Rechtliche Geschichte - Aufnahmen für einen Gutachter

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konus123

Erfahrener Benutzer
#1
moin jungs,
ein Kollege ist an mich herangetreten mit einer frage. der gute hat ein Gutachter Büro und würde gerne aufnahmen von Schadensereignissen (Bilder) mit einem kopter machen, da Übersichtsbilder von oben meist sehr aussagekräftig sind. da er diese Bilder in gutachten einfügt die dann halt gegen (zum teil mal richtig viel) Bezahlung an Kunden gehen, stellte sich die frag der gewerblichkeit. sind das gewerbliche aufnahmen oder nicht. er stellt ja nur die Bilder innerhalb eines Gutachtens zur Verfügung, sprich nicht die Bilder selbst zur Weiterverwendung.
im speziellen geht's darum ob er da eine Aufsteigegenehmigung ( copter unter 5kg) braucht oder nicht. meist sind das aufnahmen von Gebäuden oder Hallen auf privat Geländen.
kennt sich da jemand aus oder hat schon jemand so einen fall gehabt ?
grüsse

Alex
 
#2
Ganz einfach: Nur wenn der Flug "ausschließlich zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung" erfolgt, ist es genehmigungsfreier Modellflug. Wenn das nicht zutrifft, braucht er eine Aufstiegserlaubnis. So steht es in den Luftfahrtgesetzen (Definition Modellflug in LuftVZO §1).

Gruß Jörg
 
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konus123

Erfahrener Benutzer
#3
ok , danke für die Antwort. heißt er braucht die aufstiegsgenemigung. unter 5kg sollte dann die generelle Genehmigung reichen, oder ? über 5kg braucht er dann die einzelgenemigungen, richtig ? sorry wegen der doofen fragen , hab mich mit der geschichte noch garnicht befasst

Alex
 
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