BK-Morpheus hat gesagt.:
Punkt 1-4 full ack, aber von was für einer Kammer ist die Rede?
Was mir dazu noch einfällt ist die Sache mit Fotos.....muss man in Deutschland und Österreich nicht sogar Fotograf sein um Luftaufnahmen (oder Fotos allgemein) gewerblich verkaufen zu dürfen?
Was mir dazu noch einfällt ist die Sache mit Fotos.....muss man in Deutschland und Österreich nicht sogar Fotograf sein um Luftaufnahmen (oder Fotos allgemein) gewerblich verkaufen zu dürfen?
Soweit ich weiß nicht :
1. es handelt sich um einen zulassungsfreien Beruf, man darf ihn also gewerblich ausüben, auch wenn man keine Ausbildung hat.
2. "Fotograf" ist eine Geschützte Berufsbezeichnung, es darf sich also nur "Fotograf" nennen wer eine Ausbildung dazu gemacht hat, alle anderen müssen sich etwas anderes einfallen lassen, was nicht geschützt ist (z.B. Foto-designer"
3. es ist keine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig, die Tätigkeit ist aber der Handwerkskammer anzuzeigen.
4. ist die Genemigungspflicht für Luftbildaufnahmen seit 1990 entfallen, es dürfen nur keine militärischen Sachen fotografiert werden
und noch 3 Links zu dem Thema
http://de.wikipedia.org/wiki/Fotograf
http://www.juraforum.de/lexikon/handwerksrolle
http://de.wikipedia.org/wiki/Luftbildfotografie#Rechtliches