Rheinland Pfalz: keine Genehmigung notwendig?

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Peter Pan

Phantomisiert
#21
Hilfen zu der Karte findest du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/ICAO-Karte

ist auch schon mal da diskutiert worden:
http://forum.mikrokopter.de/topic-post79450.html

Hier hat`s auch eine Lösung:
http://www.skyfool.de/luftraeume/

Du musst wissen oder erkennen, wo der kontrollierte Luftraum beginnt. In Deutschland spätestens in 2500ft über dem Erdboden, es sei denn, es ist etwas Anderes eingetragen. Das könnte eine Kontrollzone sein, die bereits am Boden beginnt und als blau gestrichelter Linie umrandeter, rosafarbener Kasten dargestellt wird. Da gilt es aufzupassen und sich Gedanken über eine Genehmigung zu machen.
So weit meine nicht maßgebliche Meinung. Ansonsten hilft Tante google auch.
PP
 

Peter Pan

Phantomisiert
#22
PeterPan kannst du noch kurz erklären, wie man die Karte von DFS zu lesen hat
Um Bremen herum habe ich viele Warnmeldungen, 90% beziehen sich auf Windkraftanlagen, ist klar das die im Bemannten Flug als Gebiete mit nicht geeigneten Luftraum marktiert sind, da die Warngrenze so Groß ist, ist damit ganz Bremen abgedeckt, wirkliche Flugverbot sehe ich da aber nicht
Davon abgesehen, ist Köln auf der Karte sogar völlig Frei von Warnungen
Schau mal hier, eine ganz gute Erklärung: http://www.mikrokopter.de/ucwiki/LuftRaum

Nur geht das mit dem Tower nicht so einfach wie dort beschrieben. Denn deine erste Genehmigung holst du dir erst mal bei der DFS ab. Tower haben keine "Nummer" die man einfach mal findet im Netz und anruft. Du bekommst gesagt wo du anrufen musst...

Ich denke denen gehts mehr um das einbinden ihrer Karten über die API.
Das sind openmaps, die software ist kostenlos und frei erhältlich.
Ich will mal nicht hoffen das sich jemand wegen einem Screenshot aufreggt.
Freundlich gemeint; die meinen das so wie sie es schreiben. ;)

PP
 
Zuletzt bearbeitet:

Mayday

Expert somehow
#23
Ich denke auch mal, daß einige Begriffe gerne mal durcheinandergewirbelt werden, genauso Verständlichkeiten...
Der "Tower" ist die DFS in den meisten Fällen. Eine Genehmigung muß nicht zwingend schriftlich vorliegen, wenn im Ermessen des Leitenden eine Genehmigung erteilt wird. Man sollte sich als kleiner Prvathobbyspaßflieger aber davor zurückhalten, dauernd mal eben anzurufen und eine Freigabe einzuholen. Ansonsten: Anmelden, schriftlich festlegen lassen und dann nach Anruf fliegen gehen. Viel Glück dabei!
Das Luftfahrtbundesamt erteilt mal gar keine Genehmigungen, die uns berühren würden. Das machen die Landesluftfahrtbehörden. Und dann gibt es noch, wie ja oben schon erwähnt wurde, die nette DFS, die bei anständiger Anfrage auch gerne Auskunft erteilt. Auch zu den Orten auf der Karte, die offensichtlich weder Flughafen/Kontrollzone noch Freiflugbereitzone (...) sind.
 

Peter Pan

Phantomisiert
#24
Total einfach: wo bitte hast du denn die Telefonnummer des Towers her? Suche im Netz? Vergeblich..., da kannst du lange suchen.

Ganz einfache Antwort: die kriegst du erst, wenn du dich erstmalig schriftlich bei der DFS gemeldet hast um einen Flug anzumelden.

PP
 

Fliegergruss

... sieht alles
#25
Eine Einzelfreigabe für einen Modellflug im kontrollierten Luftraum ( ... und der beginnt sehr oft bereits in 304m über Grund) kann man telefonisch bei dem jeweils für den Sektor zuständigen DFS-Center beantragen.

Berlin: Tel. 030 / 6951-0
Bremen: Tel. 0421 / 5372-0
Langen: Tel. 06103 / 707-0
München: Tel. 089 / 9780-0

Schon mal versucht? :)
 

Peter Pan

Phantomisiert
#27
Die gewerbliche Fliegerei in RLP ist auch klar geregelt. Man muss eine Allgemeine Aufstiegserlaubnis haben, die man beim zuständigen Landesbetrieb Mobilität beantragen muss. Die Allgemeine Aufstiegserlaubnis gibt es nur, wenn man keine Straßen und Wassrstraßen überfliegt und ein Aufstiegsgewicht von unter 5KG hat. Ansonsten muss jeder Flug einzeln drei Wochen vor dem Flug beantragt werden. Gewerblich sind Flüge oft auch dann, wenn man dem Freund nur mal einen Gefallen tun will und das Haus fotografiert... das wird also sehr weit ausgelegt.

Im Unterschied zu NRW erkennt RLP die Allgemeine Aufstiegserlaubnis eines anderen Bundeslandes nicht an.
Ebenso sind die Auskünfte, die eingeholt werden, in RLP deutlich umfangreicher, eine Datenschutzerklärung muss urschriftlich einegreicht werden.

Zu dem ist bei jedem Flug die genehmigende Stelle, also der Landesbetrieb Mobilität vorab schriftlich über den Aufstieg zu informieren, das zuständige Ordnungsamt ebenso und die örtl. Polizeidienststelle.


Die Behörde fordert für einen Antrag folgende Informationen/Unterlagen:

Folgende Angaben bzw. Unterlagen sind dem Antrag –sofern diese noch nicht vorgelegt wurde- beizufügen:

-Bei natürlichen Personen: Name, Geburtsort und –datum und Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers (Anmerkung: Steuerer kann nur Antragsteller sein),

-Bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts: Firmensitz sowie Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und –ort des gesetzlichen Vertreters und aller von ihm bevollmächtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Steuerer von der Erlaubnis Gebrauch machen sollen. Zusätzlich ist der Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht ein Auszug aus dem Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister vorzulegen.

-Angabe des Zweck des Betriebs des unbemannten Luftfahrtsystems (z.B. Erstellung von Luftbildaufnahmen von Immobilien, Befliegung von Steilhängen an Bahnhängen etc.),

-Angabe der max. Gesamtmasse des unbemannten Luftfahrtsystems incl. Lasten (z.B. Kamera) und dessen Antriebsart,

-Angabe des Herstellers, Typ des unbemannten Luftfahrtsystems (Gerätebeschreibung des unbemannten Luftfahrtsystems beifügen),

-Angabe der Steuerung und genutzten Frequenz,

-Angaben der Namen der Steuerer, Geburtsort und –datum, Anschrift und Telefonnummer der Steuerer,

-Angabe, ob eine weitere Person (zweite Person) bei Betrieb des unbemannten Luftfahrtsystems anwesend ist, ggfs. zur Luftraumbeobachtung (*keine Pflichtangabe),

-Angabe, ob es sich bei den v.g. Steuerer um Mitarbeiter der antragstellenden Firma handelt,

-Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden nach §§ 37 Abs. 1a), 43 LuftVG Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes (Anlage anbei), diese ist jedoch per Post oder per Telefax 06543/5088-00 an uns zu richten.

Evtl. ist die Vorlage weitere Angaben und Unterlagen erforderlich.

Sofern die Erteilung einer Allgemeinerlaubnis für den von Ihnen beabsichtigten Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems nicht in Betracht kommen sollte (z.B. mit einer Gesamtmasse über 5 kg, Überflug Wasserstraßen, Straßen), bleibt es Ihnen unbenommen einen Antrag auf Erteilung einer Einzelaufstiegserlaubnis an uns zu richten.


Link: http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Modellflieger/

Kosten:
Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystems richtet sich nach den §§ 1 und 2 LuftKostV i.V.m. Abschnitt VI Nr. 16 a) des Gebührenverzeichnisses. Je nach Verwaltungsaufwand kann von der Luftfahrtbehörde hierfür eine Gebühr zwischen 30,00 EUR und 500,00 EUR erhoben werden. Im Regelfall betragen die Gebühren für die Erteilung einer Einzelaufstiegserlaubnis zwischen 80,00 EUR und 120,00 EUR. Hinzu können ggfs. noch Gebühren für die Beteiligung anderer Behörden kommen. Für die Erteilung einer befristeten Allgemeinerlaubnis für den Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems werden die Gebühren im Regelfall 200,00 EUR betragen.
Wie in allen Dienststellen die ich bislang befragt habe, war auch die Dame in RLP sehr freundlich, kompetent und hilfsbereit.

Mit meiner Arbeit als Journalist falle ich leider nunmal direkt unter die "Gewerblichen" und habe glücklicherweise auf M. Heck gehört und bin unter 5KG Abhebegewicht mit meinem Stein-Nexacopter V2 geblieben. Sonst würde meine Fliegerei richtig teuer, nicht nur in RLP und NRW.

Grüße vom Dom,
PP
 
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