Beschlagnahmung von HobbyKing Elektronik?

Seit Mittwoch 4.4. immernoch: Die Sendung aus dem Ausland ist im Import-Paketzentrum eingetroffen.
 
Steht bei mir auch noch, aber mit "Import-Paketzentrum" meinen die den Zoll. Bald wird bei Dir warscheinlich auch ganz überraschend ein Brief eintreffen, der Dir sagt, dass dein Paket da ist :)
Bin heute nämlich gerade aus dem Urlaub gekommen und hatte auch so einen im Briefkasten...

Edit (11.4.): Das Paket ist bei Papa :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, warum schreibt man dann nicht einfach: Ist beim Zoll??

Steht ja sonst auch imemr da.
 
So, bei mir gibts n Update.

Paket aus HK ist beim Zoll. DHL weiss von nix. LOL Die sagen: Kein Plan wo ihr Paket is....

Meine Fru war beim Zoll, Märchensteuer entrichten - Paket liegt zuhause - und ich bin auf Baustelle...:/
 
Fast ein Jahr später muss ich den Thread nochmal aufmischen ;)
Meine Frage ist: müssen Regler ein CE Zeichen haben? Ich habe irgendwo was gelesen, es muss nur auf Waren sein mit "aktiven Teilen". Was sagt Ihr dazu?
 
Eigentlich "müssen" diese CE-Zeichen nirgendwo drauf sein. Aber wenn der Zoll sich zum Gehilfen der einheimischen Händlerhilfsvereine machen lässt und auf CE-Zeichen und deutscher Anleitung besteht (was scheinbar nicht mal mehr deutsche Händler einhalten müssen), hast du keine realistische Chance dagegen anzugehen. Was die sagen, ist Gesetz, zumindest kannst du sie nicht vom Gegenteil überzeugen. Wenn du im Bereich eines restriktiven Zollamtes wohnst, kannst du davon ausgehen, dass alles ohne CE-Zeichen geblockt wird.
 
Ok danke fuer die Antwort. Also ich habe schon eine Lieferung aus China bekommen (2 Motoren und 2 Regler) das ging ohne Probleme beim Zoll, obwohl die Geräte dieses falsche CE drauf hatten "China Export".

Nun weiss ich leider immer noch nicht genau ob Elektroteile für den RC-Bereich unter 50 Volt gar kein echtes CE-Zeichen haben muessen.

Hat jemand genauere Erfahrung mit dieser EU-Regelung?
 

Prumpi

Neuer Benutzer
Hallo zusammen
Ich habe eine kurze Frage.
Ich bestelle das erstemal bei HK, welche Versandart empfehlt ihr:
Express,International oder SingPost?
Und was gebt ihr bei Gutschein Code ein?

Grüsse aus der Innerschweiz

Andy
 

Helium

Erfahrener Benutzer
Hi,

ist alles auslegungssache . Spielzeug muss generell CE zeichen haben . Nun kommt es drauf an, als was der Zoll das deklariert.

Hat niemand rechtschutz und kann gegen diesen Beamtenwahnsinn angehen ?
Normaler Weise ist CE unwichtig, so lange man als privat Mann etwas importiert und nicht weiterverkauft ..... zumindest hatte ich es damals so rausgelesen.

Gruss
Andi
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Problem ist, wen du Privat zu Privat Importierst, dann ist das Egal
Sobald einer einen Laden Besitzt, soll das anders aussehen

Laden im Ausland zu Privatman, dann ist der Laden für Verantwortlich, Europäisch Gesetzeskonforme Artikel zu Importieren
Ist der Laden im Inland, bist du als Ladenbesitzer verantwortlich, die Papiere zu besorgen.

So habe ich das zumindest Verstanden
 

gir

Neuer Benutzer
Hab aber hier im Forum auch schon gelesen, dass es gar keinen Unterschied macht, ob privat oder gewerblich eingeführt wird. Vielleicht ist es an der Zeit, dass sich die FPVC einen Community-Anwalt leistet der rechtliche Fragen klärt?
 
@Prumpi: ich glaube ich habe die normale (günstigste) Versandmethode genommen, ich glaub so um die 6,90 €

hab nun schon echt viel Recherche betrieben zu diesem Thema aber ich kann einfach keine klare Aussage dazu finden.
Hat hier vielleicht noch einer ne Idee wo man was finden kann oder kennt einer einen Anwalt der darauf spezialisiert ist?
 
Wenn's dazu eine klare Aussage gäbe, wäre dieser Thread nicht zig Seiten lang ;). So wie es momentan aussieht, hat die Marktüberwachung mit dem CE-Zeichen eine gangbare Methode gefunden die Direktimporte zu behindern (denn nur darum geht es ja leider). Und wenn doch mal irgendetwas mit gültigem CE-Zeichen ankommt, holen sie die Keule der nötigen deutschen Anleitung raus.

CE ist lt. Gesetz auch bei privaten Importen nötig, hier wurde dazu auch mal diskutiert, Stichwort "Geschäftstätigkeit". Hier ein Link zum Produktsicherheitsgesetz, denn die "Sicherheit" wird ja immer als Grund für die Importbeschränkungen herangezogen. Geschäftstätigkeit wird gleich im §1 erwähnt.
 

Helium

Erfahrener Benutzer
Nein, steht da nicht so ....

(1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt,
ausgestellt oder erstmals verwendet werden

Auf dem Markt ... da steht nicht vom gebrauch ...
 
Letztendlich ( nach Studium etlicher Beiträge Der FPV-Com. zu diesem Thema ) ist dein Glück l von deinem /WohnortStandort abhänging . Im Süden Deutschlands, sowie um Essen rum , wird scheinbar wesentlich genauer, wenn nicht übergenau beim Zoll hingeschaut und auch schnell aus dem Verkehr gezogen. Im norddeutschen Raum bzw. aus eigener Erfahrung im Lüneburger/Hamburger Raum hatte ich bisher nicht eine Beanstandung, wobei auch keine für die Bundesnetzagentur / regTP relevante Hardware (Sender/Empfänger) von mir bestellt wurden, denn selbst wenn die Sachen durchkommen , hat man im Ernstfall keinen Versicherungsschutz , da diese Produkte dann nicht als genehmigt bzw. überprüft und Konform gelten.
gruß Arne
 

Altix

Erfahrener Benutzer
Nein, steht da nicht so ....

(1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt,
ausgestellt oder erstmals verwendet werden

Auf dem Markt ... da steht nicht vom gebrauch ...
Dein Kauf bei HK etc. ist im juristischen Sinn bereits eine Geschäftstätigkeit und die Einfuhr ist im Sinne der Richtlinien eine Bereitstellung auf dem Markt. Ob du das privat oder gewerblich machst ist unerheblich.
 

Helium

Erfahrener Benutzer
Kann ich mir nicht vorstellen, mit dem Importieren selbst stelle ich keine Produkte auf dem Markt bereit.
Ich weiss dass du eine andere Meinung vertrittst und mit sicherheit mehr Ahnung von der Materie hast, dennoch :
Ich denke nicht dass wir das hier abschliessend Klaeren koennen.

Fakt ist nun mal das der Zoll manchmal Material zuerueck haelt. Bevor keiner klagt und ein abschliessendes Urteil da ist, denke ich dass der Rest unerheblich ist.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
Ich will nicht behaupten, dass ich mehr Ahnung habe, als andere hier (ich weiß, hast du mir auch nicht unterstellt ;)). Aber ich habe GEMACHT worüber viele andere hier nur REDEN: ich habe nach Einbehaltung eines KK Boards und eines USB Adapter zum Flashen selbigen KK Boards meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert und dort einen Fall aufgemacht. Bei Aussicht auf Erfolg hätte ich keine Sekunde gezögert, Klage einzureichen. Ich denke, wir können getrost voraussetzen, dass neben mir mindestens der eingeschaltete Anwalt ein gewisses interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung gehabt hat, der lebt nämlich davon.

Die Stellungnahme des Anwalts war jedoch in allen Punkten niederschmetternd und eine Bestätigung der Korrektheit der Vorgehensweise der Beamten von Zoll und BNetzA. Es ist definitiv kein Unterschied zwischen privat und gewerblich, dein Kauf im Internet ist eine gewerbliche Tätigkeit und auch das Importieren für den Eigenverbrauch ist ein Inverkehrbringen in der Markt. Ende der Durchsage. Auf Basis der Stellungnahme sehe ich keine Chance, gegen die Argumentation erfolgreich vorzugehen.

Mir ist schon klar, dass sich für jede Aussage eines Juristen ein anderer Jurist finden lässt, der einen komplett gegensätzlichen Standpunkt vertritt. Wenn den einer findet und die Sache erfolgreich zu Ende bringt, lasse ich mich gerne überzeugen. Aber bitte nur einen richtigen Juristen und keinen Googlejuristen. Es passt mir zwar nicht, aber ich muss nun einmal zugestehen, dass die mir vorliegende Stellungnahme im Vergleich zu all den Forendiskussionen (von Halbwissenden) die einzige wirklich juristisch belastbare Aussage darstellt, an der ich leider nicht so einfach vorbeikomme. Und gesunden Menschenverstand kannst du im Rechtswesen ohnehin vergessen (langjährige leidvolle Erfahrung im Beruf).

Noch eine Anmerkung zu der hier in letzter Zeit öfters zitierten Niederspannungsrichtlinie. Die ist für mich eigentlich ein gutes Beispiel dafür, wie zweifelhaft solche Forendiskussionen sein können. Beim Durchlesen dieser Richtlinie muss eigentlich wirklich zu dem Schluss kommen, dass alles unter 50/75 V eigentlich keine Probleme machen dürfte. Was zumindest ich aber nicht beurteilen kann: in welchem Zusammenhang steht diese Richtlinie eigentlich zum ProdSG und dem EMVG? Auf die und nur die beziehen sich nämlich in der Regel die ablehnenden Bescheide wegen CE und Bediene. Meine Erfahrung (nicht meine juristischen Fachkenntnisse) sagen mir, dass es in der Juristerei öfters vorkommt, dass ein Gesetz einem anderen (und zumal einer Richtlinie) übergeordnet sein können. Im ProdSG und im EMVG gibt es aber genau diese Ausnahmen nicht, wie sie die Niederspannungsrichtlinie beschreibt und es wird auch kein Bezug darauf genommen. Sollten die genannten Gesetze der Richtlinie gegenüber übergeordnet sein, kannst du eventuell einen unwissenden Zöllner überzeugen, die Ware herauszugeben, vor Gericht wirst du im Zweifel allerdings den Kürzeren ziehen.

Zumindest in einem Punkt kann ich den Gesetzgeber aber verstehen, nämlich wenn der den Import durch eine Privatperson zum Eigenverbrauch vor dem Hintergrund des Schutzzweckes der Gesetze einem Inverkehrbringen im Markt gleichsetzt. Was machst du, wenn du so ein Teil, wenn du es nicht mehr brauchst? Du wirst es vielleicht im Marktplatz oder in ebay verkaufen, höchstwahrscheinlich aber nicht vernichten. Damit ist das Ding im Verkehr. Wer soll das kontrollieren? Schau mal in ebay rein, da tummeln sich Heerscharen von "Privatpersonen" die vermutlich als genau solche massenhaft Artikel bei HK kaufen und anschließend zu Freudenhauspreisen in der Bucht verhökern. Natürlich immer mit Hinweis darauf, dass es sich um einen Privatverkauf handelt (Gewährleistung etc). Man muss ja nicht alles verstehen, was unsere Politiker sich bei der Abfassung von Gesetzen so denken. Aber per se blöd und in allen Lebenslagen weltfremd sind die auch nicht.

Ich für meinen Teil bin mit dem Thema durch. Das Ergebnis gefällt mir nicht und ich halte es inhaltlich für vollkommen schwachsinnig, aber mir fehlen BELASTBARE Argumente dagegen vorzugehen.
 
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