Nachtflüge in Deutschland

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#21
Es gibt hier, wie immer im Leben, zwei Möglichkeiten, die Sache zu klären. Man kann Paragraphenreiterei betreiben, um genau zu sehen was erlaubt und was verboten ist. Dazu sind die drei Luftgesetze (oben verlinkt) maßgeblich, sollte jeder kennen der im Luftraum unterwegs ist. Diese sind aber hauptsächlich für die Großfliegerei gemacht und damit für uns Modellflieger nicht immer ganz eindeutig. Wir kommen zwar darin vor, manchmal ist die Formulierung aber etwas "unglücklich" oder missverständlich und damit sehr weit auslegbar. Man denke nur an das Märchen der notwendigen "Genehmigung des Grundstückseigentümers", die manche immer einfordern. Diese kommt für Modellflieger im erlaubnisfreien Betrieb im Gesetz so nicht vor. Im konkreten Streitfall, und nur dann, werden also immer Anwälte bemüht werden müssen, um die Rechtslage genau abzuklären. Ohne einen hoffentlich nie passierenden ernsten Vorfall wird nichts geklärt, so ist leider unser Rechtssystem.

Die andere Sichtweise ergibt sich aus Logik und gesundem Menschenverstand. Wenn wir alle vorher über unser Handeln und mögliche Auswirkungen und Beeinträchtigungen für Andere nachdenken, machen wir automatisch alles richtig und brauchen weniger Gesetze. Das setzt aber voraus, dass wir weniger auf unsere höchst persönliche Freiheit und mehr auf das solidarische Miteinander aller setzen, und das ist wohl in der heutigen Gesellschaft nicht mehr so angesagt, leider.

Wenn drummer10 also das nächste Mal seine Copterbeleuchtung ausprobieren will, wird er das lieber nicht mehr in seinem Wohngebiet machen, da sich dort einige dadurch gestört/irritiert fühlen könnten. Er fährt dazu auf die frei Wiese, wo es keinen stört. Und er wird sicher auch nicht GPS-gestützt nachts in 100m Höhe rumfliegen, wenn er weiß dass dort mal der Rettungsflieger vorbeikommt.
 

Olli81

Offizieller GoPro-Händler
Händler
#22
Ich hatte eine solche Diskussion von einiger Zeit mal bei meinem abends (vor Sonnenuntergang) entflogenen Copter mit KK2.0-Board, da meinte der damals zuständige Sachbearbeiter der niedersächsischen Landesluftfahrtbehörde, das Modellflugzeuge (nicht gewerblich genutzte UAS, für die eine Aufstiegserlaubnis relevant ist) nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang geflogen werden dürfen...
 
#23
Nachtflug wird ständig bei unserem örtlichen DMFV-Verein betrieben, zwar nicht FPV dafür mit schnellen Nuris welche auch nur durch LEDs sichtbar sind! Die würden das sicher nicht machen wenns nicht erlaubt wär!
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#24
Frage mal nach, evtl hat der Verein eine Sondergenehmigung, wenn bekannt ist, das an einen Ort sowas betrieben wird, kann sich die Luftfahrt drauf einstellen, Problem ist ja, wenn die Beleuchtung da auftaucht, wo keiner mit Rechnet
 

Mayday

Expert somehow
#25
Na ja *hüstel*: Nur weil es ein "DMFV-Verein" ist, muß das noch lange nix heißen. Die Aussagen des DMFV sind auch nicht immer wasserdicht, nur weil der Verbandsjustitiar einen Kommentar abgibt. Und dann hat die Mitgliedschaft des Vereines damit nicht unbedingt was zu tun.
Aber es gibt durchaus Vereine mit Nachtfluggenehmigung.
 

Buma

Erfahrener Benutzer
#26
Hallo

Man denke nur an das Märchen der notwendigen "Genehmigung des Grundstückseigentümers", die manche immer einfordern
In jedem Märchen steckt ein Stück Wahrheit
wer in ein befriedetes Besitztum eindringt macht sich sowohl starfbar § 123 StGB
 
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FPV1

Banggood

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