Mini-Drohne löst größeren Polizeieinsatz aus

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-Jonas-

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#41

Hier das Schild am Dagger Komplex! Das bedeutet nur betreten verboten!!!

Sperrgebiet würde so ausehen und da steht extra Fotografieren (und sogar zeichnen) verboten.
 
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#42
Kommentar vom Piloten unter seinem 1. YT Flugvideo
Ich hatte mich vorher mit einem Juristen über die Aktion beraten. Seine Meinung: Solange ich über öffentlichem Gelände bin, kann mir rechtlich wenig passieren. Daran habe ich mich gehalten.

Im schlimmsten Fall wäre der Copter sichergestellt worden und ich hätte ihn erst in 3 Monaten oder so wiederbekommen. Das war mir der Spaß aber wert ;-)
http://www.youtube.com/watch?v=SOjJ3BM1pt0

Er wusste also worauf er sich einlässt, der Jurist aber scheinbar nichtso 100%. Eben die Sache mit den 1.5km vom Flugplatz, dann sicher keine Genehmigung des Grundstückeigners von dem aus er gestartet ist, dann noch neben dem Mil. Komplex. Da kanns eben passieren das der Kopter weg is. War ja ne gezielte Provokation und sicher auch gut für den Wahlkampf - er betont ja extra noch das er von den Piraten ist.

Wie gesagt, find den Protest ja auch gut, aber wenn man sich eben nicht an die Regeln hält darf man nicht über die Folgen motzen.
 
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gervais

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#43
Nun ja, es wird ja meist davon ausgegangen das jeder Kopter auch ne Cam trägt - obs hier der Fall ist/war, keine Ahnung aber damit fiele das ganze dann wohl unter § 109g StGB Sicherheitsgefährdendes Abbilden
Gibt es dieses ARDRONE Spielzeug denn ohne Cam ? Die Video Sequenz im YT Video vermittelt zudem den Eindruck, dass es sich um das Flugvideo handelt, wo der Komplex gefilmt wurde.

Ich sehe es aber auch so, ARDRONE aus der Wahlkampf Portokasse.Ich hätte ihm aber noch das iPad abgenommen, um ihn zu ärgern.
 

GerdS

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#44
Eben die Sache mit den 1.5km vom Flugplatz..
Gilt das auch für die Papierflieger die Kinder vielleicht mal aufsteigen lassen? Ich denke das richtet sich gegen Fluggeräte, die aufgrund ihrer Masse, Größe, Bauart unf Flughöhe Schäden an manntragenden Flugzeugen im Falle einer Kollision anrichtetn können. Die AR-Drone mag da vielleicht schon grenzwertig sein (falls sie aus der 50m Wifi-Reichweite gerät und unkontrolliert steigt), aber was wäre z.B. wenn man einen gerade mal 46g schweren Ladybird QR mit FPV fliegt?

... dann sicher keine Genehmigung des Grundstückeigners von dem aus er gestartet ist,...
Auch hier kommt es vermutlich auf Größe und Gewicht an. Keiner wird jemanden verbieten können, von z.B. einen Feldweg aus einen Papierflieger oder z.B. den besagten Ladybird fliegen zu lassen.

Gruß Gerd
 

PeBo

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#45
Der August-Euler-Flugplatz in Griesheim ist auf der offiziellen ICAO-Karte Deutschland 2013 verzeichnet als geschlossen.

Mir ist bekannt, dass die TU Darmstadt nach eigenen Angaben dort gelegentlich mit Motorseglern fliegt. Aber für einen Luftraumbenutzer, welcher sich mit den verfügbaren und aktuellen Informationen kundig macht, ist dort kein Flugplatz. Damit sollten die 1,5km auch keine Rolle mehr spielen.

Geschlossene, aber nicht zurückgebaute Flugplätze werden in den Luftfahrtkarten weiterhin verzeichnet. Ein Grund ist die mögliche Verwechslungsgefahr wenn man aus der Luft die Landebahn sieht. Anhand der Karte kann man dann erkennen, dass da einmal ein Flugplatz war aber auch, dass er nicht mehr benutzbar ist.

Unter welcher verwaltungsrechtlichen Konstruktion die TU den Platz nun weiter - auch zum Fliegen - benutzt ist mir nicht bekannt und vermutlich auch unerheblich denn die veröffentlichte und für Luftraumnutzer verbindliche Karte sagt: Das ist eine Wiese mit Alphaltstreifen drauf.

Näheres zum Status von ehemals EDES wäre vermutlich im AIP VFR Deutschland zu finden beziehungsweise in den NfL. Auf beides habe ich aber von zuhause keinen Zugriff.
 

Buma

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#46
Hallo
Der Platz ist schon seid 2005 dicht
Interesant ist die Gesichte des Platzes zum Beispiel die Nutzung

Im Frühjahr 1957 begann die US-Army die Arbeiten zur Stationierung von drei Basen für Flugabwehrraketen des Typs Nike Ajax.[22] Die Nike-Feuerstellung (Launching Area) Griesheim wurde 1961 auf Raketen des Typs Nike Hercules umgerüstet, die mit nuklearen Sprengköpfen bestückt wurden. Die Nike-Raketen waren bis Ende der 1960er stationiert. Die Stellung wurde danach umgebaut und bis etwa 1983 für nicht atomare HAWK-Flugabwehrraketen genutzt. Nach dem Abzug der Raketenbatterie wurden die Einrichtungen demontiert.
oder dieses hier

Eine kleine Teilfläche des Flughafens belegte die US-Army im Jahre 2003 erneut. Es wurden dort unter der Projektbezeichnung „ICEbox“ vier Empfangs- und eine Sendeschüssel aufgebaut, die unter Radomen verborgen waren, die jeweils eine Höhe von 16 Metern und einen Durchmesser von 7 Metern hatten.[27] Verbunden waren diese Schüsseln mit einem kleinen Operations- und Satellitenkontrollgebäude auf dem Gelände.[28] Es gab es mindestens zwei weitere „ICEbox“-Stationen in Misawa, Japan und auf der Buckley Air Force Base in Colorado.[28]

Für die Antennenanlagen sei ein Standort am Eberstädter Weg geplant gewesen, doch sei hiervon Abstand genommen worden, weil hier ein FFH-Gebiet betroffen gewesen wäre, wurde der Stadt Griesheim am 9. Juli 2003 mitgeteilt.[29] Am Eberstädter Weg hatte die United States Army Intelligence and Security Command (INSCOM) 1999 ein Hauptquartier errichtet, das als Dagger Complex bekannt ist.[29] Der Betrieb der Antennen begann am 1. April 2004.[30] In der Zeit von 2008 bis 2010 wurden die Radome und ihre Fundamente zurückgebaut.
 

-Jonas-

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#47
Ok, das mit dem Flugplatz nehme ich auf meine Kappe :rolleyes:
Den habe ich in den Raum geworfen.
Ich hatte ja gesagt, dass da sehr wenig Betrieb ist aber geschlossen ist er "praktisch" nicht.
Mein Kumpel aus Griesheim meinte, dass da durchaus noch Flugbetrieb herrscht, wenn auch selten.
Das hatte für uns halt ausgereicht, um die Idee zu verwerfen, dort zu fliegen.
 

PeBo

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#48
@Jon4s, ihr habt ja auch Recht wenn ihr aufgrund eurer lokalen Kenntnisse zugunsten der Sicherheit entscheidet. Vorsicht ist beim Betrieb unserer Modelle immer ein guter Begleiter.

Ich finde nur schade, wenn in der aktuellen Diskussion der stillgelegte Flugplatz von einigen als Quasi-Beweis für einen unerlaubten Aufstieg herangezogen wird.

Zusammengefasst stellt es sich mir so dar:

Der Vorwurf des unerlaubten Fluges in Flugplatznähe ist nicht haltbar denn nach aktuellen amtlichen Informationen gibt es keinen Flugplatz in DA-Griesheim.
Ob ÜBER oder NEBEN dem US-Militärgelände geflogen wurde ist nicht geklärt. Das hier gezeigte Video der OnBoard-Kamera ist nicht eindeutig. Und wenn darüber geflogen wurde dann stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Recht sofern es sich um amerikanisches Territorium handelt. Der angeführte § 109 StGB ist vermutlich nicht anwendbar weil der sich ausschließlich auf die Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere auf sicherheitsrelevante militärische Anlagen der BRD bezieht.

Ich bin deswegen eher auf der Seite derer die sagen, dass die Amerikaner in Deutschland zur Zeit einfach furchtbar nervös auf alles reagieren was mit den geliebten Geheimdiensten zu tun hat. Bedauerlich ist dann nur, dass sich unsere Exekutive derart vor den Karren spannen lässt. Es wäre durchaus einmal interessant, was in den Telefonaten zwischen amerikanischer MP und den deutschen Behörden alles angeführt wurde um einen solchen Einsatz zu rechtfertigen. Zu gut deutsch: Was für einen Schmarrn müssen die erfunden haben, damit mehrere Streifenwagen und ein Hubschrauber wegen einem "Spielzeug" ausrücken?
 
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#49
Nicht nur in DE sind sie nervös, sondern auch sonst überall. Mit dem "überallFingerimSpiel"-Verhalten haben sie sich nicht unbedingt Freunde gemacht. Wenn jemand ständig auf andere schaut und den Dreck vor der eigenen Türe vergisst, macht sich selbst zur Zielscheibe. Im Prinzip müssten sie eigentlich nichts Anderes tun, als mal in den eigenen Reihen für Ordnung zu sorgen. Damit könnten sie eine vorbildliche Haltung an den Tag legen. Was sie im Laufe der Jahre so getrieben haben, entspricht dem Gegenteil und das hat nunmal Konsequenzen.
 

-Jonas-

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#50
@PeBo Mir ist schon klar worauf du hinaus willst aber ich finde es auch nicht richtig jetzt den Frickler an den Pranger zu stellen.
Wie gesagt war ich es der die Flugplatzaffäre angezettelt hat und deshalb bitte auf mich einprüggeln


Zurück zum Thema, heute beim Frühstück wieder die Zeitung (Darmstädter Echo) aufgeschlagen und es gibt neues von der Drohnenfront.
Überschrift: Drohne bald wieder frei
Laut Polizeispreche soll die Drohne heute wieder freigegeben werden.
Es wird noch geprüft ob verbotene Aufnahmen gemacht wurden.
"Laut §43 des Luftverkehrsgesetzes dürften Drohnen nur zum Spiel- und Sportzwecken benutzt werden. Das war am Samstag nicht der Fall gewesen. Keinesfalls dürften Drohnen militärisches Gelände überfliegen und Aufnahmen machen."


Jetzt noch eine Frage von mir. Wenn ich nach §43 google finde ich folgendes -> LuftVG §43
In §43 steht doch überhaupt nichts drin "nur zu Sport- und Spielzwecken". Hier geht es doch um Versicherungen/Haftpflicht.

Verstehe ich da jetzt etwas falsch? Geht es um Sport und Spiel oder um fehlende Versicherung?

Grüße

Jonas
 
#51
Ach was Pranger, so empfindlich bin ich nicht ;_)
Will ja nur n bisschen sticheln....

Ich denke wenn die ihm da einen draus drehen wollen dann schaffen die das auch, Flugplatz fällt weg, Mil. sperrgebiet auch, bleibt evtl noch das starten ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers, klar macht das jeder Wildflieger, heißt aber nicht das es erlaubt ist und evtl kann man ihm da einen draus drehen.

Hab da noch n anderen Ansatz, er verwendet die Videos ja quasi zum Wahlkampf -> Gewerbliche Luftaufnahme ;_)
 
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PeBo

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#52
Moin Jon und Frickler,

hier geht es tatsächlich nicht darum, jemanden an den Pranger zu stellen und es freut mich, wenn der-Frickler das auch so verstanden hat. Wenn man versucht, etwas sachlich zu diskutieren, dann muss man eben auch falsche "Fakten" aus dem Weg räumen. Um mehr ging es beim Thema Flugplatz gar nicht. Außerdem sind ja auch Andere darauf angesprungen von denen sich hoffentlich ebenfalls niemand angegriffen fühlt.

Ich erhoffe mir auch von den Gegnern der Flugaktion einen sachlicheren Umgang anstelle von pauschalen Verurteilungen seines vermeintlich verbotenen Fluges. Die Zeit der Inquisition ist vorbei und es hat sich in der Gesellschaft auch irgendwie bewährt, dass man Hexen nicht mehr direkt auf den Scheiterhaufen stellt. :cool:
 
#53
"Laut §43 des Luftverkehrsgesetzes dürften Drohnen nur zum Spiel- und Sportzwecken benutzt werden. Das war am Samstag nicht der Fall gewesen. Keinesfalls dürften Drohnen militärisches Gelände überfliegen und Aufnahmen machen."

Jetzt noch eine Frage von mir. Wenn ich nach §43 google finde ich folgendes -> LuftVG §43
In §43 steht doch überhaupt nichts drin "nur zu Sport- und Spielzwecken". Hier geht es doch um Versicherungen/Haftpflicht.

Verstehe ich da jetzt etwas falsch? Geht es um Sport und Spiel oder um fehlende Versicherung?
Die rechnen doch nicht damit, dass du den Paragraphen nachschlägst, sowas macht man doch nicht :D. Aber in dem Punkt haben sie schon Recht, wenn der Flug nicht ausschließlich zu Sport und Freizeitgestaltung durchgeführt wird (Definition Flugmodell nach §1 LuftVZO Pos. 8), ist er genehmigungspflichtig. Und den Jungs gings mit ihrem Flug möglicherweise nicht nur um Sport und Freizeitgestaltung ;).
 

gervais

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#54
Gibt es dieses ARDRONE Spielzeug denn ohne Cam ? Die Video Sequenz im YT Video vermittelt zudem den Eindruck, dass es sich um das Flugvideo handelt, wo der Komplex gefilmt wurde.

Ich sehe es aber auch so, ARDRONE aus der Wahlkampf Portokasse.Ich hätte ihm aber noch das iPad abgenommen, um ihn zu ärgern.

Da mir der liebe boah "das ist wirklich arm" in die Bewertung geschrieben hat und ich diese nicht beantworten kann, hier:

wirklich arm ist diese sinnfreie Kasperle Theater Aktion, die das ernsthafte und berechtigte Anliegen der Protestierer ins Lächerliche zieht und dieser schadet..
 
#55
Dein Spruch war und ist leider wirklich arm... daran ändert sich nix unabhänig ob Du es es jetzt begründest oder nicht...

Für was ist doch gleich die Bewertungsfunktion ? damit man dann Sinnlose Debatten darüber führt.

"Ich hätte ihm noch das Ipad abgenommen, um ihn zu ärgern"

Was erwartest Du den für Bewertungen dafür ;-)
 

WDZaphod

Erfahrener Benutzer
#57
Sehr geil! :D
Was lernen wir aus der Aktion?
Niemals alleine fliegen. Was die wohl machen, wenn täglich dort 20-30 Copter unterwegs sind? Die DE-Bullizei wird sicher spätestens nach dem 8. Tag in den Streik treten, und dort nicht mehr hinfahren. Steter Tropfen höhlt den Stein.
 
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Terminus

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#58
viel Interessanter wäre doch mal ein Überflug gewesen? Ausversehen natürlich ;-).
Ich dachte die haben Abwehrmaßnahmen gegen sowas, ein kleines EMP hier oder dort... Vl auch einen Hightech-Laser.
Ich bezweifle das man an irgendwas wichtiges aus der Luft kommt...
 
#59
Genau.
Wär geil wenn die nen Modell-jet loschicken mit ner Mini-Cruise-Missile :)
Oder so kleine Mini-apache hubschrauber mit Miniatur-Tomahawkraketen.
Praktisch ein Krieg zwischen Modellfliegern :p



Gruß Chris
 

Buma

Erfahrener Benutzer
#60
Hallo

Ganz in der Nähe gibt es paar schöne Plätze für ein Copter oder FPV treffen
 
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