Gewissensfrage - Youtube Videos von Innenstadt-Flügen - Anzeige erstatten?

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Hühnerpuster

Erfahrener Benutzer
#21
Trotzdem sind sowohl die verlinkten Videos als auch die Diskussion darüber sinnfrei, da schon oft darüber diskutiert wurde.

Meinem Wissensstand nach gibt es A) Kein Verbot für Modellfluggeräte unter 5 kg, Personen oder Sachwerte zu überfliegen. Warum? Modellfluggeräte zählen als Luftfahrzeuge. Es gibt ein Gerichtsurteil, welches grundsätzlich Überflüge erlaubt. Dieses kam auf, nachdem ein besorgter Mensch gegen Überflüge über sein Haus/Garten geklagt hatte. Hätte das Gericht der Klage stattgegeben, wäre dem Verbot der manntragenden Luftfahrt nach Einspruch einer jeden Privatperson Tür und Tor geöffnet. Was dann in den bewohnten Einflugschneisen der Flughäfen oder unter Fernflugrouten passiert, kann sich jeder vernünftige Modellbauer denken.

B) Klar dürfte auch sein, daß keines unserer Fluggeräte solche Mengen an Sicherheitseinrichtungen wie manntragende Fluggeräte hat und auch kein "normaler" Modellpilot jemals zum TÜV muß. Umkehrschluß: Wer trotz fehlendem Verbot mit seinem Modellflugdingens mutwillig über Menschen fliegt, ist leichtsinnig und fahrlässig. Was aber trotzdem kein Grund für polizeiliche Anzeigen durch selbsternannte Sherrifs ist.

Aufklärung mit Fakten ist notwendig. So. Und nun mache ich zu, denn ich vermute, daß der Rest des Thread nur noch aus Trolling und Polemik bestehen werden wird.
 
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