Versicherung Flugmodelle Österreich?

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rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#21
O.K. ; die 50 hat tatsächlich drei Nullen mehr als ich es (ehrlich) glauben kann. Ist aber so, und damit mit der Sonderaufstiegserlaubnis auch einleuchtender.
Das Kleingedruckte hast du auch drine, nur eben wo anders. Auch du hast keine Narrenfreiheit, das macht kein an Profit interessierter Anbieter, Versicherungen versuchen sich rauszuwinden wo es nur geht. Mit Grauzone meine ich das FPV, deine Sender(Video und RC), Spotter und die Lehrer Schüler-Verbindung.
Immer alles rechtlich erlaubt, CE-Zeichen echt?, nix dran verändert?
Mit dem "nur im Verein" hast du aber nicht recht, mit der von mir abgeschlossenen Zusatzversicherung darf ich überall fliegen.
(nur eben nicht echtes FPV),
aaaber:
"der werfe den ersten Stein, der ohne Schuld" , sagte der Weltverbesserer schon vor 2000 Jahren.
Oder besser gesagt, derjenige der FPV nach den geltenden Spielregeln betreibt.
 
#22
Also die ganze Thematik "Versicherung" wurde doch schon zum x-ten mal durchgekaut !

1.) Es ist Österreich und Deutschland zu unterscheiden, weil verschiedene Gesetzeslage, z.B. in BRD "Aufstiegserlaubnis" erforderlich, in Ö. "nicht" !
2.) spezielle Haftpflichversicherung "für Modellflug" zu empfehlen, mit möglichst hoher Deckungssumme ( der teufel schläft nicht !)
3.) Nicht bloß auf die Versprechungen des Versicherungsvertreters glauben !----> Gesetze sind zu beachten !
4.) auf "Kleingedrucktes" achten, sowohl in den Versicherungsbedingungen (Stichwort Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles"-- alles was man BEWUSST gegen die Gesetzeslage in Kauf nimmt, macht den Versicherer leistungsfrei!
5.) FPV Flug kennen die mesiten Versicherungsreferenten nicht, bzw. ist die Tatsache, dass es fast keine Schadenfälle bzw. Deckungsablehnungen gibt, nicht der Beweis dafür, dass ALLLES erlaubt ist ! Sobald der Unfall polizeilich aufgenommen oder größeren Ausmaßes ist, wird man in die Tiefe gehen !

Sowiet in Kürze und vereinfacht ausgedrückt !
Bei Spezialfragen PIN benutzen und nicht "breit diskutieren" !
Es kommt immer auf den Einzelfall an - und was man gemeldet hat !

lg
alfred
 

flatpro

Citius, altius, fortius
#23
@rc jochen ich gebs auf forder dir doch mal die Unterlagen an bevor du hier behauptungen aufstellst. Ich habe mir von 5 verschieden Versicherungen alles angefordert und Prüfen lassen - eben weil ich ein Gesetztes verdreher bin aber kannst ja jetzt weiter machen ...
 

savyfunkt

Erfahrener Benutzer
#24
@Alfred
Aber wo kann ich da nachlesen, in welchem Gesetz? Also wo steht das mit der Aufstiegserlaubnis usw.? Wie ich das jetzt verstanden habe, brauche ich also in Österreich keine Startgenehmigung. Aber wo sind diese Gesetze verankert. Da gibt ja auch so was wie, man muss 1,5km Abstand zu Flughäfen einhalten usw.
LG Hannes
 
#25
@Alfred
Aber wo kann ich da nachlesen, in welchem Gesetz? Also wo steht das mit der Aufstiegserlaubnis usw.? Wie ich das jetzt verstanden habe, brauche ich also in Österreich keine Startgenehmigung. Aber wo sind diese Gesetze verankert. Da gibt ja auch so was wie, man muss 1,5km Abstand zu Flughäfen einhalten usw.
LG Hannes
Google sagt:

Luftfahrtgesetz (LFG) http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011306
Luftfahrtgesetz Änderungsentwurf: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_827037/BEGUT_COO_2026_100_2_827037.pdf

Auch informativ: http://members.aon.at/mf-bierbaum/Modellflug%20und%20Gesetz.html

Die Forumssuche bringt auch einiges zu Tage. Aber soweit ich weiß arbeitet die FPVC bereits an einem Team dass sich um genau diese Dinge kümmert und das dann natürlich auch in gesammelter Form hier veröffentlicht!

Grüße,
Philip
 
#27
Ok - kurz zusammengefasst ist folgendes aus der Änderung für "uns" relevant:
"§ 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte mit einer
maximalen Bewegungsenergie über 79 Joule, die selbständig im Fluge in direkter, ohne technische
Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können und
1. in einem Umkreis von höchstens 500 m,
2. mit einer auf Grund des Telekommunikationsgesetzes 2003 – TKG 2003, BGBl. I Nr. 70/2003,
generell bewilligten Funkfernsteuerungsanlage,
3. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich oder im öffentlichen Interesse,
4. bis ausschließlich 400 ft (122 m) über Grund,
5. nicht über dicht besiedelten Gebieten, über feuer- oder explosionsgefährdeten Industriegeländen,
über Menschenansammlungen,
6. nicht näher als 50 m zu Personen und/oder Sachen, die nicht dem Piloten zugehörig sind, und
7. ausschließlich bei Sichtflug-Wetterbedingungen im Sinne der Verordnung gemäß § 124
betrieben werden.
(2) Flugmodelle mit einem Gewicht bis einschließlich 25 kg dürfen außerhalb von Sicherheitszonen
und außerhalb eines Umkreises von 2 500 m um den Flugplatzbezugspunkt (§ 88 Abs. 2) betrieben werden. Der Pilot hat stets darauf zu achten, dass durch den Betrieb dieser Flugmodelle keine Personen oder
Sachen gefährdet werden.
(3) Flugmodelle mit einem Gewicht bis einschließlich 25 kg dürfen innerhalb von Sicherheitszonen
bei Zivilflugplätzen oder innerhalb eines Umkreises von 2 500 m um den Flugplatzbezugspunkt nur mit
Bewilligung der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständi-11 von 31
gen Behörde und innerhalb von Sicherheitszonen bei Militärflugplätzen nur mit Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport betrieben werden. Diese Bewilligungen sind zu erteilen,
wenn durch den Betrieb des Flugmodells das öffentliche Interesse der Sicherheit der Luftfahrt bzw. der
Landesverteidigung nicht gefährdet wird. Die Bewilligungen sind insoweit bedingt, befristet oder mit
Auflagen zu erteilen, als dies im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt bzw. der Landesverteidigung erforderlich ist. Die Bewilligungen sind zu widerrufen, wenn eine der Bewilligungsvoraussetzungen nicht
oder nicht mehr gegeben ist oder gegen Auflagen verstoßen worden ist. Der Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie kann im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt mit Verordnung weitere Betriebserfordernisse oder -einschränkungen festlegen."


Zum Thema Versicherung zurück - welche hast du gewählt? Ich schwanke noch zwischen lindinger und aeroclub...

Vielleicht kann sich sonst noch wer zu wort melden der In Ö eine Versicherung abgeschlossen hat, ist denke ich für viele (neue) ein interessantes Thema!
 

savyfunkt

Erfahrener Benutzer
#28
Ich habe jetzt die vom Lindinger, da ich nicht Mitglied im Aeroclub werden möchte um eine Versicherung zu bekommen. Beim Schweigi geht das glaube ich nur so, Versicherung nur für Mitglieder.
LG
 
#30
Interessant, ich hab bei der Uniqa angefragt und der meinte nur "das ist in der Haushaltsversicherung gedeckt". Hast du da Details? Gerne auch per PM! Ist rein aus Interesse, ich bin beim Aeroclub versichert.

Grüße,
Phil
 
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