INFO: LuftVO Änderung

Heling

Erfahrener Benutzer
#42
Inzwischen habe ich vom DMFV offiziel die Bestätigung erhalten, dass sofort nach Bekanntwerden des neuen Entwurfes der Rechtsbeistand beim Gesetzgeber seine Einwände vorgebracht hat.
Der DMFV sieht wohl einen Unterschied zwischen Kamera am Modell und dem FPV-Fliegen. Letzteres verstößt schon vom Ansatz her gegen die bereits geltenden Bestimmungen!
Im Klartext bedeutet es für uns, hier muss ein Konzept her für einen hieb- und stichfesten Vorschlag zur Änderung der bestehenden LuftVO. Das nun auch die Anbringung von Kameras geregelt werden soll ist nur ein zufälliges Berühren unseres bereits illegalen FPV-Fliegens.
Oh Mann, wir müssen also nicht nur etwas Neues verhindern, sondern auch etwas Bestehendes angehen.
Eine echt harte Nuss!

Micha
 

ygramul

Erfahrener Benutzer
#44
Was zum Geier ist da dran illegal?

Die Argumentation würde mich auch mal interessieren.
 

Heling

Erfahrener Benutzer
#45
Unsere Modelle sind Luftfahrzeuge gemäß LuftVG und müssen sich den Luftraum mit Militär, Rettungsdienst, Polizei und anderen Niedrigfliegern, wie UL, Fallschirmen, Paraglidern usw. teilen. Eine Differenzierung nach Lufträumen, oder Höhe gibt es daher erst mal nicht. Daher gilt der Grundsatz "Sense and avoid" der vom Piloten das gesamte maximale periphere Gesichtsfeld abverlangt.
- Unsere Kameras und Brillen schränken das Gesichtsfeld auf unzulässige 25% und weniger ein.
- wir können dadurch den Luftraum nicht ausreichend in der notwendigen Weise überwachen.
- Wir können uns nicht wirklich in Relation zu einem andern anfliegendem Flugobjekt setzen und koordiniert ausweichen.
- Wenn wir die Brille von den Augen nehmen, wissen wir erst einmal nicht, wo sich unsere Modell genau befindet.
- Wenn wir eine Kurve einleiten, oder die Höhe ändern, können wir nicht den neuen Luftraum zuvor kontrollieren.

Das klingt erst mal sehr drastisch. Es sind einfach die Argumente der "gegnerischen" Seite.
Da das alles Nichteinhaltung geltender Verordnungen sind ist es vom Sinn her illegal.
Ich betrachte es daher als unser Ziel, dass die Verordnungen so abgeändert werden, dass es für das FPV-Fliegen passt. Wir werden auch Kompromisse eingehen müssen. Deshalb halte ich es durchaus für richtig hier über solche zu offen zu diskutieren.

Micha
 

ygramul

Erfahrener Benutzer
#46
Heling hat gesagt.:
Unsere Modelle sind Luftfahrzeuge gemäß LuftVG und müssen sich den Luftraum mit Militär, Rettungsdienst, Polizei und anderen Niedrigfliegern, wie UL, Fallschirmen, Paraglidern usw. teilen.
Ok, ich denke bereits hier muss man schon mal ansetzen. Es mag ja sein, dass FPV Flieger ne Spur weiter weg oder etwas höher fliegen als sonst die RC Flieger üblicherweise. Aber generell ist das Flugverhalten/-Characteristik doch äußerst ähnlich.
Heling hat gesagt.:
Eine Differenzierung nach Lufträumen, oder Höhe gibt es daher erst mal nicht. Daher gilt der Grundsatz "Sense and avoid" der vom Piloten das gesamte maximale periphere Gesichtsfeld abverlangt.
- Unsere Kameras und Brillen schränken das Gesichtsfeld auf unzulässige 25% und weniger ein.
- wir können dadurch den Luftraum nicht ausreichend in der notwendigen Weise überwachen.
- Wir können uns nicht wirklich in Relation zu einem andern anfliegendem Flugobjekt setzen und koordiniert ausweichen.
- Wenn wir die Brille von den Augen nehmen, wissen wir erst einmal nicht, wo sich unsere Modell genau befindet.
- Wenn wir eine Kurve einleiten, oder die Höhe ändern, können wir nicht den neuen Luftraum zuvor kontrollieren.
Bei meiner Ausbildung hab ich gelernt, dass der Mensch generell keine 180 Grad wirklich erfassen kann, weshalb "Scantechniken" trainiert werden um den Luftraum zu überwachen .. das kann ich aber sehr wohl mit dem QC bzw. nem Head-Tracker nachbilden.

Soweit ich weiß fliegen Manntragende Helis mit Nachtsichtgeräten durch die Gegend die in Punkto Auflösung und Sichtbereich weit unter dem unserer Ausrüstung liegen.

Wenn ich die Brille von den Augen nehmen würde, wüsste ich genauso wie wenn ich drin sitze, wo der Copter ist. Das liegt daran, dass ich mich zuerst mit dem zu überfliegendem Gebiet vertraut mache .. wie ein "echter" Pilot hoffentlich auch. Das ist eine Frage der Flugplanung. Nebenbei trainiert man als "echter" Pilot auch was man macht, wenn man sich verflogen hat .. und das kann als Anfänger ohne GPS superleicht passieren.

Kurve einleten und Höhe ändern .. siehe QC und HeadTracker .. das geht prächtig. Ich kann mit dem QC sogar komplett kurz mal nach hinten kucken, was bei vielen Flugzeug- und Hubschraubertypen nicht funktioniert.
 

Mashu

Erfahrener Benutzer
#47
Neues aus dem Bundestag bezüglich Datenblatt 16/13609. Darin wird unter anderem dieser Abschnitt besprochen.:

31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, im Rahmen der Ge- setze und Verordnungen zum Luftverkehr und der Flugsicherheit eine ein- heitliche und rechtliche Grundlage für die Zulassung, den Betrieb und die technische Ausstattung von Drohnen herbeizuführen (bitte mit Begrün- dung)?

Um den gleichberechtigten Betrieb von bemannter und unbemannter Luftfahrt zu ermöglichen, ist ein umfassendes Regelungskonzept, welches neben Rege- lungen hinsichtlich der Genehmigung und Betriebssicherheit insbesondere die Voraussetzungen für die Realisierbarkeit des gleichberechtigten Betriebs von bemannter und unbemannter Luftfahrt im deutschen Luftraum enthalten muss. Es geht um bedeutsame Sicherheitsfragen, welche die Öffentlichkeit in großem Maße tangieren. Eine solche weitreichende Neuregelung hat eine Dimension, die nur auf Ebene des Gesetzes geregelt werden kann.

32. Welche Schritte plant die Bundesregierung gegebenenfalls in dieser Hin- sicht zu unternehmen?

Es ist beabsichtigt, im Rahmen des § 15 ff. LuftVO klarstellende Regelungen hinsichtlich des Betriebes bestimmter Arten von ferngesteuertem unbemanntem Luftfahrtgerät aufzunehmen. Insofern soll die derzeitige Praxis (siehe Antwort zu Frage 8) im Interesse der Rechtssicherheit auf Verordnungsebene abgebildet werden. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung.
In einem weiteren Schritt ist vorgesehen, das Luftverkehrsgesetz in der kom- menden Legislaturperiode derart zu ergänzen, dass die unbemannten Luftfahr- zeuge als eigene Kategorie von Luftfahrzeugen berücksichtigt werden. Dabei werden in den Rechtsverordnungen vorerst Auflagen und Einschränkungen zur Sicherstellung eines sicheren Betriebs dieser Luftfahrzeuge vorzusehen sein, welche mit wachsenden Erkenntnissen gelockert werden können.

33. Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung um eine einheitliche Rege- lung der zivilen Nutzung des Luftraums durch Drohnen auf europäischer Ebene, und welche Vorschläge hat die Bundesregierung hier wann unter- breitet?

Die Zulassung und der Betrieb der Luftfahrzeuge sowie die Genehmigung und Lizenzierung von Unternehmen und Personen, die an Luftfahrzeugen arbeiten oder diese betreiben unterliegen grundsätzlich der Verordnung (EG) Nr. 216/ 2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agen- tur für Flugsicherheit. Damit ist es Aufgabe der Gemeinschaft, hier insbesondere der EASA und der Kommission, einheitliche Regelungen auch für die unbe- mannten Luftfahrzeuge zu schaffen. Lediglich für unbemannte Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse bis zu 150 kg unterliegen gemäß Annex II der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 den nationalen Regelungen, die, wie in der Antwort zu den Fragen 31 und 32 dargestellt, künftig angepasst werden sollen.

Grüße und eine gute Nacht,

Mashu
KFA - Kameraflug-für-alle.de
 

Mashu

Erfahrener Benutzer
#48
Hallo,

Wir beabsichtigen mit unserer Domain durchaus nicht nur allein die kommende Einschränkung für Flugmodelle mit Kamera anzufechten. Uns ist klar, dass es um weitaus mehr geht.
Unter anderem sind in den neuen Verordnungen auch Freiflugmodelle betroffen, die keinen direkten Steuerer besitzen und oder sogar mit einem optischen Hilfsmittel ( Fernglas ) beobachtet werden müssen. Jedoch haben wir nicht vor, an einem schon jetzt bestehenden Gesetz zu rütteln was ein autonomes Fliegen eines Modellflugzeugs/unbemanntes Flugobjekt derzeit verbietet. Sicherlich kann man sich jetzt darüber streiten was an dem Gesetz sinnvoll ist und was nicht. Auch das Thema betreffend teilautonomen fliegens mit der Wegpunktbegrenzung von 250m, also in Sichtweite fliegen, sind im Moment nicht die Primären Ziele. Wir sind der Auffassung, uns als erstes um die Hauptprobleme der Neuen Verordnungen zu kümmern.

Diese sind zur Zeit folgende.:

- Sinnvolle,Sachliche und Logische Abgrenzung was ein Gewerbliches UAV ist und was nicht.
- Das ein Flugmodell/Quadrokopter durch anbringen einer Kamera ebenfalls kein Gewerbliches UAV ist und überwiegend zu Sport und Freizeitzwecken betrieben werden kann.
- Zu erfahren welche Bürokratischen Hindernisse in Zukunft auftauchen, welche das Hobby in einem unerträglichen Maß einschränken oder unmöglich machen.
- Das Erreichen einer Gesetzesänderung insofern, dass der Modellsport in seiner bestehenden Form, nicht weiter beeinträchtigt wird.

Wir haben sehr schnell erkannt bzw. beschlossen, dass wir das Thema FPV und autonomes Fliegen im ersten Verhandlungsanlauf in keinster Weise thematisieren können/wollen, da dies unsere Erfolgschancen etwas positives zu erreichen noch aussichtsloser macht. Grundsätzlich wollen wir auch, dass in Zukunft klar formulierte Definitionen festgelegt werden um unser Hobby und gedankliches Gut nicht in dieser Form eingeschränkt wird.

Wir bitten hier aber auch um Verständnis, dass nicht alle Vorschläge und Wünsche in die Tat umgesetzt werden können. Zeitlich nimmt uns das derzeit in vollem Umfang sehr in Anspruch. Es ist sehr viel Arbeit entstanden die es erfordert oft stundenlange Telefonate zu führen und Emails und Briefe zu schreiben. Man kann sagen, unsere komplette Freizeit und mehr geht für diese Sache drauf. Auch für jeden, der uns aktiv unterstützt. Wir sind immer stets bemüht in der Sachlage korrekt zu handeln. Der Spendenaufruf wurde nicht gestartet um uns finanziell zu bereichern, sondern um handlungsfähig zu sein wenn es finanziell erforderlich ist. Es hat Euch auch niemand gezwungen etwas zu spenden. Wir agieren Ehrenamtlich für unser gemeinsames Hobby und für die Community, deshalb habt bitte dafür Verständnis, wenn etwas mal nicht sofort passiert oder uns, ein Fehler unterlaufen ist.

Grüße,
Mashu, Grandcaravan
KFA - http://www.stoppt-kameraflug-verbot.de/index.php?page=1
 
#49
Hallo,

ich verfolge das natürlich die ganze Zeit

Das Kernproblem ist eine vermeintliche Banalität

Durch das sonst übliche Flight by Sight ist dem Modelflieger ein
Umfeldbeobachtung ums Modell möglich .

Diese "Flugkameras" liefern diesen vermeintlich nicht
Diesen UAVs kann zwar eine gewisse waypoint-Fähigkeit eingebaut
werden. Aber was diese eben nicht beherrschen ist spontan auf
gewisse Ereignisse zu reagieren - sprich gemäß den Ausweichregeln
zu agieren.

Das hat schon bei ganz anderen Firmen zu Entwicklungsstopps
geführt - ich sage nur als Stichwort Hochspannungsleitungs-
überwachung ....

Man konstruiert seitens der Behörden immer den Sonderfall des Sonderfalls
anstatt mal grundlegend gerade zB Sportflieger darauf hin zu verweisen
daß diese ihre 600m über Grund einhalten beim Reiseflug .
Und Reisfluge ist alles jenseits der Flugplatzgrenzen.


Im weiteren würde ich nachbohren , wer da wem Vorschläge unterbreitet

Ich zB als "Kommerzieller" bin bisher seitens der Behörden bzgl
praktischer Anwendbarkeit bzw Erfahrung im Sinne der AE nicht
angesprochen worden.

auf die Antwort des zuständigen Mannes - des Bundesratspräsidenten-
warte ich .....

Greets

Robert
www.aerovision.de
 
#51
Hallo

ich kopiere untenstehendes mal rein .

Was gerne verwechselt wird ist die Mindestflughöhe und die
Sicherheits-M , letztere darf schon mal garnicht unterschritten
werden und die 600m üG auch nur dann wenn triftige Gründe
vorliegen - und das ist zB kein Fotoflug eines Passagiers ,der
typischerweise keine entspr Fototieffluggenehmigung hat.
Somit darf der Pilot auch nicht die 600m unterschreiten .....

ist halt immer eine Frage der "gewünschten" Lesart ;-)

Folgend diese Kopie aus : http://bundesrecht.juris.de/luftvo/__6.html


(1) Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung im Sinne des § 1 Abs. 2 noch im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist. Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.
(2) Brücken und ähnliche Bauten sowie Freileitungen und Antennen dürfen nicht unterflogen werden.
(3) Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus Sicherheitsgründen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 eine größere Höhe einzuhalten ist. Überlandflüge in einer geringeren Höhe als 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser dürfen unter Beachtung der Vorschriften der Absätze 1 und 2 angetreten oder durchgeführt werden, wenn die Einhaltung sonstiger Vorschriften und Festlegungen nach dieser Verordnung, insbesondere die Einhaltung der Luftraumordnung nach § 10, der Sichtflugregeln nach § 28 oder von Flugverkehrskontrollfreigaben, eine geringere Höhe erfordert.
 

okke dillen

Erfahrener Benutzer
#52
also wenn man sich die neue seite so durchliest, kristallisiert sich für mich die ganze krux um das wort "kamera" und dessen kategorisch imperativer verbindung zu "gewerblich". eigentlich lächerlich, weil diese bürokratisch beschlossene gleichsetzung so offensichtlich falsch ist, daß man zum tagesgeschehen übergehen könnte...

das ist so, als wenn man das wort "pflasterstein" als dasjenige ding definiert, daß einem unter einwirkung starker schmerzen aufm schädel einschlägt, wenn es von einem gewalttätigen "demonstranten" geworfen wird.

diese ansicht ist zwar nicht falsch, aber durch den engen betrachtungswinkel höchst unvollständig!
es geht also darum, dem gesetzgeber die sicht zu weiten und ihm zu erklären, was ein pflasterstein...äähm...modellflugzeug mit einer kamera dran ist.

...hmmm, ein pflasterstein mit kamera dran...das wäre doch mal....
STOPP !!!

mit rcmovie gibt es einen ganzen kanal voll beweise dafür, daß kameras an modellflugzeugen dem spaß und der freizeitgestaltung dienen.

;) o.d.
 
#55
Hallo Herr Skydiver

Und Wer sind Sie ? Sie verstoßen mit Ihrem polemisierenden und
beleidigendem Auftritt hier gegen gängige Forenregeln und sind
hiermit sofort auszuschließen.

Wenn Sie weiter in dieser Form agieren riskieren Sie entsprechende
Post .

Ich heiße hier piccoz und wenn Sie mich mit Klarnamen ( womit ich
priniziell kein Problem habe ) anreden , dann erwarte ich ,daß sie
ebenfalls mit Klarnamen signieren und ansonsten in Ihrem Profil
erkennbar sind.

Sie kommen aus dem Off und arbeiten unter der Gürtellinie und schreiben
Unsinn ( ums dezent zu formulieren) und sind nicht mal in der Lage meinen
rauskopierten Text zu lesen

Sie behaupten Dinge , die in der Form nicht formuliert wurden. Lernen Sie
erst mal lesen , dieses einzuordnen , dann das Denken und drübernachdenken
was man dann zb hier formuliert.

Wenn sie auf " anderes Forum" als klägliche Unterstützung im Sinne
Diskreditierung rcline hinweisen möchten ..

Es ist ein Armutszeugnis für einen Moderator wie Hr. Erning wenn er
auf Hinweise , daß >10mW für Videosender nicht erlaubt ist
nicht anders reagieren kann als Profimeinungen "Abzuschalten" .

übrigens kann der ebensowenig sachlich argumentierne wie Sie,
der verfiel ( auch jenseits des Forums in PMs ) in bemerkenswerte
Wortschöpfungen....

nur, wie man sieht gibt letztlich die Zeit mir (bedauerlicherweise)
Recht , denn im Gegensatz zu Ihnen basiert mein Wissen nicht nur
auf überalterte Lehrbücher sondern auf aktuellstem Niveau auch und
gerade wegen meines Umgangs mit Luftämtern ,Landesminsterien usw.

Wenn sie da als Korinthenkackerei bezeichnen, treffen Sie mit mir
die falsche Person.

Wissen Sie , ich brauche natürlich auch garnix zu schreiben . Nur damit
lösen kein einziges Problem, was zB in dieser Sache auf die Leutz zukommt.
insofern ist es immer sinnvoll, wenn eine gewisse Sensibilierung aufgebaut
wird.... Aber sowas begreifen Leute wie Sie nie !

btw , es kostet mich auch Zeit und noch mehr ,wenn solche wie Sie
polemisch agieren.

So und jetzt mal zu Ihrem dürren Argumentationsversuch :


Der Drachenflieger oder Gleitschirmflieger am Hang kann ja nicht anders
fliegen - nur : der ist typischerweise ortsgebunden !
Wenn zB hier einer mit seinem UL oder Cessna in Bergkantenhöhe durch
Maintal und damit auch Städte fliegt ---das korreliert nicht mit 600m üG

So und womit argumentieren Sie . Mit Ihren START ... ich rede nicht
von Flugplatznähe und dort üblichen Platzrunden - Ich rede von
PPL-A Fliegern , die weit weg vom Flugplätzen sich falsch bewegen .
Und - wie Sie - darauf nicht angesprochen werden wollen .

Es scheint ,Sie haben irgendwie Ihren PPL gemacht , aber faktisch
wäre es besser für die Gesellschaft, sie schaffen es nicht die 20h
Mindestflugzeit zusammenzubringen - er also verfällt.

Somit hätten wir einen realen , die öffentliche Sichereheit massiv
gefährdenden Tiefflieger weniger.


Die Fotofliegerei ist ( leider) nicht rechtsfrei ,wie Sie behaupten
sonst gäbe es ja dieses Theater ja nicht .
Bzgl Modalitäten Fotos aufzunehmen , suchen Sie selbst , dann sind
Sie zu beschäftigt zb hier andere zu beleidigen.
 

The_Blackbird

Erfahrener Benutzer
#56
ähm, könnt ihr das vll per PN austragen?! das wäre glaub ich für alle mitlesenden und schreibenden Forenmitglieder und Auswärtige angenehmer, zumal wir vll ein wenig beim Thema bleiben sollten, nämlich das FPV durch die LuftVO Änderung einfach in den kommerziellen Bereich verschoben wird!!

In jedem Forum, in dem ich mich bisher so umgesehen habe, gab es irgendwann Streitereien, weil die eigene Meinung am richtigsten ist. Bisher war das erfreulicherweise in dieser Community nicht so, dann muss man doch nicht jetzt damit anfangen.

das wäre echt lieb...
 

Tu154M

Erfahrener Benutzer
#57
Tag auch,

Piccoz hat gesagt.:
Und Wer sind Sie ? Sie verstoßen mit Ihrem polemisierenden und
beleidigendem Auftritt hier gegen gängige Forenregeln und sind
hiermit sofort auszuschließen.
Post .
Die Entscheidung Irgendwen auszuschliessen behalten wir uns als Forenteam ausdrücklich vor. Trotzdem danke für den Tipp.

Und nur mal so am Rande: Wir haben keine offiziellen Forenregeln, nur die Nutzungsbedingungen.

Diskussionen sind hier ausdrücklich erwünscht, allerdings nicht, wenn es auf einem persönlichem Level stattfindet. Einer der beiden Streithähne argumentiert größtenteils auf der Basis von Fakten und der Andere scheint dort mehr persönliche Konflikte austragen zu wollen. Die jeweilige Zuordnung überlasse ich dem Leser.


The_Blackbird hat gesagt.:
ähm, könnt ihr das vll per PN austragen?! das wäre glaub ich für alle mitlesenden und schreibenden Forenmitglieder und Auswärtige angenehmer, zumal wir vll ein wenig beim Thema bleiben sollten, nämlich das FPV durch die LuftVO Änderung einfach in den kommerziellen Bereich verschoben wird!!
Dem kann ich nur zustimmen. Wenn ihr euch nicht per PN schreiben wollt, tauscht meinetwegen Telefonnummern oder sowas aus. Hauptsache solches gezoffe bleibt aus dem öffentlichen Forenbereich raus.


Lg
Kevin
 

ygramul

Erfahrener Benutzer
#58
Nach meinen Erfahrungen mit Fluglehrern, Flugärzten und den verschiedenen zuständigen Behörden hab ich den Verdacht, dass unterschiedliche Auffassungen zu einem Themenpunkt gar nicht so selten sind. Natürlich sacht auch jeder, dass der jeweils andere angeblich keine Ahnung hat.

Auch bei Schulungsunterlagen muss man hier und da etwas großzügiger über manches hinwegsehen.

---------

Aber mal ne konkrete Frage von mir, weil ich's grad nicht blick. Wann ist etwas eigentlich kommerziell?

Bislang hab ich angenommen es ist nicht kommerziell, wenn es der Erholung und Freizeitgestaltung dient. Kommerziell ist in jedem Fall, wenn eine Gewinnabsicht dahinter steht.

Dann ist nur noch die Frage wie das bei Kameraflügen z.B. zur Begutachtung von Windkraftanlagen oder Staumeldung oder wasauchimmer ist? Da muss ja nicht direkt ne Gewinnabsicht dahinter stehen, aber zur Entspannung ist es auch nicht.
 
#59
Hallo,

als FPV-ler, Flycam, und sonstigem Spielzeugs-Flieger möchte ich hier, nachdem ich heute den Entwurf zum ersten mal gelesen habe (und danach alle gängigen Foren..) auch einige Gedanken beisteuern.

Zitat:
"also wenn man sich die neue seite so durchliest, kristallisiert sich für mich die ganze krux um das wort "kamera" und dessen kategorisch imperativer verbindung zu "gewerblich". eigentlich lächerlich, weil diese bürokratisch beschlossene gleichsetzung so offensichtlich falsch ist"

Wir haben uns hier den entsprechenden Absatz wirklich einige Zeit durch den Kopf gehen lassen. Er zielt gar nicht so auf die Unterscheidung Hobby-Gewerblich ab. Es ist vielmehr so, dass ein Modellflugzeug per Definition dem alleinigen Zwecke dient, zu Sport und Freizeit ZU FLIEGEN. Durch den Einbau der Kamera wird der Zweck aber Fotos zu machen (egal ob gewerblich oder privat). Das Flugzeut wird damit Mittel zum Zweck und somit "unbemanntes Luftfahrtgerät".

Daher wäre diese Definition wohl doch auf privates Fliegen anwendbar.

Natürlich ist dieser Absatz von den Auswirkungen nicht tragbar. Ziel des Modellfluges war und ist auch immer die technische Weiterentwicklung.
Der Grund, warum er eingefügt wurde, ist aber natürlich auch klar. Einigen Behörden passt es nicht, dass Leute mit Modellfliegern unter 5kg gewerblich Luftbilder machen. Da die Unterscheidung sehr schwer zu fassen ist (sieht man dem Flieger/Quattrocopter ja nicht an), versucht man es halt ganz zu verbieten, ist ja am einfachsten.

Was die übrigen Änderungen angeht, teile ich die Meinungen vieler anderer Beiträge, dass vieles zu stark einschränkt, anderes weiterhin unklar bleibt...

Zum Thema FPV an sich sind hier schon einige Fragen bezüglich Legalität aufgetaucht. Die Tatsache, dass die Video-Funkverbindung keine ausreichende Sicht ermöglicht und (noch wichtiger) nicht ausfall-/störungssicher ist macht einen Spotter bzw. Lehrer-Schüler-Betrieb und das Fliegen in Sichtweite schon jetzt notwendig. Entsprechende Diskussionen bezüglich spezieller Erweiterungen der Verordnungen zu FPV sind meiner Meinung nach aussichtslos und sogar kontraproduktiv. Lasst uns nach den bestehenden Regeln fliegen und das auch so vertreten!

In der Hoffnung auf ein gutes Ende dieser Geschichte

Grüße

Marc
 

okke dillen

Erfahrener Benutzer
#60
uups..
nochmal, moment...
 
FPV1

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