt, solch eine Frage zu stellen?

Verschwörungstheorie: Ist das jemand, der recherchieren möchte, welche Versicherungen ein von ihm nicht gewünschtem Umfang haben, um dann anschließend auf diese einzuwirken? Also evtl. jemand vom DMFV oder ihrer Versicherung?
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
und irgend jemand hat das wort "befriedet" nicht verstanden ist aber auch nicht schlimm.

ihr habt recht ich hab keine ahnung ....
Dir ist aber schon klar, dass es nicht nur befriedete Grundstücke gibt?!
Öffentliche Flächen, Äcker und Wiesen außerhalb der Nutzzeit, usw. all das darfst du betreten und dementsprechend dort auch den genehmigungsfreien Modellflug betreiben.
 

ricotchet

Erfahrener Benutzer
Gut & günstig: http://www.mfsd.de/
Damit bist Du über die AXA ab 44€/Jahr versichert auf allen Geländen. Und ein Spotter wird auch nicht verlangt.
Gilt auch weltweit außer USA und Kanada.
Lässt sich im Bedarfsfall auch aufstocken bis 5Mio Deckung und auf eine gewerbliche Versicherung upgraden...
Am Anfang dieses Threads wird diese Versicherung empfohlen.
mit 44€ ein günstiges Angebot.
ist dort bei 44€ wirklich FPV bereits versichert?
Ich konnte auf die schnelle nur das hier finden
http://www.mfsd.de/index.php/mitgliedschaft/mitgliedsbeitraege
unter Punkt 7.2 ist Filmen und Fotos zu finden aber das bezieht sich glaube ich nur auf gewerbliche Nutzung.


Sind 1,5 Milionen ausreichend?
Zur info ich fliege Modelle unter 25kg
Drohne unter 1kg mit FPV
Alles auf einer Wiese
 
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MFGA

Neuer Benutzer
Wir haben uns vom Verein aus erkundigt und diese Antwort erhalten :

bei der luftrechtlichen Bewertung des fpv Fliegens geht es in erster Linie darum, die Voraussetzungen zu erfüllen, dass es sich um (erlaubnisfreien) Modellflugbetrieb handelt und nicht um den erlaubnispflichtigen Betrieb von UAS. Im Hinblick auf das Fliegen mit Videobrille geht es dabei insbesondere um „das Fliegen in Sichtweite“. In Anlehnung an § 1 Abs. Nr. 8 LuftVZO sind Flugmodelle nur dann als Flugmodelle einzustufen, wenn sie „in Sichtweite des Steuerers“ geflogen werden. Aus § 19 Abs. 3 Satz 2 LuftVO ergibt sich, dass nur dann „in Sichtweite“ geflogen wird, wenn keine optischen Hilfsmittel eingesetzt werden. Damit wäre das Fliegen mit Videobrille (optisches Hilfsmittel) als genehmigungspflichtiger Betrieb eines UAS zu bewerten, der nach dem zitierten § 19 LuftVO noch einer zusätzlichen Ausnahmegenehmigung bedürfte. Die zur Zeit einzig legale Nutzung im Rahmen des Modellflugbetriebs wäre der Einsatz eines Spotters, der mit eigenem Sender mit einer Lehrer-/ Schüleranlage mit dem Sender des fpv Piloten verbunden ist und jederzeit die Steuerung übernehmen könnte. Aus luftverkehrsrechtlicher Sicht ist der Spotter der eigentliche Pilot/Steuerer. Nur unter Einhaltung dieser Voraussetzungen wäre das fpv Fliegen aktuell legal und auch versichert.


Rüdiger
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Wir haben uns vom Verein aus erkundigt und diese Antwort erhalten :
Wo habt ihr euch denn erkundigt? Viele Stellen haben eigene Meinungen und Interpretationen (oft auch gesteuert durch die Ziele des jeweiligen).

bei der luftrechtlichen Bewertung des fpv Fliegens geht es in erster Linie darum, die Voraussetzungen zu erfüllen, dass es sich um (erlaubnisfreien) Modellflugbetrieb handelt und nicht um den erlaubnispflichtigen Betrieb von UAS.
Korrekt und genau daher muss man schauen, ob und welche Einschränkungen es bei erlaubnisfreiem Modellflug gibt.

In Anlehnung an § 1 Abs. Nr. 8 LuftVZO sind Flugmodelle nur dann als Flugmodelle einzustufen, wenn sie „in Sichtweite des Steuerers“ geflogen werden.
Hier geht es um die Definition von zulassungspflichtigen(!) (also noch eine Stufe über dem erlaubnispflichtigen Betrieb) Luftfahrtgeräte. Die Angabe "in Sichtweite des Steuers" dient hier als Erläuterung dafür, was als Flugmodell über 25kg anzusehen und somit zulassungspflichtig ist. Das bezieht sich also ausdrücklich nicht auf Flugmodelle unter 25kg.

Aus § 19 Abs. 3 Satz 2 LuftVO ergibt sich, dass nur dann „in Sichtweite“ geflogen wird, wenn keine optischen Hilfsmittel eingesetzt werden.
In §19(3) geht es nicht(!) um Flugmodelle, sondern um unbemannte Luftfahrtsysteme(!). Laut §1 LuftG sind dies allerdings "unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden", also keine Flugmodelle.
Die LuftVO wurde erst Ende letzten Jahres aktualisiert und das Verbot dort bezieht sich weiterhin nur auf Luftfahrtsysteme.

Btw, schau mal in §1 Absatz 4 LuftVZO. Dort werden unbemannte Luftfahrtsysteme von der Musterzulassung befreit. Wäre nun ein Luftfahrtsystem ein Flugmodell, so wären alle Flugmodelle über 25kg von der Musterzulassung befreit. Warum sollten in Absatz 1 erst Flugmodelle als zulassungspflichtig aufgezählt und dann komplett wieder befreit sein? Nicht sehr logisch.
 
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MFGA

Neuer Benutzer
Das Schreiben ist vom Rechtsanwalt C. Sonnenschein.
Wir hatten beim DMFV angefragt und obige Antwort erhalten .
Ich bin mit seiner Interpretation nicht einverstanden und freue mich natürlich über Argumente die mir helfen mein Hobby im Verein voran zu bringen

Rüdiger
 
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Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

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