Mich hat interessiert was sagt die Versicherung dazu. Heute hab ich eine Antwort bekommen:
Sehr geehrter Herr ?????????,
In der Vergangenheit war das Fernmeldetechnische Zentralamt (FTZ)
zuständig für unsere Fernsteuerung. Es gab aufwändige Typprüfungen und
nach deren erfolgreichem Bestehen eine FTZ Prüfnummer. Jede Änderung an
typgeprüften Geräten war verboten.
Seit einigen Jahren ist dieses Verfahren abgeschafft worden. Heute darf
ein Fernsteuersender beliebig umgebaut werden, solange er die
vorgeschriebenen Parameter einhält. Der Hersteller bzw. der
"Inverkehrbringer" muß eine Konformitätserklärung zur Verfügung stellen,
aus der hervorgeht, daß der Sender alle Vorschriften einhält.
Mitarbeitern der Bundesnetzagentur muß auf Verlangen diese Erklärung
vorgewiesen werden.
Wenn Sie für Ihr Sendegerät eine Konformitätserklärung haben und das
Gerät auch nach einem Umbau dieser Erklärung entspricht, gibt es keine
Einwände seitens der Bundesnetzagentur.
Auch die Versicherung wird keine Einwände haben, wenn der umgebaute
Sender die Vorgaben der Konformitätserklärung erfüllt. Wie eine korrekte
Konformitätserklärung beschaffen sein muß, sehen Sie hier:
www.emig-rc.de
Mit freundlichen Grüßen,
Dieter ??????????
Fachreferent für Funk im DMFV