Flug über Publikum mit Aufstiegsgenehmigung?

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Rheinperchten

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#81
Am Wochenende war bei uns Holi-Festival. Meine Tochter war dort und meine Frau hat sich das mal angeschaut. Nun, da bekomme ich ein Bild meiner Frau von einem Oktokopter welcher da Aufnahmen machte. Von meiner Tochter wurde bestätigt dass der Kopter ständig über die Leute geflogen ist.

Sollte das wirklich wahr sein ( habe es selber ja nicht gesehen ) dann haben wir es hier mit echten Vollhonks zu tun. Ab irgendeinem Punkt hat man auch keine Lust mehr mit den Typen zu reden. Wenn dann was passiert kann das auf uns alle zurückfallen. Ich denke ja auch dass keiner hier astrein ist, aber es geht um die Abschätzung was man evt. "verbotener" Weise macht. Jedoch mit einem solchen Teil ( und auch dem Bild wirkt er recht klein ) über Menschenmengen zu fliegen ist mehr als nur ein "No Go ". Sowas wird auch nicht genehmigt und ist einfach unverantwortlich. Es gelten hier auch die Vorschriften für Veranstaltungen/Veranstaltungstechnik. Man hätte auch super Aufnahmen machen können ohne Persohnen zu überfliegen,- besonders mit einer solchen Cam.
 

rc-action_de

Erfahrener Benutzer
#82
Hallo zusammen,

es passt zwar nicht 100% zum Thema, aber hier mal ein schönes Beispiel (direkt vor meiner Haustür).
https://www.youtube.com/watch?v=tSzgrALtrNc#t=52

Zwar war der "ich nenne es mal vorsichtig Flug" wohl nicht kommerzieller Natur, macht ihn aber nicht unbedingt ungefährlicher.

Ich denke das Gefährdungspotenzial wird gerne verkannt, sowohl vom Piloten als auch vom Veranstalter, und es wird eher der Pilot gebucht der am unkompliziertesten ist.

Ich habe zum Thema Holi auch schon einmal eine Anfrage bekommen und dankend abgelehnt.

Viele Grüße
Henry
 
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quansel

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#83
Ich hatte es an anderer Stelle mal erwähnt, ich hatte mal eine Anfrage für ein
Schlagerevent, bei dem ich über die Menge bis zur Bühne fliegen sollte. Habe
ich abgelehnt mit dem Hinweis, dass man ja auch etwas Abseits fliegen und
Aufnahmen zur Bühne machen könnte. Das wiederum wollte der Veranstalter
nicht; "wenn wir sowas machen, dann soll's nen Knaller sein".
Den Auftrag habe ich dann nicht durchgeführt.
 

Nomad

Erfahrener Benutzer
#84
Ich sehe das auch eher wie Jörg. Ich habe schon auf Messen gedreht wo ich der einzige war der von der Messegesellschaft authorisiert war. Mit allen sinnvollen Auflagen wie nicht während der Messezeiten und nicht über Menschenansammlungen. Halt ganz offiziell.

Während der Messe wimmelte es dann nur so von irgendwelchen "Profis" die dicht über Publikum flogen. Wir haben auch Leute angesprochen und da kam raus das teilweise nicht mal eine Versicherung vorhanden war. Es kam dann der lapidare Spruch "wo kein Kläger, da kein Richter".

Die Sicherheitsverantwortlichen der Messe hatten dazu wohl kein Problembewusstsein, zumindest wurde der Ordnungsdienst nicht aktiv. Ich selbst habe auch nicht agiert weil ich im Stress dafür auch keinen Kopf hatte. Aber wenn was passiert dann führt das garantiert dazu das solche Genehmigungen noch rigider oder gar nicht mehr erteilt werden. Und dann ist mal wieder der Ehrliche der Dumme. Und wir reden hier ja nicht über ein gewisses Augenmaß sondern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Noch dazu ist es nicht nachvollziehbar das jemand ohne entsprechende Versicherungen und AEs (und damit einhergehende Kosten) seriösen Dienstleistern die Preise kaputt macht.

Kleine Andekdote am Rande: Wir hatte einen Segway für Kamerafahrten. Dieser durfte trotz strengster Auflagen (nur eine Kamerafahrt mit max. 6 km/h an einem abgesperrten Messestand) nicht benutzt werden wegen möglicher Gefährdung.

Grüße
 

Heling

Erfahrener Benutzer
#85
Ab wann fliegt man nicht mehr über Menschen und Autos? in 5, 10, 100, 500m Höhe? Jedes Luftfahrzeug, dazu zählt auch ein Modellflieger, fliegt mehr oder weniger über urbanen Gelände. 300m waren mir da im Gedächtnis, als Mindestflughöhe, für VFR-Flüge. UL's müssen ein Rettungsgerät mitführen.
Wi sieht es mit Koptern und ähnlichem aus?

Micha
 

Heling

Erfahrener Benutzer
#87
Gibt es dazu Literatur, Verordnungen, und §§ ? Mir fällt nichts passendes ein. Es gilt hier eher die Regel der Fahrlässigkeit, also von Fall zu Fall zu entscheiden. Das Versicherungen uns den Flugbetrieb regeln möchten kann ja auch nicht sein.

Micha
 

aargau

Erfahrener Benutzer
#88
Ich glaube kaum, dass es ein Gesetz konkret dafür gibt. Es gibt bei Komerziellen aufnahmen via AE jedoch klar ein Verbot!
Für den freien Flieger wäre mir aber auch in DE nichts bekannt, ausser das man damit niemand gefährden darf.
In wie weit das relevant sein kann, kann ich nicht sagen.

Bei uns in der CH soll es nun bald ein Gesetz geben, welches den Flug über Veranstalltungen verbietet bzw. nur mit "geeigneten" Coptern erlaubt. So wie ich das damals verstanden habe wird da schon ein Octa ohne weiteres reichen, dabei wäre es doch viel besser eben genau nicht irgend welche 5kg Copter zu verwenden sondern eher was leichtes (siehe mein Theread bezüglich einem Copter <500g mit GoPro + BLG). Damit würde ich mir ganz ehrlich deutlich sicherer vorkommen über solche VAs zu fliegen, wenn die höhe dann nicht zu hoch ist stellen nur noch die Propeller ein Problem dar, aber auch diese könnte man noch irgend wie Schützen.
Ich denke mit einem Octacopter der >5kg wiegt nur um eine kleine Nex zu Transportieren würde ich mich nicht mal mit Behördlichem OK trauen sowas zu machen.

Bezüglich den "härteren" Gesetzen sehe ich es so:
Generell würde dies eh nichts bringen, da die ganzen Phantom Piloten eh 0 Ahnung haben (es gibt natürlich ausnahmen ;)), die wüssten dann nichts davon und würden dennoch fliegen. Ich habe schon sehr oft von solchen Piloten gehört (die übrigens das ding auch von Kindern fliegen lassen), "hat ja Failsafe und GPS, da kann nichts passieren. Im Schlimmsten Fall schalte ich den Sender aus, dann kommt er immer zurück".
Aber ich denke auch, dass da so schnell nichts kommen wird. Es gibt in jedem Bereich solche Leute die sich daneben benehmen, die werden halt künftig dann ein Lebenslangesflugverbot kriegen und bei folgevergehen gibt es Haftstrafen etc...
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#89
Auch ich hätte zunächst mal versucht mit dem Piloten ein ernstes Wort zu reden.

Ab wann fliegt man nicht mehr über Menschen und Autos? in 5, 10, 100, 500m Höhe?
Eine Menschenansammlung zeichnet sich dadurch aus dass nicht mehr auffällt, wenn eine Person dazukommt bzw. weggeht, wie bei einem Volksfest, Veranstaltungen oder Rushhour in der Innenstadt.
Wenn Sonntagmorgen in der Innenstadt ein einzlner Brötchenkäufer über den Marktplatz eilt oder ein, zwei Gassigeher plötzlich auf der Wiese hinter ihrem Hund herlaufen würde ich nicht aprupt zur Landung ansetzen oder vor lauter Ausweichversuchen den Wetterhahn rammen, sondern den Flug und die Aufnahme fortsetzen.
Übrigens wird in offiziellen Hinweisen das Fliegen über Menschenansammlungen verboten, das Fliegen über einzelne Menschen hingegen sollte einfach nur vermieden werden, was jedoch nicht immer gänzlich ausgeschlossen werden kann, was jedoch nicht bedeutet, dass man jetzt ständig bzw. mit Absicht sein "Können" über den Köpfen Dritter zur Schau stellen soll.
An anderer Stelle wurde erst kürzlich über einen Todesfall mit einem RC-Heli berichtet, dasollte man sich auch beim Copterfliegen immer vor Augen führen.
 
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RCCopter

Coptertestingenieur
#90

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
#91
Gesezte ganz speziell mag es ja nicht geben. Aber beim Flug übet Publikum greift schon die Versammlungsstättenverordnung. Es gelten die Auflagen auch für Kopter ganz automatisch. Wenn man z.B. Scheinwerfer usw über Menschen montieren wil, dann gibt es da strenge Vorgaben um zu verhindern dass die Dingen ins Publikum fallen können. Da muß alles mit Sicherheitsstahlseilen gesichert werden. Bedeutet bei nem Kopter....kannste vergessen. Ohnehin ist bei einem Vorfall immer der Betreiber des Kopters haftbar, auch wenns ne Genehmigung gibt. Eine Genehmigung entbindet ja nicht von der eigenen Verantwortung.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
#93
Da hinkt der Vergleich. Du bist immer für dein Verhalten verantwortlich und im Zweifelsfall haste fahrläßig gehandelt. Dann zahlt auch keine Versicherung. Du kannst auch nicht mit dem Auto durch ne Fußgängerzone fetzen. Nochmals,...hier gibt es Vorschriften für Veranstaltungen. Kurzum....fällt nir son Teil auf den Kopf wirste deines Lebens nicht mehr froh, wenn ich es überlebe. Glaub mir...so einfach ist das nicht denn die oft nicht gerade pfiffigen Behörden genehmigen oft Sachen die sie nicht mal fehlerfrei schreuben können. Tritt ein Vorfall ein dann ist oberstes Ziel nen Schuldigen zu finde. Gutes Beispiel ist sowas wie Love Parade..
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#94
Ich hatte es an anderer Stelle mal erwähnt, ich hatte mal eine Anfrage für ein Schlagerevent, bei dem ich über die Menge bis zur Bühne fliegen sollte. Habe ich abgelehnt mit dem Hinweis, dass man ja auch etwas Abseits fliegen und Aufnahmen zur Bühne machen könnte.
Sehr Lobenswerte Einstellung!

Bevor ich Fliegerkollegen anscheiße und auch noch die Behörden darauf bringe, dass es ja sooo böse FPV Flieger gibt, die verbotene Sachen machen, wäre ich erst mal selber zum Piloten gegangen und hätte bei ihm Überzeugungsarbeit geleistet!
Das Problem beim "Auf das Fehlverhalten ansprechen" ist das selbe, wie überall...
Man kann wunderbar die Bildung eines natürlichen Windkanals vom rechten zum linken Ohr beobachten und in den Augen des Angesprochenen deutlich "Laber mich nicht voll" lesen!
Komischerweise ist das nur selten zu beobachten, wenn die Person von einem Ordnungshüter/Offiziellen angesprochen wird...

Und wenn er dann keine Einsicht zeigt, dann reicht in der Regel die Drohung, die Behörden zu informieren und die Gefahr ist gebannt.
Die Gefahr ist genau so lange gebannt, wie "die Spaßbremse" in Sichtweite ist!
Hier im Marktpatz ging es ähnlich zu.
So lange die unerwünschten Angebote nur gelöscht und verwarnt wurden, hat es einige nicht interessiert - Frei nach dem Motto "Vielleicht ist's ja schon vorher verkauft"!
Seitdem diese Verstöße jedoch geahndet werden, ist ein deutlicher Rückgang zu erkennen...

Bei vielen mag ein Gespräch, oder ein Hinweis auf fruchtbaren Boden fallen, aber die auffälligsten Chaoten interessiert sowas nicht.
Wer tut was er nicht sollte, muß halt zahlen!
Das läuft im Straßenverkehr ja auch nicht anders...
Sowas finde ich genauso hinterhältig wie die Blitzer der Polizei. Sollen sie doch die Blitzer vorher ganz genau ankündigen, dann erreichen sie auch ihren Zweck....die Leute fahren an diesen Stellen nämlich dann vorschriftsmäßig.
Warum sollten sie?
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten doch nicht nur, bei Vorhandensein eines Blitzers!
Wer sich nicht an Regeln halten kann/will, sollte mal seine eigene Einstellung und seine geistige Reife hinterfragen!
Natürlich wurde ich auch schon geblitzt (in den letzten 10 Jahren ganze 2 mal - 1mal €10,- und ein mal €20,-!), weil ich eine Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen habe!
Das war dann allerdings meine Schuld und nicht die Schuld des "bösen Blitzers"!
Ich bin übrigens kein Verkehrshindernis mit Hut und eingehäkelter Klorolle!

Gruß
mueckchen
 
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woolf

Erfahrener Benutzer
#95
Sich Blind an Regeln halten zeugt von geistger Reife? In welchem Jahrhundert?

Ah, ich seh schon die Signatur. Das ist natürlich geistige Reife.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
#96
Wer glaubt dass er mit Freigabe einer Behörde alles einfach machen kann ohne trotzdem den Verstand einzuschalten der sollte mal aufwachen. Ich brauch da nicht lange überlegen denn die Behörden werden die Ersten sein die alle Schuld von sich weisen. Das zu bemerken und zu verstehen ist doch nicht schwer wenn man einfach mit offenen Augen rumläuft und etwas nachdenkt. Du magst ne Erlaubniss von der Behörde bekommen, aber da wird auch immer gefordert dass Du dich an geltende Vorschriften und Gesetze zu halten hast. Und damit hat sich die Behörde abgesichert und Du bist für die Durchführung, Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften selber verantwortlich. Oben wurde schon von den gesetzlichen und versicherungstechnichen Vorschriften geschrieben. Das macht es doch schon klar, dann noch etwas Menschenverstand und die Sachlage ist klar. Aufgrund der Tatsache, dass es kein Gast einer Veranstaltung dulden muss daß er der Gefahr eines Kopters ausgesetzt wird müßtest Du das eh erst bei jedem klären. Und nochmals. Die Vorschriften für Veranstaltungen schließen es eh schon aus. Meine Erfahrung in der Veranstaltungstechnik mit Lasershows, Pyro, Licht usw. reichen aus um zu wissen auf was man bei derartigen "Genehmigungen" trotzdem beachten muß
 
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jr-wolle

Neuer Benutzer
#98
Sich Blind an Regeln halten zeugt von geistger Reife? In welchem Jahrhundert?

Ah, ich seh schon die Signatur. Das ist natürlich geistige Reife.
Hast natürlich Recht ! Rote Ampeln, 30 vor Kindergärten usw. ist was für Anfänger ! Du weist wo der Hammer hängt und zeigst es dem ach so bösen Staat mal so richtig. Wenn ich geistige Reife erlangen möchte, gehe ich bei Dir in die Lehre.
 

Tobias 99

Erfahrener Benutzer
#99
Hast natürlich Recht ! Rote Ampeln, 30 vor Kindergärten usw. ist was für Anfänger ! Du weist wo der Hammer hängt und zeigst es dem ach so bösen Staat mal so richtig. Wenn ich geistige Reife erlangen möchte, gehe ich bei Dir in die Lehre.
Geil:D Popcorn??? :popcorn:
 

woolf

Erfahrener Benutzer
Geen Popcorn. Man beachte das Attribut "Blind". Und wer Augen hat, der sehe.

Oder auch kurz, auch Regeln kann man reflektieren.

Kindergarten ist natürlich auf Platz 1 der Totschlagsargumenteliste. Knapp unter Bildzeitungsniveau.
 
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FPV1

Banggood

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