Versicherung - hattest Du Probleme mit der Schadenserledigung?

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#21
Hallo !
Das ist doch Nonsens ! Warum soll die Haftpflichtversicherung nicht den gegnerischen Schaden decken, wenn die Modifizierung nicht unfallkausal war ? Lag eine Gefahrenerhöhung oder Obliegenheitsverletzung lt Bedingungen vor ? Nein ! Also ?

Wer erzählt Euch solchen Blödsinn ?


Zum Luftrecht: wo steht bitte, daß ich den Grundeigentümer um Erlaubnis fragen muß? Ich habs, im Gesetz noch nicht gefunden ?
Wer sagt mir, wo das steht
Danke im Voraus !

lg
alfred
 
#22
Hallo Comicflyer !

Dein Zitat:
Meist steht ungefähr sowas:
"Versicherungsschutz besteht bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen"
in den VB.


Gleiches gilt beim Auto, nicht wahr ?

Wenn ich bei ROT irrtümlich über eine Kreuzung fahre, und einen Personenschaden verursache, "habe ich die gesetzlichen Bestimmungen" auch nicht eingehalten - bei Rot darf man lt Gesetz auch nicht fahren -, und doch zahlt die Versicherung den Personenschaden.

Der Unterschied ist, dass bei der Autohaftpflichtversicherung IHR genaue Versicherungsbedingungen bei Vertragsabschluß akzeptiert und mit derPolizze zugeschickt erhalten habt, bei der Flughaftpflichtversicherung nur "Prospektinformationen" Euch zugegangen sind "z.B.FPV ist mitversichert", in Wirklichkeit aber offenbar zwischen Eurem Versicherungsgeber / Vermittler (Kollektivversicherung) noch andere Bedingungen gelten dürften, die Ihr garnicht kennt.
Meiner Meinung ist das eine Scheinsicherheit, in der Ihr Euch befindet, wenn Ihr an diese Versprechungen glaubt, ohne echte und konkrete Versicherungsbedingungen in Händen zu haben, die auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Schaut Euch einmal die AMU 300/05 der Allianz an, das ist ein echtes Vertragswerk, mit genau geregelten Obliegenheiten und Gefahrenerhöhungsbestimmungen.
Leider bekommt man von DMo nur den Prospekt, nicht aber die Versicherungsbedingung ihrerseits mit der dahinterstehenden Versicherung. Der Makler, der sich sofort auf mein Anschreiben hin gemeldet hat, hat sich auch nicht mehr auf meine gezielten Fragen gemeldet. Schade, man ist offenbar an Service und Aufklärung nicht interessiert.
Da muß man sich seinen Teil denken.

lg
alfred

(gerichtlich zertifizierter und beeideter Sachverständiger
für Haftpflicht)
 
#23
Ich glaube, das mit der Erlaubnis des Grundstückseigentümers (meist liest man sogar "schriftliche Erlaubnis") ist eine im Internet ständig kopierte Halbwahrheit. Und die Modellflugverbände haben in diesem Punkt auch kein echtes Interesse an Aufklärung, sie wollen ja möglichst viele Modellflieger in den Vereinen und damit auf ihren Modellflugplätzen haben. Im Luftrecht hab ich dazu für uns Modellflieger jedenfalls nichts gefunden, nur im Zusammenhang mit bemannten Fliegern und der erlaubnispflichtigen Nutzung des Luftraums gibts Aussagen (LuftVO §16, LuftVG §25).

Es gibt jedoch sicher im Zivilrecht Regelungen dazu. Der Grundstückseigentümer kann ja (in Grenzen) bestimmen, was auf seinem Grundstück passiert und was nicht.
 
#24
Hallo Jörg !
Ich stimme Dir zu. Es ist wahrscheinlich "eine kolportierte Ente" ! Die gehört aber ausgeräumt, wie so vieles, das fälschlich kursiert.
Wenn ich - unberechtigt- von einem Grund starte hat zivilrechtlich der Grundeigentümer die Möglichkeit mich wegen Besitzstörung bzw. wegen eines zugefügten Schadens zu klagen. Verwaltungsrechtlich interesiert das niemanden, weder die Flugbehörde, die Poizei noch die Haftpflichtversicherung.
So einfach ist das !
lg
alfred
 
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