Hallo Leute,
am Samstag geht es los nach Neuseeland. Der Flughafenzoll bzw. die Flughafenpolizei (Flughafen Zürich) hat mir netterweise Antwort gegeben:
Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage unten.
Lithium Batterien unterliegen bestimmten Regelungen zum Transport in Passagierflugzeugen.
Bis 100 Wh:
Lithium Batterien mit einer Leistung von höchstens 100 Wh dürfen im Handgepäck und im registrierten Gepäck transportiert werden, sofern sie im Gerät eingesetzt sind.
Ersatz-Akku dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden (zum Gebrauch benötigte Menge bis ca. 4 Stk). Sie müssen entladen und isoliert sein. Im aufgegebenen / registrierten Gepäck sind Ersatz-Akkus nicht erlaubt.
Ab 101 Wh bis 160 Wh:
Lithium Batterien mit einer Leistung von 101 Wh bis 160 Wh dürfen im Handgepäck und im registrierten Gepäck transportiert werden, sofern die entsprechende Airline es schriftlich erlaubt hat und die Batterien im Gerät verbaut sind. Die Erlaubnis ist bei der Sicherheitskontrolle vorzulegen. Ersatz-Akkus dürfen max. 2 Stück im Handgepäck (isoliert und entladen) mitgeführt werden, sofern es die Airline erlaubt. Im registrierten Gepäck sind solche Ersatz-Akkus nicht erlaubt.
Ab 161 Wh:
Lithium Batterien ab 161 Wh dürfen nur als Frachtgut befördert werden. Dazu müssen Sie mit einer spezialisierten Frachtfirma in Kontakt treten, die Sie entsprechend beraten und informieren kann.
Die entspricht den International Richtlinien:
http://www.singaporeair.com/en_UK/travel-information/baggage-restrictions/
Spannung x Kapazität / 1000 = Wh z.B. 5000mAh x 14.8V / 1000= 74 Wattstunden
Ich werde nun die Lipos isolieren, entladen und in einen Brandschutzsack stecken. Das Ganz kommt wie beschrieben ins Handgepäck. Die Fernsteuerung und den Quad geb ich ins registrierte Gepäck.
Grüsse
Patrick
am Samstag geht es los nach Neuseeland. Der Flughafenzoll bzw. die Flughafenpolizei (Flughafen Zürich) hat mir netterweise Antwort gegeben:
Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage unten.
Lithium Batterien unterliegen bestimmten Regelungen zum Transport in Passagierflugzeugen.
Bis 100 Wh:
Lithium Batterien mit einer Leistung von höchstens 100 Wh dürfen im Handgepäck und im registrierten Gepäck transportiert werden, sofern sie im Gerät eingesetzt sind.
Ersatz-Akku dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden (zum Gebrauch benötigte Menge bis ca. 4 Stk). Sie müssen entladen und isoliert sein. Im aufgegebenen / registrierten Gepäck sind Ersatz-Akkus nicht erlaubt.
Ab 101 Wh bis 160 Wh:
Lithium Batterien mit einer Leistung von 101 Wh bis 160 Wh dürfen im Handgepäck und im registrierten Gepäck transportiert werden, sofern die entsprechende Airline es schriftlich erlaubt hat und die Batterien im Gerät verbaut sind. Die Erlaubnis ist bei der Sicherheitskontrolle vorzulegen. Ersatz-Akkus dürfen max. 2 Stück im Handgepäck (isoliert und entladen) mitgeführt werden, sofern es die Airline erlaubt. Im registrierten Gepäck sind solche Ersatz-Akkus nicht erlaubt.
Ab 161 Wh:
Lithium Batterien ab 161 Wh dürfen nur als Frachtgut befördert werden. Dazu müssen Sie mit einer spezialisierten Frachtfirma in Kontakt treten, die Sie entsprechend beraten und informieren kann.
Die entspricht den International Richtlinien:
http://www.singaporeair.com/en_UK/travel-information/baggage-restrictions/
Spannung x Kapazität / 1000 = Wh z.B. 5000mAh x 14.8V / 1000= 74 Wattstunden
Ich werde nun die Lipos isolieren, entladen und in einen Brandschutzsack stecken. Das Ganz kommt wie beschrieben ins Handgepäck. Die Fernsteuerung und den Quad geb ich ins registrierte Gepäck.
Grüsse
Patrick