Habe, da mal eine frage und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Im ersten Post von auskenner schreibt er :"Teilsendungen zusammen gelten im Zollrecht als EINE Sendung wenn sie am gleichen Tag versendet wurden UND am gleichen Tag beim Zoll auftauchen".
Und da fängt mein Problem an. *Hatte vor einigen Wochen einige dinge in China bestellt. Insgesamt waren es 4 Bestellungen mit 1-3 tagen Wartezeit dazwischen. Als ich nun wieder mal zum Zoll musste um eine davon abzuholen sagte mir die unfreundliche Mitarbeiterin (sie hatte gesehen, dass ich mehrere Rechnungen dabei hatte) das Sie die Bestellungen eigentlich zusammenfassen müsste, da sie ja nur einige Tage auseinanderliegen würden. Ihrer Aussage nach müssten die Bestellungen mindestens 5-7tage auseinanderliegen sonst würden die als eine Bestellung behandelt werden.
Diese Aussage stimmt aber mit meinem wissen nicht überein und eben auch nicht mit der Aussage vom Thread Starter. Ebenso wurde mir nach telefonischer nachfrage beim Informationszentrum für Zollfragen das gleiche mitgeteilt was auch schon im ersten Post gesagt wurde. Allerdings eben nur telefonisch. Kann mir vielleicht jemand sagen, wo man das Ganze schwarz auf weiß niedergeschrieben finden kann? Denn ich gehe davon aus, dass ich mit der besagten Mitarbeiterin schon in Kürze wieder aneinanderhängen werde!
Im ersten Post von auskenner schreibt er :"Teilsendungen zusammen gelten im Zollrecht als EINE Sendung wenn sie am gleichen Tag versendet wurden UND am gleichen Tag beim Zoll auftauchen".
Und da fängt mein Problem an. *Hatte vor einigen Wochen einige dinge in China bestellt. Insgesamt waren es 4 Bestellungen mit 1-3 tagen Wartezeit dazwischen. Als ich nun wieder mal zum Zoll musste um eine davon abzuholen sagte mir die unfreundliche Mitarbeiterin (sie hatte gesehen, dass ich mehrere Rechnungen dabei hatte) das Sie die Bestellungen eigentlich zusammenfassen müsste, da sie ja nur einige Tage auseinanderliegen würden. Ihrer Aussage nach müssten die Bestellungen mindestens 5-7tage auseinanderliegen sonst würden die als eine Bestellung behandelt werden.
Diese Aussage stimmt aber mit meinem wissen nicht überein und eben auch nicht mit der Aussage vom Thread Starter. Ebenso wurde mir nach telefonischer nachfrage beim Informationszentrum für Zollfragen das gleiche mitgeteilt was auch schon im ersten Post gesagt wurde. Allerdings eben nur telefonisch. Kann mir vielleicht jemand sagen, wo man das Ganze schwarz auf weiß niedergeschrieben finden kann? Denn ich gehe davon aus, dass ich mit der besagten Mitarbeiterin schon in Kürze wieder aneinanderhängen werde!