Einfach mal in den
Frequenznutzungsplan sehen, um eine Übersicht über die anderen Nutzer der (für FPV erlaubten) Frequenzen im 5,8GHz-Band zu bekommen - auf den Seiten 385 bis 395 stehen die Einträge!
Die Frequenzzuteilungen stammen noch aus einer Zeit, in der niemand vom FPV-Fliegen geredet hat...
Die (von manchen als zu niedrig erachtete) Leistungsgrenze wird in der Anzahl und Verteilung der Potentiellen Nutzer begründet sein...
In Städten sind die Abstände zu potentiellen Mitbenutzern der Frequenzen relativ gering - Babyfon des Nachbarn, Videolink zum Fernseher auf dem Klo, Kamera vor der Tür, Rückfahrkamera im PKW, ...
Diese Nutzer sind prinzipiell alle berechtigt, die für uns interessanten Frequenzen zu nutzen - egal wie sinnlos wir manche Nutzung auch finden mögen!
Wenn jetzt einer der Nutzer einen Sender mit hoher Leistung verwendet, macht er im weiten Umkreis den Kanal komplett zu und somit für andere nicht nutzbar...
Preiswerte (und besonders die billigen) Sender sind oftmals nicht sehr Frequenzstabil!
Je nachden, wie genau der Sender seine Frequenz einhält, kann er durchaus mehrere Kanäle oberhalb und unterhalb der eingestellten Frequenz zumüllen - diese Kanäle sind also für die eigentlichen Berechtigten (die mit dem legalen Equipment) auch nicht nutzbar!
Je höher die Sendeleistung, desto schlimmer wird oftmals das Streuverhalten der Sender!
Somit können also viele Nutzungsberechtigte durch den Egoismus eines Einzelnen die Frequenzen nicht nutzen.
In den meisten anderen Bereichen des täglichen Lebens wird ein solches Verhalten nicht geduldet, sondern als Asozial bezeichnet!
Man kann es z.B. direkt mit jemandem vergleichen, der quer über 4 Parkplätze parkt oder sich im Urlaubsflieger über die halbe Sitzreihe verteilt und gnadenlos die Knie der hinter ihm sitzenden Fluggäste einquetscht...
Solches Verhalten würde sich wohl kaum jemand bieten lassen - oder fändest Du das toll?
Jetzt wird wahrscheinlich die Ausrede mit der unbewohnten Hinterwaldecke kommen...
Wer kann Dir garantieren, das dort keine Babyfone, Videolinks zu Klosettfernsehern oder Kameras vor Türen betrieben werden?
Niemand!
Jeder hat seine Einsatzzwecke für solches Equipment und darf das auch so betreiben, so lange er nicht gegen ein anderes Gesetz verstößt!
In den frei nutzbaren Frequenzbereichen hat niemand ein Recht auf eine freie Frequenz!
Aber jeder hat ein Recht darauf, daß sich alle anderen so verhalten wie in der Frequenzzuteilung gefordert!
Mit ein wenig überlegen und etwas Weitsicht sollte sich eigentlich jeder die Leistungsbegrenzung erklären können...
Wir sind doch kein asozialer Haufen von Egoisten, oder?
Gruß
mueckchen