Schutzzonen um kleine Flughäfen

Tiggr

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#1
Hiho!

Ich will hier keinen Flamewar auslösen, aber ich brauch mal Hilfe. Ich bin einfach unsicher was ich darf, und was vernünftig ist.

Ich war heute mal wieder mit meinem Drachen unterwegs um Luftbilder zu machen. Ausgesucht hatte ich mir den Hessenpark bei Neu Anspach in Hessen. Die Erlaubnis vom Betreiber des Hessenparks hatte ich mir eingeholt.

Mir war auch der kleine Segelflughafen (Flugplatz Anspach-Taunus) in der Nähe vorher aufgefallen. Aber ich hatte auf GoogleMaps den Eindruck, dass er ein ganzes Stück weg ist, und hab in der entsprechenden Karte auch kein Schutzgebiet um den Flughafen gefunden.

Vor Ort kamen mir die Segelflieger beim Windenstart und Schleppstart ziemlich nah vor. Ein Segelflieger hat auch ziemlich niedrig über meinem Drachen gekreist, war mir echt nicht geheuer.

Ich hab dann erstmal als Konsequenz nur wenig Leine gegeben, und nach geschätzten 40-50m Leine nicht weiter Leine gegeben.

Jetzt meine Fragen, an die, die sich mit sowas auskennen, und auch die entsprechenden Karten verstehen.

1.) Ganz konkret: Darf ich im Hessenpark unter dem Aspekt des nahen Segelflughafens Drachen steigen lassen?

2.) Wenn ja: Wie hoch?

3.) Wenn es legal ist, ist es noch nicht unbedingt vernünftig! Falls ich damit jemanden gefährte, dann lass ich das! Also: Ist es auch OK, da einen Drachen steigen zu lassen, wenn es erlaubt ist?

Tschüss
Tiggr (aka Marcus)
 

Tiggr

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#2
Hiho und Mist!

Hab's gefunden:

§ 15a Verbotene Nutzung des Luftraums

(1) In einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen sind folgende Arten der Nutzung des Luftraums verboten:
1.
das Steigenlassen von Drachen und Kinderballonen oder das Betreiben von Schirmdrachen[...]
Und laut GoogleMaps ist der Abstand zu klein... :-(

Schade, damit war das der erste und letzte Ausflug dorthin!

:-(

Tschüss
Tiggr (aka Marcus)
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#3
Kann uU teuer werden: §15a LuftVO

Ausserdem steht zu bezweifeln, dass die aktuellen Daten der käuflich zu erwerbenen ICAO-Karten irgendwo im Internet zur Verfügung stehen.

CU Eddy
 

Tiggr

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#5
Hi Jörg!

Genau da hatte ich auch nachgesehen, und nichts gefunden!

Ich hatte auch den Abstand zum Flugplatz nur geschätzt und nicht mit GoogleEarth gemessen! Und mich deutlich verschätzt! :-(

Gut, dass ich tief geblieben bin!

Jedenfalls ist das Gelände für mich damit Tabu und gestorben!

Steinigt mich jetzt bitte nicht, war ja "nur" ein Fehler in der Einschätzung des Abstandes, und kein Mutwillen! Ich mach's jedenfalls nicht wieder!

Tschüss
Tiggr (aka Marcus)
 

Mayday

Expert somehow
#6
Erst mal immer mit der Ruhe.
Ist da ein Flugplatz, Verkehrslandeplatz, ein Bedarfslandplatz...? Teuer kann es immer werden. Andererseits dürfen die großen auch nicht wildwest über Menschenansammlungen hinweg fliegen/landen.
Wenn in der Karte nichts steht, dann geh doch mal zum Platz und frag dort nach, wie der Platz eingetragen ist. Laß Dir keinen erzählen von Wichtigtuern; i.d.R. kannst Du davon ausgehen, daß deren (Flugleiter, BvD...) Zuständigkeit an der Platzgrenze und über dem Gras endet. Die halten sich gerne für Fluglotsen. Aber dann weißt Du, wie es sich verhält!

Wenn kein Flugplatz oder mehr: Bei bis zu 150m sehe ich kein Problem. Wenn Dir 50m reichen, umso besser.

Ob es schlau ist, bleibt Dir überlassen (keinen Ahnung von Deinem Hobby). Aber so einfach mit der Definition "Flugplatz" ist es nicht.
Ansonsten schadet auch ein Anruf bei der Landesluftfahrtbehörde nicht. Mit etwas Glück hat man mal einen kompetenten Beamten an der Strippe... ;-)
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#7
Kann passieren.
Wenn Du es mutwillig gemacht hättest, dann hättest Du es ja vorher gewusst und nicht hier hinterher noch nachgefragt ;-)

CU Eddy
 
FPV1

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