Mahlzeit, ich wollte mal eben eine Frage passend zum Thema Recht einwerfen:
Darf man E-Modelle unter 5kg nun innerstädtisch starten oder nicht? Der Wiki-Eintrag ist da widersprüchlich im Bezug auf was ich bis dato so in Erfahrung bringen konnte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Modellhubschrauber#Recht_und_Versicherungspflicht
Ein Absatz dadrunter steht das Verbot mit einem Hinweis auf http://de.wikipedia.org/wiki/Modellhubschrauber#cite_note-13 der aber auch nicht vollends schlüssig begründet, warum.
Wurde das schon mal ausgeurteilt?
Darf man E-Modelle unter 5kg nun innerstädtisch starten oder nicht? Der Wiki-Eintrag ist da widersprüchlich im Bezug auf was ich bis dato so in Erfahrung bringen konnte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Modellhubschrauber#Recht_und_Versicherungspflicht
Der Aufstieg von Flugmodellen, also auch von Modellhubschraubern, ist in § 16 LuftVO geregelt. Demnach bedarf es einer Aufstiegserlaubnis der zuständigen Landesbehörde, wenn die Modelle
schwerer als 5 kg sind,
mit Verbrennungsmotor im Umkreis von weniger als 1,5 km von Wohngebieten geflogen werden sollen oder
weniger als 1,5 km von Begrenzungen eines Flugplatzes entfernt geflogen werden sollen.
schwerer als 5 kg sind,
mit Verbrennungsmotor im Umkreis von weniger als 1,5 km von Wohngebieten geflogen werden sollen oder
weniger als 1,5 km von Begrenzungen eines Flugplatzes entfernt geflogen werden sollen.
Wurde das schon mal ausgeurteilt?