Europäische Kommission fordert strenge Regulierung für zivile Drohnen

#2
Ob da was Schlaues dabei rauskommt.....Wie es wohl für Hobbyisten ausgehen wird. Ich sehe jetzt schon Sesselpupser die den ganzen Tag nichts anderes tun, als weitere Paragraphen und Schröpfmöglichkeiten zu erfinden....
Pessimistisch aber.......
 

ReX_1986

Erfahrener Benutzer
#3
Ich sehe das so das "jeder" Hobbypilot einen Flugpass, Fluggenehmigung haben muss um abzuheben.
 
#5
Jep.....hab ich auch so verstanden......Sollte das kommen kaufe ich Fackeln, Mistgabeln und verteile sie unter den Piloten......grrr
 

FPV_67

Erfahrener Benutzer
#6
Ja : Fliegen kannst Du wo Du willst !

Machst Du ne Kamera drauf, fliegst Du ins Gefängnis !

Aber EU braucht auch wieder lange bis Sie was raus-bekommen !
 
#8
Wenn die EU sich mal an Glühbirnen, Toilettenspülungen, Duschköpfen, Staubsaugern, krümmungsgraden von Bananen, Gurken etc.
Abgearbeitet hat kommen halt die Kopter dran ...
Bedenkt das bei eurem Kreuz im Mai und wählt evtl. Nicht das vermeintlich geringere Übel...
 
#9
Wenn die EU sich mal an Glühbirnen, Toilettenspülungen, Duschköpfen, Staubsaugern, krümmungsgraden von Bananen, Gurken etc.
Abgearbeitet hat kommen halt die Kopter dran ...
Bedenkt das bei eurem Kreuz im Mai und wählt evtl. Nicht das vermeintlich geringere Übel...
Gewusst?
Bananen MÜSSEN krumm sein, ansonsten kauft sie sozusagen niemand......komisch aber wahr......
 
#11
Bö? Vielleicht denken die Menschen bei geraden Bananen auch an Viagra, dabei können gerade Bananen besser gestapelt werden als Krumme. Also wenn man bedenkt, dass sogar ein Hemdknopf normiert ist, oder in der Kaffeefertigung Beutelchen bei einer Abweichung von 0,1g Gewicht im Müll landen.....(Merkur Kaffee)
Ist doch alles irgendwie möglich.....
 

Mayday

Expert somehow
#12
Richtig, eine kleine "Lizenz" für jegliche Anwendungen, die auch Hobbyleute betreffen, soll zumindest angedacht werden und das hat, wenn man sehr ehrlich ist, auch gewisse Vorteile. Jedenfalls wird das "highly appreciated", was ich auch voll unterstütze. Zugegeben, einige Nutzer haben gewisse Vorteile.
Schwierig ist ja nur die Abgrenzung Wildflieger/Platzflieger, leichte/schwere Modelle, Einsatzzweck etc.
 
#13
Der Vorstand von unserem Modellflug-Club hat mich auf eine geplante Änderung §16 LuftVO hingewiesen.



Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant §16 LuftVO Absatz 1 Nummer 1e auf Wunsch der Länder zu ergänzen.
Hier ist geplant dass eine Trennung von Modellfug und UAS auf Dauer nicht haltbar ist. Was das BMVI damit meint ist mir leider nicht bekannt.

Der DMFV hat dem BMVI folgenden Vorschlag unterbreitet:


§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
.....​
e) aller Art, soweit sie über Menschenansammlungen oder über dicht besiedelten Gebieten betrieben werden


Dicht besiedelt bedeutet eine Ortschaft die 200 Häuser umfasst oder überschreitet.
Menschenansammlung = "Zusammensein einer Vielzahl von Menschen" wo ihre Zahl nicht sofort überschaubar ist
und es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines einzelnen nicht mehr ankommt.

Hat hier jemand mehr Informationen darüber?
 

AndreasL90

Erfahrener Benutzer
#14
Ist ein Flugtag eines Modellflugvereins dann noch ohne luftrechtliche Bürokratie durchführbar, wenn da doch Menschenansammlungen auftauchen? Wieviele Menschen definieren eine Ansammlung? Und überhaupt; ist nicht Mitteleuropa generell als dicht besiedelt zu bezeichnen? :popcorn: ;)
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
#16
Sollten solche Regelungen kommen dann kannste das Hobby in die Tonne kloppen. Man muss man nachdenken wo man dann nur noch fliegen kann,- und wo es dann erlaubt sein wird. Zum Glück gibts in meiner Gegend dann noch Bereiche wo weit und breit nur Felder sind. Ihr müsst euch auch mal von dem KOPTER-Gedanke frei machen. UAV definiert sich nicht unbedingt dadurch dass es mehrere Rotoren hat. Was ein Kopter kann, kann ein Hubi auch und jedes Modellflugzeug könnte darunter fallen,- oder sind die bemannt ?? Im Sinne der Gleichbehandlung wird es keine Unterscheidung geben können.
 

nique

Legal-LongRanger
#17
Hey, nun schiebt mal keine Panik

Hier was sehr spannendes zu hören - leider CH-Dialekt: http://www.srf.ch/sendungen/tagesgespraech/markus-farner-ueber-smartphones-mit-fluegeln

Da spricht der für Drohnen zuständige Beamte des BAZL (Amt für Luftfahrt in der CH). Ein wirklich gutes Interview. Wenn mein Player nicht so schlecht wäre, würde ich es hier in Text reinstellen. Ev kann das jemand für mich als mp3 oder wav "konvertieren"?

Zurück zum Inhalt. Da wird vor allem auch auf die EU-Absichten hingedeutet. Der Modellflung wird immer bleiben, wird auch bestätigt. Zumal der Begriff Drohne nicht nur für Fluggeräte über 150kg anwendung finden wird, sondern auch die kleinen Teile. Es wird also insgesamt einheitliche Regeln geben und das ist auch ein Vorteil - im Urlaub.

In der CH dürfte es eine neue Regelung geben, damit man über Menschen fliegen darf. Jedoch sollte man sich nicht der Illusion hergeben, dass dies mit einem Copter aus dem Spielwarenhaus möglich ist. Dazu wird eine Abnahme des Fluggeräts erforderlich sein und somit auch eine Registrierung. Wer also was professionel machen will, kann das künftig "einfacher" aber halt mit mehr Geld haben.

Das es in die Richtung geht ist klar. Kein Sender wird über eine lange Zeit ohne Copter-Cam mehr auskommen. Die Zeiten wo ein "richtiger" Heli über der Skipiste oder der Radtour folgt - die wird bald vorbei sein.

Und nebenbei - lest euch in die Projektunterlagen der EU ein - da gibts auch eine Roadmap. Und schon ist klar, so rassig kommt das nicht auf uns zu. Bis zu dem Zeitpunkt werden auch die Kaufhaus-Copter über das technische Equipement verfügen, sich im ordentlichen Flugverkehr einzuordnen.
 

nique

Legal-LongRanger
#19
In der Rev. 43 des ICAO Annex2 wurden Regeln (Empfehlungen) bezüglich der RPA (Remotely piloted aircraft) aufgenommen. Die Definition ist sehr einfach "An unmanned aircraft which is piloted from a remote pilot station". Es gibt einzig eine Abgrenzung zu unbemannten Balonen...

Interesannt ist die Definition von VLOS (Visual Line of Sight -> ohne Hilfsmittel) und die Abgrenzung zu E-VLOS (Extended Visual Line of Sight (mit Hilfsmittel).

Also die VLOS-Regeln für RPAS könnten eigentlich auch auf den Modellflug angewendet werden. Denn genau in diesem kleinen Radius bewegen wir uns ja. Die RPA werden dabei nicht nach Gewicht eingestuft (oder ich habe da keine Klassierung gefunden), sondern nach Komplexität (wie "autonom" sie fliegen). Und da passen die Meisten in die Class I oder II.

ABER, ganz spannend ist dann, dass die ICAO in ihrem Zirkular 328 über Unmanned Aircraft Systems sich hinreissen lässt, dass als Freizeitgerät genutzte Modellluftfahrzeuge nicht unter die Chicago Convention fallen würden, welche die Basis (Legitimation) der Unmanned Aircraft Regeln darstellen. Somit wären wir wieder fein raus, respektive "exclusively the subject of relevant national regulations, if any". Tja, schön wärs.

Die Roadmap geht ja bis 2028, da wird sich noch viel ändern und mancher Lipo leergeflogen sein.

EDIT: Nur für diejenigen, welche die Herleitung von Jörg nachprüfen wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:

nique

Legal-LongRanger
#20
So, habe mir die Mühe genommen, das Interview hier einigermassen zu übersetzen. Da sind lustige Aussagen und Ideen drin. Und schön wie sich der Reporter vorbereitet hat und dennoch super naive Fragen/Bemerkungen macht... Zusatzmotor für Multicopter, falls ein Motor ausfällt.... Könnte das mal einer bauen?
 
FPV1

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