Startgenehmigung vom Bürgermeister

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

funfex

Erfahrener Benutzer
#21
Und nochmals: bei <5kg braucht man keine Aufstiegserlaubnis - vorausgesetzt dass man nicht in einem gesperrten Luftraum fliegen will (und bevor jetzt wieder ein Oberschlauer seinen Zeigefinger hebt: das gilt nicht nur für den Bereich um Flughäfen, sondern auch für Flüge im kontrollierten Luftraum -> siehe der Artikel)
Nur das kein Missverständnis entsteht: In kontrolliertem Luftraum und innerhalb eines 1,5km Radius um Flugplätze ist JEGLICHER Modellflug verboten. Auch der unter 5kg.
Steht in der Quelle auch so drin.
Die fassen das bis auf ein paar kleine Fehler bei den Luftraumbezeichnungen gut zusammen. Danke für den Link.

Wenn ich manntragend im Endanflug einen 700er Rex sehen würde und die Polizei den dann erwischt, wirds RICHTIG teuer.

Praktisch könnte man den Tower anrufen.... Und der Verein hier im Dorf brauchte auch eine Erlaubnis für Modelle UNTER 5kg, weil die in der Kontrollzone liegen.
 

silberkorn

Erfahrener Benutzer
#22
Privatgrundstueck: Genehmigung des Eigentuemers zum betreten zum Zwecke des Modellflugs erforderlich.
Das ist so pauschal nicht richtig. Das hängt von Landesgesetzen ab. In SH zum Beispiel brauch ich eine Genehmigung des Grundbesitzer (wenn Privatbesitz) da sich das Betretungsrecht in der freien Landschaft auf Wege beschränkt.

In BW zum Beispiel darf ich nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen zum Zwecke der Erholung (und das schließt in BW Ski- und Schlittenfahren mit ein), immer betreten, auch wenn sie privat sind. Ich darf in BW sogar landwirtschaftlich genutzte Flächen betreten, außerhalb der Nutzzeit.

Das heisst in BW brauche ich keine Genehmigung des Grundbesitzer. Er muss das betreten zulassen.
Man muss in den jeweiligen Landes Naturschutzgesetzen schauen wie es aussieht.

Quelle: http://www.naturschutzrecht-online....ung/4-inhalt-und-grenzen-des-betretungsrechts

Als Beispiel: Landesnaturschutzgesetz BW Paragraph 52.

http://www.landesrecht-bw.de/jporta...c=yes&doc.id=jlr-NatSchGBW2005pP51#focuspoint
 
Zuletzt bearbeitet:

DerKlotz74

Erfahrener Benutzer
#23
Hallo Leute,

danke für eure ganzen Antworten. Nach alledem kann ich zusammen fassen:

1. Hexakopter mit einem Startgewicht < 5kg, somit erlaubnisfreie Nutzung des Luftraums § 16 LuftVO
2. gesunder Menschenverstand
3. Modellflugversicherung
4. Entfernung zum nächsten Flughafen > 1,5km
5. Erlaubnis vom Grundstücksbesitzer zum Starten vorhanden, sofern es in dem jeweiligen Bundesland gefordert wird (z.B. BW) oder Start in öffentlichem Raum, wo Modellflug nicht explizit verboten ist
6. kein Start/Flug im kontrolliertem Luftraum ohne Starterlaubnis
7. kein Start/Flug im gesperrten Luftraum (z.B. bei mir in der Nähe ums AKW)
8. falls FPV dann mit Spotter/LS
9. kein Flug in Naturschutzgebieten
10. genügend Akkus

= Happy Flying und du bist versichert

ICAO Karten wie hier http://fpv-community.de/showthread.php?33360-Finden-von-Luftraum-Informationen

Gutes Video Flughöhen/kontrollierter Luftraum http://www.youtube.com/watch?v=RmIMVl2qkI4

Erklärung ICAO Karte
http://www.raketenmodellbau.org/forum?action=viewthread&threadid=3799&page=1
 
Zuletzt bearbeitet:

Galileo

Neuer Benutzer
#27
Meiner Auffassung nach braucht man, wenn man unter 5 kg Abfluggewicht bleibt und von öffentlichem Grund startet keine extra Genehmigung. Solange am fraglichen Ort Modellfliegen nicht verboten ist.
silberkorn hat Recht, und ich kann es beweisen: :)

Bundesrat Drucksache 668/06: Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Ist die Quelle gut genug? :rolleyes: Ok, da steht auf Seite 21 im 3. Abschnitt

§ 25 LuftVG erfasst nur solche Luftfahrzeuge, für die es genehmigte Flugplätze gibt. Dies trifft auf die in § 15a und § 16 genannten Luftfahrzeuge nicht zu. Der Begriff des Flugplatzes wird in § 6 Abs. 1 LuftVG definiert. Flugplätze sind demnach Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände. Weitere Flugplätze kennt das Luftverkehrsgesetz nicht. So gibt es keine Drachen-, Flugmodell - und Raketenflugplätze. Deshalb gelten der Flugplatzzwang und die in § 25 vorgesehene Erlaubnispflicht für die in § 15a und 16 genannten Luftfahrzeuge grundsätzlich nicht. [...]
Falls es jemand nicht verstanden hat: In § 16 LuftVO geht es unter anderem um Flugmodelle. Für Flugmodelle gibt es keine "für sie genehmigten Flugplätze" im Sinne des LuftVG. Auch ein Modellfluggelände mit Aufstiegsgenehmigung ist luftrechtlich KEIN Flugplatz. Was ein Flugplatz ist, ist von von der LuftVZO und dem LuftVG klar geregelt, Modellfluggelände gehören nicht dazu. Da es also keine Flugmodell-Flugplätze gibt, werden Flugmodelle (und zwar alle Arten von Flugmodellen) vom § 25 nicht erfaßt.

Also zum Mitschreiben: Das folgende Gesetz gilt NICHT für Flugmodelle:
LuftVG § 25
(1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.
Soweit also natur- und landschaftsrechtlich das Betreten einer Fläche zwecks Sport und Erholung allgemein erlaubt ist kann man dort auch erlaubnisfreie Modelle bis 5 kg starten und landen, ohne irgend eine Genehmigung einzuholen.

Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG § 59 (ff):
§ 59 Betreten der freien Landschaft

(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

Ferner gibt es Landesnaturschutzgesetze, für BW zum Beispiel NNatschG § 51 (ff):
§ 51 Betreten der freien Landschaft

(1) Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

(2) Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft, nicht jedoch das unerlaubte Zelten, Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern.
Soweit der Flugmodellsport also natur- und landschaftsverträglich durchgeführt wird ist er ebenfalls grundsätzlich erlaubt (zumindest in BW).

Diese Gesetze gelten unabhängig davon, wem das Gelände gehört. Sie gelten natürlich nicht auf eingefriedeten Grundstücken, aber dort fliegt (bzw. startet und landet) man ja nicht.

Im Übrigen verweise ich auf die Diskussion bei RC-Network.
 
Zuletzt bearbeitet:

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#28
Es sind seit über 30 Jahren genügend Regeln und Gesetze vorhanden.
Wer es nicht versteht, die auch zu verstehen und einfach danach zu handeln,
der braucht halt noch mehr Regeln und Genehmigungen für die Regeln und
am besten noch eine Genehmigung zum Lesen und Verstehen und Selberdenken.
Infos gibt es überall genug.

Ihr werdet den Leuten nur lästig, wenn Ihr für etwas Genehmigungsfreies eine
Genehmigung haben wollt.

Das führt dann zB dazu:
http://fpv-community.de/showthread....-nur-noch-auf-Vereinspl%E4tzen-!-Bitte-lesen!

Bei solchen Diskussionen erwarte ich gar nicht, dass das jeder versteht!

Aber ich habe dieser Tage eine schöne Sig gelesen:
Intelligenz macht mir keine Angst, Blödheit schon eher.

Auch eine Genehmigung macht Euch und Eure Modelle nicht sicherer...
Dazu müssen die Prioritäten auf Lernfähigkeit und -willen liegen.
Und nicht auf Oberwichtigleutelöchernundalleszerreden...

CU Eddy
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#30
Um Sicherer geht es wohl kaum, sondern einfach um mal zu wissen, was ist erlaubt, und was nicht, und wenn es erlaubt ist, worauf kann man es stützen, wenn einer rumschreit
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#31
Um Sicherer geht es wohl kaum, sondern einfach um mal zu wissen, was ist erlaubt, und was nicht, und wenn es erlaubt ist, worauf kann man es stützen, wenn einer rumschreit
Hmm!
Wahlsprüche in den deutschen Verwaltungen und Ämtern:
1. Zuerst Zuständigkeit prüfen mit dem Ziel, möglichst nicht zuständig zu sein!
2. Keine rechtsverbindlichen Antworten und Auskünfte geben!

Und Du glaubst jetzt echt, dass ein BM zu so einer Sache verbindliche/verpflichtende
Rechtsauskunft gibt?? Schau Dir die BM doch mal an. Das sind Politiker, keine
Rechtsgelehrten für Luftrecht. Die haben es am Boden schon schwer genug. Die MÜSSEN,
mangels Wissen, eine solche Frage schon delegieren. Schon sind min. 2 Leutz damit
beschäftigt.

Du wirst bei einem BM und Mitarbeitern nicht mehr Wissen voraussetzen können, als
bei den "Fachleuten" hier im Forum.

Ich glaube eher, dass weitere Anfragen durch ein generelles (evtl. rechtlich fragwürdiges)
Verbot einfach unterbunden werden. Sowas kostet nur Zeit. Golfspielen ist bestimmt
wichtiger...

CU Eddy
 
Zuletzt bearbeitet:

DerKlotz74

Erfahrener Benutzer
#32
Als ich das Thema gestartet habe, war ich trotz längerer Recherche sicher unseren BM um eine Startgenehmigung auf Gemeindegebiet bitten zu müssen. Mir ging es immer in der Hauptsache um den Versicherungsfall.
Durch eure ganzen Beiträge inspiriert - auch wenn es in der Vergangenheit wiederholt wiederholt wiederholt wurde - bin ich NICHT wieder bei irgendwelchen Amtsträgern vorstellig geworden, sondern fliege einfach nach meinem 10 Punkte-Plan (Post #23) und hab Spaß dabei.

Heiko
 

Galileo

Neuer Benutzer
#33
sondern fliege einfach nach meinem 10 Punkte-Plan (Post #23)
Und was meinst du mit "Erlaubnis vom Grundstücksbesitzer" Punkt 5?
5. Erlaubnis vom Grundstücksbesitzer zum Starten vorhanden, sofern es in dem jeweiligen Bundesland gefordert wird (z.B. BW) oder Start in öffentlichem Raum, wo Modellflug nicht explizit verboten ist
Gerade in BW ist das doch im NNatSchG alles geregelt (s.o.).
 

DerKlotz74

Erfahrener Benutzer
#34
Und was meinst du mit "Erlaubnis vom Grundstücksbesitzer" Punkt 5?


Gerade in BW ist das doch im NNatSchG alles geregelt (s.o.).
Den Punkt habe ich aus Post 22 falsch übernommen. Werde ich ändern. Ich selber komme aus Schleswig-Holstein...

Edit: Kann Post 23 nicht mehr ändern
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten