FPV Versicherung für 433MHz RC (70cm Band)

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
#23
Du kannst ja mal anfragen was das Patent-Amt zu den Orange RX sagt.Aber die Antwort kann man sich wohl denken.
Was schon nicht durch den Zoll geht wird sicher auch so keine Erlaubnis bekommen.




Grüße Chris
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#24
Als HAM darf man das ja auch, man braucht kein CE Zeichen und darf mit viel Leistung auf bestimmten Frequenzen senden.
Trotzdem bringt das nichts wenn die Versicherung die Funke nicht akzeptiert.
Man darf zwar so einiges an Frequenzen und Leistung nutzen, aber darf man damit dann auch ein Modell steuern?
Auch HAM dürfen nicht jede Frequenz nach eigenem Gutdünken nutzen!

Edit: Man darf sich den Sender als HAM sogar selber bauen. Es spielt also überhaupt keine Rolle woher das Ding kommt.
Allerdings muß das "Ding" auch innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen betrieben werden!
Auch als HAM darf man nicht mit einem "Dreckssender" sämtlich umliegenden Frequenzen "zukacken"!

Die Modellversicherungen sind nun mal für den "Standardfall" ausgelegt - RC-HAM gehört wohl nicht dazu...
Um den Sachbearbeiter brauchst Du Dir übrigens keine Sorgen machen, sondern um den Sachverständigen der das Geraffel dan begutachten soll - die Jungs haben (meistens) genügend Kenntnisse, um "das Problem" zu erkennen!

Gruß
mueckchen

P.s.: Kannst ja mal bei Deiner Lebensversicherung nachfragen, ob die auch zahlt wenn Du bei einer Feuergefecht mit der Polizei verstirbst - die Antwort wird die selbe sein, wie die welche Du auf Deine Frage (433MHz) von allen Versicherungen bekommen wirst!
Für Deinen Spezialfall wirst Du wohl keine Versicherung finden, da Gesetzeswidrige Handlungen nicht versicherbar sind ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Prometreus

Erfahrener Benutzer
#25
FPV-Chris, du sabotierst diesen Thread in dem du vom Thema ableitest und Versicherung mit staatlicher Kontrolle gleichsetzt. Hier gehts um Versicherungen für 433MHz RC als HAM. Zulassungen spielen keine Rolle!

Ich habe ja immer noch die Hoffnung, dass sich ein paar Leute melden die was zu ihren Versicherungen sagen können...
 
#26
FPV-Chris, du sabotierst diesen Thread in dem du vom Thema ableitest und Versicherung mit staatlicher Kontrolle gleichsetzt. Hier gehts um Versicherungen für 433MHz RC als HAM. Zulassungen spielen keine Rolle!

.

Es geht dir doch um die Betriebserlaubnis ? Den will die Versicherung bzw. der Schadensgutachter nämlich haben.Und die
hat der HF-Teil halt nicht.....thats it.


Gruß Chris
 

muerzi

Erfahrener Benutzer
#27
Hab da vor einiger Zeit mal beim BMVIT nachgefragt. Bekam folgende Antwort dazu.

Sehr geehrte Hr. Mürzl,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Frage nach der maximalen Sendeleistung im Frequenzbereich 400 - 460 MHz ist leider nicht einfach zu beantworten. Ein Großteil dieses Frequenzbereichs wird durch den Betriebsfunk genutzt, wobei hier die technischen Daten (inkl. der maximalen Sendeleistung) im Zuge des Bewilligungsverfahrens festgelegt wird. Die Steuerung von Modelfliegern fällt nicht unter die Definition des Betriebsfunk.

Der einzige Teilbereich des genannten Frequenzbereichs 400 - 460 MHz, in dem eine Steuerung von Modelfliegern betrieben werden kann, ist 433,05 - 434,79 MHz. In diesem Frequenzbereich sind 2 unterschiedliche maximale Sendeleistungen möglich:
-) 1 mW e.r.p. ohne Beschränkung des Sendezeitverhältnisses (Duty Cycle), oder
-) 10 mW e.r.p. mit einem Sendezeitverhältnis von max. 10%

Funkanlagen, auch Fernsteuerungen von Modelfliegern, die diese technischen Daten einhalten, können ohne weitere Bewilligung betrieben werden. Beiliegend finden Sie die entsprechenden Unterlagen ("Subclass58", Seite 2 unten).

Zur Info:
Die aktuelle Frequenznutzung in Österreich ist in der Frequenznutzungsverordnung abgebildet und ist unter http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/recht/aut/verordnungen/fnv.html abrufbar. Eine konsolidierte Fassung ist angehängt. Die Infos über den Frequenzbereich 400 - 460 MHz sind von Seite 118 - 128 zu finden.

Die beiden angehängten Dokumente sind recht umfangreich und die gewünschten Infos sind möglicherweise nicht sofort ersichtlich.
Falls Sie es wünschen kann ich mich auch bei Ihnen telefonisch melden.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Cziczatka
___________________________________________________
Ing. Florian Cziczatka

Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie
Sektion III / Abteilung PT3
Ghegastraße 1
A - 1030 Wien
Telefon: +43 1 711 62 - 65 4212
Fax: +43 1 711 62 - 65 4209
E-Mail: [email protected]
Web: www.bmvit.gv.at
Damit sollte nun klar sein das zumindest in Österreich mit 433MHz kein LRS benutzt werden darf.
Denke also nicht das du eine Versicherung finden wirst die deinen Modellflug deckt.
 

Prometreus

Erfahrener Benutzer
#30
Ich habe mal ein paar österreichische Versicherungen angeschrieben und um Klarstellung gebeten, mal sehen was da kommt.
Weiters habe ich dem Ing. Cziczatka vom bmvit gefragt ob es für HAM im Bereich 433 - 435 MHz Einschränkungen gibt Modellflugzeuge zu steuern. Mal sehen
 

ntmf

Erfahrener Benutzer
#31
Nun geb ich doch noch mal meinen Senf dazu. Die Frage ist doch, was (bzw gegen welche Gefahren) Du eigentlich versichern willst. Das Stichwort ist hier "Kausalität". Jeder Schaden, der durch die nicht zugelassene oder sogar illegale Sendeanlage verursacht wird, ist nicht gedeckt: Das gilt für den Schaden, den ein Baukran verursacht, weil er seinen Ausleger in ein Hochaus rammt nachdem Du Deinen Sender eingeschaltet hast, genauso wie für den Schaden den dein Modell bei einem Absturz verursacht, weil dein (nicht zugelassener) Empfänger abgeraucht ist. Hier liegt Kausalität vor.

Hat der Schaden aber nichts mit der Fernsteueranlage zu tun (abgerauchter Regler/Motor) so wird die Versicherung zahlen müssen.

Ist die Ursache aber nicht zweifelsfrei zuzuordnen wird mit Sicherheit die Schlacht der Gutachter vor Gericht beginnen.

In jedem Fall sollte man dann eine Gute Rechtschutzversicherung mit abschliessen (obwohl diese widerum bei Vorsatz nicht zahlt...)
 
Zuletzt bearbeitet:

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#32
Hallo,

Als HAM darf man das ja auch, man braucht kein CE Zeichen .....
Nur mal so als Anmerkung:

FTEG §1 Absatz3:

"Dieses Gesetz gilt nicht für
1.
Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne des Amateurfunkgesetzes vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494)
verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind. Als nicht im Handel erhältliche Funkanlagen
gelten auch aus Einzelteilen bestehende Bausätze, die von Funkamateuren zusammengesetzt werden sowie
handelsübliche Anlagen, die von Funkamateuren für ihre Zwecke umgebaut wurden,"

Fertige Geäte brauchen also genauso CE wie alles andere auch.


Just my 2 cents
73, DD8ED
 
#33
Klingt einleuchtend.
Wenn das erlaubt wäre könnte sich jeder eine x-beliebige Höllenmaschiene zusammenschuster und dann auf den
Frequenzen rumhoppen wie er lustig ist.Alles nach dem Motto:" Ich hab ja eine Lizenz" - so gehts sicher nicht :)




Grüße Chris
 

meierzwo

Erfahrener Benutzer
#34
Ich stelle mir die Pflicht zur Rufzeichenübermittlung bei einer Fernsteuerung auch etwas schwierig vor. Ist das Protokoll überhaupt "offene Sprache"?
 

Prometreus

Erfahrener Benutzer
#35
Vom bmvit habe ich bis heute leider keine Antwort bekommen.
Die Versicherungen vom Lindinger und bei der Zürich decken das jedenfalls nicht ab. AeroCLub auch nicht.


Bis jetzt würde ich die Sache so beurteilen:
In Österreich ist eine Versicherung nicht generell verpflichtend. Die Versicherungen die ich bis jetzt gefragt habe würden da offiziell alle aussteigen.
Bleibt die Frage offen ob man ein Modell mit einer nicht zugelassenen bzw. manipulierten Fernsteuerung steuern darf. Vl meldet sich das bmvit noch.
Ich hab das mit HAMs nochmal abgeklärt: solange man eine Lizenz hat und auf den HAM-Frequenzen bleibt, ist das Fehlen eines Rufzeichens im Protokoll recht unkritisch (zumal das eine ISM Frequenz ist). Wer den Sender gebaut hat ist auch in der Praxis auch egal, solange man HAM der Klasse 1 ist. Die Fernmeldebehörde interessiert sich für die HAM-Frequenzen grundsätzlich wenig.
 

Prometreus

Erfahrener Benutzer
#36
Das BMVIT hat geantwortet:
Auf die Frage ob es als Amateurfunker erlaubt ist ein Modellflugzeug über das 70cm Band zu steuern und ob man seine Fernsteuerung umbauen darf kam folgende Antwort:


Sehr geehrter Herr Powers!

Die Verwendung von Amateurfunk ist mit dem Amateurfunkgesetz eindeutig geregelt.
Fernsteuerung von Modellen ist eindeutig keine dem Amateurfunkdienst zuordenbare
Funkanwendung. Daher ist Ihre Frage leider mit nein zu beantworten.

Zum Frequenzbereich:
Der Frequenzbereich 430 - 440 MHz ist grundsätzlich für den Amateurfunkdienst
vorgesehen. Mit der Ausnahme, das der Frequenzbereich 433,05 - 434,79 MHz
europaweit für non-specific Short Range Devices harmonisiert ist. Soweit die
technischen Daten der entsprechenden Funkschnittstellen (10mW erp, 10% Duty
Cycle bzw. 1mW erp, 100% Duty Cycle; siehe
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/rtte/files/rtte-subclass1_en.pdf)
eingehalten werden, können auch Modele ferngesteuert werden.

Zu den Funkgeräten:
Grundsätzlich darf festgestellt werden, dass Funkanlagen, die ordnungsgemäß in
Verkehr gebracht wurden, dürfen nicht verändert werden. Sie müssen gemäß dem
FTEG (Gesetz für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen)
-) eine CE Kennzeichnung, möglicherweise ein Rufzeichen in einem Kreis,
aufweisen,
-) eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) besitzen sowie eine,
-) eine Benutzerinformation enthalten.

Funkanlagen, die nicht mit einem CE gekennzeichnet sind, sind in der
europäischen Union und somit auch in Österreich illegal und verboten! Sollten
Sie solche Funkanlagen im Handel vorfinden, so verständigen Sie bitte das
zuständige Fernmeldebüro, damit diese im Rahmen der Marktüberwachung solche
illegal auf den Markt befindlichen Funkanlagen aus dem Verkehr gezogen werden
können.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Cziczatka

___________________________________________________
Ing. Florian Cziczatka

Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie
Sektion III / Abteilung PT3
Ghegastraße 1
A - 1030 Wien
Telefon: +43 1 711 62 - 65 4212
Fax: +43 1 711 62 - 65 4209
E-Mail: [email protected]
Web: www.bmvit.gv.at
Daraus schließe ich folgendes:
Man darf sein Modell in Österreich nur dann über 70cm steuern, wenn die Leistung extrem schwach ist. Die Funke umbauen ist nicht erlaubt. Also wenn dann über den Lehrer/Schüler-Ausgang. Die Amateurfunklizenz nutzt einem also in dem Fall nichts. Es gibt also keine Möglichkeit ein leistungsstarkes LRS in Österreich legal zu betreiben.

Aus der Erkenntnis kann man schließen: Sehr viele Fernbedienungen die umgebaut sind und oder Funkmodule aus dem Ausland (die es bei uns nicht im Handel gibt) verwenden sind eigentlich unzulässig.

Das hat man nun davon wenn man es ganz genau wissen will :D
 

infi

Erfahrener Benutzer
#37
tja :\

illegal und verboten!
ich musste schmunzeln :)

jetzt stellt sich natürlich wieder die frage wie man "funkanlage" definiert, ist damit nur das sendemodul gemeint oder die ganze fernsteuerung, denn viele haben ja schon von haus aus ein wechselbares sendemodul.
 
Zuletzt bearbeitet:

Prometreus

Erfahrener Benutzer
#38
Ganz genau sagen kann das eh nur das Amt. Klar ist aber: Wenn Sendemodul bei uns nicht auf dem Markt ist, kannst du es eigentlich vergessen.

In Österreich ist FPV komplett undefiniert, das macht so gut wie alles "nicht erlaubt" aber kontrolliert wird halt auch gar nichts.

Der ÖAeC hat aber am 21.2.13 folgendes angekündigt:

FPV-Fliegen
Zum Thema „FPV“ können wir berichten, dass auch das in Hinkunft unbürokratisch möglich sein wird, indem neben dem Piloten ein Beobachter für die Einhaltung der bestehenden Sichtverbindung Sorge trägt, wobei trotzdem der Pilot für das Flugmodell die Verantwortung (Versicherung) trägt.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

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