Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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Waldmensch

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#22
Das wird doch sicher so ein Urheberrechtsding? Nach dem Motto es darf nur eine "Bude" geben die Luftaufnahmen macht und auch vermarkten darf. Man stelle sich vor jeder der eine Luftaufnahme braucht kann diese für ein Trinkgeld/Hobbyfinanzierung von einem FPVler in 720(oder mehr)p bekommen. Das geht doch nun wirklich nicht.

Ich kenn mich in AT nicht aus, aber dies:
Fachverband der Film- und Musikindustrie
Austrian Association of Film - and Music Industry
hat schon einen eigenartigen "Geruch"

Wer Sarkasmus findet kann ihn an der Garderobe abgeben.
 

gfunk

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#24
Waldmensch hat gesagt.:
Das wird doch sicher so ein Urheberrechtsding? Nach dem Motto es darf nur eine "Bude" geben die Luftaufnahmen macht und auch vermarkten darf. Man stelle sich vor jeder der eine Luftaufnahme braucht kann diese für ein Trinkgeld/Hobbyfinanzierung von einem FPVler in 720(oder mehr)p bekommen. Das geht doch nun wirklich nicht.

Ich kenn mich in AT nicht aus, aber dies:
Fachverband der Film- und Musikindustrie
Austrian Association of Film - and Music Industry
hat schon einen eigenartigen "Geruch"

Wer Sarkasmus findet kann ihn an der Garderobe abgeben.
nein darfst du bei uns nicht, dafür müsstest du eine fotografen ausbildung haben (also bei fotos).
bei filmen gibts da sicher was ähnliches... starke lobby bzw freunderlwirtschaft bei uns...

ich hoffe auf 2012 wo genau dieses gesetz wegen einer eu internen angleichung fallen soll
 

gfunk

Erfahrener Benutzer
#26
Waldmensch hat gesagt.:
ich hoffe auf 2012 wo genau dieses gesetz wegen einer eu internen angleichung fallen soll
Vielleicht brauchts ja gerade deswegen noch schnell eine "Ersatzregulierung" weil jemand seine Felle wegschwimmen sieht.
du darfst in österreich fotografieren, aber nicht verkaufen oder im auftrag etwas fotografieren, sofern du keine berechtigung bzw ausbildung als fotograf hast.
vollkommen lächerlich, österreich halt :S

daher dürfte man sowieso keine kopter-bilder verkaufen... AUßER man ost fotograf... die dürfen nun scheinbar in österreich auch nicht mehr mit cam am kopter fliegen... das gefällt mir allerdings wieder ;)
 

BK-Morpheus

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#27
gfunk006 hat gesagt.:
Waldmensch hat gesagt.:
ich hoffe auf 2012 wo genau dieses gesetz wegen einer eu internen angleichung fallen soll
Vielleicht brauchts ja gerade deswegen noch schnell eine "Ersatzregulierung" weil jemand seine Felle wegschwimmen sieht.
du darfst in österreich fotografieren, aber nicht verkaufen oder im auftrag etwas fotografieren, sofern du keine berechtigung bzw ausbildung als fotograf hast.
vollkommen lächerlich, österreich halt :S

daher dürfte man sowieso keine kopter-bilder verkaufen... AUßER man ost fotograf... die dürfen nun scheinbar in österreich auch nicht mehr mit cam am kopter fliegen... das gefällt mir allerdings wieder ;)
Soweit ich das richtig verstanden habe, darfst du deine Luftaufnahmen in Deutschland ebenfalls nur verkaufen, wenn du Fotograf bist, also same hit, different country :D
 
#28
Zur Information:
Der Fachverband ist die Interessensvertretung der Film- und Musikschaffenden in Österreich und gibt an seine Mitglieder unter anderem Empfehlungen und Rechtsberatungen. Es ist keine Behörde !
Offensichtlich hat es einen Anlaßfall gegeben, bei dem sich die Frage gestellt hat, ob ein Flugmodell ein "Luftfahrzeug" im Sinne der österr. Gesetzeslage ist. Ein Flugverbot oder eine Flugbeschränkung kann nur von der Luftfahrtbehörde ( letztlich dem Infrastrukturministerium ) in entsprechender Form (Bescheid, Verordnung, Gesetz ) erlassen werden und muß entsprechend "kundgemacht" werden (Notam).
Ich meine, dass hier ev. zu einem Unfall in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren bloß eine Interprätationsanfrage an das Ministerium gerichtet wurde und die Interessensvertretung der Filmschaffenden ihre Mitglieder jetzt warnt, dass wir uns "in einem Graubereich" bewegen.
Vergeßt nicht, dass die Materie des Datenschutzes sehr heikel ist: nicht jeder will gefilmt werden. Überwachungskameras sind in Österreich anmeldepflichtig aus Datenschutzgründen!
Bei gewerblichen Flügen mit Kamera kann ich mir schon vorstellen, daß man zu einer "Zulassung des Luftfahrzeuges" tendiert - um eine Kontrolle zu haben (siehe Google - Cam - Fahrten mit Pkw ), nicht aber bei "Experimental-Modellen", die nur hobbymäßig und privat genutzt werden!
Es auf die Fracht abzustellen geht wahrscheinlich am Thema vorbei: die Cam ist nicht "Fracht", weil keine Beförderung von A nach B erfolgt, sondern Ausrüstung, wie ein GPS, ein Wetterradar, oder ein WC an Bord!

Gehen wir die Sache ruhig an !
alfred
 
#29
Fortsetzung:
Wenn ich den Gedanken weiterverfolge, glaube ich, daß wir auf dem richtigen Weg sind: die Cam ist für uns nur das Auge mit dem wir - über die Entfernung - das Modellflugzeug (sicherer) "führen", es ist primär nicht dazu da Film- oder Videoaufnahmen von anderen Objekten oder Personen zu machen, wobei zusätzlich von uns keine kommerzielle Verwertung der Aufnahmen erfolgen darf.
Gegen ein Instrument, das der höheren Sicherheit im Flugbetrieb dient, kann doch niemand etwas haben! Ein Autopilot ist ja auch nicht "Fracht" !
Beachten wir aber, daß das Wort Drohne negativ besetzt ist !
Und niemand läßt sich gerne überwachen !
alfred
 

Felias

Erfahrener Benutzer
#30
Ganz ehrlich: In Deutschland steht es nur deshalb so "gut" um FPV, weil Heiko und Mashu sich da so reinhängen und einen engen Draht zu den Verbänden halten. Auch wenn sie (und alle die in der Hinsicht hinter ihnen stehen) dafür auch hier im Forum oftmals gebashed werden.
 

Waldmensch

Erfahrener Benutzer
#31
Ich seh das genauso wie Alfred. Wenn FPV per Definition eine Unterart des Modellfluges und damit eine Sportart ist, dann kann eine Kamera nicht als Fracht sondern als notwendige Eigenschaft des Modells gesehen werden. Anderenfalls müßte man nachweisen wie die Sportart FPV Modellflug ohne Kamera ausgeübt werden kann. Wenn dabei Aufzeichnungen getätigt werden (Groundrecording / SD Karte) können diese sowohl dem Zweck der eigenen Absicherung, für Trainingszwecke als auch (Mit OSD) der Dokumentation (Flugtagebuch) dienen. Wenn auf den Aufnahmen Personen zu sehen sind müssen diese (deutsches Recht) vor der Veröffentlichung der Aufnahmen um Erlaubnis befragt werden (Recht am eigenen Bild)
 
#33
Hallo!
Aus luftfahrttechnischer Sicht ist die durch die Cam vermittelte Sicht mittels "Auge" (="Sichtflug") besser als die indirekte Kontrolle des Modellflugzeuges vom Boden aus. Dass man zu zweit fliegen sollte, ist nur gut (analog: Pilot in command + Co-Pilot). Vergleicht dies einmal mit dem Instrumentenflug.
Nav, künstlichlicher Horizont, Variometer etc. wären an sich beim Sichtflug auch nicht erforderlich, werden aber auch eingebaut und sind nicht "Fracht"!Sie sind Flugzeugaustattung! Mich würde es reizen mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt darüber zu diskutieren !
alfred
 

Radiator

Erfahrener Benutzer
#35
Das Team von RC-MODELLSCOUT.DE hat sich mal schlau gemacht zum Thema: Anbei der Artikel.

http://rc-modellscout.de/keine-gesetzesaenderung-zum-modellflug-mit-kamera-oesterreich-26516.html
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#36
Demnach wäre die Mail am Anfang Richtig, und Kamera geführte Flugkörper (FPV Fluggeräte) hätten ihre Aufstiegserlaubnis in sämtlichen Größenordnungen verloren, bzw hatten diese noch nie besessen, und somit Verboten
 
#38
Kommt immer drauf an, was man aus solchen Meldungen rausliest (oder rauslesen will). Für mich klingt das in der Tendenz eigentlich positiv: Momentan in AT nicht erlaubt (schon länger nicht), aber möglicherweise noch 2012 erlaubt mit Auflagen. Wär doch nicht schlecht.

Man ist momentan EU-weit dabei Regelungen für unbemannte Fluggeräte zu schaffen, was längst überfällig ist. Ob wir als FPVer dabei gut wegkommen, hängt sehr von Lobbyarbeit ab. Und da hat fpv-community.de schon viel Gutes getan. Und auch ohne die Modellflugverbände geht da gar nichts. Dessen sollten wir uns bewusst sein, auch wenn hier die meisten wohl Wildflieger sind und mit Vereinen nicht immer was am Hut haben.

Wir sollten auch immer darauf achten, wie wir als FPV-Flieger uns nach aussen darstellen. Auf der Wiese gegenüber Passanten (oder Naturfreunden, denen der Bussard oft näher steht als ein Flugmodell :)) und genauso hier im öffentlichen Forum (Stichwort Einhaltung von Gesetzen, Meinung gegenüber "Schwarzen Schafen" ;)). Denn davon wird möglicherweise abhängen, wie die kommenden Regelungen aussehen.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#39
jreise bezog mich auch auf den Aktuellen Stand

Mit Glück wird es wirklich ein Gesetz geben, was das fliegen über Kamera regelt
Den auch in D sind wir aktuell in einer Grauzone, bzw einer Nicht Reglementierten Zone, wenn das wohl einige anders sehen werden, wo wir das nur dürfen, weil es eben kein Gesetz gibt, das es Verbietet.

Leider haben wir dadurch auch keine Rechtsansprüche, um das Hobby auszuführen, sondern sind auf das Wohlwollen angewiesen, z.B. das sich keiner in der Privatfähre gestört fühlt, usw
 
#40
Der Artikel ist nicht sehr aufschlußreich:der § 11 Luftfahrtgesetz definiert was ein Luftfahrzeug ist. Hier ist die Rechtslage analog zu Deutschland.

Er lautet:
A. Luftfahrzeuge.

Begriffsbestimmung

§ 11. (1) Luftfahrzeuge sind Fahrzeuge, die sich zur Fortbewegung von Personen oder Sachen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde eignen, gleichgültig, ob sie schwerer als Luft (zum Beispiel Flugzeuge, Segelflugzeuge, Hänge- oder Paragleiter, Schwingenflugzeuge, Hubschrauber, Tragschrauber und Fallschirme) oder leichter als Luft (zum Beispiel Luftschiffe und Freiballone) sind.

No na - also müsten wir einen Pilotenschein erwerben oder das "Luftfahrzeug" zulassen lassen, wenn es nicht den § 129 Luftfahrtgesetz gäbe.

§ 129. (1) Modellflüge dürfen unbeschadet anderer Bestimmungen nur mit einer Bewilligung der gemäß Abs. 2 zuständigen Behörde durchgeführt werden. Außerhalb von Sicherheitszonen gilt dies nur, wenn das Gewicht des Flugmodells 25 kg übersteigt.

Also dürfen wir fliegen, wenn ds Gerät nicht mehr als 25 kg wiegt.

Aber da gibt es den §130 Luftbildaufnahmen:

Luftbildaufnahmen

§ 130. (1) Der Bundesminister für Landesverteidigung hat bei einem Einsatz des Bundesheeres im Falle des § 2 Abs. 1 lit. a des Wehrgesetzes 2001 sowie bei der Vorbereitung eines solchen Einsatzes einschließlich der Durchführung einsatzähnlicher Übungen die Herstellung von Luftbildaufnahmen aus Zivilluftfahrzeugen im Fluge oder von zivilen Luftfahrtgeräten aus durch Verordnung zu verbieten, soweit dies zur Wahrung der militärischen Interessen erforderlich ist. Hinsichtlich der Kundmachung dieser Verordnung gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.

(2) Für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen, die aus Zivilluftfahrzeugen im Fluge außerhalb des Linienflugverkehrs oder von zivilem Luftfahrtgerät aus hergestellt wurden, kann der Bundesminister für Landesverteidigung bei Vorliegen wichtiger militärischer Interessen durch Verordnung Beschränkungen anordnen.

(3) Ausnahmebewilligungen von den Verboten gemäß Abs. 1 und von den Beschränkungen gemäß Abs. 2 sind vom Bundesminister für Landesverteidigung zu erteilen, wenn militärische Interessen nicht entgegenstehen; sie sind insoweit bedingt, befristet oder mit Auflagen zu erteilen, als dies unter Bedachtnahme auf die Interessen der militärischen Landesverteidigung erforderlich ist. Diese Bewilligungen gelten als erteilt, sofern sie nicht innerhalb von sechs Wochen ab dem Einlangen des Antrages versagt werden.

Wenn man diese Gesetzestelle liest, wird man feststellen, daß die Frage ob Luftbildaufnahmen gemae man cht werden dürfen, aus der "militärischen Ecke" kommt, dies aus einer Zeit, wo man Sorgen hatte, daß gegenerische Kasernen, Bunker etc. "von oben" militärisch aufgeklärt würden. Das wollte man verhindern.
So ist ja in vielen Ländern das Fotografieren von Kasernen oder Flugplätzen heute noch "verboten", ist aber oft nur mehr "totes Recht".
In einer Zeit der Sateliten sind diese Sorgen aber überholt!

Darüberhinaus muß der Zweck aber auch bedacht werden. Soweit ein Hobbyflug vorliegt, wird niemand ein Verwaltungs(straf)verfahren einleiten, sondern uns stillschweigend fliegen lassen, auch weil die Gesetzeslage längst von der Technik und der Politik überholt ist: wir leben in der EU, die Wehrpflicht scheint überholt zu sein - und der Kalte Krieg ist längst zu Ende!
Also keine Panik !
 
Status
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