Kleine (große!) Anfrage im Bundestag

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#21
Weil immer mal wieder unterschwellig von den gewerblichen Fotofliegern gleiches Recht für alle gefordert wird, sie also wegen gleichem Fluggerät auch gleich unkomplizierte Vorschriften wie für Flugmodelle fordern, mal folgender Denkanstoß:

Luftfahrzeuge unterliegen sehr hohen Sicherheitsanforderungen, was wohl jeder einsieht. Da die Einhaltung zum Teil sehr hohen, besonders materiellen, Aufwand erfordert (Kennzeichnung, Musterzulassung, Pilotenbefähigung usw.), hat man 2005 bei der Einbeziehung der Modellflieger in das allgemeine Luftrecht für diese eine "Ausnahme"-Kategorie Flugmodell geschaffen, um dem Hobby Modellflug überhaupt den Weiterbestand zu ermöglichen. Die Modellflieger haben also per Gesetz eine etwas lockerere Vorschriftenlage bekommen als andere Luftraumnutzer, unabhängig von der von ihnen ausgehenden Gefahr. Das ist gesetzgeberisch so gewollt und unter anderem unserer Lobby, also den Modellflugverbänden, zu verdanken.

Diese Kategorie Flugmodell wird nur nach dem Zweck des Fluges definiert (ausschliesslich Sport und Freizeitgestaltung), nicht nach der Bauart des Fluggeräts. Ein und das selbe Flugmodell wird also ohne irgendwelche Änderungen am Gerät plötzlich zum UAV oder "sonstigen Fluggerät", wenn es nicht mehr ausschliesslich zu Sport und Freizeitgestaltung geflogen wird. Damit ist also eine von den Piraten zur politischen Provokation eingesetzte Parrot AR Drone kein Flugmodell mehr und fällt unter die weit schärfere Gesetzeslage der "sonstigen Fluggeräte". Auch ein hypothetischer Flug eines "Terroristen-Quadrokopters" ist kein Modellflug mehr.

Es wird bei künftigen gesetzgeberischen Einschränkungen also nicht darum gehen, den Modellflug einzuschränken, denn dieser ansich ist nicht gefährlich. Es wird aber genauer um die Abgrenzung des Modellfluges von anderen Flügen gehen, also wie oben gesagt um den Zweck des Fluges. Und da werden logischerweise Kopter besonders betroffen sein, da diese sehr oft nur fliegen, um eine Kamera zu transportieren. Und damit ist der ausschliessliche Zweck des Fluges möglicherweise nicht mehr nur Sport und Freizeitgestaltung.

Wir sollten immer im Auge behalten, dass diese oft nicht verstandene Definition des Modellfluges nicht über das Fluggerät, sondern ausschliesslich über den Zweck des Fluges die einzige Regelung ist, die uns Modellfliegern überhaupt das Nutzen dieser Sonderrechte ermöglicht. Fällt diese Definition über den Zweck, haben wir keine Sonderrechte mehr und es stirbt der gesamte Modellflug. Mag sein, dass der Luftbildprofi das nicht versteht oder einsieht, da er mit genau dem gleichen Gerät wie sein Modellfliegerkumpel unterwegs ist. Aber sein Flug dient nun mal einem anderen Zweck.
 
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Lioon

Erfahrener Benutzer
#22
Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linkspartei liegt vor:
http://dip.bundestag.de/btd/17/148/1714827.pdf

Darin ein bisschen Alarmismus:
Der Missbrauch von UAV und/oder Modellflugzeugen zu terroristischen Zwecken kann laut "Lagebild Luftsicherheit 2012" nicht ausgeschlossen werden.
Und ein bisschen Entwarnung:
Erkenntnisse, die auf eine konkrete Gefährdung durch den terroristischen Einsatz von Drohnen/Modellflugzeugen hinweisen, liegen den Sicherheitsbehörden des Bundes aktuell nicht vor.
 

FPVer

Erfahrener Benutzer
#23
Das ist so kindisch (naja aber was soll man da auch erwarten)

Das Problem ist folgendes, leider kann man jedes Mobil zweckentfremden!
Ich kann auch in einem Auto oder LKW oder sogar auf einem Fahrrad genug "Material" transportieren, um großen Schaden anzurichten. Also müssen wir demnächst auch Autos, LKWs und Fahrräder verbiete ? (Und Fußgänger mit Tragetüten ?)
Natürlich verbieten wir auch den Sprengstoff... Ach ist der schon ? Ja den kann man schon lang nicht mehr im Supermarkt kaufen, der ist aus...
Die Frage ist nur, ob sich alle daran halten (?) Besonders Menschen mit kriminellen Motivationen (?)
Aber die kommen dann ja gar nicht erst in Versuchung, da es ja verboten ist und was verboten ist, darf man nicht machen...

Das hier darf man bloß keinem Politiker zum lesen geben, der meint nachher noch "das ist ja toll", dass macht alles Sinn...
 
#24
off topic aber interresant

Das ganze hatte doch vorteile: auf Seite 8 - 9 Ist sehr schön mit Paragraphen die Rechtliche Situatuon zum Modell und FPV Flug zusammengefasst. Also auswendig lernen und beim nächsten Flug auf der Wiese den Kreischenden Wanderern und Klugsch:shy:ern, die sich mitten auf nem Feldweg in ihrer Privatsphäre Gestört fühlen (wenn da was mit mehr als reichlich Sicherheitsabstand im Luftraum herumkurvt) Freundlich nahe legen :cool:
 
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