Tja, spielt aber alles keine Rolle weil eben keine CE Kennzeichnungspflicht vorliegt. Damit ist alles andere, wie spitze Kanten, Bedienungsanleitung etc. irrelevant weil von niemanden gefordert.
CE Kennzeichen sind für folgende Produktgruppen gefordert:
Für die folgenden Produktgruppen gibt es europäische Richtlinien nach den Grundsätzen des „Neuen Konzepts“ als Grundlage für die CE-Kennzeichnung:
Haushaltskühl- und gefriergeräte (96/57/EG),
Elektrische Betriebsmittel (2006/95/EG),
Einfache Druckbehälter (2009/105/EG),
Spielzeug (2009/48/EG),
Bauprodukte (89/106/EWG),
Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten, 89/336/EWG, seit 19. Juli 2009 2004/108/EG)
Persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG),
Nichtselbsttätige Waagen (90/384/EWG, novelliert durch 2009/23/EG ab 5. Juni 2009),
Aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG, novelliert durch 2007/47/EG per 21. März 2010),
Gasverbrauchseinrichtungen (90/396/EWG),
Warmwasserheizkessel (92/42/EWG),
Explosivstoffe für zivile Zwecke (93/15/EWG),
pyrotechnische Gegenstände (2007/23/EG),
Medizinprodukte (93/42/EWG, novelliert durch 2007/47/EG per 21. März 2010),
Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (94/9/EG),
Sportboote (2003/44/EG (verändert die 94/25/EG) ? siehe auch: CE-Seetauglichkeitseinstufung),
Aufzüge (95/16/EG),
Druckgeräte (97/23/EG),
Maschinen (Maschinenrichtlinie 98/37/EG, seit 29. Dezember 2009 2006/42/EG),
In-vitro-Diagnostika (Richtlinie 98/79/EG),
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und (99/5/EG),
Seilbahnen für den Personenverkehr (2000/9/EG) und
Messgeräte (2004/22/EG)
Davon sind für uns eigentlich nur die hier relevant:
Spielzeug (2009/48/EG),
Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten, 89/336/EWG, seit 19. Juli 2009 2004/108/EG)
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und (99/5/EG),
Die Spielzeugverordnung gilt nicht (siehe oben)
Elektromagnetische Verträglichkeit gilt nicht (siehe oben)
Funkanlagen und Telekommunikationeinrichtungen sagt folgendes:
¹Funkanlageª ein Erzeugnis oder ein wesentliches
Bauteil davon, das in dem fr terrestrische/satellitengest
tzte Funkkommunikation zugewiesenen Spektrum
durch Ausstrahlung und/oder Empfang von Funkwellen
kommunizieren kann;
d) ¹Funkwellenª elektromagnetische Wellen mit
Frequenzen von 9 kHz bis 3 000 GHz, die sich ohne
knstliche Fhrung im Raum ausbreiten;
Gilt also für Sender und evt. Empfänger. Aber sonst nichts.
Also ist der Zoll eigentlich auf sehr dünnem Eis wenn er irgendwas außer Empfänger und Sender nicht ausliefert. Wenn ihn das gefakte CE stört, einfach CE abkratzen und fertig.