FrSky Taranis - kurze Frage, kurze Antwort

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DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Beim Videosender hast du es erfasst
Bei der Fernsteuerung ist aber eben inzwischen das LBT oder MU10 verfahren dazu gekommen, nur eine Softwaresache, aber eben eine Wichtige. Früher konnte man die Sendestärke oder die Frequenz in Frankreich auch per Software umstellen, da hat auch jeder gewusst ist nicht erlaubt.
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
@ Nico_S_aus_B

Nur beantwortet das nicht meine Frage :
Welche exakten Bestimmungen/Gesetze verbieten mir eine Non-EU X9D plus zu kaufen und mit V1.7.1 in Betrieb zu nehmen ?
Wo kann man das nachlesen ?

Ein gültige KE mit CE2200 gibt es bei Frsky (siehe Beitrag 2248)
Ich habe in den letzten Jahren schon viele RC-Sender gekauft und noch nie eine KE vom Verkäufer (Händler) erhalten !
CE genügt.

@Der CamperHB

Die Genehmigung eines Fernsteuersenders hängt von den technischen Daten des Senders in Bezug auf Frequenz, Sendeleistung etc. ab,
und nicht vom Sendeinhalt. Das eine Umstellung der Sendestärke nicht erlaubt ist, bedarf keiner Diskussion.

Aber daran hat sich bei der X9D+ nichts geändert. Lediglich das Sendeprotokoll (Sendeinhalt - LBT) wurde geändert, und das im gesetzlichen Rahmen.
Sicher eine wichtige Softwaresache.

Aber wo steht, daß ich dieses LBT als Privatmann benutzen MUSS ?

Wenn ich einen älteren Sender mit V1.7.1 auf die Firmware V1.8.1 oder V1.9.1 update, wieso ist er dann erlaubt ?
An der Hardware wird da nix geändert.

Mit der Bundesnetzagentur, die für die Einhaltung der Sendebedingungen zuständig ist, hat das jedenfalls nichts zu tun !


Wo sind stehen denn die exakten Bedingungen was man darf und was nicht ?
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
Was mir bekannt ist:

Vorab der Hinweis, dass Bestandsanlagen, auch die, die zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Norm noch beim Händler in der EU im Regal liegen (diese gelten damit als "in den Verkehr gebracht"), keinen Beschränkungen unterworfen sein werden, die können also beruhigt weiterverwendet werden bzw. vom Händler noch verkauft werden.

Der zweite Hinweis ist der nach der berühmten Übergangsfrist, die ist mit dem 31.12.2014 abgelaufen, also ab dem 01.01.2015 gilt die Neuregelung uneingeschränkt für alle Neuanlagen, also für alle Anlagen, die die Hersteller/Importeure/Inverkehrbringer ihren Händlern und Endkunden zuliefern.
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
Die Genehmigung eines Fernsteuersenders hängt von den technischen Daten des Senders in Bezug auf Frequenz, Sendeleistung etc. ab,
und nicht vom Sendeinhalt. Das eine Umstellung der Sendestärke nicht erlaubt ist, bedarf keiner Diskussion.
Die erlaubte Sendeleistung hängt zwar nicht vom Inhalt aber von der Art der Übertragung der Daten ab.
Du darfst mit geringer Leistung und entsprechender Reichweite kontinuierlich Daten senden. Das bringt Dir vielleicht für den kleinen Hubsan oder andere Stubenflieger etwas, nicht aber für normale Modelle. Alternativ kannst Du Deine Sendezeit einteilen und vor dem Senden hören, ob der Kanal frei ist. Dann darfst Du mit höherer Sendeleistung senden. An dem Punkt kommt also auch die Firmware des Sendemoduls mit ins Spiel.
 

Nico_S_aus_B

Erfahrener Benutzer
Welche exakten Bestimmungen/Gesetze verbieten mir eine Non-EU X9D plus zu kaufen und mit V1.7.1 in Betrieb zu nehmen ?
Wo kann man das nachlesen ?
Direktive 1999/5/EC des EU Parlaments in Verbindung mit Direktive 2014/53/EU des EU Parlaments, umgesetzt in deutsches Recht im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).

Ein gültige KE mit CE2200 gibt es bei Frsky (siehe Beitrag 2248)
Falsch, denn die KE ist immer vom Inverkehrbringer bereitzustellen. Da FrSky in der EU nicht selbst als Inverkehrbringer auftritt (kein Firmensitz in der EU), sondern Importeure dies übernehmen (sie gelten im rechtlichen Sinne als Bevollmächtigte von FrSky), sind auch diese in der Pflicht die KE bereitzustellen.
Das Teil, was du dort meinst ist gar keine KE.
Es handelt sich nur um einen Prüfbericht einer "benannten Stelle" (engl. Europe Notified Body), also eines Prüfinstituts, dass die Übereinstimmung des geprüften Produkts mit den zum Zeitpunkt der Prüfung gelten EU-Richtlinien festellt. In diesem Fall die Firma Siemic.
Auf Basis dieses Prüfberichts der "benannten Stelle" kann dann der Inverkehrbringer eine KE austellen, sofern der Prüfbericht alle zu erfüllenden Richtlinien entsprechend abdeckt und die Konformität für das gesamte Produkt bestätigt wurde.

Ich habe in den letzten Jahren schon viele RC-Sender gekauft und noch nie eine KE vom Verkäufer (Händler) erhalten !
CE genügt.
CE genügt eben nicht.
Das CE-Zeichen mit der vierstelligen Nummer gibt lediglich an, dass das Gerät bei der benannten Stelle xxxx (vierstellige Code-Nummer) geprüft wurde. Die KE muss dennoch ausgestellt werden und ist im Regelfall Teil der Bedienungsanleitung.
Wenn ein Hersteller seinen Sitz in der EU hat, dann wird er die KE quasi gleich mitliefern weil er mit seinem EU-Firmensitz der Inverkehrbringer ist.
FrSky hat jedoch keinen Firmensitz in der EU und dann muss der Inverkehrbringer die KE austellen.

Die Genehmigung eines Fernsteuersenders hängt von den technischen Daten des Senders in Bezug auf Frequenz, Sendeleistung etc. ab, und nicht vom Sendeinhalt.
Es gibt keine Genehmigung für Geräte im ISM-Band!
Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter (Inverkehrbringer) bestätigt durch die KE die Einhaltung der gültigen Richtlinien!
 
Zuletzt bearbeitet:

hobby1946

Erfahrener Benutzer
@ Nico_S_aus_B

Erst mal Dank für die Ausführungen.

Nur ist mir nicht klar, wie ein Händler eine KE ausstellen kann. Was weiß der von der Anlage ? Er muss
sich doch auf etwas beziehen, da er die Technik des Senders nicht kennt. Auch die Norm (v1.8.1) kann man nicht abfragen.

Und bis jetzt habe ich noch von keinem Händler eine KE erhalten (Frsky, Robbe, Multiplex etc.). Hier war
immer nur das CE Zeichen vorhanden.

@ elyot

Sicher hängt die Sendeleistung vom ÜBERTRAGUNGSVERFAHREN ab. Für "dauernd" sendete Anlagen beträgt die Sendeleistung
10 mW, für die Anlagen mit Impuls-Sendungen beträgt die Sendeleistung 100 mW EIRP !
Aber darum geht es hier nicht.
 
Ich habe jetzt hier einen V8R4-II. Obgleich ich den D8 Modus in der Funke auswählen kann lässt sich der gute nicht binden. Ist ja logisch das RF Modul bräuchte ne andere Firmware. ok mal getestet geht nicht da bei meiner Funke bereits das Flashen des Internen Moduls gesperrt ist. Angezeigt wird bei Versuch über die Funke selbst mit FW auf SD Karte "Firmware Update Error"

Doof deswegen weil ich den aufgrund seiner Baugrösse gerne verwendet hätte.
Heißt also für mich: Entweder nativ kompatible Empfänger nehmen oder warten bis es ne Möglichkeit gibt den Block zu umgehen. So Dinge in Richtung Bestandsschutz mag ich gar nicht...

Nur mal so als Info...
 
Sollte aber funktionieren, hast du Kanal 1 mit 2 gejumpert zum Binden? F/S Button muss nicht betätigt werden, danach Jumper entfernen.

Gruß Bernd
Ähh ja jetzt. Es funktioniert tatsächlich!? Im Beiblatt habe von Jumpern nichts gelesen. Wozu sind die dienlich? Danke!
 

Nico_S_aus_B

Erfahrener Benutzer
Nur ist mir nicht klar, wie ein Händler eine KE ausstellen kann. Was weiß der von der Anlage ?
Ich habe nicht geschrieben, dass der Händler das macht!
Ich schrieb vom Inverkehrbringer. Dies kann z.B. auch der Generalimporteur sein und ggf. kann der auch (!) Händler sein, muss er aber nicht. Dieser fungiert als offizieller Bevollmächtigter und hat als Aussteller der KE Zugriff auf die vollständigen Prüfberichte der "benannten Stelle". Basierend darauf kann dieser offizielle Bevollmächtigte die KE ausstellen.

Und bis jetzt habe ich noch von keinem Händler eine KE erhalten (Frsky, Robbe, Multiplex etc.). Hier war immer nur das CE Zeichen vorhanden.
Es kann sein, dass die KE nicht automatisch in gedruckter Form beliegt.
Bei meiner Hitec Aurora 9 ist die KE als eigenes Faltblättchen beigelegt und ist ausgestellt von Multiplex als Bevollmächtigter in der EU.
Man kann sie auch noch auf der Webseite herunterladen.
Und wenn ich mich dunkel an meine alten Spektrum-Zeiten zurückerinnere, dann war es dort ebenso.

Der Anbieter kann die KE aber auch zum Download, z.B. als PDF-Datei, anbieten!
Damit die KE gültig ist, muss sie allerdings die Richtlinien erfüllen und muss von einem Hersteller mit Sitz in der EU oder seinem offiziellen Bevollmächtigten mit Sitz in der EU ausgestellt werden.

Manchmal wird auch nur in der Bedienungsanleitung in einem recht knappen Absatz darauf verwiesen, dass das Produkt die Richtlinien einhält bla bla bla und dass man die vollständige KE auf der Webseite http://adresse-des-KE-Ausstellers herunterladen kann.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Für Deutschland wäre das normal EngelMT, dann ist aber auch ein Engel Aufkleber drauf, und nur in Verbindung mit diesem Aufkleber ist die Engel KE für Frsky gültig, die legen auch bei, 9D und etliche Empfänger. Es gibt aber noch einige Händler die über andere Wege die Funken importieren, dann liegt keine KE bei, auch beim Belgier habe ich für meine 9E keine KE beigelegt bekommen, obwohl der als Offizieler Importeur bei Frsky gelistet ist
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
@ Nico_S_aus_B

So, nun habe ich mir mal die von dir angegebenen Gesetzestexte durchgelesen.

Als Fazit kann man sagen, daß ich mich darauf verlassen kann, daß ein Gerät mit CE Kennung ein KE besitzt und in D in Betrieb genommen werden kann.

Des Weiteren kann ich davon ausgehen, das Sender bei denen die Firmware geändert werden kann, die KE / CE nicht verlieren, da dies sonst nicht erlaubt wäre !

Also mein X9D+ hat eine CE 2200 Kennung auf dem Gerät und ist demnach in D zugelassen, woher er auch immer kommt.

Ebenso haben meine dazugehörigen Empfänger diese CE Kennzeichnung.
 

Nico_S_aus_B

Erfahrener Benutzer
Also ich habe jetzt mehrfach in aller Ausführlichkeit die rechtlichen Zusammenhänge erläutert und jetzt mache ich da auch vom meiner Seite einen Strich drunter.
Wenn du glaubst das anders interpretieren zu dürfen als es der Gesetzgeber vorsieht, dann kann ich nur viel Glück wünschen! Wie sagt man so zutreffend: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Hobby bei der CE Prüfung wird der zu dem Zeitpunkt aktuelle Stand überprüft.
sollte inzwischen min 2 mal passiert sein, da der von dir verlinkte Prüfungsbericht sich auf 1.8.1 bezieht

Und genau auf dein Argument zielt 1.9.1 ab, da einige eine Fremdfirmware, bzw die für andere Länder Spezifizierte Firmware auf den Sendemodulen geflasht haben, soll dieses verhindert werden.
Ich kenne nicht die genauen Vorschriften, aber verstanden habe ich das so, das verhindert werden muss solche Firmware zu flashen, nicht das flashen/updaten allgemein unterbinden, nur ist eine Flashspere einfacher zu händeln, als z.B. über ID und Internet wie es bei der Naza gemacht wird. das wurde inzwischen auch ausgehebelt, ist aber genauso nicht erlaubt
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
Ich interpretiere nicht anders ...

Ich bin eine Privatperson, die sich einen Sender kauft.
Der Sender hat das CE Kennzeichen und darf damit in Betrieb genommen werden.

In der Senderbeschreibung steht nichts über KE, Normen etc. !

Was ist jetzt dabei jetzt ungesetzlich ?
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
Man kann wohl davon ausgehen, dass die KE als erloschen gilt, wenn wesentliche ihr zu Grunde liegende Eigenschaften verändert werden.
Das ist in diesem Fall nicht leicht nachweisbar und vom Anwender auch nicht überprüfbar, aber im unwahrscheinlichen Fall eines Gerichtsverfahrens wäre ich nicht verwundert, würde zum Nachteil des Anwenders entschieden.

Dein Auto kommt auc mit einer gültigen Betriebserlaubnis, die sich auf einen bestimmten technischen Zustand bezieht.
Wenn du nun beim aktuellen Golf den Kat ausbaust, und das damit legitimierst, dass der Golf 1 auch keinen hatte...dann kommst du damit nicht durch. Der Unterschied in dem Beispiel ist nur die leichtere Nachvollziehbarkeit durch alle Beteiligten, Fahrgestellnummer und TÜV sei Dank.

Viele Grüße
Maren
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
Der Vergleich hinkt !
Wenn ich mir ein Auto kaufe, das eine Betriebsgenehmigung hat und ich nichts daran verändere, kann ich es benutzen,
auch wenn es den heutigen gesetzlichen Bestimmungen nicht entspricht (z.B. Sicherheitsgurte etc.).

Wenn ich mir einen Sender mit CE-Kennzeichnung kaufe und nichts daran ändere, ist die Benutzung erlaubt, auch wenn er nicht den neuesten Normen entspricht.

Aber was ist dann, wenn ich einen Sender mit V1.7.1 im Jahr 2014 gekauft habe, für den ich eine KE erhalten habe, umfashe auf V1.9.1 ?
Dann gilt die KE noch - oder nicht ?
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
Aber was ist dann, wenn ich einen Sender mit V1.7.1 im Jahr 2014 gekauft habe, für den ich eine KE erhalten habe, umfashe auf V1.9.1 ?
Dann gilt die KE noch - oder nicht ?
Eigentlich tut sie das nicht. Aber da die Hardware identisch ist, gibt FrSky das frei. Du machst damit den alten Sender identisch zu einem neuen und dafür gilt dann die neue KE, bzw. die Testergebnisse der neuen Sender sind übertragbar.
Wenn du es umgekehrt machst, könnte man auch von einem Inverkehrbringen eines alten Senders sprechen, technisch entspricht der Sender neueren Baudatums dann ja einem älteren.

Viele Grüße
Maren
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
eigentlich nicht, aus meinen Verständnis herraus. Es gibt auch keine 1.9.1, es gibt nur die 1.8.1, in der 1.9.1 kommt dann nur noch die flashsperre dazu, die kannst du nicht setzten, das gilt nur für die neuen Module.

aber ähnlich gelagertes Beispiel zu dem von Maren, die Software von VW zur Abgasuntersuchung, dieser Fall liegt näher an unserem, im Fahrbetrieb entsprächen die Werte ja auch nur eine frühere Euro Norm
 
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Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

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