Ein paar Worte zum Thema Zoll und Postsendungen aus einem Drittland (nicht EU):
Da man immer wieder lesen kann wie manche versuchen Sendungen Zoll- oder Einfuhrumsatzsteuerfrei zu bekommen sei folgendes gesagt:
Liegt der Warenwert (Wert der Ware incl. Versandkosten) unter 22€ ist die gesamte Sendung frei von jeglichen Einfuhrabgaben.
Liegt der Wert höher fallen definitiv Einfuhrumsatzsteuer von derzeit 19% an (7% bei bestimmten Waren möglich) und ab 150€ kommt vorher noch Zoll dazu.
Die Höhe des Zolls richtet sich nach der Art der Ware, kann also immer unterschiedlich sein und wird vom Zoll für jede Sendung und Ware festgelegt.
Da aber erst ab einer Abgabenhöhe von 5€ erhoben wird, liegt der tatsächliche "freie" Warenwert bei etwa 26€.
Geschenksendungen bis 45€ Warenwert sind Einfuhrabgabenfrei.
Allerdings gilt das nur von Privat an Privat. Sobald erkennbar ist dass die Sendung von einer Firma kommt oder eine Rechnung enthalten ist oder sonstwie erkennbar ist das ein Kaufgeschäft vorliegt oder zumindest die Vermutung dazu besteht (diese trifft der Zoll) ist es keine Geschenksendung mehr!
Es spielt auch keine Rolle ob aussen dran steht "Geschenk" oder "Gift". Diese Angaben dienen lediglich als Erklärung. Das wird gerne genutzt..bringt aber meist gar nix.
Auch wenn es tatsächlich eine Geschenksendung ist und weniger als 45€ Wert angegeben ist, kann der Zoll bei Zweifel an diesem Wert selbst schätzen bzw. verlangen dass in irgendeiner Form ein Wertnachweis erbracht wird. Bei Geschenksendungen oft schwer aber natürlich machbar, da man sich sonst an dem Marktüblichen Wert orientiert! Und dann fallen für Geschenksendungen bis zu 17,5% pauschalierte Einfuhrabgaben an (in diesen sind Zoll + Einfuhrumsatzsteuer enthalten).
Genausowenig bringt es etwas die Wertangaben aussen am Paket in einer Zollinaltserklärung so anzugeben dass es unter die o.g. Wertgrenzen fällt (auch wenn dies meist der Absender selbst macht).
Denn hier gilt wieder: der Zoll entscheidet ob er diese Angabe annimmt oder Zweifel hat. Liegen Zweifel vor kommt es zu einer Anforderung des Zahlungsnachweises welche der Sendung zuzuordnen sein muss (falls nichts beiliegt). Dann erfolgt eine Abgabenberechnung des Zolls.
Natürlich kann man immer Sendung unter 22€ bestellen. Man kann aber eine große Bestellung nicht in viele kleine aufsplitten um darunter zu fallen. Diese Teilsendungen zusammen gelten im Zollrecht als EINE Sendung wenn sie am gleichen Tag versendet wurden UND am gleichen Tag beim Zoll auftauchen. Also werden diese im Wert wieder zusammengefasst!
Um zu prüfen ob die Sendung kommerziell ist, also ob es ein Kaufgeschäft war, kann jede Sendung durch Post + Zoll geöffnet werden!! Das ist auch logisch und muss so sein, denn wenn das nicht ginge könnte der Zoll seine Aufgabe nicht erfüllen. Natürlich wird auch geröntgt, aber das allein reicht nicht in jedem Fall aus um den Inhalt der Sendung feststellen zu können.
(Edit: Teilabsatz entfernt da dieser nicht wirklich konstruktiv zum eigentlichen Thema beiträgt)
Da der Zoll nicht zu 100% überwachen kann, kann es natürlich vorkommen dass es mal Sendungen gibt die "am Zoll vorbei" zugestellt werden. Oder man bestellt immer das gleiche und mal bleibt es "hängen" und mal nicht.
Und da es außer dem Zollrecht nunmal noch viele weitere Gesetze gibt welche durch den Zoll beachtet werden (Produktsicherheit, Artenschutz, Markenschutz, Arzneimittelrecht uvm) kommt es auch dazu dass Sendungen, häufig aus Fernost, nicht einfuhrfähig sind wenn der Inhalt der Sendung nicht bestimmten Vorgaben entspricht (Thema hier: Bundesnetzagentur bzw. Produktsicherheit)
Ein CE Kennzeichen, oder ein Papier mit CE ausgestellt in HongKong und Co. sind nunmal problemlos anzufertigen, dennoch können diese oft nicht anerkannt werden, da sie nicht so ausgestellt sind wie es erforderlich ist bzw. die Ware diese Bedingungen und Vorgaben nicht erfüllt.
Grundsätzlich gilt: bestellen kann man wirklich fast alles und egal wo.
Nur weil das Produkt bei Ebay.de oder Amazon.de auch erhältlich ist bedeutet dies nicht, dass es bei einer Einfuhr aus einem Drittland in die EU auch problemlos zu bekommen ist.
Es ist auch klar dass es einem Versender in Fernost relativ egal ist was es in der EU oder in Deutschland für Einfuhrbestimmungen gibt. Das Hauptinteresse ist wahrscheinlich das Verkaufen seiner Ware. Dies sollte man jedenfalls bei einer Bestellung in einem Drittland und bei Einfuhr in die EU über den Postverkehr berücksichtigen.
Da man immer wieder lesen kann wie manche versuchen Sendungen Zoll- oder Einfuhrumsatzsteuerfrei zu bekommen sei folgendes gesagt:
Liegt der Warenwert (Wert der Ware incl. Versandkosten) unter 22€ ist die gesamte Sendung frei von jeglichen Einfuhrabgaben.
Liegt der Wert höher fallen definitiv Einfuhrumsatzsteuer von derzeit 19% an (7% bei bestimmten Waren möglich) und ab 150€ kommt vorher noch Zoll dazu.
Die Höhe des Zolls richtet sich nach der Art der Ware, kann also immer unterschiedlich sein und wird vom Zoll für jede Sendung und Ware festgelegt.
Da aber erst ab einer Abgabenhöhe von 5€ erhoben wird, liegt der tatsächliche "freie" Warenwert bei etwa 26€.
Geschenksendungen bis 45€ Warenwert sind Einfuhrabgabenfrei.
Allerdings gilt das nur von Privat an Privat. Sobald erkennbar ist dass die Sendung von einer Firma kommt oder eine Rechnung enthalten ist oder sonstwie erkennbar ist das ein Kaufgeschäft vorliegt oder zumindest die Vermutung dazu besteht (diese trifft der Zoll) ist es keine Geschenksendung mehr!
Es spielt auch keine Rolle ob aussen dran steht "Geschenk" oder "Gift". Diese Angaben dienen lediglich als Erklärung. Das wird gerne genutzt..bringt aber meist gar nix.
Auch wenn es tatsächlich eine Geschenksendung ist und weniger als 45€ Wert angegeben ist, kann der Zoll bei Zweifel an diesem Wert selbst schätzen bzw. verlangen dass in irgendeiner Form ein Wertnachweis erbracht wird. Bei Geschenksendungen oft schwer aber natürlich machbar, da man sich sonst an dem Marktüblichen Wert orientiert! Und dann fallen für Geschenksendungen bis zu 17,5% pauschalierte Einfuhrabgaben an (in diesen sind Zoll + Einfuhrumsatzsteuer enthalten).
Genausowenig bringt es etwas die Wertangaben aussen am Paket in einer Zollinaltserklärung so anzugeben dass es unter die o.g. Wertgrenzen fällt (auch wenn dies meist der Absender selbst macht).
Denn hier gilt wieder: der Zoll entscheidet ob er diese Angabe annimmt oder Zweifel hat. Liegen Zweifel vor kommt es zu einer Anforderung des Zahlungsnachweises welche der Sendung zuzuordnen sein muss (falls nichts beiliegt). Dann erfolgt eine Abgabenberechnung des Zolls.
Natürlich kann man immer Sendung unter 22€ bestellen. Man kann aber eine große Bestellung nicht in viele kleine aufsplitten um darunter zu fallen. Diese Teilsendungen zusammen gelten im Zollrecht als EINE Sendung wenn sie am gleichen Tag versendet wurden UND am gleichen Tag beim Zoll auftauchen. Also werden diese im Wert wieder zusammengefasst!
Um zu prüfen ob die Sendung kommerziell ist, also ob es ein Kaufgeschäft war, kann jede Sendung durch Post + Zoll geöffnet werden!! Das ist auch logisch und muss so sein, denn wenn das nicht ginge könnte der Zoll seine Aufgabe nicht erfüllen. Natürlich wird auch geröntgt, aber das allein reicht nicht in jedem Fall aus um den Inhalt der Sendung feststellen zu können.
(Edit: Teilabsatz entfernt da dieser nicht wirklich konstruktiv zum eigentlichen Thema beiträgt)
Da der Zoll nicht zu 100% überwachen kann, kann es natürlich vorkommen dass es mal Sendungen gibt die "am Zoll vorbei" zugestellt werden. Oder man bestellt immer das gleiche und mal bleibt es "hängen" und mal nicht.
Und da es außer dem Zollrecht nunmal noch viele weitere Gesetze gibt welche durch den Zoll beachtet werden (Produktsicherheit, Artenschutz, Markenschutz, Arzneimittelrecht uvm) kommt es auch dazu dass Sendungen, häufig aus Fernost, nicht einfuhrfähig sind wenn der Inhalt der Sendung nicht bestimmten Vorgaben entspricht (Thema hier: Bundesnetzagentur bzw. Produktsicherheit)
Ein CE Kennzeichen, oder ein Papier mit CE ausgestellt in HongKong und Co. sind nunmal problemlos anzufertigen, dennoch können diese oft nicht anerkannt werden, da sie nicht so ausgestellt sind wie es erforderlich ist bzw. die Ware diese Bedingungen und Vorgaben nicht erfüllt.
Grundsätzlich gilt: bestellen kann man wirklich fast alles und egal wo.
Nur weil das Produkt bei Ebay.de oder Amazon.de auch erhältlich ist bedeutet dies nicht, dass es bei einer Einfuhr aus einem Drittland in die EU auch problemlos zu bekommen ist.
Es ist auch klar dass es einem Versender in Fernost relativ egal ist was es in der EU oder in Deutschland für Einfuhrbestimmungen gibt. Das Hauptinteresse ist wahrscheinlich das Verkaufen seiner Ware. Dies sollte man jedenfalls bei einer Bestellung in einem Drittland und bei Einfuhr in die EU über den Postverkehr berücksichtigen.
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