Beschlagnahmung von HobbyKing Elektronik?

FPVer

Erfahrener Benutzer
@MK-Sven ja das ist natürlich was anderes ich bestelle auch immer noch was anderes mit um das Restgewicht noch zu füllen.:)
 
So ich habe mal dem Zoll geschrieben und um eine Auskunft gebeeten. Das war die Antwort:

Sehr geehrter Herr *******,

vorerst bitte ich zu entschuldigen, dass sich die Beantwortung Ihrer Anfrage verzögert hat. Auf Grund des hohen Anfrageaufkommens und der Abarbeitung nach Eingang war eine zeitnahere Bearbeitung leider nicht möglich.

Das CE-Kennzeichen soll die Übereinstimmung eines Produkts mit den in der Gemeinschaft geltenden Produktsicherheitsvorschriften darstellen und steht für Europäische Gemeinschaft in den romanischen Sprachversionen (z.B. Communautés Européennes). Das CE-Kennzeichen wird vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auf den Waren angebracht. Voraussetzung dafür sind die Erstellung einer technischen Dokumentation und - soweit gefordert - einer sogenannten Konformitätserklärung.
Die Zollverwaltung hat im Rahmen der Produktsicherheit nur Mitwirkungspflichten. Entscheidungsbefugnis hat die jeweilige Marktüberwachungsbehörde.
Die Zollbehörden setzen im Rahmen der Abfertigung die Freigabe eines Produkts zum freien Verkehr aus, wenn einer der folgenden Sachverhalte festgestellt wird:
a) Das Produkt weist Merkmale auf, die Grund zu der Annahme geben, dass es bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung, sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine ernste Gefahr für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt oder andere öffentliche Interessen wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Verbraucherschutz darstellt;
b) dem Produkt liegen nicht die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft vorgeschriebenen schriftlichen oder elektronischen Unterlagen bei oder es fehlt die nach diesen Rechtsvorschriften erforderliche Kennzeichnung;
c) die CE-Kennzeichnung ist auf nicht wahrheitsgemäße oder irreführende Weise auf dem Produkt angebracht.

Die Zollstellen informieren in diesen Fällen die zuständigen Marktüberwachungsbehörden (z.B. Gewerbeaufsichtsämter); diese entscheiden, ob die Waren nach den Produktsicherheitsvorschriften in den freien Verkehr überführt werden können oder wieder ausgeführt oder vernichtet werden müssen.
Inwiefern in diesem Zusammenhang Kosten entstehen ergibt sich aus den Festlegungen der Marktüberwachungsbehörden.
Die für Sie zuständige Marktüberwachungsbehörde können Sie hier ermitteln:
https://www.icsms.org/icsms/App/index.jsp



Die Internetseiten der Zollverwaltung (www.zoll.de) werden demnächst neu gestaltet. In dieser Antwort enthaltene Links oder Fundstellenhinweise mit Bezug auf diese Seiten sind nur noch bis zur Umstellung nutzbar.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

********

Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5
01099 Dresden

Zusammenfassend ist also zu sagen, dass das ganze nicht vom Zoll ausgeht sondern von der Marktüberwachungsbehörde.
 
Mir ist langweilig. Da hab ich mal ein bißchen in den CE Richtlinien gestöbert, welche überhaupt für unser Equipment gilt.
Die Richtlinie für Spielzeug gilt nicht, da als Spielzeug nur Spielzeug für Kinder bis 14 Jahren gilt.
Artikel 1

( 1 ) Diese Richtlinie findet Anwendung auf Spielzeug . Als Spielzeug gelten alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden .

Ein BEC, Empfänger etc ist wohl nicht als solches anzusehen. Im übrigen ist die Richtlinie außer einem Absatz seit dem 20.Juli 2011 ungültig geworden.
Die Richtlinie für Niederspannungsgeräte gilt auch nicht, da die nur für Geräte zwischen 50 und 1000 Volt gilt. (da dürften wir wohl eher nicht tätig sein).

Die EMV Richtlinie sagt eigentlich, daß unser Equipment nicht darunter fällt.
Artikel 1

Diese Richtlinie gilt nicht für
a) Betriebsmittel, die von der Richtlinie 1999/5/EG erfasst
werden;
b) blabla irgendwas mit bemannter Luftfahrt - gilt nicht für uns
(1);
[size=x-small]c) Funkgeräte, die von Funkamateuren im Sinne der im
Rahmen der Konstitution und Konvention der ITU (2) erlassenen
Vollzugsordnung genutzt werden, es sei denn, diese
Geräte sind im Handel erhältlich. Bausätze, die von Funkamateuren
zusammenzubauen sind, und handelsübliche
Geräte, die von Funkamateuren zur Nutzung durch Funkamateure
umgebaut werden, gelten nicht als im Handel
erhältliche Betriebsmittel.[/size]
(3) Diese Richtlinie gilt ferner nicht für Betriebsmittel, die
aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften
a) einen so niedrigen elektromagnetischen Emissionspegel
haben oder in so geringem Umfang zu elektromagnetischen
Emissionen beitragen, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb
von Funk- und Telekommunikationsgeräten und sonstigen
Betriebsmitteln möglich ist, und
b) unter Einfluss der bei ihrem Einsatz üblichen elektromagnetischen
Störungen ohne unzumutbare Beeinträchtigung
betrieben werden können.

(4) Werden für die Betriebsmittel im Sinne des Absatzes 1 in
anderen gemeinschaftlichen Richtlinien spezifischere Festlegungen
für einzelne oder alle grundlegenden Anforderungen
des Anhangs I getroffen, so gilt die vorliegende Richtlinie
bezüglich dieser Anforderungen für diese Betriebsmittel nicht
beziehungsweise nicht mehr ab dem Zeitpunkt der Anwendung
dieser anderen Richtlinien.
(5) Die Anwendung der gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Betriebsmitteln
wird von dieser Richtlinie nicht berührt.

RICHTLINIE 2004/108/

Also ein Empfänge ist jetzt kein EMV Monster. Ein Motor oder Servo auch nicht. Bei einem Sender sieht das jetzt vielleicht anders aus. Aber das wäre dann eher die Ausnahme.
Ich bin schon auf dein Eingang meiner nächsten HK Sendung beim Zoll gespannt.

Ahja, Maschinenrichtlinie gilt auch nicht, da wir keine Züge oder ähnliches importieren.

Gruß
Boris
 

Chucky1978

Erfahrener Benutzer
Das CE ist aber gefaked.. das ist Sicherheitstechnisch nicht in Ordnung..
Scharfe kanten, Spitze Winkel, und Kurzschlussfest ist es auch nicht, zudem bezweifle ich das eine Bedienungsanletung in deutscher Sprache dabei ist ;-)
 
Tja, spielt aber alles keine Rolle weil eben keine CE Kennzeichnungspflicht vorliegt. Damit ist alles andere, wie spitze Kanten, Bedienungsanleitung etc. irrelevant weil von niemanden gefordert.
CE Kennzeichen sind für folgende Produktgruppen gefordert:
Für die folgenden Produktgruppen gibt es europäische Richtlinien nach den Grundsätzen des „Neuen Konzepts“ als Grundlage für die CE-Kennzeichnung:

Haushaltskühl- und gefriergeräte (96/57/EG),
Elektrische Betriebsmittel (2006/95/EG),
Einfache Druckbehälter (2009/105/EG),
Spielzeug (2009/48/EG),
Bauprodukte (89/106/EWG),
Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten, 89/336/EWG, seit 19. Juli 2009 2004/108/EG)
Persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG),
Nichtselbsttätige Waagen (90/384/EWG, novelliert durch 2009/23/EG ab 5. Juni 2009),
Aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG, novelliert durch 2007/47/EG per 21. März 2010),
Gasverbrauchseinrichtungen (90/396/EWG),
Warmwasserheizkessel (92/42/EWG),
Explosivstoffe für zivile Zwecke (93/15/EWG),
pyrotechnische Gegenstände (2007/23/EG),
Medizinprodukte (93/42/EWG, novelliert durch 2007/47/EG per 21. März 2010),
Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (94/9/EG),
Sportboote (2003/44/EG (verändert die 94/25/EG) ? siehe auch: CE-Seetauglichkeitseinstufung),
Aufzüge (95/16/EG),
Druckgeräte (97/23/EG),
Maschinen (Maschinenrichtlinie 98/37/EG, seit 29. Dezember 2009 2006/42/EG),
In-vitro-Diagnostika (Richtlinie 98/79/EG),
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und (99/5/EG),
Seilbahnen für den Personenverkehr (2000/9/EG) und
Messgeräte (2004/22/EG)

Davon sind für uns eigentlich nur die hier relevant:
Spielzeug (2009/48/EG),
Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten, 89/336/EWG, seit 19. Juli 2009 2004/108/EG)
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und (99/5/EG),

Die Spielzeugverordnung gilt nicht (siehe oben)
Elektromagnetische Verträglichkeit gilt nicht (siehe oben)
Funkanlagen und Telekommunikationeinrichtungen sagt folgendes:
¹Funkanlageª ein Erzeugnis oder ein wesentliches
Bauteil davon, das in dem fr terrestrische/satellitengest
tzte Funkkommunikation zugewiesenen Spektrum
durch Ausstrahlung und/oder Empfang von Funkwellen
kommunizieren kann;
d) ¹Funkwellenª elektromagnetische Wellen mit
Frequenzen von 9 kHz bis 3 000 GHz, die sich ohne
knstliche Fhrung im Raum ausbreiten;

Gilt also für Sender und evt. Empfänger. Aber sonst nichts.
Also ist der Zoll eigentlich auf sehr dünnem Eis wenn er irgendwas außer Empfänger und Sender nicht ausliefert. Wenn ihn das gefakte CE stört, einfach CE abkratzen und fertig.
 

Chucky1978

Erfahrener Benutzer
@neonerl : Ich sehe das aber noch so, das wenn ein Artikel ein solches Zeichen aufweist, obwohl es keins brauch (Hersteller unterziehen ihren Waren ja idR keine Prüfungen die nicht gemacht werden müssen, bzw wo es nicht mal Werbunngstechnisch sinn machen würde) Es für mich, wäre ich ein Zollbeamter, erstmal zum schredder geht. Ich denke, da kann ich mich durchaus irren, da ich von CE absolut keinen Plan habe, das es auch sehr viel darum geht, Artikel die fälschlich oder eher absichtlich falsch deklariert sind aus dem Verkehr zu ziehen. Z.B das CE-Zeichen UND zzgl. ein TÜV-Siegel von Nord wie das von Süd... (kam letztens was im TV-Bericht). Daher würde ich selbst erstmal von einer Art Betrug ausgehen.
Stichwort : "Rundumschlag der Behörden"
Gefälschte Sachen werden ja seid je her vom Zoll zerstört.. Nun trifft es halt auch gefälschte Prüfungsverfahren

In meinen Augen leider auch richtig. Auf der einen Seite will ich keinen Mixer haben, der in die Luft fliegt sobald ich nen Shake mache. Zudem muss man sagen, und ich will das gar nicht sagen, aber ich kann die behörden verstehen,
Ich möchte ja kein BEC verbauen, was plötzlich ausfällt weil es nichtmal 2A Dauer aushält, obwohl es mit 8A ausgewiesen ist. Ich hatte damit noch keine Probleme, aber die Beamten haben ja nicht unbedingt Ahnung von jedem einzelnen Artikel und müssen daher einen geraden Schnitt durch die Sachen machen...

Kleiner Nachtrag: Und vielleicht..wenn man mal eine Verschwörungstheorie laufen lassen kann, wollen die EU auch das wir in der EU kaufen.. Ich selbst habe etwas Angst mir nun eine Turnigy 9x zu kaufen, und überlege schon mir eine Futaba hier zu kaufen (wegen OPENLRS, Headtracker). vielleicht ist das beabsichtigt ? ;-)
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Chucky die Flysky, im Prinzip Baugleich, nur die Antenne nicht gemoddet, bekommst du in England, und hättest somit kein Problem damit, kostet auch nicht so viel mehr
 
Seltsam seltsam,
heute ein Paket mit HK Motor, Regler und Props (zusammen unter 22€) per Post bekommen. Das Paket wurde vorher vom Zoll (vermutlich Frankfurt) geöffnet, genau unter die Lupe genommen, mit Zollklebeband verschlossen und an per Post an mich weitergesendet.

Wenn jemand von der CE Regelung wissen sollte dann doch wohl die Jungs bei denen all die Pakete täglich per Flieger aus HK ankommen....Wenn die jetzt bei meinem Lokalen Zollamt das nächste Paket mit gleichem Inhalt einbehalten wollen erzähl ich denen aber was!

EDIT: sowohl Motor wie auch Regler und Props haben alle kein CE drauf!
 

Chucky1978

Erfahrener Benutzer
DerCamperHB hat gesagt.:
Chucky die Flysky, im Prinzip Baugleich, nur die Antenne nicht gemoddet, bekommst du in England, und hättest somit kein Problem damit, kostet auch nicht so viel mehr
Hat sich erledigt.. habe eben mal meine WFly angeschaltet und siehe da.. das zucken von Kanal 3 ist plötzlich weg... der ganze Holzstaub der letzten tage hat in den Potis hat wohl den zucken ein ende gemacht ;-)
Werde also die WFly zu 99% für OLRS nutzen, und keine Turnigy benötigen.. trotzdem danke für den Tip
 

Felias

Erfahrener Benutzer
Trotzdem zur Turnigy: ich denke ich werds beim Zoll mal damit versuchen:

http://www.pslib.cz/kz/models/TH9X/FS-TH9X_NB.pdf

Sollte ja baugleich sein...
 

Ronny1407

Erfahrener Benutzer
So nun zu meiner heutigen Erfahrung mit dem Zoll Berlin:

Es gab keine Probleme! Wobei ich keinen Lipo und auch keine Regler bestellt hatte. Ich musste das Paket auch nicht öffnen.

Mein Inhalt:
Rotoblätter HK 450
LED-Beleuchtungssystem
Fat-Shark-Kamera

Das habe ich dem wirklich netten Herrn vom Zoll auch so mitgeteilt (stand ja auch so bei der Rechnung vom König drauf).

Ronny
 

Chucky1978

Erfahrener Benutzer
Diese Unwissenheit ist wirklich heftiger als sonst was.
Ich will mir die ganze Zeit einen 2. Junsi ICharger oder besser noch Quattro-Charger beim König kaufen.. trau mich aber nicht, und ist ja ein Unterschied ob ich ~140€ in D oder mal gerade 100$ in HK ausgebe.. Und meine beliebten Servos kann ich imo auch nicht kaufen, da ich bemerkt habe das auf denen das falsche CE-Zeichen drauf ist...verdammte Axt
€ auf dem nachträglichem Etikett der Schachtel ist es richtig, aber auf dem Gehäuse des Servos ist das falsche...
 

S0nic4

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

also ich habe heute morgen meine Lieferung von HK beim Zoll in Paderborn ohne Probleme entgegen genommen.
Ich habe auch wie immer das Paket vor den Augen des Zollbeamten geöffnet und er hat sich die Sachen angeschaut. (Er interessiert sich immer sehr für die Teile die ich bestelle und wofür man sie braucht. Aber aus privater neugier denke ich)

Er hat sogar extra noch gefragt ob nen Akku dabei ist, da habe ich schon gedacht: Jetzt isses vorbei!.
Als ich gesagt habe ja klar, hat es ihn nicht weiter interessiert.

Desweiteren waren noch 2 35A ESC's im Paket, Motoren, Propeller und Servos.
Un da steht glaub ich überall CE drauf.
Also in PB gibt es keine Probs. Der Beamte sagte mir auch letztens, dass er bestimmt 5 Pakete am Tag von HK bekommt.

In diesem Sinne :)
 

sunny

Well-known member
Wie sehen denn die Wertangaben der Pakete aus?
Steht dort inzwischen der wirkliche Warenwert eingetragen oder noch immer irgend ein Unfug?
 

Kaldi

...es funktioniert!
sunny hat gesagt.:
Wie sehen denn die Wertangaben der Pakete aus?
Steht dort inzwischen der wirkliche Warenwert eingetragen oder noch immer irgend ein Unfug?
:) gleiche Frage brannte mir auch gerade unter den Nägeln, denn im Backend wurde ja einiges geändert, beim Bestellvorgang ist jedoch immer noch die 30% Voreinstellung drin.
 

S0nic4

Neuer Benutzer
Also bei mir war eine gedruckte Rechnung im Paket, auf welcher alles korrekt war außer der Gesamtbetrag. Der lautete nämlich 26,23 $.

Der Rechnungswert ist allerdings 125 $

Aber warum interessiert euch das?
Der Zollbeamte schaut sich eh die Rechnung an, die man mitbringt. Rein theoretisch brauch auf dem Paket gar nichts stehen. Die gehen eh alle zum Zoll
 

Kaldi

...es funktioniert!
S0nic4 hat gesagt.:
Also bei mir war eine gedruckte Rechnung im Paket, auf welcher alles korrekt war außer der Gesamtbetrag. Der lautete nämlich 26,23 $.

Der Rechnungswert ist allerdings 125 $

Aber warum interessiert euch das?
Genau aus dem von Dir geschilderten Grund. Wenn man 100% Wert angibt, sollten auch 100% Wert auf der Deklaration stehen, und nix anderes!

...wobei ich nicht weiß, was Du angegeben hast.
 
FPV1

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