Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

gfunk

Erfahrener Benutzer
#61
Loonix hat gesagt.:
Flugnase hat gesagt.:
Also von allen Beamten macht mir die Polizei per se am wenigsten sorgen.
Das Resultat war ein netter Plausch mit den netten Polizisten die sich informieren wollten was das für ein Fluggerät ist, beide Männer, beide fasziniert :D
So viel zur Polizei. Wenn wir uns vor irgendwen fürchten müssen dann paragraphreitende Sesselfurzer mit Aschenbechern auf den Augen und Halbwissen im Kopf :D
Ich fliege öfter mit Freunden auf einem Feldweg wo uns der Bauer erlaubt auf seinem Grund zu starten und zu landen. Auch hier zeigen sich die Polizisten sehr interessiert und sehen oft zu.
Mit Jägern gabs da schon eher massive Konflikte. Da wurden schon mal Gewehre auf uns gerichtet und es wurde gedroht auf die Modelle zu schießen. Unsympathisches und äußerst primitives Volk diese Jäger.
also sollte ein jäger wirklich das gewehr auf dich gerichtet haben dann bitte sofort anzeige erstatten!!!

das ist ein absolutes no go!!!
 

Loonix

Neuer Benutzer
#62
gfunk006 hat gesagt.:
Loonix hat gesagt.:
Flugnase hat gesagt.:
Also von allen Beamten macht mir die Polizei per se am wenigsten sorgen.
Das Resultat war ein netter Plausch mit den netten Polizisten die sich informieren wollten was das für ein Fluggerät ist, beide Männer, beide fasziniert :D
So viel zur Polizei. Wenn wir uns vor irgendwen fürchten müssen dann paragraphreitende Sesselfurzer mit Aschenbechern auf den Augen und Halbwissen im Kopf :D
Ich fliege öfter mit Freunden auf einem Feldweg wo uns der Bauer erlaubt auf seinem Grund zu starten und zu landen. Auch hier zeigen sich die Polizisten sehr interessiert und sehen oft zu.
Mit Jägern gabs da schon eher massive Konflikte. Da wurden schon mal Gewehre auf uns gerichtet und es wurde gedroht auf die Modelle zu schießen. Unsympathisches und äußerst primitives Volk diese Jäger.
also sollte ein jäger wirklich das gewehr auf dich gerichtet haben dann bitte sofort anzeige erstatten!!!

das ist ein absolutes no go!!!
Ja ich weiß. Da in diesem Dorf jeder jeden kennt wird eine Anzeige nichts bringen, solange nichts passiert.
Man muss sich ja nicht mit diesen stets betrunkenen Primitivlingen auf die gleiche Stufe stellen.
 
#63
Hallo !
Das mit dem Gewehr ist eine andere Sache: hier kommt es darauf an, ob der Jäger auf eine Person oder den Copter angelegt hat:

auf Kopter angelegt:
abgsehen davon, dass es eine "sagen wir einmal" emotionale Handlung ist, die selbstverständlich unstathaft ist und bei Anzeige bei der Polizei nur im Wege eines (interne) jagdlichen Disziplinarverfahrens wegen nicht waidmännischer Jagdausübung verfolgt würde, wäre es nur rechtlich der Versuch einer (vorsätzlichen) Sachbeschädigung, die mit Sicherheit von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt würde.
anders bei Anlegen auf Menschen:
dies wäre der Versuch einer Nötigung und würde ein Offizialdelikt darstellen.

Natürlich müßt ihr in der kleinen Gemeinde mit den Jägern leben und auskommen, sodass sich die Frage stellt, ob man nicht versuchen sollte miteinader auszukommen.
Bedenkt bitte, das die Jäger annehmen, das durch das Flugobekt das Wild vergrämt wird, weil es glaubt, von oben gejagt zu werden. Zum Teil stimmt das, z.B. die Tiere haben Angst vor Fallschirmspringern Paraglider etc.. Es wäre Euch auch nicht recht, wenn ihr im Jahr eine schöne Stange Geld für die Jadtpacht zahlen würdet und dann das eine oder andere Stück hilflos verendet, nur weil es in wilder Fluch vor einem "Adler" sich einen Lauf gebrochen hat.
Daher mein Tipp: meidet Jagdgebiet und vor allem die Dämmerung, wenn das Wild auf die Wiesen austritt !
Aber ob Modellfliegen die Jagd stört ist ein generelles Thema und gehört eigentlich nicht hierher !
alfred
 

Roadrunner007

Erfahrener Benutzer
#64
Loonix hat gesagt.:
Ja ich weiß. Da in diesem Dorf jeder jeden kennt wird eine Anzeige nichts bringen, solange nichts passiert.
Man muss sich ja nicht mit diesen stets betrunkenen Primitivlingen auf die gleiche Stufe stellen.
Das sehe ich anders. Strafrechtlich liegt hier eine astreine Nötigung vor und ordnungsrechtlich gehört hier überprüft, inwiefern diese Leute charakterlich zum Waffenbesitz und zum Führen von Waffen überhaupt geeignet sind.
 

Zwangsneurose

Erfahrener Benutzer
#65
Ich hatte damals mal was gelesen, dass Modell-Abschießen einen (gefährlichen) Eingriff in den Luftverkehr darstellt. Wird sicherlich keine große Strafe folgen, aber bei Jägern sicherlich für offene Ohren sorgen.
 
#66
Hast schon recht: Versuch oder erfülltes Delikt der Nötigung, bei Anlegen auf eine Person !

Eine Sache kann ich nicht nötigen !

Die Frage ob die "Verläßlichkeit zum Führen einer Waffe" gegeben ist, ist im Zuge eines Verwaltungsverfahren zu prüfen und ist keine Frage der Strafbarkeit nach dem StGB. Liegt mangelnde Verläßlichkeit voe, ist die Waffe abzunehmen, die Waffenberechtigung zu versagen (mit Bescheid). Die Möglichkeiten der Verwaltungsbehörde hier gehen sehr weit: bis zur Einziehung des Führerscheines !
alfred
 
#67
Österreich: § 105 StGB:

1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

Deutschland: § 240 StGB:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Soweit zur Orientierung die Gesetzestellen: prakisch bedeutet das, daß ich um das Delikt zu erfüllen, sosehr Zwang gegen die Person ausüben muß, daß sie sich fürchtet und sie aus Angst vor körperlicher Gewalt von der geplanten oder ausgeführten Handlung (oder Unterlassung) Abstand nimmt !
Wenn der Jäger bloß droht den Copter abzuschießen, ist es zu wenig !

Gruß
alfred
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#68
mindesten 10 Zeichen
 
Zuletzt bearbeitet:
#69
Bin völlig Deiner Meinung !

Aus meiner Sicht kommt noch die "Urangst" des Menschen dazu, das in seinen "Intimbereich" von Dritten geblickt wird: das "Recht auf das eigene Bild", der Datenschutz, sich beobachtet zu fühlen, zeigt sich immer wieder !
Dafür muß man aber auch Verständnis haben: da kommt der Nachbar mit so einem Ding und schaut in meine Kaffeetasse, wo kommen wir da hin !!!!!
Das kann man verharmlosen, aber eine gewisse Berechtigung hat das schon.
Was die Amerikaner mit ihren Drohnen machen, wissen wir nicht, können es nur ahnen. Wie weit der Informationsbedarf geht, ist wahrscheinlich nicht endendwollend und hört sicherlich auch nicht beim Privatdetektiv auf, der auf den untreuen Ehemann angesetzt wurde, um ihn beim Fremdgehen zu filmen.

Heizen wir nur nicht die Diskussion in der Öffentlichkeit an, Argumente gegen FPV gibt es genug: Vorsicht in diesem Zusammenhang mit der Aufzeichnung von "Menschen" (..Recht auf das eigene Bild, Urheberschutz und Datenschutz ) !
Das sind die Knackpunkte, nicht ob die Camera "Fracht" ist !

alfred
 

Radagast

Neuer Benutzer
#70
Ich möchte mich hier mal einschalten, da ich gerade E-Mailkontakt mit der AustroControl diesbezüglich hatte.

Auf diesen Paragrafen hängt sich das Ganze auf:
Arbeitsflüge sind Flüge, deren Zweck nicht in der Durchführung des Fluges selbst oder in einer Beförderung besteht. Dazu zählen insbesondere Streu- oder Sprühflüge, Schädlingsbekämpfungsflüge, Flüge zum Abwerfen von Sachen, Foto-, Film- und Vermessungsflüge sowie Schleppflüge.
Und es ist nicht so, dass das Gesetz gegen Kamera-Modelflug gemacht wurde. Es ist schon älter, als es Kamera-Modellflüge gibt, und deshalb gibt es keine Paragraphen dazu.
Der Herr von der Austrocontrol meinte, dass wahrscheinlich 2012 noch eine Änderung/Angleichung an die deutsche Regelung kommen wird.
 

AndreasL90

Erfahrener Benutzer
#71
Da haben wirs ja: "Deren Zweck NICHT in der Durchführung des Fluges selbst liegt"! Genau desswegen sind wir doch alle so begeistert von FPV. ;)
Ich denke, dass Foto-/Filmflüge hier eher in gewärbsmäßigen Kontext stehen.
Macht auch Sinn, wenn dieser ominöse Fachverband sich mit dem Text eher an solche Leute richtet (warum auch immer).
Bin ja mal auf die Regelungen gespannt, die da 2012 kommen. Ich fliege zwar nicht in Österreich, aber sowas ist immer richtungsweisend.
 
#72
Bei einem "Modellflug" steht die Durchführung des (Modell-)Fluges im Vordergrund und es ist daher KEIN Arbeitsflug !
Im 2. Satz wird definiert, was ein Arbeitsflug ist: ein Agrarflug und u.a. ein Flug der der Herstellung von (kommerziellen ?) Film oder Fotoaufnahmen dient.
Das ist primär bei einem FPV-Flug m.M. nach nicht der Fall. Die Verwendung der Camera dient - zumindest könnte man so argumentieren - der Anfertigung eines Abbildes der Umgebung zur besseren Orientierung des Modellpiloten, der ja einen Sichtflug durchführt und somit ein Fluginstrument verwendet, das der Sicherheit dient. Auch ein Wetterradar erzeugt im Flugzeug ein Abbild der Umgebung --> sollte jder Flug bei dem das Wetterradar verwendet wird ein Arbeitsflug sein ? Wohl nicht !
Das Gesetz regelt eindeutig FPV Flüge nicht ausreichend. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, eine Klarstellung zu erreichen. Der Mailverkehr mit Austro-Control wäre interesant !
 
#74
Das ist aber klar: Fotoflüge sind Arbeitsflüge, soferne die Herstellung von Lichtbildern gewerblichen Zwecken dient.
Das hat nichts mit den von uns getätigten hobbymäßig durchgeführten FPV Flügen zu tun! Insoferne ist die Aussage des Vertreters von Austro Control sicherlich richtig: sie bezieht sich aber nur auf gewerbliuche Flüge !
Eine Bitte:
Die Rubrik hier heißt "Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?"
Wenn Du schreibst "DIESBEZÜGLICH mit Austro Control Mailkontakt gehabt" und nicht gleichzeitig ausführst, dass sich Deine Anfrage ausschließlich auf gewerblichen Flug bezog, schaffst Du leider nur Verwirrung, weil die Antwort naturgegeben mißverstanden werden muß.

Nochmals FPV-Flug ist KEIN Arbeitsflug sondern hobbymäßig betriebener Modellflug mit besonderer instrumenteller (Navigations-) Flugzeugausstattung.

Soweit so gut!
alfred
Dies sollte unsere Argumentation sein.
 

Radagast

Neuer Benutzer
#75
Sorry, aber wenn du "gewerblich" und "kommerziellen" einfach dazu schreibst, stiftest du auch Verwirrung. Das steht nämlich im Gesetzestext nicht drin.

Das Gesetzt kennt einfach keine Modellflieger mit Kamera, und deshalb gibt es auch keine Regelung. Und deshalb ist eine in Arbeit.
 
#78
Ich würde das vorerst nicht breittreten! Erstens hat die Exekutive Anderes zu tun, zweitens kennt sich Keiner aus. Bei 25mW und 300m Reichweite muss es ein Pech sein, wenn das Jemand wahrnimmt.
Etwas Anderes ist es, wenn ein Spanner mit einer Drohne Schlafzimmer ausspioniert. Das wird zur Zeitungsgeschichte, wird verboten und jeder weiß es.:mad:
 
#79
Hallo firebird !

Die Fernmeldebehörde wird zumeist dann eingeschaltet, wenn jemand ANZEIGT, dass seine Empfangsanlage (welcher Art auch immer ) überlagert oder gestört wird. Dann rückt ein Meßwagen aus und ortet den Störer.
Die Polizei würde eine Anzeige eines Dritten nur "weitergeben", nachdem sie geprüft hat, ob ein anderes in ihre Kompetenz fallendes Delikt (Strafgesetz/Spanner) nicht vorliegt.
Gruß
Alfred
 

chichi

Erfahrener Benutzer
#80
Luftaufnamhmen sind in Deuschland so viel ich weiß fast überall erlaubt. Eine Kamera auf dem Modell auch. Eine Videoübertragung mit 25 mW auch. Österreich sieht das anders?
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten