INFO: LuftVO Änderung

ygramul

Erfahrener Benutzer
#62
Grandcaravan hat gesagt.:
Wir haben heute auf der Seite unsere Programmpunkte veröffentlicht, für welche wir uns stark machen wollen. Ihr findet sie hier: http://www.kameraflug-für-alle.de/index.php?page=2
Gefällt mir sehr gut!

Ähm .. ich bin nur scheinbar zu dusselig was zu spenden. Ich hab nen Betrag eingegeben und wollte mich dann mit meinen PayPal Zugangsdaten einloggen, dann mault er immer rum "bitte geben Sie einen Betrag größer 0 ein" .. der war aber größer 0, ehrlich! ;)
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#63
Hallo Martin ;)

Danke! Ja, das mit dem Spenden scheint ja zu gehen, alle anderen Spenden kamen bisher so rein.
Ich habe schon von vielen gehört, dass ja nicht jeder Paypal hat. Ich werde schnellst möglich noch etwas hinzufügen, damit man auch via normaler Banküberweisung spenden kann.

Beste Grüße
Heiko
 

ygramul

Erfahrener Benutzer
#64
*hüstel* .. hab vergessen nach Eingabe der Summe auf "Summe neu berechnen" zu klicken.

Jetzt hat's geklappt.

.. jaja, wer lesen kann is klar im Vorteil. ;)
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#66
Abend Kollegen!
Ich habe gestern endlich mal wieder etwas Zeit gefunden und mit dem Sibi telefoniert. Er schickte mir einen Link zu folgendem Beitrag: http://forum.mikrokopter.de/topic-post153369.html#post153369

Hört sich so an, als ob unser Problem damit vom Tisch wäre...
 
#67
ach skydiver , du tust mir echt leid ...... deine krampfhaften
Versuche, anderen Unglaubwürdigkerit zu unterschieben sind
bemerkenswert . Ich zitiere nur , u.a. Aussagen von Luftämtern
und Landesministerien ....
"Richtigstellen" tut man durch effektive Sachlichkeit - Schon dein
Auftriit hier mit gleichzeitiger Beleidigung anderer diskreditiert sofort
und macht dich dauerhaft unglaubwürdig - also genau das ,was du
anderen reindrücken willst.

Wenn du effektiv ein Problem damit hast , da hackste auf die
falsche Person ein ( wie das bei einer gewissen Klientel so
üblich ist - so löst man natürlich nix )


Die sog Doppelrumpfwaffel ist aus Holz und wurde btw seit über
2 Jahren nicht mehr bewegt . Wenn Dir die also öfter mal
begegnet ist in der letzten Zeit , dann sicherlich nach
3 Maß im Festzelt und anschließendem PPL Flug ......

Dann nochwas , die PPL er tun sich keinen gefallen sich einzubilden
sie dürften quasi alles, weil die anderen auszuweichen hätten.

Mir sind mehrere Gerichtsverfahren bekannt, bei welchen diese
sich ggüb Modellfliegeren grob fahrlässig verhalten haben, also
abgeurteilt wurden.....

die 600m sind schon eine gewisse Vorgabe ....... das will halt
mancher net wahrhaben. Und im Sinne gewisser Neuordungen
kann man nur hoffen, das dies noch stringender gehandhabt
wird.
Damit wir uns klar verstehen - ich habe nix gegen PPLer nur
habe ich was gegen Luftrowdies .



bzgl vom Tisch ... als erstes ist festzuhalten ,das dies eine
regionale Ansichtssache ist was der Typ in Hessen denkt , gilt
noch lange nicht für zB BadenWürttemberg oder BerlinBrandenburg

Im weiteren betrifft das ne Fotokamera und nicht ne Flugführungskamera ( also FPV ) wen ich das richtig interpretiere
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#68
So, mir reicht es an dieser Stelle...
Piccoz, dein Beitrag wurde abgewiesen, wir beraten uns nun über weitere Schritte!
Ich kenne auch deine "Vorgeschichte", du brauchst also nicht mit irgendwelchen Dingen an uns heran treten. Zudem, ist dir schonmal aufgefallen dass von deinen 13 Posts hier satte 11 um irgendwelche Streitigkeiten gingen? Nur bei sowas warst du seither aktiv...
Du warst mal vor einem halben Jahr online, hast da kurz was geäußert und warst dann wieder inaktiv bis zu diesem Punkt hier.

Beste Grüße
Heiko
 
#69
Hallo

es ist bedauerlich ,daß hier die falschen abgewiesen werden.

ich hatte halt über die Zeit nix besonderes zu schreiben.....

die Streitigkeiten leigen btw nicht an mir ,sondern an einem
gewissen Umfled ,sprich Luftamt usw

Nur wenn einer aus dem off kommt und welche als unglaubwüridg hinstellt
DAS ist ankreidenswert !!

Meinen Beitrag abzuweisen ist objektiv nicht nachvollziehbar

Wenn Ihr dito ein Problem mit Profis habt nundenn wie man so liest
gibt einer gerade auf ......
 

Jofrank

Neuer Benutzer
#70
Last Euch bitte nicht so leicht und vor allem schnell einlullen. Das war die Meinung eines einzelnen MdB und das ist alles Auslegungssache. Und im Übrigen wird, liest man den Text genau, sofort klar, daß da noch jede Menge Einschränkungen gemacht werden. Auch ist FPV nicht geregelt und kommt damit sicher als nächstes auf den Tisch.

Lest bitte auch alle weiteren Posts in dem o.a. Thread.
Es kann der Modellflug- im Allgemeinen und der FPV-Gemeinde im Besonderen nicht daran gelegen sein, sich immer mehr auf Verteidigungspositionen zurückzuziehen.

Deshalb kommt der Vorschlag von bogomir67 ( im o.a. Thread), einen "Ausfallschritt nach vorn" zu machen und unsererseits einen Gesetzentwurf zu formulieren und vorzubringen, der das Thema "Flugmodelle" klar definiert, genau richtig.
Und zwar muß das logisch, einfach und einleuchtend und damit klar nachvollziehbar sein. Ach ja, und ehrlich. Nicht wie bei der bisherigen Gesetzeslage und dem vorliegenden Entwurf, wo viele Dinge "vermengt und vermauschelt" sind, offensichtlich mit der Absicht, bestimmte Wirkungen zu erzielen oder einfach auch aus veralteter Sicht der Dinge.

Aber das schafft nicht einer allein. Im o.a. Thread hat bogomir deshalb einen Vorschlag gemacht, daß arbeitsteilig einige sich bestimmte relevante §§en des Luftrechts vornehmen, die Modellflug betreffen und für diese angepaßt einen neuen Text formulieren. Das alles sollte dann gesammelt, diskutiert und geprüft und dann weitergegeben werden.

Es werden also noch Helfer gesucht.
 

Tu154M

Erfahrener Benutzer
#71
Es reicht in der Tat. Wir haben uns jetzt drauf geeinigt, betreffenden Post wieder sichtbar zu machen; Haben dafür allerdings unseren notorischen Streithahn gebannt.

Piccoz mag noch so ein Experte sein. Aber Experten, die sich hier rausnehmen andere unsachlich niederzureden brauchen wir nicht wirklich.

Lg
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#72
Hallo zusammen,
ich habe mal hier und bei http://www.kameraflug-für-alle.de etwas gestöbert, um mich über die Sache zu informieren. Da ich selber im Bereich FPV (noch) nicht aktiv bin, werfe ich auf die ganze Geschichte einen Blick als „Aussenstehender“, was ja nicht unbedingt schlecht sein muss.

Mir sind dabei ein paar Punkte aufgefallen:
Hat hier jemand die aktuelle Version des Entwurfs zur Änderung der LuftVO aus offizieller Quelle zur Hand ? Die hier diskutierte Version ist die, die in die Verbandsanhörung reingegangen ist. Die Version, die da rauskam, dürfte anders aussehen.
Die Verbände haben zu dem Thema gegenüber der zuständigen Behörde / Ministerium im Rahmen der Verbandsanhörung Stellung genommen. Für den DAeC weiss ich das sicher und beim DMFV wird das nicht anders sein.
Das DAeC-Statement steht hier:

http://www.daec.de/aktuell/downfiles/2009/Antrag_LuftVO2.pdf

Hier

http://www.kameraflug-für-alle.de/index.php?page=2

findet sich das Statement des DAeC im unteren Teil der Page praktisch wörtlich wieder, allerdings erstaunlicherweise ohne Quellenangabe.
Der Flurfunk und die gewöhnlich gut informierten Quellen flüstern mir, das es insbesondere zum Thema „Kamera auf Modellflugzeug“ Änderungen gegeben hat.
Leider kann ich meine offizielle Quelle im Moment nicht befragen, da der gute Mann im wohlverdienten Urlaub ist.
Hat jemand da etwas Offizielles?
Nicht dass das Ganze zum Streit um des Kaisers Bart wird.
Gruß Frank
 

Heling

Erfahrener Benutzer
#73
Hallo,
ich habe mit Herrn Zahn vom DMFV korrespondiert. Er hat bestätigt, dass der DMFV in der Sache Kamera am Flieger auf unserer Seite ist und durch den Justiziar schon frühzeitig bei den betreffenden Stellen sein Veto vorgebracht hat.
Allerdings ist Herr Zahn nicht vom FPV-Fliegen zu begeistern. Er sieht kommen, dass bald die ersten Modell-Jets per FPV gesteuert der Luftfahrt gefährlich werden. Ob er damit einen Tenor der gesamten Vorstandschaft wiederspiegelt kann ich nicht sagen.
Aus den sehr ausführlichen Mails kann ich allerdings lesen, dass er sich nicht praktisch mit FPV auseinander gesetzt hat. Sonst würde er nicht nur die negativen Eventualitäten herauspicken. Dass wir alle mit leichten eigenstabilen Schaumwaffeln fliegen und ein Quadrokopter selten weiter als 30m von Piloten fliegt, wird ignoriert und der worst case aufgeführt.

Ich rechne daher vom DMFV nur mit Unterstützung pro Kamera am Flieger,:)
aber Null Unterstützung in Sachen FPV-Fliegen.:(

Nun, es geht bei der geplanten Änderung LuftVO auch erst einmal um die Kamera. FPV ist ja garnicht direkt erwähnt. Wie man das Kamera-Ergebnis zu interpretieren hat ist eine weitere Sache.

Micha
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#74
Guten Abend Kollegen!

Wir haben von unserem Rechtsanwalt Herr Felling folgende Info erhalten:

Die ursprüngliche Version des BM für Verkehr ... hinsichtlich der
Gewerblichkeit eines jeden Kamerafluges ist bereits aufgegeben worden.

Dort ist jetzt aufgeführt, dass nur bei gewerblichem Einsatz der Kamera eine
Genehmigung erforderlich ist.

Die wichtigste Passage habe ich vorsorglich kopiert:

"Um ein Flugmodell im Sinne des § 16 Absatz 1 Nummer 1 handelt es sich in
Abgrenzung zu einem unbemannten Luftfahrtgerät dann, wenn dieses
ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben
wird (Legaldefinition des § 1 Nummer 8 LuftVZO). Aus diesem Grund ist ein
Flugmodell, an das eine Kamera zwecks Erstellung gewerblicher Luftaufnahmen
montiert wird, als unbemanntes Luftfahrtgerät im Sinne des neuen § 16 Absatz
1 Nummer 7 anzusehen. Im Falle des gewerblichen Einsatzes einer solchen
Kamera entfällt nämlich das für die Einordnung als Flugmodell entscheidende
Merkmal des „ausschließlichen Sport- und Freizeitzweckes“. Das Flugmodell
wird hier gerade nicht mehr als solches zu Freizeitzwecken betrieben. Es
wird vielmehr als Mittel zu einem anderen Zweck, nämlich der Aufnahme von
Luftbildern, eingesetzt."


Damit bleibt aber problematisch der Einsatz von Quadrokoptern mittels GPS,
Computer usw. Nur der gesteuerte nicht gewerbliche Einsatz von Quadrokoptern
dürfte nach dieser Neuregelung noch unter den Begriff des Modellflugs
fallen.

Dieses Ergebnis wurde von mir in einem längeren Telefonat mit Herr Dieter
von Elm, zuständiger Referent im BM für Verkehr .... erörtert. Eine Änderung
der Auffassung dieses Juristen konnte nicht erreicht werden.

Noch Fragen? Dann bitte melden.

Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. jur. Walter Felling


Wir können also schon mal einen Teilerfolg verbuchen, für unsere anderen Punkte kämpfen wir weiter!
 

okke dillen

Erfahrener Benutzer
#75
DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

das ist balsam für die seele! ;)

viele grüße,
o.d.
;)
 

flyfree

Neuer Benutzer
#76
Die ursprüngliche Version des BM für Verkehr ... hinsichtlich der
Gewerblichkeit eines jeden Kamerafluges ist bereits aufgegeben worden.


Was IST denn nun beschlossen worden im Bundesrat? Wurde nur der Entwurf geändert oder ging das Gesetz mit diesen Änderungen im Bundesrat durch? Wenn nur der Entwurf geändert wurde, wann wird erneut über ihn abgestimmt?
 

Heling

Erfahrener Benutzer
#77
Noch findet sich in den Veröffentlichungen nichts zum LuftVO §16.
Interessant finde ich die Antworten zu einer Anfrage wegen Drohnen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/136/1613609.pdf

Micha
 

The_Blackbird

Erfahrener Benutzer
#78
ähm...aus den antworten auf den zitierten text entnehme ich was positives. aber irgendwie kapier ich die essenz dieses beamtenseutsch nicht.

kann mir jemand zusammenfassen was denn nun erlaubt ist, und was nicht nach jetzigem stand?

-montieren einer kamera auf dem modell?
-fpv fliegen ohne luftraumbeobachter nur mit brille?
-zusätzlich außerhalb der sichtweite?
-mitschnitte und aufnahmen?
-einbau von gps und flugunterstützungssystemen?

danke
 

Mashu

Erfahrener Benutzer
#79
Hallo Blackbird,

Hier deine Antworten.:

1. Kamera am Modell - JA - nur Hobby frei - Gewerblich nur mit AE
2. FPV ohne Luftraumbeobachter generell verboten
3. außerhalb der Sichtweite mit oder ohne Beobachter generell verboten.
4. Mitschnitte und Aufnahmen mit zustimmung des Grundstücksinhaber Privat erlaubt. - Gewerblich nur mit Zustimmung und AE
5. GPS derzeit noch erlaubt, aber ohne autonome Steuerfunktionen.- Grauzone teilautonome begrenzte Steuerung innerhalb der Sichtweite.

PS: Sichtweite erklärt den Begriff für das Menschliche Auge ohne besondere Optische Hilfsmittel wie z.b Fernglas. Brillen/Kontaktlinsen zählen nicht dazu.

Gruß
Mashu
 
FPV1

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