danke für dein Verständnis
Also wenn ich manche Beiträge hier so lese, dann glaube ich echt im falschen Film zu sein. Mal unterstellt, dass in der verlinkten Auktion nichts nachträglich geändert wurde:
Der Verkäufer hat explizit darauf hingewiesen, dass kein Versand angeboten wird und dass damit nur Abholung möglich ist. Wieso und warum ist seine Sache, da muss er niemandem Rechenschaft ablegen. Genau deshalb dürfte der Flieger auch so billig gewesen sein, es war halt in dem Moment niemand in der Nähe, der Interesse hat und auch abholen kann. Die beauftragte Abholung ist übrigens auch ein Versand, weil der Verkäufer schließlich das Verpackungsproblem am Hals hat.
Mit einem Höchstgebot kommt bei ebay ein rechtsgültiger Vertrag zustande, und zwar zu den Bedingungen des Verkäufers. Diese hat der Bieter mit seinem Gebot anerkannt. Jetzt im Nachhinein über Versand zu lamentieren ist restlos daneben. Da bereits bei Gebotsabgabe klar gewesen ist, dass eine Abholung mal eben wohl nicht klappt, wäre es wohl das Mindeste gewesen, über Dinge wir beauftragte Abholung VOR Abgabe des Gebots mit dem Verkäufer zu klären. Ich halte es da wie flatpro, wenn mir einer so dämlich daher käme, würde ich eine Frist zur Abholung setzen und nach deren Verstreichen anfallende Kosten geltend machen. Ende der Durchsage.
P.S. Nie im Leben wird Paypal in dem Fall auch nur einen Cent erstatten, die Sachelage ist, keine nachträglichen Änderungen im Angebot vorausgesetzt, absolut eindeutig.
Der Verkäufer hat explizit darauf hingewiesen, dass kein Versand angeboten wird und dass damit nur Abholung möglich ist. Wieso und warum ist seine Sache, da muss er niemandem Rechenschaft ablegen. Genau deshalb dürfte der Flieger auch so billig gewesen sein, es war halt in dem Moment niemand in der Nähe, der Interesse hat und auch abholen kann. Die beauftragte Abholung ist übrigens auch ein Versand, weil der Verkäufer schließlich das Verpackungsproblem am Hals hat.
Mit einem Höchstgebot kommt bei ebay ein rechtsgültiger Vertrag zustande, und zwar zu den Bedingungen des Verkäufers. Diese hat der Bieter mit seinem Gebot anerkannt. Jetzt im Nachhinein über Versand zu lamentieren ist restlos daneben. Da bereits bei Gebotsabgabe klar gewesen ist, dass eine Abholung mal eben wohl nicht klappt, wäre es wohl das Mindeste gewesen, über Dinge wir beauftragte Abholung VOR Abgabe des Gebots mit dem Verkäufer zu klären. Ich halte es da wie flatpro, wenn mir einer so dämlich daher käme, würde ich eine Frist zur Abholung setzen und nach deren Verstreichen anfallende Kosten geltend machen. Ende der Durchsage.
P.S. Nie im Leben wird Paypal in dem Fall auch nur einen Cent erstatten, die Sachelage ist, keine nachträglichen Änderungen im Angebot vorausgesetzt, absolut eindeutig.