Hallo zusammen,
mal ein paar ergänzende Anmerkungen:
1.: Amateurfunklizenz
Es war bisher unklar, ob die Nutzung von Videostrecken unter der Ägide des Amateurfunks zum Zwecke der Steuerung eines Flugmodells akzeptiert wird. Ich habe es nachgefragt und die BnetzA hat Stellung bezogen. Ich halte die Situation besser, als wenn man sich im Zweifelsfall auf seine Lizenz beruft, und der Herr vom Amt sagt: „Nö“.
Lizensierte Funkamateure könnten dann ausser wg. einem Verstoss gegen das TKG noch Ärger wg. Verstoss gegen das Amateurfunkgesetz einschliesslich Durchführungsverordnung bekommen.
Ausserdem stelle ich mir mal gerade so vor, dass einer auf 1.3 GHz sendet. Mit OSD mit eingeblendeten Koordinaten, Flughöhe, Homing-Vektor und Entfernung zu Startplatz. Und das auf der Eingabe eines ATV-Relais. Wenn das einer sieht, macht der bestimmt den Recorder an und der Videobeweis ist da.
Sowas in der Art hat es schon öfter gegeben.
2.: Störpotential
All denen, die meinen dass sie z.B. auf 5.8 GHz und den umliegenden Frequenzbereichen (siehe Foxtech, E-Band) niemanden stören können, empfehle ich Google.
Stichwörter Car 2 Car, Car 2 X, IEEE 802.11.p und Intelligent Transport Systems.
Die Autoindustrie steht mit dieser Technik in den Startlöchern und wer da stört und erwischt wird, dem wünsche ich von Herzen viel Glück. Dort gibt es sicherheitsrelevante Funkanwendungen und da ist dann Schluss mit lustig.
Wenn es dabei zu Problemen kommt, fällt das auf den ganzen Modellflug zurück. Diejenigen, die glauben, dass es nicht auffällt und das propagieren, verschwinden spätestens dann in der Versenkung. Ausbaden dürfen das dann alle.
Just my 2 cents
mal ein paar ergänzende Anmerkungen:
1.: Amateurfunklizenz
Es war bisher unklar, ob die Nutzung von Videostrecken unter der Ägide des Amateurfunks zum Zwecke der Steuerung eines Flugmodells akzeptiert wird. Ich habe es nachgefragt und die BnetzA hat Stellung bezogen. Ich halte die Situation besser, als wenn man sich im Zweifelsfall auf seine Lizenz beruft, und der Herr vom Amt sagt: „Nö“.
Lizensierte Funkamateure könnten dann ausser wg. einem Verstoss gegen das TKG noch Ärger wg. Verstoss gegen das Amateurfunkgesetz einschliesslich Durchführungsverordnung bekommen.
Ausserdem stelle ich mir mal gerade so vor, dass einer auf 1.3 GHz sendet. Mit OSD mit eingeblendeten Koordinaten, Flughöhe, Homing-Vektor und Entfernung zu Startplatz. Und das auf der Eingabe eines ATV-Relais. Wenn das einer sieht, macht der bestimmt den Recorder an und der Videobeweis ist da.
Sowas in der Art hat es schon öfter gegeben.
2.: Störpotential
All denen, die meinen dass sie z.B. auf 5.8 GHz und den umliegenden Frequenzbereichen (siehe Foxtech, E-Band) niemanden stören können, empfehle ich Google.
Stichwörter Car 2 Car, Car 2 X, IEEE 802.11.p und Intelligent Transport Systems.
Die Autoindustrie steht mit dieser Technik in den Startlöchern und wer da stört und erwischt wird, dem wünsche ich von Herzen viel Glück. Dort gibt es sicherheitsrelevante Funkanwendungen und da ist dann Schluss mit lustig.
Wenn es dabei zu Problemen kommt, fällt das auf den ganzen Modellflug zurück. Diejenigen, die glauben, dass es nicht auffällt und das propagieren, verschwinden spätestens dann in der Versenkung. Ausbaden dürfen das dann alle.
Just my 2 cents