Welches Zeichen worauf? Was ist erlaubt, was nicht?

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AndreasL90

Erfahrener Benutzer
#22
Ich wollte ja ernsthaft diskutieren aber so... --> :(
Du bist übrigens auf keines meiner Argumente eingegangen, hast dich bei konkreter Nachfrage nach Beweisen für deine Standpunkte rausgewunden und ziehst jetzt die polemische Keule und beleidigst die Leute hier. Ganz ehrlich (und die Frage ist NICHT rhetorisch gemeint): Was hast du denn erwartet, wie die Leute (die übrigens alle sehr wohl Ahnung von der Materie haben; einige sogar durch Beruf/Ausbildung) reagieren, wenn du so rumpolterst?
Für meinen Teil gehören alle Behauptungen (je abenteuerlicher, desto mehr) ins Reich der Fabeln und Märchen, solange es keine Beweise gibt.

Wenn du es so wahnsinnig genau mit Regeln und Gesetzen nimmst erlaube ich mir mal einen Beitrag von dir aus einem anderen Thread zu zitieren:
Flymuckl hat gesagt.:
Mal sehen, ob ich 2km Range mit erlauptenMitteln hinkrig. Im Sommer bin ich dan in Tscechien, ( Modell-City ) da wird dann mal probiert was wirklich geht, dazu wird noch eine weitere Skywagon vorbereitet, mit Dragon Link, etc. Glaub, das ist dort auch nicht erlaubt, aber da schert sich keiner was.
Erfüllt denn dein Dragon Link alle vorgeschriebenen Richtlinien? Und dann noch ausserhalb der Sichtweite....

Wer auch immer bei dir sitzt; es ist normalerweise gute Sitte bei Diskusionen, dass man sich persönlich und mit offenen Karten beteiligt. Alles andere, vorallem inkognito, gehört sich nicht.

Das du die Produkte anderer Händler als Schrott bezeichnet dürfte schon fast den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen, nur so als Hinweis.

Edit: Der Text von Dieter Perkun stammt 1:1 aus dem Rc-Network Beitrag, den ich oben verlinkt habe.
 

Waldmensch

Erfahrener Benutzer
#23
Flymuckl hat gesagt.:
denke, ich habe jetzt genug Beweise erbracht und das meiste wiederlegt, was Comicflyer und Andere so behaupten.
nö, eigentlich warten alle auf die Beweise Deiner Verhaftung durch den Zollbeamten und den Beweis für die Verurteilung zur Zahlung von 5700 EUR. Alles andere interessiert nicht wirklich Jemanden weil großteils bekannt und aus dem Internet zusammen ge-copy/paste-ed und nicht zutreffend für den Bastler.
Wer klebt mir ein CE Zeichen auf mein erstes Flugzeug (ich war 12) aus Balsarippen und Spannpapier? Das Ding war unberechenbar aber ein mords Gaudi.
 

Zwangsneurose

Erfahrener Benutzer
#26
Zum Glück bin ich nicht über die DFMV versichert. ;)

fehlt nur noch "wir sind anonymous... wir sind für CE auf allen Bauteilen". :wow:

Wenn ihr Händler doch so ehrlich seid, dann erklärt mir mal wieso ihr NUR in Deutschland beinahe 30-40% Zuschlag gegenüber Händlern aus dem EU-Ausland auf alle Modellbauteile verlangt.
 

Jujo

Erfahrener Benutzer
#27
Zwangsneurose hat gesagt.:
Zum Glück bin ich nicht über die DFMV versichert.
Das ist aber bei anderen Versicherungen nicht anders. Versicherungen versuchen immer in Regress zu gehen und wenn dann etwas nicht Gesetzeskonform ist, haben die leichtes Spiel...
 

Zwangsneurose

Erfahrener Benutzer
#28
Richtig. Aber wie voran schonmal erwähnt, muss bei Modellbau nunmal mit Umbauten gerechnet werden. Basteleien an Funkanlagen (direkt am Sendermodul) sind selbstverständlich Tabu - betreffen sie doch andere Gesetze als das gute alte CE.

Aber zB "selbstgewickelte Brushless-Motoren" als Gesetzeswidrig abzustempeln, halte ich für sehr gewagt (war in dem anderen Thread)
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#29
Bei mir sind weder auf meinen Kontronik Kora, noch auf meinen Scorpionen CE-Zeichen.
Da waren auch nie welche drauf.

Ab und an baue ich einen Motor ganz selber: Rückschluß aus Stahl und Glockenboden und Statorhalter aus Alu gedreht. Lager, Bleche, Draht und Mags gekauft. Die haben auch kein CE-Zeichen.

Meines Wissens gehört auf Motoren ebensowenig ein CE-Zeichen, wie auf Akkus und Props.
Und die Weisheiten hab ich von komnet, BNetzAg und aus Vorschriften.

CU Eddy
 
#30
Jungs, macht das doch wie richtige Männer und packt das Lineal aus... ;)

Wie wäre es wenn der Kindergarten hier per PN weiter streitet? OFFTOPIC! Zurück zum Thema bitte, mich zum Beispiel interessiert es sehrwohl! Ich komme aus der Luftfahrt und dort ist alles geregelt, da gibt es (bei einer renommierten Airline zumindest) kein Teil am Flugzeug das illegal ist.

Also, zurück zum Thema Jungs!
 

gfunk

Erfahrener Benutzer
#31
HankMoody82 hat gesagt.:
Jungs, macht das doch wie richtige Männer und packt das Lineal aus... ;)

Wie wäre es wenn der Kindergarten hier per PN weiter streitet? OFFTOPIC! Zurück zum Thema bitte, mich zum Beispiel interessiert es sehrwohl! Ich komme aus der Luftfahrt und dort ist alles geregelt, da gibt es (bei einer renommierten Airline zumindest) kein Teil am Flugzeug das illegal ist.

Also, zurück zum Thema Jungs!
mit einem flugzeug beförderst du auch menschen ;)

natürlich hast du da andere auflagen... wobei das bei passagierflugzeugen andere dimensionen annimmt, ein gute freund fliegt auf eine challenger 300 und was da die einbaunesspressomaschine kostet ist der hammer :) )
(kostet soviel weil sie "flugzeugsicher" ist)

sg aus 1180
 

rubberduck

Erfahrener Benutzer
#32
Flymuckl hat gesagt.:
Eine Konformitätserklärung muß der Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur, Verkäufer) vorhalten und zur Verfügung stellen. Hierdurch soll der Käufer bzw. Anwender die Sicherheit haben, ein Produkt zu benutzen, welches allen Vorschriften genügt.
Dennoch trägt der Anwender die volle Verantwortung dafür, daß das von ihm betriebene Gerät alle vorgeschriebenen Eigenschaften aufweist. Somit ist es in letzter Konsequenz egal, ob der Anwender in eigener Regie Änderungen am Gerät vorgenommen hat, ob eine Konformitätserklärung vorhanden ist oder nicht, ob sie gültig ist oder nicht. In jedem Fall trägt der Anwender beim Betrieb des Gerätes die Verantwortung dafür, daß es alle Vorschriften erfüllt. Das gilt sogar für den Fall, daß z. B. ein Fernsteuersender mit gültiger Konformtätserklärung zunächst einwandfrei arbeitet,dann aber einen konformitätsschädlichen Defekt erleidet, den der Anwender garnicht bemerkt. Er ist trotzdem verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften.
Häufig wird im Zusammenhang mit der Konformität die Frage nach der Versicherung gestellt. Die DMFV Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung, sie wird also zunächst einen Schaden regulieren. Dabei ist das Fehlen einer Konformitätserklärung unschädlich. Regressansprüche könnten allerdings auftauchen, wenn die Konformitätserklärung fehlt oder ungültig ist, der am Schadensereignis beteiligte Sender nicht konform mit den vorgeschriebenen Bestimmungen war und genau dadurch der Schaden verursacht wurde.

Mit freundlichen Grüßen,
Dieter Perkuhn
Fachreferent für Funk im DMFV
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Dabei ist das Fehlen einer Konformitätserklärung unschädlich. Regressansprüche könnten allerdings auftauchen, wenn die Konformitätserklärung fehlt oder ungültig ist, der am Schadensereignis beteiligte Sender nicht konform mit den vorgeschriebenen Bestimmungen war und genau dadurch der Schaden verursacht wurde.
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Das ist aus menschlicher, logischer Sicht kaum zu verstehen. Da beisst sich die Katze in den Schwanz. Weil niemand in der Lage ist die Konformität zu den EU-Normen mit eigenen Mitteln nachzumessen.
Und niemand weiss als Endkunde, was konform ist und was nicht, welches Papier gültig und welches nicht. Sowas können nur die Behörden entscheiden.
Aber hier geht es um Juristendeutsch ... und das ist meist nicht so wie wir es allgemein verstehen.
 

Flori444

AllwetterFlieger
#33
da gebe ich rubberduck mal recht, die chinesen machen alles selbst, da weis selbst der deutsche Händler nicht mehr bescheid.
Aber was bringt mir ein CE Zeichen ? es sagt mir das das Produkt theoretisch funktioniert und den "Richtlinien" entspricht.
Mir wäre da QC z.B 100mal lieber, denn dann weis ich auch, dass ich auch was getestetes bekomme und somit schonmal mehr Sicherheit gewähleistet ist als mit CE Zeichen.
 

Phin

Erfahrener Benutzer
#34
Nur gut das ich beim DMO versichert bin, sonst würd ich die Mitgliedschaft/Versicherung beim DMFV direkt kündigen... Suppenkasper :)
 

Jujo

Erfahrener Benutzer
#35
Phin hat gesagt.:
Nur gut das ich beim DMO versichert bin, sonst würd ich die Mitgliedschaft/Versicherung beim DMFV direkt kündigen... Suppenkasper :)
Ich bin mir sicher dass die Versicherung des DMO genauso vorgehen würde im Schadensfall ;)
 

Helium

Erfahrener Benutzer
#36
Sodele,

jetzt ich mal.

nachdem ich mich seid stunden durch verschiendene CE vorschriften gelesen habe blick ich nun ueberhaupt nicht mehr durch.

1) Unter welche der CE Vorschriften sollen diese Teile fallen ?
- elektrische Betriebsmittel ?! kaum da nur zwischen 75V und 1500 V Kennzeichnungspflichtig siehe
http://www.wko.at/unternehmerservice/ce_kennzeichnung/rl_nsp.asp


Dann gibt es noch diese hier :

Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
(Verordnung über die Bereitstellung elektrischer
Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb
bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt)
(1. ProdSV)

... aber ebenfalls nur innerhalb bestimmter spannungen.

Spielzeug ? .... wohl kaum, da es hauptsaechlich um Kinderspielzeug geht ( verschlucken, inhaltsstoffe wie z.b. Blei ).

Mal von allem anderen Abgesehen geht es immer darum es auf dem Markt verfuegbar zu machen .

Weiss jmd wer diese Konform. pruefung durchfuehrt und wie hoch die Kosten sind ?

Fuer mich hoert sich das alles nach Graubereich an. Ich kann mir allerdings gut vorstellen dass Versicherungen versuchen sich mit diesem Argument raus zu reden. Kennt keiner einen guten Anwalt ?

Generell wuerde ich sagen dass, wenn man dem Betreiber keine grobe Fahrlaessigkeit nachweisen kann muss die Versicherung bezahlen. Und grob wuerde bedeuten dass mir haette bewusst sein muessen dass es zu einem Flugunfall haette kommen koennen ( quasi ueberholen vor einer Kuppe ). Da ich aber als Modellbauer die Funktion meines Fluggeraetes pruefe bevor ich es in ie Luft bringe wird das wohl schwierig werden.
- was sagt denn eure Versicherung aus ? Hier in Norge ist das einfach : selbstbeteiligung 400 Euro; die Haftpflicht traegt auch Modellflug unfaelle solange keine grobe Fahrlaessigkeit nachgewiesen wird. CE gibts hier nicht, bzw gibts schon aber interessiert keinen.

Ich denke fuer den Zoll ist es erst mal nicht ersichtlich ob es sich um einen Haendler handelt der das Zeug importiert und in Verkehr bringt oder einen privat Mann. Deshalb wird auch erst beschlagnahmt und danach rausgegeben.

Wasn aufsatz :D wer fehler findet, bitte nicht rot anmarkern :D

Hatte jmd schon mal einen Versicherungsfall in letzter Zeit ? Interessehalber.

Flymuckl : Ich finde es ok dass du auf das Problem hinweist, aber weshalb versucht du andere zu erziehen ? Jeder ist sein eigener Herr und du ( hoffentlich ) keine Polizei , oder ? Vielleicht haettest du den Thread etwas anderst nennen sollen , oder als Diskussionsthema starten anstatt etwas schroff mit was mut dat mut zu kommen.

Gruss
Andi

-------------
edit : ok, EMV koennte aber muss nicht zutreffen ....
http://www.wko.at/unternehmerservice/ce_kennzeichnung/rl_emv.asp
 

DasWollvieh

Testet alles kaputt
#38
Liebe Leute,

über CE- Kennzeichnung zu diskutieren mag vielleicht anregend und nett sein, aber das dabei so etwas wie Klarheit herauskommen kann könnt Ihr vergessen.
Selber kenne ich mich bestens mit der Maschinen- EMV- und Richtlinie und Niederspannungsrichtlinie aus.Hatte und habe da mit Organisationen wie SUVA Pro / BAKO / TÜV-Rheinland / TÜV-Süd und anderen zu tun. Dort scheint auf den ersten Blick alles 100% geregelt zu sein.

Wenn man aber in Praxis damit zu tun hat, erkennt man schnell, das sehr viel Interpretation ist.
1. Beispiel:
Musste ein Industriegerät vom TÜV- Rheinland zertifizieren lassen. Einfache Sache, da der Mitbewerber (sicherheitstechnisch) den genau gleichen Aufbau verwendet.
Und? Pustekuchen. Das Gerät wurde nicht abgenommen. Auf meine Bemerkung, das der Mitbewerber ja die Zulassung bekommen hat, erhielt ich die Antwort:
(Originalzitat)
Ja, Herr XXXXXX, Ihr Mitbewerber hatte nicht soviel Glück von einem solch kompetenten Partner wie mich betreut zu werden)

2. Beispiel:
Es ging um ein Projekt einer automatischen Gangschaltung am Fahrrad. Im Pflichtenheft stand, das nach XXX getestet werden muss. Dort war eine EMV-Norm angegeben die beinhaltete, das ein indirekter Blitzschlag zwar die Funktion beeinträchtigen durfte, das Gerät aber danach noch funktionieren musste.
Toll, das war ein Minimotor mit Winkelsensor der allein aufgrund der Baugrösse das nie aushalten konnte.
Dennoch haben wir das Gerät nach der Norm freigegeben.
Warum? Wir haben alle Tests durchgeführt außer dem indirekten Blitzeinschlag.
Wir haben in der Tiefe der Richtlinie nämlich den Satz gefunden (vereinfacht ausgedrückt) , das wenn ein Test keinen Sinn ergibt, er gestrichen werden kann.
Unsere Begründung war, das bei einem indirekten Blitzeinschlag der Fahrer nicht mehr fähig ist das Fahrrad zu steuern, so das die Funktion der Gangschaltung irrelevant ist.
Das wurde akzeptiert.

Mit dem Hintergrund finde ich die Aussagen die in die Richtung gehen "Mein LIPO hat kein CE Kennzeichen. Wenn der nun in der Luft explodiert mein Flieger brennend auf einen Kindergarten fliegt bin ich dran" ziemlich albern.

Das Problem ist in solch einem Fall nicht das fehlende CE Kennzeichen, sondern das man überhaupt über dicht bewohntes Gebiet fliegt.
Meine Meinung:
CE Kennzeichen oder nicht, egal was Ihr zusammenbaut es sollte nach besten Wissen und Gewissen niemanden gefährden.
Lasst den gesunden Menschenversand walten und das passt schon.

Ob nun die Sendeantenne 1-2db mehr hat ist nicht das Ding. Aber auf Frequenzen funken die andere blockieren ist wirklich selten dämlich.

Gruss
Das Wollvieh
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

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