Filmen, Fotografieren - Wie ist das in Österreich?

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m-werk

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo Leute,

ein heißes Thema ist natürlich "DARF ICH FILMEN". Ich wohne in Österreich und mein selbstgebauter Copter hat ein Abfluggewicht von ca. 1,8 KG.

Jetzt wurde ich von der Feuerwehr in unserem Dorf angeredet, ob ich nicht vom Rüsthausbau einige Luftaufnahmen machen könnte, denn bei der Eröffnung möchten sie gerne einige Fotos vom Bau ausstellen.

Nun, ich bin keine Firma und jetzt meine Frage: Darf ich das ohne weiters?

LG, Andi
 

stipsi

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#2
Nein, auch wenn du nur für dich Privat ein Foto oder Video machst. Dafür brauchst du den Segen der ACG. Genehmigung des Copters usw. Ob du dich daran hälst......
 

m-werk

Erfahrener Benutzer
#3
Dann ist es ja unsinnig in Österreich überhaupt Copters mit Kamera zu verkaufen. Wer bekommt schon eine Genehmigung für seinen Eigenbau-Copter? Das gilt auch, wenn ich nur Landschaftsaufnahmen mache?
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#4
Du wolltest eine Antwort, Du hast eine bekommen. Ob es unsinnig ist oder nicht wurde hier schon lange diskutiert, das ändert aber nichts an der Antwort.
lg Ferdl
 

stipsi

Erfahrener Benutzer
#5
Gilt überall, sobald Kamera dran und Aufnahmetaste gedrückt. Das mit der Genehmigung ist eine Sache.
Meiner Meinung nach viel wichtiger ist das Thema Versicherung. Solltest du einen Schaden mit dem Copter verursachen stehst du ohne Genehmigung nicht gut da.
 

m-werk

Erfahrener Benutzer
#6
So, hab was interessantes unter prop.at gefunden:

HIER

Auch hab ich mir jetzt einige Foren betreffend Copter und Kamera in Österreich durchgelesen, aber dieser Artikel ist eigentlich eindeutig.

Ich darf nur die Aufnahmen NICHT veröffentlichen
 

udo187

Erfahrener Benutzer
#8
Eine Frage zum "Veröffentlichen von Luftbildaufnahmen": Muss ein Webseiteninhaber darüber Auskunft geben, wie und von wem die Fotos auf seiner Webseite entstanden sind?

Z.B. Luftbildaufnahme von einer Feuerwehr, verschiedene Aufnahmemöglichkeiten sind denkbar:
- Multikopter
- feuerwehreigene Drehleiter
- ein Mitglied ist Hobbypilot und hat aus dem Flieger raus ein Bild geschossen
- Kamera befestigt an einem Heliumballon
- aus dem Hochhaus gegenüber
- ....

Muss der Webseiteninhaber darüber Auskunft geben (keiner erhebt Urheber-Anspruch gegenüber dem Foto)??

Udo
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
#9
Muss ein Webseiteninhaber darüber Auskunft geben, wie und von wem die Fotos auf seiner Webseite entstanden sind?
Wenn der verdacht auf eine Straftat besteht...Ja
Und da man ja grob weiss wie ein genehmigter Copter auszusehen hat der in einer bestimmten Kategorie fliegen darf ist der Verdacht recht schnell ersichtlich :)

MfG
 

udo187

Erfahrener Benutzer
#10
@Schmiernippel: Bist Du Dir da ganz sicher oder ist das nur Deine Meinung?
Das würde ja bedeuten, dass bei jedem Luftbild auf einer Webseite dem Inhaber der Verdacht einer Straftat unterstellt werden könnte - das Foto könnte ja von einem nicht genehmigten Kopter (bzw. ohne Aufstiegserlaubnis) erstellt worden sein.


Udo
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#11
Nein, nicht jedes Luftbild ist eine potentielle Straftat, mache nur eine potentielle Verwaltungsübertretung. Ist das Luftbild durch fliegen in gesperrtem Luftraum entstanden (z.B. Flughafen, >140m), ist es eine Straftat. Fliegst Du auf freiem Feld unter 140m begehst Du eine Verwaltungsübertretung (wenn Du das Foto veröffentlichst).

Das ist alles noch sehr neu, es gibt keine Gerichtsurteile dazu, selbst bei Strafbescheiden (Verwaltungsübertretung) wurde noch nie Einspruch erhoben. Daher gibt es noch keine "Praxis" wie das gehandhabt wird.

Sagen wir mal so, gibt es in der Nähe einen gewerbliche Kopterpiloten dessen Antrag auf Zulassung von der ACG gerade abgelehnt wurde könnte es sein, dass der Fotos vom Feuerwehrhaus nicht so lustig findet.

lg Ferdl
 
Zuletzt bearbeitet:

LSG

Erfahrener Benutzer
#12
Wie kommst du auf die 140m? Um einen Flughafen ist ein kontrollierter Luftraum (D) herum, darüber meist noch Luftraum C und in beiden ist das Modellfliegen verboten. Im "gesperrtem Luftraum"=Flugbeschränkungsgebiet sowieso, so hoch wie dieses Gebiet jeweis geht. Ansonsten 150m.
 

udo187

Erfahrener Benutzer
#13
Sagen wir mal so, gibt es in der Nähe einen gewerbliche Kopterpiloten dessen Antrag auf Zulassung von der ACG gerade abgelehnt wurde könnte es sein, dass der Fotos vom Feuerwehrhaus nicht so lustig findet.
lg Ferdl
Und genau das ist für mich der springende Punkt:
Reicht alleine die Vermutung (dass das Luftbild mit einem nicht zugelassenen Kopter erstellt wurde) eines gewerblichen Piloten aus, dass der Webseiteninhaber offenlegen muss, wie das Bild entstanden ist (was z.B. schon ein paar Monate alt ist, also kein direktes erwischen des "illegalen" Kopterpiloten bei der Tat)?
Möglichkeiten an ein Luftbild zu kommen gibt es ja mehrere (siehe Post #8)
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#14
@LSG
Weil in Ö seit immer 150m die maximale Höhe für Modellflug war und mit dem neuen Gesetz wurde das nochmal bekräftigt. Ausnahmen gibt es nur für Modellflugplatze welche diese beantragen können. Kenne bis jetzt nur zwei (RC-)Flugplatze welche diese auf 250m max genehmigt bekamen.

lg Ferdl
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#16
da hab ich mich vertan ... 140 waren mal in Diskussion.
 
Zuletzt bearbeitet:

Moerg

Erfahrener Benutzer
#17
kurze frage:

ein Arbeitsflug gilt, wenn der Copter mit einer Kamera bestückt wird?

Wenn ja, ist ein solcher Copter nur mit Zulassung (als Hobby noch anzusehen: Klasse A) anzumelden und ich darf nichtmal mehr meinen Fotoblog mit diesem Material füttern?

Desweiteren gelten dann für solche Copter Sicherheitsredundanten wie Akkusicherung oder FCs?

Komisch, diesen Gesetzesentwurf gibt es jetzt sein einem Jahr, aber es gibt keine von der Behörde klar geregelten Vorschriften zum Aufbau eines Copters, Kosten usw..... bis auf Antragsformulare
 
Zuletzt bearbeitet:
#19
In A darfst du unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen jederzeit mit Kamera fliegen (FPV) nur den RecordButton darfst nicht drücken, weil dann trifft dich die volle Härte der Out of Control.
 
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FPV1

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