Ich will nicht behaupten, dass ich mehr Ahnung habe, als andere hier (ich weiß, hast du mir auch nicht unterstellt
). Aber ich habe GEMACHT worüber viele andere hier nur REDEN: ich habe nach Einbehaltung eines KK Boards und eines USB Adapter zum Flashen selbigen KK Boards meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert und dort einen Fall aufgemacht. Bei Aussicht auf Erfolg hätte ich keine Sekunde gezögert, Klage einzureichen. Ich denke, wir können getrost voraussetzen, dass neben mir mindestens der eingeschaltete Anwalt ein gewisses interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung gehabt hat, der lebt nämlich davon.
Die Stellungnahme des Anwalts war jedoch in allen Punkten niederschmetternd und eine Bestätigung der Korrektheit der Vorgehensweise der Beamten von Zoll und BNetzA. Es ist definitiv kein Unterschied zwischen privat und gewerblich, dein Kauf im Internet ist eine gewerbliche Tätigkeit und auch das Importieren für den Eigenverbrauch ist ein Inverkehrbringen in der Markt. Ende der Durchsage. Auf Basis der Stellungnahme sehe ich keine Chance, gegen die Argumentation erfolgreich vorzugehen.
Mir ist schon klar, dass sich für jede Aussage eines Juristen ein anderer Jurist finden lässt, der einen komplett gegensätzlichen Standpunkt vertritt. Wenn den einer findet und die Sache erfolgreich zu Ende bringt, lasse ich mich gerne überzeugen. Aber bitte nur einen richtigen Juristen und keinen Googlejuristen. Es passt mir zwar nicht, aber ich muss nun einmal zugestehen, dass die mir vorliegende Stellungnahme im Vergleich zu all den Forendiskussionen (von Halbwissenden) die einzige wirklich juristisch belastbare Aussage darstellt, an der ich leider nicht so einfach vorbeikomme. Und gesunden Menschenverstand kannst du im Rechtswesen ohnehin vergessen (langjährige leidvolle Erfahrung im Beruf).
Noch eine Anmerkung zu der hier in letzter Zeit öfters zitierten Niederspannungsrichtlinie. Die ist für mich eigentlich ein gutes Beispiel dafür, wie zweifelhaft solche Forendiskussionen sein können. Beim Durchlesen dieser Richtlinie muss eigentlich wirklich zu dem Schluss kommen, dass alles unter 50/75 V eigentlich keine Probleme machen dürfte. Was zumindest ich aber nicht beurteilen kann: in welchem Zusammenhang steht diese Richtlinie eigentlich zum ProdSG und dem EMVG? Auf die und nur die beziehen sich nämlich in der Regel die ablehnenden Bescheide wegen CE und Bediene. Meine Erfahrung (nicht meine juristischen Fachkenntnisse) sagen mir, dass es in der Juristerei öfters vorkommt, dass ein Gesetz einem anderen (und zumal einer Richtlinie) übergeordnet sein können. Im ProdSG und im EMVG gibt es aber genau diese Ausnahmen nicht, wie sie die Niederspannungsrichtlinie beschreibt und es wird auch kein Bezug darauf genommen. Sollten die genannten Gesetze der Richtlinie gegenüber übergeordnet sein, kannst du eventuell einen unwissenden Zöllner überzeugen, die Ware herauszugeben, vor Gericht wirst du im Zweifel allerdings den Kürzeren ziehen.
Zumindest in einem Punkt kann ich den Gesetzgeber aber verstehen, nämlich wenn der den Import durch eine Privatperson zum Eigenverbrauch vor dem Hintergrund des Schutzzweckes der Gesetze einem Inverkehrbringen im Markt gleichsetzt. Was machst du, wenn du so ein Teil, wenn du es nicht mehr brauchst? Du wirst es vielleicht im Marktplatz oder in ebay verkaufen, höchstwahrscheinlich aber nicht vernichten. Damit ist das Ding im Verkehr. Wer soll das kontrollieren? Schau mal in ebay rein, da tummeln sich Heerscharen von "Privatpersonen" die vermutlich als genau solche massenhaft Artikel bei HK kaufen und anschließend zu Freudenhauspreisen in der Bucht verhökern. Natürlich immer mit Hinweis darauf, dass es sich um einen Privatverkauf handelt (Gewährleistung etc). Man muss ja nicht alles verstehen, was unsere Politiker sich bei der Abfassung von Gesetzen so denken. Aber per se blöd und in allen Lebenslagen weltfremd sind die auch nicht.
Ich für meinen Teil bin mit dem Thema durch. Das Ergebnis gefällt mir nicht und ich halte es inhaltlich für vollkommen schwachsinnig, aber mir fehlen BELASTBARE Argumente dagegen vorzugehen.