Mini-Drohne löst größeren Polizeieinsatz aus

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#21
Obwohl verbotenerweise bei einem militärischen Gelände geflogen wurde, ist der ganze Ablauf einfach nur lächerlich. Da schwebt ein Spielzeug vorbei und die Paranoiajunkies machen sich gleich Festes in die Hosen.
Was sind die Unterschiede zwischen einer Irrenanstalt und Regierungsbeamten?
Die Irren verhalten sich entsprechend ihrer Veranlagung normal und sind wesentlich billiger im Unterhalt.
Die Amis sollen noch ein paar Donuts zusätzlich futtern und Siesta machen, dann hat man endlich mal Ruhe vor dem paranoiden Unrat. Also das Ganze ist schon so dämlich, dass man sich schon fragen muss, womit diese Herren ihr Oberstübchen füttern. Wahrscheinlich reicht es gerade mal für Football und Silikonmöpse wahrzunehmen.
Nee....das kann ja nicht sein sowas....
 
Erhaltene "Gefällt mir": Toto
#22
ganz einfach weil das spielzeug sich nur geringfügig von dem spielzeug unterscheidet was wir hier haben. es hat nichts mit paranoia zu tun sondern mit sichereitsvorschriften!
zumal eben nicht klar ist was es denn nun genau für ein Copter war. auch ein kleiner copter kann schon sehr guter cams tragen und damit sicherheitsrelevnte aufnahmen machen. ebenso haben die copter eine mitunter doch beachtliche tragfähigkeit. auch hier wäre es ein leichtes irgendetwas über dem gebit abzuwerfen oder anzubringen. sei es nun abhörelektronik oder im schlimmsten fall ein sprengsatz oder was auch immer was die infrastruktur beschädigt oder die sicherheit gefährdet....

es geht hier verdammt nochmal nicht um den garten eines nachbarn den man mal eben zum nachbarn rüber fliegt und bei dem ins Fenster lugt da kann man je nach Nachbar vielleicht noch von spass reden und mal drüber lachen(aber auch der hätte jedes recht zur anzeige) sondern um eine verdammte HOCHSICHERHEITSEINRICHTUNG!!!!! das teil heisst nicht umsonst so!
Wer immer das lustig und übertieben findet kann ja mal versuchen bei ner Bank zum Safe vorzudringen einfach mal so oder in ein Polizeirevier eindringen oder im supermarkt in den Kassenraum oder in einem Forschungslabor mit ner kamera rum laufen. Da würde sich kein Mensch wundern wenn man acht kantig rausgeworfen wird und ne anzeige bekommt ... aber hier ist ja nur jemand mit einem Mit Kameras bestücken Fluggerät an einer Hochsicherheitszone zugange gewesen...war doch alles nur spielzeug und spass...
 
Erhaltene "Gefällt mir": Manfet
#23
Einige hatten schon überlegt mal ein richtigen Copter mitzunehmen aber das dies nur Stress gibt war uns allen klar.... selbst wenn alles Gesetzteskonform wäre (d.h. keine Überflügen, kein geschützer Luftraum usw...) deshalb haben wir es gelassen.
Und ob das mit dem Spielzeug wirklich illegal war ist die Frage die hier wohl keiner beantworten kann.
Das wird der Besitzter des Spielzeugs wohl noch merken.

Ansonsten zeigt doch der Fall auf wie der Hase läuft... unabhängig von FPV oder Copter gedöns...
 

Toto

Gyro Only!
#24
Zitat" Chatnoir01

(10)
(2)
am
19.08.2013
um
07:24:12
Uhr
Ein Glück, dass dieses Fluggerät keine Atomwaffen an Bord hatte. Es hätte ja einen größeren militärischen Konflikt auslösen können. Einfach lächerlich, diese Reaktion unserer Polizei auf ein Spielzeug
."


Ich dachte erst als ich das gelesen hatte, irgendwas stimmt mit meinem Kaffee nicht :D
Solche Bl (hust) darf doch nicht frei rumlaufen.

Gruss Toto
 

Buma

Erfahrener Benutzer
#25
Hallo

Um manche Militärischen Einrichtungen (Deutsch und oder Amerikanisch) gilt teilweise auch allgemeines Flugverbot wenn keine Genehmigung vorliegt. So kann schon der Flug vor der Einrichtung unerlaubt gewesen sein... Man sollte sich vorher informieren, wenn man vorhat in solchen Bereichen zu fliegen...

Gruß.
Dort gibt es aber keine NFZ (no-fly zone ) oder Prohibited Areas um das Gelände ausserhalb der
Millitärischen Einrichtung .
 
#28
Und genau das ist der Punkt. Überfliegen darf man sie sicher nicht aber davor ist deutscher Boden auf dem Fliegen mit Sicherheit nicht verboten ist.
Nun ja, es wird ja meist davon ausgegangen das jeder Kopter auch ne Cam trägt - obs hier der Fall ist/war, keine Ahnung aber damit fiele das ganze dann wohl unter § 109g StGB Sicherheitsgefährdendes Abbilden

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__109g.html

Entsprechende Verbotsschilder stehen ja meist auch schon außerhalb des Geländes oder hängen zumindest außen am Zaun. In Spangdahlem (US-Airbase in der Eifel) wurden wohl auch schon Planespotter außerhalb des Geländes von der MP aufgegriffen als sie Flieger beim Anflug fotografierten.
 
Zuletzt bearbeitet:

-Jonas-

Neuer Benutzer
#29
Moin,

da ich aus der Gegend komme, stand heute morgen ein Bericht in der Zeitung (Darmstädter Echo).
Die Drohne gehörte dem Piratenpartei Darmstadt Sprecher Bernhard Kern und es handelte sich wohl um eine AR Drone!?
Zumindest stand da was von 30x40cm und dass sie Bilder machen kann die sie auf einem USB Stick speichere.

Grüße

Jonas
 
#30
Jetzt mal ehrlich, wenn eine Nation ihre Nase unaufhörlich in fremde Angelegenheiten steckt, muss sie mit Retourkutschen rechnen. Zuschreiben muss sie sich diese Konsequenz aber selbst. Wenn zwischen unterschiedlichen Nationen lediglich Handel stattfindet und nicht ständig reingequasselt wird, gibt es automatisch auch weniger schnell erhitzte Gemüter und man braucht auch nicht ständig zu befürchten, plötzlich ein Messer im Rücken zu haben. Es existiert sozusagen keine Akzeptanz gegenüber den Nachbarn.
 
#31
Moin,

da ich aus der Gegend komme, stand heute morgen ein Bericht in der Zeitung (Darmstädter Echo).
Die Drohne gehörte dem Piratenpartei Darmstadt Sprecher Bernhard Kern und es handelte sich wohl um eine AR Drone!?
Zumindest stand da was von 30x40cm und dass sie Bilder machen kann die sie auf einem USB Stick speichere.

Grüße

Jonas
das kann man doch im artikel sogar sehen, wie sie das ding wegpacken! :)

http://www.echo-online.de/storage/s...0751_81-24003122_BILD2.jpg?version=1376758296
 

-Jonas-

Neuer Benutzer
#32
Ich finde es auch heftig. Was da gleich für ein Aufgebot kommt wegen eines Spielzeugs und sie selbst dürfen alles.

Was ich auch heftig finde ist, dass ich vor ca 4 Wochen da auch fliegen wollte. Ein Kumpel von mir wohnt in Griesheim und wir wollten dort mal FPVfliegen und haben es nur gelassen, weil dort der August-Euler-Flugplatz ist. (Auch wenn dort nur sehr selten Flugbetrieb ist)

EDIT: Ah ja OK. Ich habe nur die Papierausgabe auf meinem Küchentisch und da waren keinerlei Bilder abgedruckt.
 
#33
Also nix für Ungut, aber Fliegen näher als 1.5km zu nem Flugplatz (§16 LuftVO), dann noch mit Kamera und dabei sicher auch mal über oder durch den Zaun des Sperrgebietes gefilmt (§109g StGB) und dann wundern und beschweren wenn die das Ding einkassieren - sorry, selbst Schuld.
 
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Heling

Erfahrener Benutzer
#34
"...§ 109g StGB Sicherheitsgefährdendes ..."
Wir sollten schon mit wachem "Auge" den sich selbst legalisierenden Spionen auf die Finger schauen. Sie sollten zumindest wissen, das uns NSA und alles noch verborgene gehörig stinkt! Warum müssen wir uns geduldig bedrohnen lassen und sie nicht?

Bei meinem vorigen Arbeitgeber war es strikt verboten irgendwelche Konstruktionsdetails per FS, Fax, oder E-Mail zu übermitteln. Die Amis lesen alles mit. Sie sitzen mit mehreren Lauschzentren wie die Maden im Lande der Machinenbauer (D). Ohne deutsches Wissen wären sie nicht mal auf den Mond gekommen.
Wieviele Patentanmeldungen in D schiefgelaufen sind, weil ein gleiches unmittelbar zuvor aus den USA eingereicht wurde, ist gar nicht zu beziffern. Deswegen gab es schon kleine Staatsaffären. Aber in unserer Regierung sitzen scheinbar nur noch duckende Memmen. Über NSA lassen Sie schon wieder fleißig Gras wachsen.

Ob mein Flieger mit einem Banner im Schlepptau auch "Sicherheitsgefährdendes" darstellt? Ich habe echt gute Lust dazu den Typen damit vor der Nase herumzufliegen :) Darauf könnte stehen: "Spionage ist armselig - benutzt euren eigenen Gehirnschmalz"

Selbst wenn sich ein Quadrokopter über so einem Gelände verirrt - es gäbe nichts zu sehen. Die haben alles funkfest, abhör- und satellitensicher eingegraben. Die Konkurrenz der Amis hat sicher schärfere Bilder von den Maulwurfshügeln als wir je mit einer FPV-Ausrüstung hinbekämen. Fotos vom Zaun und dem Zugang enthalten mitnichten irgendetwas "Sicherheitsgefährdendes"
 

-Jonas-

Neuer Benutzer
#36
@Frickler Das mit den 1,5km Abstand sehe ich genauso, wie gesagt war das der Grund warum wir damals nicht geflogen sind aber Sperrgebiet ist da doch keins!?
Da sthet "Militärischer Bereich" aber nicht Sperrgebiet!
 
#37
Selbst wenn sich ein Quadrokopter über so einem Gelände verirrt - es gäbe nichts zu sehen. Die haben alles funkfest, abhör- und satellitensicher eingegraben. Die Konkurrenz der Amis hat sicher schärfere Bilder von den Maulwurfshügeln als wir je mit einer FPV-Ausrüstung hinbekämen. Fotos vom Zaun und dem Zugang enthalten mitnichten irgendetwas "Sicherheitsgefährdendes"
Ich sag ja nicht das das OK ist was die da tun, finds ja auch nicht gut.

Aber wenn man nun mal gegen geltendes Gesetz verstößt muss man auch mit den Konsequenzen rechnen und leben können - man weiß es ja vorher.
Ist genau so wie wissentlich zu schnell Fahren und dann motzen das man geblitzt wurde, schaded pauschal erstmal keinem, is aber trotzdem verboten Sind nun mal Gesetzte und man hat sich dran zu halten, ob mans gut findet oder nicht.
 

PeBo

Erfahrener Benutzer
#38
Ich frage mich gerade ob § 109g StGB hier wirklich greifen würde denn in den beiden Absätzen 1 und 2 heißt es ausdrücklich:

...und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet
Wie hat der Flug denn die Sicherheit der BRD gefährdet?

Welches Recht hier nun wirklich gilt das wird man nur ergründen können, wenn man die Details der BesatzungsFreundschaftsverträge zwischen USA und Deutschland analysiert.
 

Buma

Erfahrener Benutzer
#40
Hallo

Nun ja, es wird ja meist davon ausgegangen das jeder Kopter auch ne Cam trägt - obs hier der Fall ist/war, keine Ahnung aber damit fiele das ganze dann wohl unter § 109g StGB Sicherheitsgefährdendes Abbilden

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__109g.html

Entsprechende Verbotsschilder stehen ja meist auch schon außerhalb des Geländes oder hängen zumindest außen am Zaun. In Spangdahlem (US-Airbase in der Eifel) wurden wohl auch schon Planespotter außerhalb des Geländes von der MP aufgegriffen als sie Flieger beim Anflug fotografierten.
Wovon man ausgeht ist ziemlich Sch.....egal
Nur weil wenn vielleicht es könnte sein usw so einen Aufstand machen spottet jeder Beschreibung.
§ 109g StGB Sicherheitsgefährdendes Abbilden
Ja wohl möglich mach ich mich schon Strafbar wenn ich von Balkon ein Foto von einem Waldstück
mache nur weil es zu einem 116 qkm großen Truppenübungplatz gehört.
Sorry aber ich bin in einem Umfeld von britischen und niederländischen Millitär aufgewachsen da wurde
nie so ein Aufstand gemacht.

Gruß friedhelm
 
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