Habe gerade diesen Text hier gefunden :
Betreff: Luftaufnahmen/Filme mit Drohnen/Modellflugzeug en, ferngesteuerten Oktokoptern
Sehr geehrte Damen und Herren!
Aus aktuellem Anlass:
Laut Meinung des Infrastrukturministeriums besteht derzeit ein Betriebsverbot für ferngesteuerte Flugkörper, egal wie schwer sie sind und in welcher Höhe sie fliegen, sobald eine Kamera montiert ist. Mit Kamera sind diese Flugkörper nach Meinung des Infrastrukturministeriums lt. Luftfahrtgesetz als Luftfahrtzeuge zu qualifizieren und können klarer Weise die dort vorgesehenen Auflagen nicht erfüllen.
Grundsätzlich sind Modellflugzeuge bis 25kg bewilligungsfrei; mit Kamera gelten sie als „befrachtet“.
Auch auf Grund unserer Anregung hat das Infrastrukturministerium eine neue Regelung in der anstehenden Luftfahrtgesetznovelle angekündigt, die aber auf Grund der Rückmeldungen des Justizministeriums sowie der Austro Control noch auf sich warten lässt. Mit einem Entwurf ist voraussichtlich über Weihnachten zu rechnen, der dann auch in Begutachtung gehen wird.
Bis zur Änderung der rechtlichen Lage sind Flüge mit ferngesteuerten Fluggeräten und Drohnen mit Kameras jedoch unzulässig und könnten im Schadensfall auch versicherungsrechtliche Komplikationen nach sich ziehen.
Mit freundlichen Grüssen
Yours sincerely
Dr. Werner MUELLER
Fachverband der Film- und Musikindustrie
Austrian Association of Film - and Music Industry
Wiedner Hauptstr.63
1045 Vienna
Austria
Tel: +43 (0)5 90900 3010
+43 664 5447258
EMail: [email protected],at
www.filmandmusicaustria.at
Quelle: http://forum.mikrokopter.de/topic-post357086.html
Iss das ein Scherz ???
Betreff: Luftaufnahmen/Filme mit Drohnen/Modellflugzeug en, ferngesteuerten Oktokoptern
Sehr geehrte Damen und Herren!
Aus aktuellem Anlass:
Laut Meinung des Infrastrukturministeriums besteht derzeit ein Betriebsverbot für ferngesteuerte Flugkörper, egal wie schwer sie sind und in welcher Höhe sie fliegen, sobald eine Kamera montiert ist. Mit Kamera sind diese Flugkörper nach Meinung des Infrastrukturministeriums lt. Luftfahrtgesetz als Luftfahrtzeuge zu qualifizieren und können klarer Weise die dort vorgesehenen Auflagen nicht erfüllen.
Grundsätzlich sind Modellflugzeuge bis 25kg bewilligungsfrei; mit Kamera gelten sie als „befrachtet“.
Auch auf Grund unserer Anregung hat das Infrastrukturministerium eine neue Regelung in der anstehenden Luftfahrtgesetznovelle angekündigt, die aber auf Grund der Rückmeldungen des Justizministeriums sowie der Austro Control noch auf sich warten lässt. Mit einem Entwurf ist voraussichtlich über Weihnachten zu rechnen, der dann auch in Begutachtung gehen wird.
Bis zur Änderung der rechtlichen Lage sind Flüge mit ferngesteuerten Fluggeräten und Drohnen mit Kameras jedoch unzulässig und könnten im Schadensfall auch versicherungsrechtliche Komplikationen nach sich ziehen.
Mit freundlichen Grüssen
Yours sincerely
Dr. Werner MUELLER
Fachverband der Film- und Musikindustrie
Austrian Association of Film - and Music Industry
Wiedner Hauptstr.63
1045 Vienna
Austria
Tel: +43 (0)5 90900 3010
+43 664 5447258
EMail: [email protected],at
www.filmandmusicaustria.at
Quelle: http://forum.mikrokopter.de/topic-post357086.html
Iss das ein Scherz ???