Rechtliche Seite des Filmens (Aufklärung)

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#41
Hi Philipp,
aus dem Wort "Kantone" im Text entnehme ich als Geltungsbereich die Schweiz!
Das solltest Du in einem deutschen Forum deutlicher dazuschreiben!
Hier kann manch User die Dinge mangels heimischen Wissens sonst nicht richtig zuordnen.
Und lesen kann mancher auch nicht richtig ;)

In Deutschland gelten andere Vorschriften, die in einigen Punkten erheblich abweichen!

CU Eddy
ist ja alles schön und gut aber darum geht es hier nicht ;-)
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#42
Unwissenheit ist kein Argument, wenn ich nicht weiß von welchem Grundstück ich starten möchte muss ich den Eigentümer ausfindig machen und fragen und wenn es die Gemeinde ist. Einfach "Keine Ahnung wem das gehört, hier starte ich" ist keine Erlaubnis des Eigentümers.

lg Ferdl
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#44
Ich sehe in dem Video kein Problem - außer für den Eigentümer des Schlößchens...
Schloß Rentweinsdorf ist nun mal ein Teil der Geschichte des Ortes Rentweinsdorf!
Zitat aus Wikipedia:
Das Schloss Rentweinsdorf, erbaut zwischen 1750 und 1762, bildet zusammen mit der gegenüberliegenden Pfarrkirche Heilige Dreifaltigkeit, erbaut zwischen 1597 und 1600, den Mittelpunkt des Marktes Rentweinsdorf.
Somit wird der Besitzer das Interesse der lokalen Öffentlichkeit wohl hinnehmen müssen...
Bei nicht eingefriedeten Wiesengrundstücken kann niemand davon ausgehen, daß das Betreten der Wiese verboten ist.
Mit den Infos aus diesem Thread war es ein Leichtes, das entsprechende Video zu finden!

Seine Privatsphäre mag dem Besitzer ja wichtig sein, aber das Interesse der lokalen Allgemeinheit wird durch dieses Verhalten wohl noch angestachelt...
Das Problem haben auch andere Bewohner von "alten Gemäuern" und "Berühmten Bauwerken" schon kennengelernt!
Fragt mal die Bewohner des Hundertwasserhauses in Wien zu dem Thema...

Gruß
mueckchen
 
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#46
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