Modellfliegen bald nur noch auf Vereinsplätzen?! Bitte lesen!

DerCamperHB

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Was aber auch meine Aussage bestätigt, es wird dringend Nötig, das mal jemand ein Flugblatt mit den Wichtigsten Regeln heraus bringt, die auch vom Größten Idioten verstanden wird
Frank euer ist nicht schlecht, es fehlt aber eben das zusammen gefasste Fazit und eine direkte Aufzählung der Fakten.
Als hinweis kann man dann euer Schreiben als Verständlich machung im Anhang setzen
 

Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
Zitat aus dem Infoblatt des DAeC:

"Alle Modellflieger in Deutschland, alle Modellflugverbände sollten deshalb darauf hinwirken, dass nicht durch das Ausleben einer nur vermeintlichen Freiheit Einzelner die Freiheit des Modellfliegens in Deutschland insgesamt fahrlässig auf’s Spiel gesetzt wird."

Meine bescheidene Frage: Wie sollen die verantwortungsvollen Modellflieger denn "darauf hinwirken"?

Gruß BT
 
Zitat aus dem Infoblatt des DAeC:

"Alle Modellflieger in Deutschland, alle Modellflugverbände sollten deshalb darauf hinwirken, dass nicht durch
das Ausleben einer nur vermeintlichen Freiheit Einzelner die Freiheit des Modellfliegens in Deutschland
insgesamt fahrlässig auf’s Spiel gesetzt wird."

Meine bescheidene Frage: Wie sollen die verantwortungsvollen Modellflieger denn "darauf hinwirken"?

Gruß BT

Tststs.....Ist doch klar.....Wenn du jemanden mit dem Modell triffst, muss das gezielt erfolgen, dann ist es auch nicht mehr fahrlässig.....
https://www.youtube.com/watch?v=r6GtzUs2OPg
 

Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
Danke für die humorvolle, aber sinnfreie Antwort. Meine Frage war aber durchaus ernst gemeint.

Gruß BT
 
Damit kann eigentlich nur Eines gemeint sein......Erfahrene Modellpiloten sollen die Unerfahrenen unter ihre Fittiche nehmen. Das funzt aber nur, wenn die betreffenden Noobs auch in einem Verein dabei sind....
Im Prinzip geht es in erster Linie darum, das eigene Wissen weiterzugeben und darauf zu hoffen, dass die Verantwortung auch wirklich wahrgenommen wird....
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
Damit kann eigentlich nur Eines gemeint sein......Erfahrene Modellpiloten sollen die Unerfahrenen unter ihre Fittiche nehmen.
Kann manchmal schwierig sein^^

Fängt eigentlich bei den "Verkäufern" an.

Bei Berlinski in Dortmund sind auch so Superstars. Da lagen immer Prospekte
über Modellflugferien und ein halber Quadratmeter anderes unwichtiges Altpapier.

Infos über Versicherungen liegen da erst, seitdem ich nachdrücklich drauf
hingewiesen habe, wem die alles so nen Phantom verkaufen.

Da bin ich hier auch mit so nem beratungsresistenten "Einsteiger" zusammengeraten,
der nen saubergeleckten SLK fuhr (saubergeleckt=Leasing).
Hilfe hat da nix geholfen. Gespräche, Vorfliegen, Beratung, Beispiele usw usw usw.
Beim 3. Treffen: Koffer für 100,- für seinen Phantom JA, Versicherung für 40,- NEIN.
Nachdem die Frau meinte: "Ist doch erstmal nur Spielerei!", hab ich mit den
Blauhemden von der Luftaufsicht gedroht. Danach war Ruhe.

Ich denke, auch sowas kann in unserem Sinne sein. Wenn nix anderes mehr hilft....!!
Zumindest ist es in meinem Sinne und ich stehe dazu.

CU Eddy
 
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Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
Damit kann eigentlich nur Eines gemeint sein......Erfahrene Modellpiloten sollen die Unerfahrenen unter ihre Fittiche nehmen. Das funzt aber nur, wenn die betreffenden Noobs auch in einem Verein dabei sind....
Im Prinzip geht es in erster Linie darum, das eigene Wissen weiterzugeben und darauf zu hoffen, dass die Verantwortung auch wirklich wahrgenommen wird....
Eben! Das kann nicht funktionieren, weil wir diese Personengruppe garnicht erreichen.

Gruß BT
 

borg1

Erfahrener Benutzer
Wie aber Kunden "Fliegender Händler" die auf dem Ostermarkt RTF-Multicopter und 80cm lange RTF-Helis die man "nur draussen" fliegen kann, erreicht werden und zu "verantwortungsvollem" Fliegen gebracht werden sollen, wird nicht gesagt.
Nicht nur AR-Dronen, Hubsans und Phantompiloten sind immer öfters anzutreffen, die zwar einen FB, YT und Twitteraccount haben, jedoch bisher noch kein Forum von Modell oder Copterflieger besucht haben - RTF-Problemlos.
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
Statt großartig zu reglementieren, reicht es doch eigentlich die Hersteller/Händler weltweit in die Pflicht zu nehmen...
Das könnte man mit einer Verordnung schaffen, in der ein Hinweis auf die Versicherungspflicht in den Sprachen der EU innerhalb der ersten Seiten der Betriebsanleitung von Modellen und Steuerungsteilen gefordert wird.
Der Text kann ja von der entsprechenden Kommission erarbeitet werden.
Wenn etwas importiert werden soll und der Text fehlt, kann das Teil nur noch bei Vorlage der gültigen Versicherungsbestätigung eingeführt werden - ansonsten "Return to Sender"!
Der Hinweis würde die Herstellungskosten nur marginal erhöhen und die "echten Modellflieger" wären durch die vorhandene Versicherungsbestätigung eh auf der sicheren Seite...
Dadurch würden jedenfalls alle Käufer erreicht!

Gruß
mueckchen
 
Das erinnert mich gerade an was.....
Es geht zwar nicht um die Vorschriften aber; Der Modllbauhändler in meiner Nähe verlangt mittlerweile beim Verkauf eines LiPo eine Unterschrift seitens des Kunden. Es geht darum eine Bestätigung zu haben, dass der Kunde vom Händle instruiert wurde und selbst die Verantwortung trägt.
Vielleicht könnte man sowas auch im hiesigen Fall gebrauchen....
Wenn die Leute wissen, dass es ihnen persönlich an den Kragen geht, wenn sie Mist bauen, schalten sie vielleicht das Hirn ein.
 
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borg1

Erfahrener Benutzer
Statt großartig zu reglementieren, reicht es doch eigentlich die Hersteller/Händler weltweit in die Pflicht zu nehmen...
Das könnte man mit einer Verordnung schaffen, in der ein Hinweis auf die Versicherungspflicht in den Sprachen der EU innerhalb der ersten Seiten der Betriebsanleitung von Modellen und Steuerungsteilen gefordert wird.
Der Text kann ja von der entsprechenden Kommission erarbeitet werden.
Wenn etwas importiert werden soll und der Text fehlt, kann das Teil nur noch bei Vorlage der gültigen Versicherungsbestätigung eingeführt werden - ansonsten "Return to Sender"!
Versicherung ist eines. Der Hinweis darauf würden die meisten mit dem Wissen ihrer Familienhaftpflicht beiseite räumen. Ist deren Formulierung ja selbst von Makler oft fehlinterpretiert.
Aber der Kunde der beim Fliegenden Händler etwas für den Enkel im Garten erwirbt, sollte auch über die rudimentärsten Flugvorschriften, Verbotszonen, Flug über Menschenmassen, etc. Kenntnis erhalten.
Ein Aufdrück oder bei Importware ein Aufkleber wäre da das geringste Problem. Es sind die Nationalen Feinheiten die beim Fliegen "nur" im eigenen Garten bereits ausser Acht gelassen werden, was auch hinsichtlich Datenschutz und Persönlichkeitsrechte häufigst für die Missstimmung bei Nichtfliegern sorgt.
Man erlebt ja nicht selten beim Neulingen in den Foren die Überraschung, dass auch bei "Spielzeugfliegern" Luftfahrtregeln gelten. Nur geht nicht jeder der ein RTF-Modell für den Jüngsten bei Toy'sProMedia oder auf dem Weihnachtsmarkt erworben hat gleich ins Internet oder sogar in Foren von Profifliegern. Genausowenig wie man nach dem Kauf eines Playmobil-RC-Autos sofort den Jüngsten beim ADAC anmelden würde oder LEGO-Bahner im Onlineauftritt der Lokomotivführer-Gewerkschaft vorbeischauen würden.
 

woolf

Erfahrener Benutzer
Vielleicht beim Spielzeugverkauf noch ein kleines Studium dazu?
Spielzeug ist Spielzeug, und das sollte auch so bleiben.

Was ist ein Forum von Profifliegern? Dieses hier oder dieses hier: http://www.vcockpit.de/

Laßt doch mal die Kirche im Dorf.
 
Erhaltene "Gefällt mir": remora

borg1

Erfahrener Benutzer
Vielleicht beim Spielzeugverkauf noch ein kleines Studium dazu?
Spielzeug ist Spielzeug, und das sollte auch so bleiben.

Was ist ein Forum von Profifliegern? Dieses hier oder dieses hier: http://www.vcockpit.de/

Laßt doch mal die Kirche im Dorf.
Auch für die oft als Spielzeug angebotenen Hubsan, Coaxialheli, AR oder deren Klone gelten Versicherungspflicht, Flugzonen und Verbot im Umkreis von Landeplätzen, etc. kurzum die Modellflugregelungen. Aber die Käufer der Spielzeuge schauen einem überrascht an, wenn man auf die Versicherungspflicht hinweist und das private HVs in der Regel nicht für Schäden aufkommen. Erst recht gibt esngläubige Blicke bei Fliegern in Krankenhausnahen Parks, wenn man auf das dortige Flugverbot aufgrund eines Rettungsheliports hinweist.
Dieses Unwissen bei Spielzeugpiloten finde ich noch schlimmer, als den von Jörg erwähnten mutwillig gegen Vorschriften verstossenden Rekordjäger. Gegen Longranger und Wolkenjäger könnte man relativ leicht juristisch vorgehen, kaum jedoch gegen die Masse der Spielzeugkäufer die mal nen einzelnen Akku hinten im Garten oder auf der Wiese neben dem Kreiskrankenhaus verfliegen. Aber gerade letztere könnten gefährlich werden bzw. fallen den sich im Garten Sonnenden am meisten unangenehm auf.

Leute wie hier im Forum informieren sich, bzw. werden schnell mal auf den einen oder anderen Verhaltensfehler aufmerksam gemacht und nur die wenigsten sind beratungsresistent. Aber wie bereits erwähnt, Kaufhauskunden verirren sich nur selten in ein Forum wie dieses und andere. So gesehen sehe ich Forenteilnehmer, egal ob RTF oder Modellbauer, durchaus als Profis an, da sie ihr Hobby mit einem gewissen Ernst betreiben und nicht nur eben "als Spielzeug" ansehen.
Deshalb sehe ich für mich nicht nur das Fliegen oder Filmen, sondern auch das Erklären und Aufklären (von unbeteiligten und nur duch Medien aufgeklärten) Zuschauern wie auch nichtinformierten Spontankauffliegern als zum Hobby gehörend an. Und leider ist die Mehrheit derer die man fliegend in Parks oder Stadtgebieten antrifft und fast alle der Zufallszuschauer im Bestenfalle durch BILD, Brisant, Tatort oder RTL-News über das "Drohnen"fliegen informiert.
Sogar der Hinweis in meinen YT-Kommentarfeldern oder im Abspann meines letzten AR-Dronen-Clip auf die Einhaltung der Gesetze wurde in einigen Fällen mit Überraschung wahrgenommen, da es doch "nur" ein Spielzeugflieger ist, mit dem ich die Aufnahmen machte. Ähnliches erlebte ich auch, wenn ich im Vorfeld eines Fluges wie vorgeschrieben oder auch auf freiwilliger Basis Anwohner etc. nach eventuellen Einwänden fragte.
Die Reaktion war dann immer positiv.
 
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Upgrade 08/15

Erfahrener Benutzer
Auch für die oft als Spielzeug angebotenen Hubsan, Coaxialheli, AR oder deren Klone gelten Versicherungspflicht, Flugzonen und Verbot im Umkreis von Landeplätzen, etc. kurzum die Modellflugregelungen. Aber die Käufer der Spielzeuge schauen einem überrascht an, wenn man auf die Versicherungspflicht hinweist und das private HVs in der Regel nicht für Schäden aufkommen. Erst recht gibt esngläubige Blicke bei Fliegern in Krankenhausnahen Parks, wenn man auf das dortige Flugverbot aufgrund eines Rettungsheliports hinweist.
Dieses Unwissen bei Spielzeugpiloten finde ich noch schlimmer, als den von Jörg erwähnten mutwillig gegen Vorschriften verstossenden Rekordjäger. Gegen Longranger und Wolkenjäger könnte man relativ leicht juristisch vorgehen, kaum jedoch gegen die Masse der Spielzeugkäufer die mal nen einzelnen Akku hinten im Garten oder auf der Wiese neben dem Kreiskrankenhaus verfliegen. Aber gerade letztere könnten gefährlich werden bzw. fallen den sich im Garten Sonnenden am meisten unangenehm auf.
Hi,
Das ist so aber nicht "allgemeingültig". Zumindest in der Schweiz ist es so, dass Modelle unter 0.5Kg von den Flugverbotszonen ausgenommen sind. Das heisst Ar.drone und kleinere dürfe da fliegen, wo sie wollen. Selbstverständlich unter Beachtung der Privatsphäre.

Auch sehe ich das Problem nicht bei den kleinen Modelle à la Hubsan, da diese doch recht leise sind und kaum jemanden stören. Auch aus Sicherheitsgründen sind diese kaum bedenklich. Da sind die Phantom (Vision) Flieger doch viel eher ein Problem. Ihre Kopter fallen unter alle möglichen Regulierungen, aber die Besitzer interessiert das des öfteren nicht.

Und als Profis sehe ich die Meisten hier nicht an. Ein "Profi" macht etwas "professionell", also beruflich. Aber das ist nur meine Auffassung dieses Wortes.

Ich finde es toll, dass du, bevor du Videoaufnahmen machst, die Nachbarn etc. darauf ansprichst. Aber das kann man nun wirklich nicht von allen erwarten und ist in vielen Fällen auch etwas übertrieben - was aber sicherlich jeder anders sieht.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:

woolf

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Ja, aber Luftfahrzeugfernführer ist halt mehr als Spielzuegflieger, wahrscheinlich sogar mehr als General, oder so.
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
Hi,
Das ist so aber nicht "allgemeingültig". Zumindest in der Schweiz ist es so, dass Modelle unter 0.5Kg von den Flugverbotszonen ausgenommen sind. Das heisst Ar.drone und kleinere dürfe da fliegen, wo sie wollen. Selbstverständlich unter Beachtung der Privatsphäre.

In Deutschland besteht die Versicherungspflicht seit 2005 und zwar UNABHÄNGIG vom Gewicht.
Rein rechtlich wenn man es so sieht müsste man die Versicherung sogar haben wenn man einen Papierflieger im FREIEN fliegen lässt, da der ja dann auch schon im Luftraum "betrieben" wird.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
Der Justiziar des DMFV nimmt im Juniheft vom Modell Aviator dazu Stellung. Danach besteht Versicherungspflicht selbst für einen kleinen Koaxheli, eben weil die Regelungen unabhängig vom Gewicht gelten. In meinen Augen ist das totaler Schwachsinn, die juristische Argumentation kann ich aber nachvollziehen. Die schweizer Regelung bezüglich Fliegern unter 500g finde ich dagegen in jeder Hinsicht sinnvoll.
 
FPV1

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