DJI Garantie

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kofferfisch

Erfahrener Benutzer
#2
Wenn bei einem Laden in D gekauft wurde, ist auf alles 2 Jahre, unabhängig von Herstellerangaben.
Wie es woanders aussieht, kann ich nicht sagen.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#3
nee Garantie ist immer Herstellersache, da gibt es keine Vorgaben
Was du meinst ist Gewährleistung, das bedeutet nur das bei Übergabe alles in Ordnung ist, und du 2 Jahre Zeit hast ein Produktionsfehler zu finden der bei dem Verkauf schon vorhanden war
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#5
nur sobald du 1-2 Flüge erfolgreich gemacht hast, und das evtl noch auf YT gestellt hast, kannst du dich nicht mehr auf die Gewährleistung berufen, das hat ja eindeutig Funktioniert.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#7
doch doch, ist Richtig
Der HÄNDLER kann es verweigern, bei Übergabe war der Artikel augenscheinlich in Ordnung, der Hersteller ist auf seiner Garantieangabe fest gesetzt.
In den ersten 6 Monaten muss der Händler nur beweisen, das der Artikel in Ordnung war, also das der Fehler nicht schon bei der Übergabe bestanden hat, weswegen du in der Zeit sehr gute Karten hast.
 

flyfan

Erfahrener Benutzer
#8
Das ist doch quatsch!
Jeder Fernseher, der zuhause mal funktioniert hat, ist also kein Fall für eine Gewährleistung?

Informier dich bitte mal, bevor du solche Thesen verbreitest ....

Ich empfehel mal bei 123recht.de zu schauen ;-)
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#9
nein ist der Nicht, es ist ein Garantiefall, kein Gewährleistungsfall

Ich spreche immer davon, wenn ein Fehlerfall auftritt auf eine Funktion, die eindeutig Funktioniert hat.
Die Meisten Händler kümmern sich dann da drum, entweder selber, oder leiten es als Garantiefall zum Hersteller weiter, aber sie müssen es nicht.
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#10
nur sobald du 1-2 Flüge erfolgreich gemacht hast, und das evtl noch auf YT gestellt hast, kannst du dich nicht mehr auf die Gewährleistung berufen, das hat ja eindeutig Funktioniert.

nein ist der Nicht, es ist ein Garantiefall, kein Gewährleistungsfall

Ich spreche immer davon, wenn ein Fehlerfall auftritt auf eine Funktion, die eindeutig Funktioniert hat.
Die Meisten Händler kümmern sich dann da drum, entweder selber, oder leiten es als Garantiefall zum Hersteller weiter, aber sie müssen es nicht.
Sorry, da liegst Du falsch. Habe das leider an meinem Auto mit Anwalt etc. durchfechten müssen. Innerhalb der ersten 6 Monate der sog. Garantie (die auch länger sein kann) kannst Du bei einem Mangel auf den Händler zugehen und die Reparatur verlangen (2 mal, dann Wandlung etc. will nicht zu sehr ins Detail gehen). Nach den 6 Monaten dreht sich die Beweislast um. Tritt dann ein Fehler/Mangel ein, musst Du als Kunde beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Du hast maximal 2 Jahre Zeit, diesen Mangel zu beweisen (es genügt übrigens nicht, innerhalb der Frist den Mangel anzuzeigen. Man muss im Zweifel, wenn die 2 Jahre ablaufen, vor Gericht den Mangel geltend machen).

Ein Mangel kann z.B. bei einem Motor sein, dass die Wicklung zwar ausreichend ist, den Motor zu betreiben, aber bei längerem Betrieb gem. Vorgabe die Hitze die Wicklung auflöst und der Motor dann defekt ist. Das nur mal als Beispiel, wie ein versteckter Mangel beim Kauf vorliegen kann, sich aber erst später äußert.

Falls ich gewisse Begriffe nicht richtig verwendet habe: Ich bin kein Anwalt.

Details kann man übrigens hier schön nachlesen:

https://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php
 
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DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#11
vielleicht sollte man es deutlicher Trennen
Motor ist ein gutes Beispiel für verdeckten Mangel wärend des Kaufes, da ist die Gewährleistung gültig
Du hast aber oben Garantie geschrieben, das falsch, es ist die Gewährleistung
Du hast aber schon recht, in den 6 Monaten muss der Händler es beweisen, was er selten kann, und so wird vieles über Gewährleistung erledigt, was aber nur eben bedingt ein Gewährleistungsfall ist.

Ich gehe davon aus, auch bei deinem Auto war das ein Mangel beim Kauf, der erst später aufgefallen ist, was der Händler nicht wahr haben wollte

Der Technische Übergang zwischen Gewährleistung und Garantie kann sehr fließend sein
 
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