Meine erste internationale Hobbyking Bestellung und Zoll Essen

donandi

Well-known member
#21
Als Privatperson sieht das anders aus.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#23
Es käme auf einen Versuch an, aber ich bin mir nicht sicher, dass die Postverzollungsvariante in Essen hilft. Der Typ da will ja mit aller Gewalt die Einfuhr verhindern. Man bekommt ja immer zusammen mit der Abholbenachrichtigung einen A5 Zettel, der zusammen mit dem Zahlungsbeleg bei der Abholung vorzulegen ist. Das Gegenstück zu dem Zettel haben die beim Zoll. Auf dem ist in Essen bereits notiert, dass die Ware wegen fehlendem CE nicht EU-konform ist und deshalb nicht importiert werden darf. D.h. jede Sendung von HK (die sind ja bei jedem Zollamt bekannt) wird von diesem Zollbeamten vorab und in Abwesenheit des Empfängers geöffnet und geprüft. Wenn du dann das "Glück" hast, dass eine der freundlichen Damen deine Papiere in Empfang nimmt, dann sieht sie den Vermerk und holt den besagten Kollegen hinzu. Danach kannst du deine Sendung vergessen. Wenn die Ware aber auf dem Weg vorab gechecked wird, würde es mich wundern, wenn die dann einfach nach Leipzig weiterleiten. Aber wie gesagt, auf einen Versuch käme es an.

Mit Leipzig habe ich übrigens jetzt zweimal die Erfahrung gemacht, dass die auf die Paypal Rechnung noch die Frachtkosten zur Ermittlung der Einfuhrumsatzsteuer aufschlagen. Bei Express Lieferungen nehmen die dann die IATA-Tabelle, da kommen dann schnell mal 80$ und mehr dazu. Deshalb im Zweifel immer auch die Rechnung beilegen, auf der die Versandkosten ausgewiesen sind, und aus der hervorgeht, dass Rechnungsbetrag inkl. Versand gleich Paypal Beleg ist.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#24
Meine nächste HK Bestellung ist raus, mal sehen was diesmal passiert.

Hat man als Funkamateur oder Gewerbetreibender irgendwelche Vorteile um solche "nicht CE" Sachen durch den Zoll zu bekommen?

Übrigens war der Sachbearbeiter beim Essener Zoll ein Herr ...
Hoffentlich hast du nur Akkus, Servos, Motoren oder Kabelgedöns bestellt. FCs, FPV-Kameras u.ä. wirst du ganz sicher auch im zweiten Anlauf nicht durchbekommen.

Es ist eigentlich egal ob Privatperson oder Gewerbetreibender, aber als Letzterer kriegst du erst Recht und garantiert nix durch (was in dem Falle ja ausnahmsweise ansatzweise sinnvoll ist).

Mach mal den Namen komplett unkenntlich. Ja, der ist das, aber Namen hier zu posten ist keine gute Idee, auch nicht in Bruchstücken.
 
#25
Hoffentlich hast du nur Akkus, Servos, Motoren oder Kabelgedöns bestellt. FCs, FPV-Kameras u.ä. wirst du ganz sicher auch im zweiten Anlauf nicht durchbekommen.
Diesmal LED-Stripes, LiPo's, LiPo Ladegerät, BEC's, Bluetooth Modul & FC bestellt.

Übrigens ist auf meinem DIN A5 Zettel nichts von fehlendem CE zu lesen. Aber der Zoll/DHL hat das Paket schon bevor ich da war geöffnet, ich musste es aber dann im beisein des Zollbeamten nochmal öffnen. Was soll der Quatsch wenn er es schon aufhatte? War mit Zoll Klebenband zugeklebt.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#26
Meinst du den A5 Zettel, den du in der Post hattest, oder das Gegenstück, das beim Zoll geblieben ist? Egal, die machen alles auf. Ich will dich ja nicht desillusionieren, aber BT-Modul und FC wirst du wieder nicht durchbekommen, und wenn das Ladegerät kein CE hat, dann hast du ein weiteres Problem. Solltest du wider Erwarten deine Bestellung ausgehändigt bekommen, geh sofort in die nächste Lotto Annahmestelle, dann hast du einen Glückstag. Gehe aber niemals davon aus, dass es beim nächsten Mal wieder klappen könnte.

BTW, der Typ ist so krass, der hat einem Vereinskollegen mal die Herausgabe verweigert, weil das CE-Zeichen auf der Ware nicht normgerecht ist. Der hat allen Ernstes die Buchstabenabstände vermessen, und da es natürlich auch für so etwas Vorschriften in der EU gibt dabei herausgefunden, dass da E zu nahe am C steht, und dass das CE in dem Fall für China Export stehen muss.

Wenn du keinen weiteren Stress haben willst, lass dir den Kram demnächst an deinen Bruder, deine Tante oder sonst wen schicken, Hauptsache die Person wohnt nicht im Wirkungsbereich des Zollamtes Essen.
 
#27
Meinst du den A5 Zettel, den du in der Post hattest, oder das Gegenstück, das beim Zoll geblieben ist? Egal, die machen alles auf. Ich will dich ja nicht desillusionieren, aber BT-Modul und FC wirst du wieder nicht durchbekommen, und wenn das Ladegerät kein CE hat, dann hast du ein weiteres Problem. Solltest du wider Erwarten deine Bestellung ausgehändigt bekommen, geh sofort in die nächste Lotto Annahmestelle, dann hast du einen Glückstag. Gehe aber niemals davon aus, dass es beim nächsten Mal wieder klappen könnte.
Ich meinte den A5 Zettel den ich zugeschickt bekommen habe.

Mal sehen wie es mit FC, BT-Modul und Ladegerät läuft, vielleicht meckert er ja auch noch die LED-Stripes an :mad:

Wenn es wieder nicht durchgeht heisst das ja für mich das ich keine FC's außerhalb der EU bestellen kann, wie sieht es mit den FC's Flip, Naze32 usw. aus? Haben die ein CE-Zeichen?

Übrigens, was wäre passiert wenn ich mir einfach das Paket gegriffen hätte und wäre schnell raus? ;);) Geld hätte ich ja schnell hinlegen können... Nicht das es heisst ich wollte nicht zahlen.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#28
Ich meinte den A5 Zettel den ich zugeschickt bekommen habe...
Das Dachte ich mir. Die entsprechende Bemerkung steht in der Regel auf dem beim Zoll verbliebenen Exemplar.

...Wenn es wieder nicht durchgeht heisst das ja für mich das ich keine FC's außerhalb der EU bestellen kann, wie sieht es mit den FC's Flip, Naze32 usw. aus? Haben die ein CE-Zeichen?...
Nope, sämtliche Platinen (sprich Nicht-DJI-Controller) kannst du vergessen, von denen bekommst du keine einzige durch. Du musst also auf Anbieter innerhalb der EU ausweichen, die haben die Ware bereits importiert. Für ein Naze fällt mir beispielsweise pitchpump ein.

...Übrigens, was wäre passiert wenn ich mir einfach das Paket gegriffen hätte und wäre schnell raus? ;);) Geld hätte ich ja schnell hinlegen können... Nicht das es heisst ich wollte nicht zahlen.
Gut möglich, dass du eines Tages Besuch von der Trachtentruppe bekommst, die haben ja schließlich deine Anschrift ;)

Ach ja, es wird sicher niemanden mehr wundern, dass das Zollamt Essen auch in dieser Sache wieder ganze Arbeit geleistet hat: http://www.heise.de/newsticker/meld...lich-bei-deutschen-Bestellern-an-1956127.html Rangarid hatte vor ein paar Tagen in einem anderen Thread darauf aufmerksam gemacht.
 
#29
Gut möglich, dass du eines Tages Besuch von der Trachtentruppe bekommst, die haben ja schließlich deine Anschrift ;)
Damit würde ich rechnen, aber ich habe meine FC :p - rausgeben kann ich sie bei Besuch der Trachentruppe evtl. auch nicht mehr vielleicht habe ich sie auf der Flucht verloren. Würde sich also nur bei einer größeren Anzahl von "Nicht CE" Artikeln lohnen :D

Was mir noch einfällt, müssen den die FC's die innerhalb der EU verkauft werden keine solche Kennzeichnung haben?? Wie bekommen denn die ganzen EU Shop's ihre Ware importiert?
 
Zuletzt bearbeitet:

Altix

Erfahrener Benutzer
#30
...Was mir noch einfällt, müssen den die FC's die innerhalb der EU verkauft werden keine solche Kennzeichnung haben?? ...
Rein theoretisch schon, viele Zollämter handeln aber pragmatischer als die Kollegen aus Essen. In Essen wird nur ein Haufen Kosten generiert im verzweifelten Versuch, die Welt vor bösen Chinaimporten zu retten. Andernorts wird Geld eingenommen, indem konsequent Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird und dann die Ware ausgehändigt wird. So sinnvoll der ganze CE-Kram ja an manchen Stellen sein mag in dem hier diskutierten Anwendungsfall sind die Regelungen einfach sinnfrei. In Wirklichkeit geht es aber ja nicht um die Sicherheit der EU-Bürger, sondern um Handelshemmnisse zur Verhinderung von Billigimporten in die EU (meine persönliche Meinung zu dem Thema).
 
#31
Meinst du den A5 Zettel, den du in der Post hattest, oder das Gegenstück, das beim Zoll geblieben ist?
BTW, der Typ ist so krass, der hat einem Vereinskollegen mal die Herausgabe verweigert, weil das CE-Zeichen auf der Ware nicht normgerecht ist. Der hat allen Ernstes die Buchstabenabstände vermessen, und da es natürlich auch für so etwas Vorschriften in der EU gibt dabei herausgefunden, dass da E zu nahe am C steht, und dass das CE in dem Fall für China Export stehen muss.
Nun, in kenne den besagten Zollbeamten nicht, aber das mit dem Buchstaben vermessen kommt nicht von ungefähr. Bin selbst Elektronikentwickler und habe beruflich auch mit dem Thema CE zu tun. In der Tat ist es eine gängige Praxis in China, auf Produkte ein nicht normgerechtes CE-Zeichen zu kleben um so für Laien (und dazu zähle ich auch die meisten Zollbeamten) den Anschein zu erwecken, dass ein Produkt konform ist. Die chinesischen Hersteller handhaben das in der Tat so, dass ihr CE dann für "china export" steht. Die Verwechslungsgefahr ist natürlich gewollt. Im Prinzip ist CE nur eine Selbsterklärung, dass das Produkt, dass ich verkaufe den europäischen Normen entspricht. Das CE-Zeichen vergibt ein Hersteller also selbst an seine Produkte. Allerdings durchlaufen die Produkte vorher entsprechende Tests (z.B. elektromagnetische Abstrahlung, Störfestigkeit), die man entweder durch ein akkreditiertes Prüflabor durchführen lässt oder auch eigenverantwortlich selbst durchführen kann. Schließlich will ja Niemand, dass Omi's Herzschrittmacher ausfällt wenn ich im Stadtpark an ihr vorbeifliege. Beim Chinesen werden natürlich diese (teuren) Tests oft nicht durchgeführt. Ein gewerblicher Händler sollte die Sachen allerdings trotzdem importieren können. Die Rechte und Pflichten des Herstellers gehen dann auf den Importeur über. Dieser kann die CE-Konformitätserklärung auch selbst ausstellen, CE-Zeichen draufbappen und das Zeug hier ganz legal in Verkehr bringen. Wenn's damit Ärger gibt ist er natürlich auch dafür haftbar und nicht der Chinese. Klingt blöd, was der Zoll da macht, ist aber so. Meiner Meinung nach müsste ein Board aber trotzdem durchgehen. Und zwar, weil es sich nicht im ein betriebsfähiges Gerät handelt, sondern um eine Baugruppe, die für sich alleine nicht funktionsfähig ist. Aber darüber kann man sich mit dem Mann von Zoll streiten oder es auch sein lassen und einfach eine andere Lösung beim Versand suchen. ;-)
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#32
Was es mit den CE-Kennzeichnungen auf sich hat, ist mir schon klar. Und dass nur ein verschwindend geringer Bruchteil der importierten Artikel mit CE-Kennzeichen auch eine wirklich korrekte Konformitätsbescheinigung vorweisen kann, darüber brauchen wir auch nicht zu diskutieren. Dem Beamten in Essen kann man im Grunde genommen auch keinen Vorwurf machen, denn er setzt nur überkonsequent um, was der Gesetzgeber in die einschlägigen Gesetze und Verordnungen geschrieben hat (wobei diese Werke eigentlich für ganz andere Produktbereiche erstellt wurden und jetzt, mangels entsprechender Definitionen, pauschal über Alles und Jedes drübergebügelt wird). So auch auf FCs, wo man die Sinnhaftigkeit durchaus in Zweifel ziehen kann. An dem Punkt ist der Mann nicht angreifbar. Das mit der Baugruppe hatte ich mit dem auch schon durch, sinnlos.
 

Buma

Erfahrener Benutzer
#33
Hallo

Was es mit den CE-Kennzeichnungen auf sich hat, ist mir schon klar. Und dass nur ein verschwindend geringer Bruchteil der importierten Artikel mit CE-Kennzeichen auch eine wirklich korrekte Konformitätsbescheinigung vorweisen kann, darüber brauchen wir auch nicht zu diskutieren. .
Wir können nur Froh sein das dass Ganze so lasch gehandhabt wird.
Denn würde das wirklich einer Ernst nehmen wäre es wohl bald vorbei mit Copter fliegen
Und der Platzhirsch unter den FCs würde hier nix mehr los und einige Händler könnten
da ganz schön in der Klemme sitzen.

Gruß Friedhelm
 
#34
Und der Platzhirsch unter den FCs würde hier nix mehr los und einige Händler könnten
da ganz schön in der Klemme sitzen.
Was mich allerdings etwas wundert, normalerweilse müssten die deutschen Händler beim Verkauf auch darauf achten das die Produkte ein CE Kennzeichen tragen.

Beim googeln bin ich auf folgendes Dokument gestoßen (ist ein Vortrag irgendeiner Firma bzgl. CE):
Vortrag-Rund-ums-CE-Kennzeichen-Oktober2012.pdf

Interessant wirds ab Seite 34 - dort steht das wenn keine CE Kennzeichnung dran ist obwohl eine dran sein müsste ist es eine Ordnungswidrigkeit (d. h. Bußgeld bis zu 100.000 EUR - §39 Abs. 2 ProdSG).

Scheint aber keinen zu interessieren - und das ist auch gut so!
 
Erhaltene "Gefällt mir": Altix

Buma

Erfahrener Benutzer
#35
Hallo
Hier mal einen Auszug einer Mail von der BNA
Es müssen aber von den Produkten gewisse Anforderungen eingehalten werden. So muss das Produkt ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben (an dessen Abschluss schließt die CE-Kennzeichnung an). In diesem Verfahren werden unter anderem Tests bezüglich der Sicherheit, der elektromagnetischen Verträglichkeit und auch der funktechnischen Parameter durchgeführt. Jedem Produkt ist die Konformitätserklärung beizufügen. Außerdem ist unter anderem eine Bedienungsanleitung in Landessprache (in Papierform) notwendig.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#36
Naja, die Summen würde ich jetzt nicht überbewerten, bis in einem Ordnungswidrigkeiten Verfahren die Höchstsumme gezogen wird, muss schon eine ganze Menge vorgefallen sein.

Den Vortrag fand ich im Übrigen recht interessant. Belegt er in meinen Augen doch einmal mehr, dass hier Vorschriften und Regelungen im Modellbau zur Anwendung kommen, die dafür nicht einmal ansatzweise gemacht wurden. Bei einem Fernsteuersystem kann ich ja noch nachvollziehen, dass die Einhaltung einschlägiger Vorschriften sichergestellt werden muss. Aber bei einer Controller-Platine, die nicht funkt und die unter elektrischen Bedingungen zum EInsatz kommt, die für Mensch und Umwelt nun wirklich unbedenklich sind? Oder bei einem USB Adapter zur Programmierung eben jenes Controllers? Das ist schlicht albern. So gesehen kann man in der Tat froh sein, dass nicht alle Beamten zu ihren Job ausüben, wie dieser eine Zeitgenosse in Essen.
 
#37
Ich war vorhin nochmal beim Zollamt um mich nach dem aktuellen Stand bezügl. meiner beiden Platinen zu erkundigen. Ergebnis der BNetzA ist, das einer Einfuhr nicht zugestimmt werden kann. :mad:

Ich habe mal die sogenannte "Kontrollmitteilung nach Verordnung (EG) Nr. 765/2008" und die Anlage dazu eingescannt. Namen usw. habe ich unkenntlich gemacht.

Mal sehen, ich ruf mal meine Rechtsschutzversicherung an... das will ich notfalls per Anwalt klären lassen - wenn ich denn einen RA finde der sich mit Zollrecht/EU Recht gut auskennt.


 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#38
Schau mal hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:218:0030:0030:DE:PDF

Artikel 28 (Seite 13).

(1) Ein Produkt, dessen Freigabe von den für die Kontrolle der
Außengrenzen zuständigen Behörden nach Artikel 27 ausgesetzt
wurde, wird freigegeben, wenn diese Behörden nicht innerhalb
von drei Arbeitstagen nach Aussetzung der Freigabe eine
Mitteilung über die von den Marktüberwachungsbehörden
getroffenen Maßnahmen erhalten, sofern alle übrigen Anforde-
rungen und Förmlichkeiten für diese Freigabe erfüllt sind
Soweit ich das sehen kann wurde dein Paket am 16.9. beim Zoll abgegeben bzw. da hast du die Prüfung veranlasst. Wie kann da direkt am 16.9. schon die Prüfung erfolgt sein? Jedenfalls wenn du jetzt erst die Antwort bekommen hast sind mehr als 3 Tage vergangen, vielleicht kannst du da noch was machen.

mikrokopertpilot schieb dazu folgendes:
Also,
1. nach 3 Tagen hin (mit Zeugen, aber ohne Familenzugehörigkeit), und freundlich nachfragen warum denn die Waren überhaupt kontrolliert und einbehaltenw werden. Die erste Antwort wird sein, dass es seit 1. Juli neue Regularien gibt. Solange hartnäckig und freundlich nachfraegn, bis er sich auf diese Richtlinie 765/2008 bezieht. Das muss er nämlich nennen!
2. Vorab schon ein Schriftstück verfassen, in dem freundlich unter Bezug auf Artikel 28 dieser Verordnung die Ausgabe der Waren gefordert wird. Wird dies abgelehnt, auf dem Schriftstück dies vermerken lassen
3. Erfolgt der Vermerk, freundlich verabschieden, und nachfragen an wen die Dienstaufsichtsbeschwerde wegen "Nennung der Grundlage erst auf mehrmaliges Nachfragen" und "Verstoßes gegen eine EU-Richtlinie" zu richten ist.
Ansonsten Annahme verweigern und das Paket wird zurückgeschickt...
 
Zuletzt bearbeitet:
#39
Schau mal hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:218:0030:0030:DE:PDF

Artikel 28 (Seite 13).

Soweit ich das sehen kann wurde dein Paket am 16.9. beim Zoll abgegeben bzw. da hast du die Prüfung veranlasst. Wie kann da direkt am 16.9. schon die Prüfung erfolgt sein? Jedenfalls wenn du jetzt erst die Antwort bekommen hast sind mehr als 3 Tage vergangen, vielleicht kannst du da noch was machen.
Dort steht aber nur das der Zoll innerhalb von 3 Tagen von den Marktüberwachungsbehörden (BNetzA) bescheid bekommen muss - und nicht ich.

Es wurden auch die Platinen nicht zur BNetzA geschickt sondern nur diese "Kontrollmitteilung" evtl. Fotos, das weiss ich nicht genau, daraufhin hat die BNetzA sein Urteil gefällt.

Ich hatte heute schon E-Mail Korrespondenz mit der BNetzA - scheint aussichtlos zu sein:

Sehr geehrter Herr xxxx,

Produkte nach dem EMVG müssen eine CE-Kennzeichnung haben. Geräte sind nach der Definition des Gesetzes auch Bauteile und Baugruppen (§3 Abs. 2b)
Die unten angeführte Begründung bezieht sich auf Ihre gesamte Bestellung. Eine Aufteilung nach FTEG und EMVG erfolgte in der Begründung nicht.

Bundesnetzagentur ASt Nürnberg

Breslauer Strasse 396
90471 Nürnberg
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#40
Ich war vorhin nochmal beim Zollamt um mich nach dem aktuellen Stand bezügl. meiner beiden Platinen zu erkundigen. Ergebnis der BNetzA ist, das einer Einfuhr nicht zugestimmt werden kann. :mad:

Ich habe mal die sogenannte "Kontrollmitteilung nach Verordnung (EG) Nr. 765/2008" und die Anlage dazu eingescannt. Namen usw. habe ich unkenntlich gemacht.

Mal sehen, ich ruf mal meine Rechtsschutzversicherung an... das will ich notfalls per Anwalt klären lassen - wenn ich denn einen RA finde der sich mit Zollrecht/EU Recht gut auskennt.
Na, das enspricht ja genau dem, was ich dir vorhergesagt habe (leider). Die Nummer mit dem Rechtsschutz habe ich durch (siehe meinen Link weiter oben), das kannst du vergessen.
 
FPV1

Banggood

Oben Unten