Regulierung eines Schadenfalls verursacht durch Zuschauer

mikrokopterpilot

Erfahrener Benutzer
#1
Also kurz zum hergang :

Mr X is versichert.
Mr X hatt die schriftliche genehmigung des grundstücksbesitzers.
Mr X is in keinem gesperrten Luftraum geflogen.

Mr X fliegt gemütlich FPV als ein interessierter zuschauer vorbeikommt, die beiden unterhalten sich, MR X hat einen zuschauermotor, den der zuschauer auch benutzt. Leider reist der beim weglegen des monitors so stark an den kabeln das die Bodenstation von Mr X umfällt (stativ...).

Schaden: 1x Kopter ca 1200€ _materialwert_ , 1x Helixantenne 50€

Mr X hat sich die Personalien von dem Zuschauer aufschreiben lassen.

Wie macht man nun weiter? Zahlt das die Haftpflicht vom Zuschauer?
 

Felias

Erfahrener Benutzer
#4
RE: ohje...

Argh, vor sowas hab ich jedes Mal Panik. Mein Beileid :-(

Und ja, das sollte über die Haftpflicht vom Zuschauer gehen.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#5
Auf jeden Fall kann nur der Zuschauer Haftbar gemacht werden
die HF sollte zahlen, wird aber sicher erst mal anfragen, ob das Stativ Stand sicher aufgestellt war.
 
#6
Erst einmal müssen wir unterscheiden zwischen HAFTUNG des Zuschauers und DECKUNG des SChadens durch die Versicherung !

Der Zuschauer haftet für sein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten. Soweit,sogut: wenn ich der Zuschauer bin, bestreite ich meine Haftung ung wende zumindest ein Mitverschulden des Modellfliegers ein, weil ich z.B. dieGefahrenlage nicht richtig erkennen konnte, sichtlich unerfahren oder über Einladung des Fliegers beim Betrieb (unter seiner Anleitung!) geflogen bin. Der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt!
Selbst wenn man (volle oder Teil-) HAFTUNG des Zuschauers unterstellt, wird wahrscheinlich die VERSICHERUNG auf Grund der Versicherungsbedingungen keine Leistung erbringen: im Bereich der Haftpflichtversicherung (deckt Schäden DRITTER!) besteht in den meisten Verträgen die sogenannte Benützungs-, Tätigkeits- oder Verwahrungsklausel, die Schäden an Sachen ausschließt, die ich gerade verwende - weil man einfach auf diese Sachen besonders aufpassen muß ! Nur wenn der Zuschauer an den fremden Sachen überhaupt nicht "tätig geworden ist", könnte Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Zuschauers bestehen.
Sachversicherung:
Das wäre eine "Kaskoversicherung" des Equipments. Ob einesolche besteht, wäre festzustellen. Die zahlt unabhängig vom Verschulden des Zuschauers und regressiert möglicherweise bei ihm. Achtung: keine Deckung unter Umständen, wenn "grobe Fahrlässigkeit" vom Versicherer eingewandt wird!
Ja, Haftung und Deckung sind ein Kreuz !
Schadenfälle möglichst vermeiden !
LG
alfred
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#7
mindesten 10 Zeichen
 
Zuletzt bearbeitet:
#8
Natürlich ist der genaue Sachverhalt festzustellen: ich habe unterstellt, daß der Zuschauer "tätig wird" indem er den Monitor hält -, Zitat:"Zuschauer benützt" ! - Kabel richtet etc. und dann die ganze Anlage umreißt, sodass das Modell "abstürzt".
Nach der Judikatur erstreckt sich die "Tätigkeit" auf die GANZE Anlage, auch wenn ich nur an einem kleineren Teil tatsächlich tätig geworden bin ("Expansionsentscheidung"- ich werde nur am Steuerungsmodul tätig, das weit weg liegende Expansionsgefäß zerreißt es ---> keine Deckung aus der Haftpflicht!
Aber Frage: wie stellt sich der Zuschauer zur Sache? Adresse aufschreiben ist zu wenig ! Macht er Schadenmeldung, ist er schuldeinsichtig? Auch wenn er aus eigener Tasche zahlen soll?

Schicke wegen Details PN !
lg
alfred
 

-Jonas-

Neuer Benutzer
#10
Hi,

Geändert

Wurde Oben schon gesagt und ich hatte es überlesen!
Will den Wind nicht weiter schüren!

Das Glück ist mit den .....^^

Grüße

Jonas
 

rubberduck

Erfahrener Benutzer
#11
Alfred hat gesagt.:
Erst einmal müssen wir unterscheiden zwischen HAFTUNG des Zuschauers und DECKUNG des SChadens durch die Versicherung !

Der Zuschauer haftet für sein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten.
LG
alfred
Wieso hat der Zuschauer sich rechtswidrig verhalten?
Zuschauen ist jedem erlaubt.
Das er dabei im Kabel hängen geblieben ist, ist nunmal Pech.

Aber dabei gleich von Schuld zu reden ? Der Modellpilot musste den Zuschauer bitten etwas zurückzubleiben, weil dort sein Equipment aufgebaut ist. Hat er das nicht gemacht, trifft den Zuschauer keine Schuld.
 
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