Überlegung zur legalen UHF Alternative

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DangerDave

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo liebe Community,

ich beschäfte mich erst seit kurzer Zeit mit dem Thema Modelflug und FPV, kurzum ich bin Laie.

Auf' FPV bin ich über einen Spiegel Artikel aufmerksam geworden, in dem es um eine Östereicher geht der einigen von euch wohl bekannt sein dürfte.
Ich will hier aber nicht eine weitere Diskussion über legal und ilegal im bezug auf die verwendeten UHF Systeme lostreten, denn diese sind und bleiben ilegal.
Da ich aber so von der Möglichkeit fasziniert bin mehrere Kilometer weit zu fliegen, kam ich zu folgender Überlegung:

Wieso nutzt man nicht bestehende Sende-Infrastrukturen?
Jeder von uns hat ein Handy in der Tasche mit dem inzwischen sogar große Datenmengen gesendet und empfangen werden können.
Bei einem Telefonat werden Daten in Echtzeit übermittelt und ich schätze das diese ausreichen um ein Flugzeug zu steuern und vllt sogar um per Video-Telefonie ein Video zu übertragen,
Die Reichweite müsste dann rein theoretisch grenzenlos sein.

Nun mein Diskussions Ansatz:
Ist diese Überlegung realisierbar?
Kann ein Handy so modifiziert werden, dass es als Empfäger arbeiten kann?
Kann ein Sender so modifiziert werden, dass ein Handy angeschlossen werden kann? Der Binde-Prozess wäre quasi nur ein Anruf auf das Handy im Modell
Ist das vielleicht auch mit nur einer Handy App zuschaffen?

Ich möchte hier natürlich enstehende Kosten bei einem Handytelefonat außen vor lassen!

Bin gespannt auf eure Reaktionen.

Mfg
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#2
Es gibt tatsächlich ein Funksystem, das auf Handynetz basiert, weiß aber den Namen nicht mehr. Grundsätzlich eine gute Idee, aber da gibt es ein paar Sachen die das ganze nicht ganz leicht machen.

Zum einen ist die Latenz bei Handynetzen relativ hoch, d.h. wenn du einen Steuerbefehl gibst kommt der ein wenig später an als bei analogen Sendeanlagen, die einen direkten Funkkontakt haben. Zum anderen hast du auch nicht überall gleich viel Empfang.

Für Video wird es schon garnicht reichen, da dafür die Datenübertragung einfach zu langsam ist. Du müsstest erst ein Video digitalisieren/auf ein vernünftiges Datenformat konvertieren, das ganze an die Bodenstation schicken und dann wiederrum decodieren. Das dauert einfach zu lange um damit vernünftig zu arbeiten.

Es gibt aber einzelne GSM-Module, damit könnte man sich tatsächlich ein Funk und Empfangsmodul basteln, man braucht also keine Handys dafür. Die Module gibt es ab 20€ aufwärts. Problem ist dann halt immernoch je nach Netzauslastung könnte die Steuerbefehlsübermittlung wieder zu langsam sein...

Am schnellsten ist eben immernoch eine Punkt zu Punkt Verbindung. Beim Handy gehst du über so viele verschiedene Sendestationen, da ist klar, dass es etwas "träger" ist...
 

mauchrobert3003

Erfahrener Benutzer
#3
Sein wir doch ehrlich, warum sollte das nicht möglich sein.

Jemand der Ahnung von Technik und Co, Vermutlich ein Speizalist, oder ein Versierter Bastler würde das sicher hinkriegen.

Ob ein Fluggerät dan noch etwas träger fliegt, ist dan nur noch der Sicherheit entgegen.

Einzig worüber ich Stutzen würde wäre das Videobild.
 

DangerDave

Erfahrener Benutzer
#5
Ok,
dann ist also die Latenz der Knackpunkt.
Habe dann mal ein bisschen rumgegooglt und das hier gefunden:

http://www.lte-anbieter.info/lte-vorteile.php

Besonders der 3. Abschnitt über die Latenzzeiten ist sehr interessant. Wenn man dem Glauben schenkt dann wäre doch das Latenz Problem gegessen? Natürlich ist die LTE Netzabdeckung im Moment noch miserabel, aber LTE ist ja fürs Land gemacht :)

Mfg
 
#7
Mir kommen diese ganzen Latenzzeiten irgendwie ziemlich seltsam vor.
Wenn man mit einbezieht, dass jeder normale Mensch eine Reaktionszeit von mindestens > 100 msek hat, dann ist mir unklar, wieso sich mancher über ne +- 20ms Latenz
von einer Fernbedienung aufregt.
Eigentlich sind wir doch der limitierende Faktor. ^^

Grüsse
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#8
Aesculap das siehst du falsch ^^ wenn man etwas flotter fliegt merkt man diese latenzzeiten. die steuerung ist dann schwammig... 100ms is ne ganze menge.

ach leute übrigens mal so ein einwurf, selbst wenn das alles gehen würde. was is mit der "nur in sichtweite fliegen" regel?.
 

vl5

Chinawaredurchlauferhitze
#9
Es gibt einen Quadrokopter den man mit einem EiPad steuern kann. Inkl Video. Dieses geht allerdings über WLan oder Bluetooth, weiß es grad gar nicht so genau.

Einen Realisierung über Handynetze wird, wie schon erwähnt auf Grund der Latenzzeiten, nicht funktionieren. 20ms merkt man sehr wohl in stressigen Situationen. Wenn ich da ein paar Jahre zurückdenke und mich an diverse EgoShooter im Netz erinnere. Wie oft musste ich wegen schlechten Reaktionszeiten in den Respawn. :)
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#11
Um noch mal auf die Latenz zu kommen, 2,4Ghz Systeme haben eine Latenz um ungefähr 22ms. Selbst wenn die Sagen du hättest die Latenz mit dem neuen Netz sind das doch nur positive maximalwerte. In der Regel wird die Latenz nicht so gut sein.

Ein Sender im Handynetz lohnt eigentlich nur für ne Drohne wenn du neue Koordinaten sendest usw...
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#14
D4RK1 hat gesagt.:
RC-Creator hat gesagt.:
amadeus hat gesagt.:
ach leute übrigens mal so ein einwurf, selbst wenn das alles gehen würde. was is mit der "nur in sichtweite fliegen" regel?.
Na hast du keine 10 Spotter mit WalkieTalkie entlang deiner Strecke stehen? :D
Das hat keinerlei Einfluss auf die Problematik... wäre immer noch illegal
Wo steht denn, dass der Spotter direkt (also ohne Walkie Talkie) mit dem Piloten sprechen können muss?
Theoretisch müsste das rechtens sein.
Alternativ halt den Spotter mit Fernglas ausstatten ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#15
ne lest mal den gesetztestext richtig, man muss immer eingreifen können.
d.h. der spotter brauch auch ne funke.
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#16
amadeus hat gesagt.:
ne lest mal den gesetztestext richtig, man muss immer eingreifen können.
d.h. der spotter brauch auch ne funke.
Okay der Spotter muss also entweder auch ne Funke haben, oder neben dem Piloten stehen um seine Funke übernehmen zu können. Ist ja lästig...
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#17
jep so würde ich das auslegen ^^
zum "fernglas" irgendwo gabs glaub nen absatz mit "ohne hilfsmittel", da bin ich mir aber sehr unsicher, ich guck das mal heute abend nach.
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#18
Wo finde ich eigentlich den Gesetzestext zu FPV?
Ich habe eben mal Google bemüht und nur Aussagen von iregndwelchen leuten gefunden, aber keine Paragraphen oder was wirklich handfestes.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#19
da gibts nen "guten" abschnitt drin http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html

§16, 16a LuftVO wird das meiste drin sein, alles andere muss man sich in der LuftVO zusammenstückeln, deswegen meinte ich ich guck das mal heute abend nach ^^ das wird dauern ;)
 

Mashu

Erfahrener Benutzer
#20
Anbei die aktuelle Fassung des Absatzes in der LuftVO. ( Quelle Bundesjustizministerium ) Die für uns wichtigen Stellen habe ich FETT markiert.

(3) Der Betrieb von unbemanntem Luftfahrtgerät im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 11 des Luftverkehrsgesetzes ist verboten, wenn

1.
er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt oder

2.
die Gesamtmasse des Geräts mehr als 25 Kilogramm beträgt.

Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist. Die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann in Gebieten mit Flugbeschränkungen nach § 11 und für den Fall des Betriebs, der nicht über den Flugplatzverkehr eines Landeplatzes hinaus erfolgt, Ausnahmen von dem Verbot nach Satz 1 zulassen, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
(4) Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 3 enthalten muss.
(5) Landesrechtliche Regelungen, die Aufstiege von ballonartigen Leuchtkörpern verbieten, bleiben unberührt.

Gruß
Mashu
 
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