Leute Leute, egal ob Dachverband oder nicht= Drohnen haben andere Gesetze:
"Der Kompetenznachweis<< bei Drohnen= A1/A3 wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm). "
Drohnen | DMFV
das hier zählt nur für Flächenflieger, auch schon aus dem Grund, das Drohnen nicht höher wie 120m dürfen.
A1/A3(Kenntnisnachweis für Drohnen)
wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm)
ab/für 2024 hat sich einiges geändert
deswegen guckt Euch bitte die neuen Gesetze an, nicht das Ihr Ärger bekommt, weil Ihr noch nach den Alten Regeln fliegt
Ist ein wichtiges Thema deshalb...
Kannst du das bitte nochmal ausführen?
Vieleicht hast du auch nen Link dazu.
Soweit ich das bisher verstanden habe, fliegen Verbandsmitglieder nach den Regeln des Verbandes, bei den Mitgliedern des MFSD wären das diese hier
https://www.mfsd.de/wp-content/uploads/2022/12/Standardisierte-Regeln-fuer-Flugmodelle-MFSD-F1.6.pdf .
Die Regeln sind von 2022 und ich geh mal davon aus, wenn sich diese geändert hätten, dann hätte der Verband das pdf angepasst und seine Mitglieder informiert.
Siehe auch
1.1.4 Veröffentlichung (1) Der MFSD veröffentlicht dieses Regelwerk zur jederzeitigen Einsichtnahme für die Personen, die in dem Anwendungsbereich gemäß Ziff. 1.2.2 diese Regelwerks genannt sind. Insoweit wird dieses Regelwerk auf der Internetpräsenz des MFSD an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung gestellt.
Beim fliegen nach Verbandsregeln sind die Klassen A1/A2 usw. irrelevant, da ja eben nach Verbandsregeln geflogen wird und es diese Klassen dort nicht gibt.
Kompetensnachweis oder Kenntnisnachweis nach Eu-Regelungen werden auch nicht benötigt...da ja eben nach Verbandsregeln geflogen wird...
Jeder Pilot muss eine europäische UAS BetreiberNummer (e-ID) haben und diese an
allen Modellen über 250g anbringen.
Bei mehr als 2kg Startgewicht oder mehr als 120m Flüghöhe benötigt das Verbandsmitglied einen Schulungsnachweis (hier geht es um die Verbandsregeln) zumindest ist es beim MFSD so.
Korrigiert mich gern wenn ich falsch liege
edit..
Folgendes zu finden unter
Luftfahrt Bundesamt - FAQ zum EU-Kompetenznachweis
Ich habe eine Drohne mit einer Masse von <250 g. Welchen „Drohnenführerschein“ benötige ich und muss ich mich registrieren?
Eine Registrierung als UAS-Betreiber („Halter“) ist notwendig. Es muss jedoch keine Prüfung zum EU-Kompetenznachweis absolviert werden. Sie müssen jedoch die rechtlichen Vorgaben kennen und einhalten. Es ist daher empfehlenswert, das von uns kostenfrei zur Verfügung gestellte Lehrmaterial zu studieren, um die Grundlagen für den Betrieb von UAS in der offenen Kategorie zu erlernen.