Modellfliegen bald nur noch auf Vereinsplätzen?! Bitte lesen!

Upgrade 08/15

Erfahrener Benutzer
In Deutschland besteht die Versicherungspflicht seit 2005 und zwar UNABHÄNGIG vom Gewicht.
Rein rechtlich wenn man es so sieht müsste man die Versicherung sogar haben wenn man einen Papierflieger im FREIEN fliegen lässt, da der ja dann auch schon im Luftraum "betrieben" wird.
Hey,
Ich habe mich auch nicht auf die Versicherungspflicht bezogen, sondern auf die Flugverbotszonen. Wobei in der CH auch eine Versicherung erst ab 500g notwendig ist.
Ich wollte nur klar stellen, dass Borg1s Kommentar nicht allgemeingültig ist und auf alle Länder bezogen werden kann. Dass diese Regelung in Deutschland so feststeht, habe ich nicht angezweifelt. Ich finde sie aber ganz klar übertrieben. Da bin ich schon froh, in der Schweiz zu leben :D
 

borg1

Erfahrener Benutzer
Ja, aber Luftfahrzeugfernführer ist halt mehr als Spielzuegflieger, wahrscheinlich sogar mehr als General, oder so.
Danke für die Beförderung :)

Etwas weiter oben hatte ich, bezüglich der von Mückchen vorgeschlagenen Hinweisanbringung an Verkaufsverpackungen auf nationale Eigenheiten der Gesetzgebung hingewiesen. Die Schweiz ist wirklich diesbezüglich am Liberalsten. Dafür sind die Nachbarn in Österreich noch schlimmer. Letztendlich beziehe ich mich natürlich in erster Linie auf D., da ich hier ja auch fliege.
Natürlich frage ich nicht bei jeder Luftaufnahme, aber da ich einige meine AR-Wackelvideos zu Freude vieler/Missfallen einiger ;) auf YT veröffentliche, gehe ich bei manchen Motiven auf Nr.Sicher, bzw. versuche Missverständnisse im Vorfeld zu vermeiden. Letztendlich sind die bestehenden Vorschriften z.Zt. so wie sie sind, aber vielen RTF-Käufern jedoch nicht bekannt, die dann unwissentlich alle in Verruf bringen die etwas mit oben/unten befindlichen Propellern fliegen.
Und da liegt nun mal das Problem. Diskussionen um Gefährdung oder Bespitzelungen durch Jedermannkopter gibt es ja auch in A und CH, vor allem, wenn ohne jegliches Verantwortungsbewustsein geflogen wird.
 

hulk

PrinceCharming
Wer kam eigentlich auf die Idee diesen ketzerischen Artikel und die Schleichwerbung auf ne gut besuchte Blogseite zu setzen?
Das ist reine Lobbyarbeit für berufliche Copterflieger.....Da sieht wer Konkurrenz.
Eine Seite mit soviel Zugriffen wie FPVC....Andere bezahlen für solch ein SEO auf der ersten Seite verdammt viel Geld.
 
Erhaltene "Gefällt mir": Novulon

HSH

Erfahrener Benutzer
In Deutschland besteht die Versicherungspflicht seit 2005 und zwar UNABHÄNGIG vom Gewicht.
Rein rechtlich wenn man es so sieht müsste man die Versicherung sogar haben wenn man einen Papierflieger im FREIEN fliegen lässt, da der ja dann auch schon im Luftraum "betrieben" wird.
Wer sich schon mal an Papier geschnitten hat weiß wie gefährlich Papierflieger sein können. ;)
 

borg1

Erfahrener Benutzer
Rein rechtlich wenn man es so sieht müsste man die Versicherung sogar haben wenn man einen Papierflieger im FREIEN fliegen lässt, da der ja dann auch schon im Luftraum "betrieben" wird.
Wenn der Papierflieger im Freien fliegt und mit einem Motor angetrieben wird, Ja!
Denn sticht die nichtmotorisierte "Schwalbe" jemandem das Auge aus, käme die Familien-HV für die Folgen aus. Nicht aber, wenn eine übergebliebene Sylvesterrakete als Raketenantrieb der Schwalbe Nachbars Dach in Brand gesteckt hat.
Aussserdem könnte solch ein Ding auf der Windschutzscheibe eines Dreamliners die Sicht des Piloten empfindlich einschränken:

http://www.google.com/search?q=ries...d-papierflieger-fuer-riesen-1.1321170;900;600
 
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