Nach einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2005 gibt es unter gewissen Umständen die Möglichkeit, die Auftragsbestätigung bei falschen Preisauszeichnungen wegen Irrtums anzufechten. Es ist aber zu beachten, dass es sich dabei nur um Druck- oder Schreibfehler oder technisch bedingte Übermittlungsfehler handeln darf. Beruht der Fehler dagegen auf einem Kalkulationsirrtum oder ist der Preis aus einer veralteten Liste übernommen worden, liegt kein Grund zur Anfechtung vor. Bei einem „versehentlichen“ Vertragsschluss muss die Anfechtung unverzüglich erfolgen, d.h. sofort nach Bemerken des Irrtums. Eine Anfechtung erst nach drei Wochen ist auf jeden Fall zu spät (LG Bonn). Wird die Auftragsbestätigung nach Bekanntwerden des Irrtums abgeschickt, so ist eine Anfechtung nicht mehr möglich. Dies entschied das AG Fürth und verurteilte Quelle zur Lieferung zweier Fernseher für einen Preis von 199 € anstatt 1.999,99 €.
Müsste ja bald in den Versand gehen. Angebot ist mittlerweile schon seit 3 Wochen bei Amazon drin. Bei Vergleichsportalen bekommt man das Auto übrigens noch immer für günstige 386,99 €. ^^ Gibt ne nette Ersparnis von 91 %. https://www.idealo.de/preisvergleich/Typ/4944258034133.html
Erinnert mich an die Werbeaktionen von Conrad, Voelkner und Co - da fallen auch dauernd irgendwelche Systeme aus. Ist schon schwierig, die IT zu bändigen ...